Öffentliche Ausschreibung
Stadt Leverkusen
Hauptstraße 101
51373 Leverkusen
DE-51373 Leverkusen
18.07.2011
a) Stadt Leverkusen
Zentrale Vergabestelle
Hauptstraße 101
51373 Leverkusen
Telefon: 0214/406-
Telefax: 0214/406-5532
Zuschlagerteilende Stelle:
Stadt Leverkusen
Fachbereich
Postfach 10 11 40
51311 Leverkusen
Die Angebote sind einzureichen bei der zum Angebot auffordernden Stelle
b). Art der Vergabe
Öffentliche Ausschreibung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 VOL/A
c) Art und Umfang der Leistung:
Diverse städtische Liegenschaften und Einrichtungen
Trinkwasseruntersuchung einschl. Probenentnahme
Ort der Leistung:
Leverkusen
d) Etwaige Vorbehalte wegen der Teilung in Lose, Umfang der Lose und mögliche Vergabe der Lose an verschiedene Bieter:
Aufteilung in Lose:
Nein
Ja, in Lose. Angebote können abgegeben werden für
ein Los
mehrere Lose
alle Lose
e) Laufzeit des Auftrags/Lieferfrist, Ausführungsfrist:
Beginn: ca: 07/2011, Ende 12/2011.
Vertragsverlängerungsoption für die Jahre 2012 und 2013.
f) Die Vergabeunterlagen können bis spätestens 27.06.11 schriftlich abgefordert werden bei: siehe a) zum Angebot auffordernde Stelle Die Anforderung eines digitalen Leistungsverzeichnisses ist nicht möglich.
g) Bezeichnung der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen und das
Anschreiben
eingesehen werden können:
siehe a) zum Angebot auffordernde Stelle
h) Entgelt für die Verdingungsunterlagen:
Höhe des Entgeltes: 5,00 EURO
Zahlungsweise: Banküberweisung
Empfänger: sTADTKASSE lEVERKUSEN
Kontonummer: 100 000 207
BLZ, Geldinstitut: 375 514 40; Sparkasse Leverkusen
Verwendungszweck: 890000031798
Vergabenummer: 77/2011
Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet.
i) Ablauf der Angebotsfrist:
18.07.11, Uhr
k) Geforderte Sicherheitsleistungen
l) Zahlungsbedingungen nach § 17 VOL/B:
Die Zahlung der Vergütung erfolgt monatlich binnen 30 Tagen nach Eingang prüfbarer Rechnungen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
m) Zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers ist mit dem Angebot die in den Vergabeunterlagen enthaltende "Eigenerklärung des Bieters" abzugeben. Der Auftraggeber behält sich darüber hinaus vor, zur Prüfung der Geeignetheit des Bieters weitere Nachweise zu fordern, die in den Vergabeunterlagen genannt sind und die Erteilung des Auftrags von der Vorlage dieser Nachweise abhängig zu machen.
n) Die Bindefrist endet am:
17.08.11
Nachprüfungsbehörden:
Bewerber oder Bieter können sich zur Nachprüfung behaupteter
Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden an:
Allg. Aufsichtsbehörde:
Bezirksregierung Köln
Dezernat 63
Zeughausstr. 2-10
50667 Köln
Vergabekammer (§§ 102, 104 GWB):
Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln
Blumenthalstraße 33
50670 Köln.