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Titel
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Unterstützungsleistungen für die Einführung und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystems nach der EMAS-Verordnung
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VergabeverfahrenErgänzungsmeldung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AuftraggeberBeschaffungsamt des BMI Referat B 18 (Mobile einsatztaktische Systeme, Luftfahrtwesen)
Brühler Straße 3
53119 Bonn
AusführungsortDE-53119 Bonn
Frist29.07.2022
TED Nr.386684-2022
Beschreibung

Abschnitt I:

 

I.1) Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI

Brühler Straße 3

53119 Bonn

Telefon: +49 22899610-1035

Fax: +49 2289910610-1035

 

E-Mail: mailto: B12.15@bescha.bund.de

Internet: www.bescha.bund.de

 

Abschnitt II: Gegenstand

 

II.1) Umfang der Beschaffung

 

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Unterstützungsleistungen für die Einführung und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystems nach der EMAS-Verordnung Referenznummer der Bekanntmachung: B 12.15 - 9924/22/VV : 1

 

II.1.2) CPV-Code Hauptteil 90710000 Umweltmanagement

 

II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen

 

II.1.4) Kurze Beschreibung: Rahmenvereinbarung über die Unterstützungsleistungen für die Einführung und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystems nach der EMAS-Verordnung

 

Abschnitt VI: Weitere Angaben

 

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 12.07.2022

 

VI.6) Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 125-354673

 

Abschnitt VII: Änderungen

 

VII.1) Zu ändernde oder zusätzliche Angaben

 

VII.1.2) In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text Abschnitt Nummer: II.1.5) Anstatt: 10.125.000,00 muss es heißen: 10.481.250,00 Abschnitt Nummer: II.2.4) Los-Nr.: 7 Anstatt: Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind Unterstützungsleistungen für die Einführung und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystems nach der EMAS-Verordnung für Bedarfsträgerinnen, die dem NACE-Code 64.11, 91 oder 94.99.1 zuzuordnen sind.Diese Rahmenvereinbarung umfasst die Bereitstellung von Unterstützungsleistungen durch die Auftragnehmerin zur Einführung (Aufbau und Implementierung) und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung.Oberstes Ziel dieser Rahmenvereinbarung ist es, die Bedarfsträgerinnen respektive die Organisationen auf die Validierung durch eine/n externe/n Umweltgutachter/in vorzubereiten.Gutachterleistungen und generelle Schulungsleistungen im Kontext EMAS sind nicht Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung und können von den Bedarfsträgerinnen über weitere Verträge in Anspruch genommen werden.Die in der Bedarfsträgerinnenliste angegebenen Behörden respektive Organisationen besitzen heterogene Status im Bereich Umweltmanagement. Einige Organisationen besitzen bereits ein Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung. Andere Organisationen können ein Qualitäts- oder Energiemanagement, aber kein Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung vorweisen. Wiederum andere Organisationen besitzen keins der genannten Managements innerhalb ihrer Organisation.Die Höchstmenge dieser Rahmenvereinbarung beträgt 900 Stunden. muss es heißen: Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind Unterstützungsleistungen für die Einführung und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystems nach der EMAS-Verordnung für Bedarfsträgerinnen, die dem NACE-Code 62, 63.11, 64.11, 91 oder 94.99.1 zuzuordnen sind.Diese Rahmenvereinbarung umfasst die Bereitstellung von Unterstützungsleistungen durch die Auftragnehmerin zur Einführung (Aufbau und Implementierung) und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung. Oberstes Ziel dieser Rahmenvereinbarung ist es, die Bedarfsträgerinnen respektive die Organisationen auf die Validierung durch eine/n externe/n Umweltgutachter/in vorzubereiten.Gutachterleistungen und generelle Schulungsleistungen im Kontext EMAS sind nicht Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung und können von den Bedarfsträgerinnen über weitere Verträge in Anspruch genommen werden.Die in der Bedarfsträgerinnenliste angegebenen Behörden respektive Organisationen besitzen heterogene Status im Bereich Umweltmanagement. Einige Organisationen besitzen bereits ein Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung. Andere Organisationen können ein Qualitäts- oder Energiemanagement, aber kein Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung vorweisen. Wiederum andere Organisationen besitzen keins der genannten Managements innerhalb ihrer Organisation. Die Höchstmenge dieser Rahmenvereinbarung beträgt 2.800 Stunden.

 

VII.2) Weitere zusätzliche Informationen

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 165898 vom 18.07.2022