Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 7
55116 Mainz
DE-55116 Mainz
13.01.2026
a) Landesamt für Umwelt - Kontaktstelle Referat 13
Kaiser-Friedrich-Straße 7
55116 Mainz
mailto:E-Mail: mailto:haushalt@lfu.rlp.de
b) Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen Elektronisch über diese Vergabeplattform: Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYHYNAD Postalische Angebote oder Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen
c) Bereitstellung der Vergabeunterlagen Elektronisch über diese Vergabeplattform: Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYHYNAD/documents
d) Art und Umfang der Leistung Ein wichtiger Bestandteil der EU-Verordnung 1143/2014 ist eine Berichtspflicht über die Verbreitung und durchgeführten Maßnahmen gegen die Unionsarten an die EU. Dies erfolgt in einem Turnus von sechs Jahren. Zuständig für die Zusammenstellung der erforderlichen Daten ist das Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU). Aufgrund der Tatsache, dass es in Rheinland-Pfalz für invasive Arten kaum die Möglichkeit eines aktiven Monitorings gibt, ist man für die Erfüllung der Berichtspflicht auf nebenbei erhobene Daten anderer Monitorings aber auch auf Zufallsdaten, z. B. aus Citizen-Science angewiesen. Neben Daten aus Citizen-Science (CS)-Portalen wie ArtenFinder, Naturgucker, iNaturalist und observation.org, spielt hier vor allem die App Flora Incognita eine große Rolle. Es ist zu berücksichtigen, dass Citizen-Science-Daten in der Regel von sehr unterschiedlicher Qualität sind, sodass häufig eine Verifizierung erforderlich ist, da die Daten nicht ungeprüft übernommen werden können. Arten in der frühen Phase der Invasion (Art. 16) müssen jedochzum einen in Rheinland-Pfalz (RLP) umgehend der EU gemeldet werden als auch umgehend bekämpft werden. Daher ist es Zweck der hier ausgeschriebenen Leistung, die von Citizen-Science-Portalen gelieferten Funde, die in RLP bisher nicht vorkommende Arten oder noch nicht bekannte Vorkommen betreffen, im Gelände zu überprüfen. Dafür möchte sich das LfU externen Kartiernden bedienen.
e) Haupterfüllungsort Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Ergänzende / Abweichende Angaben zum Haupterfüllungsort Leistungsort: - Sitz des Auftragnehmers - Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz - Vor Ort im Gelände Erfüllungsort: - Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz Gerichtsstand: - Gerichtsstand ist Mainz. Vertragssprache: - Vertragssprache ist deutsch
f) Zuschlagskriterien Niedrigster Preis
g) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: Ja
h) Angebote sind möglich für: ein oder mehrere Lose Anzahl der Lose: 2 Los Nr.: 1 Bezeichnung: Los 1 Nord Art und Umfang der Leistung Los 1 Nord umfasst die Landkreise Eifelkreis Altenkirchen, Neuwied, Ahrweiler, Vulkaneifel, Bitburg-Prüm, Trier-Saarburg, Bernkastel-Wittlich, Cochem-Zell, MayenKoblenz, Westerwaldkreis, Rhein-Lahn-Kreis und Rhein-Hunsrück-Kreis sowie die kreisfreien Städte Koblenz und Trier. Das Los 1 Nord enthält insgesamt 53 Fundorte Los Nr.: 2 Bezeichnung: Los 2 Süd Art und Umfang der Leistung Los 2 Süd umfasst die Landkreise Birkenfeld, Bad Kreuznach, Mainz-Bingen, AlzeyWorms, Donnersbergkreis, Kusel, Kaiserslautern, Bad Dürkheim, Rhein-PfalzKreis, Germersheim, Südliche Weinstraße, Südwestpfalz sowie die kreisfreien Städte Mainz, Kaiserslautern, Worms, Frankenthal, Ludwigshafen, Speyer, Neustadt a. d. W., Landau, Pirmasens und Zweibrücken. Das Los 2 Süd enthält insgesamt 44 Fundorte.
i) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: Er über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (Versicherungssumme je Versicherungsfall mindestens 2.000.000,00 EUR für Personenschäden und mindestens 1.000.000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden) verfügt oder bereit ist, im Auftragsfall eine solche abzuschließen. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass:er mind. drei vergleichbare Referenzen seit dem Jahr 2015 nachweisen kann. Vergleichbar sind solche Referenzen, 1. deren Vertragsbeginn nach dem 01.01.2015 liegt, 2. die mit Blick auf die in der Leistungsbeschreibung in Art und Umfang vergleichbar sind und einen direkten Bezug zu einem der folgenden Aufgabenfelder haben: a) Kartierungen und/oder Monitoring von Gefäßpflanzen b) Planung und Umsetzung von Artenhilfs- oder Artenschutzprojekten für Gefäßpflanzen Eine Referenz kann auch mehrere der vorgenannten Anforderungen erfüllen. Der Bieter hat in diesem Fall deutlich zu machen, auf welche (ein oder mehrere) der oben genannten Punkte sich die Referenz bezieht. 3. deren Laufzeit in Summe aller eingereichten Referenzprojekte mindestens 36 Monate beträgt. Für die Zulässigkeit eines Referenznachweises muss das durchgeführte Projekt nicht vollständig abgeschlossen sein. Jedoch müssen die Leistungen, die im Rahmen des Referenznachweises angegeben werden, innerhalb eines laufenden Projektes bereits durchgeführt und vom Auftraggeber abgenommen worden sein. Referenzen, in denen die Kartierung bzw. das Monitoring nur eine Teilleistung des Projektes darstellt (z. B. bei Kartierungen und Gutachten für Windenergieplanungen, Bauvorhaben, Eingriffe o. ä.), sind nur dann zulässig, wenn der Anteil der Leistung des Projektes bezogen auf Gefäßpflanzen ersichtlich in Art und Umfang vergleichbar mit den hier ausgeschriebenen Leistungen ist. Bei einer Bietergemeinschaft zählt für das Erreichen der Anzahl der geforderten Referenzen die Gesamtheit der Mitglieder. Die Referenznachweise sind mittels des Formulars 311 nachzuweisen. Je Referenz ist ein Formular abzugeben. Sonstige Vorlage der entsprechend ausgefüllten Eigenerklärung Zuverlässigkeit gemäß Formular 303. Vorlage der unterzeichneten Eigenerklärung gemäß Formular 305a oder 305b nach dem rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 26. November 2019 (GVBl. S. 334).
j) Wesentliche Zahlungsbedingungen Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt nach Erfüllung der Leistung. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage nach Eingang einer prüffähigen Rechnung. Angebotene Skonti werden berücksichtigt. Im Übrigen gelten die Regelungen des § 17 VOL/B.
k) Schlusstermin für den Eingang der Angebote 13.01.2026 um 13:00 Uhr Bindefrist des Angebots 13.02.2026
l) Zusätzliche Angaben Fachlich-Inhaltliche Nebenangebote sind nicht zugelassen. Kaufmännische / wirtschaftliche Nebenangebote in Form von SKONTO-Gewährungen gemäß Preisblatt (Formulare 302) und/oder Rabattgewährungen gemäß Angebotsanschreiben (Formular 301) sind zulässig. Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Bietern während des Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich über die von der Vergabestelle verwendete Vergabeplattform (www.vergabe.rlp.de). Die Ausschreibungsunterlagen enthalten nach Ansicht des Auftraggebers alle Informationen, die zur Erstellung eines bedarfsgerechten Angebotes erforderlich sind. Falls sich dennoch Rückfragen ergeben, deren Klärung dem Bieter unverzichtbar erscheinen, sind diese bis zum 05.01.2025 auf der Vergabeplattform zu stellen. Die darauf erteilten Auskünfte werden dann allen Bietern in anonymisierter Form ausschließlich auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Bekanntmachungs-ID: CXPDYYHYNAD