Titel | Unterstützungsleistungen für die Einführung und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystems nach der EMAS-Verordnung | |
Vergabeverfahren | Ergänzungsmeldung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Auftraggeber | Beschaffungsamt des BMI Referat B 18 (Mobile einsatztaktische Systeme, Luftfahrtwesen) Brühler Straße 3 53119 Bonn | |
Ausführungsort | DE-53119 Bonn | |
Frist | 29.07.2022 | |
TED Nr. | 386684-2022 | |
Beschreibung | Abschnitt I:
I.1) Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI Brühler Straße 3 53119 Bonn Telefon: +49 22899610-1035 Fax: +49 2289910610-1035
E-Mail: mailto: B12.15@bescha.bund.de Internet: www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Unterstützungsleistungen für die Einführung und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystems nach der EMAS-Verordnung Referenznummer der Bekanntmachung: B 12.15 - 9924/22/VV : 1
II.1.2) CPV-Code Hauptteil 90710000 Umweltmanagement
II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen
II.1.4) Kurze Beschreibung: Rahmenvereinbarung über die Unterstützungsleistungen für die Einführung und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystems nach der EMAS-Verordnung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 12.07.2022
VI.6) Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 125-354673
Abschnitt VII: Änderungen
VII.1) Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2) In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text Abschnitt Nummer: II.1.5) Anstatt: 10.125.000,00 muss es heißen: 10.481.250,00 Abschnitt Nummer: II.2.4) Los-Nr.: 7 Anstatt: Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind Unterstützungsleistungen für die Einführung und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystems nach der EMAS-Verordnung für Bedarfsträgerinnen, die dem NACE-Code 64.11, 91 oder 94.99.1 zuzuordnen sind.Diese Rahmenvereinbarung umfasst die Bereitstellung von Unterstützungsleistungen durch die Auftragnehmerin zur Einführung (Aufbau und Implementierung) und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung.Oberstes Ziel dieser Rahmenvereinbarung ist es, die Bedarfsträgerinnen respektive die Organisationen auf die Validierung durch eine/n externe/n Umweltgutachter/in vorzubereiten.Gutachterleistungen und generelle Schulungsleistungen im Kontext EMAS sind nicht Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung und können von den Bedarfsträgerinnen über weitere Verträge in Anspruch genommen werden.Die in der Bedarfsträgerinnenliste angegebenen Behörden respektive Organisationen besitzen heterogene Status im Bereich Umweltmanagement. Einige Organisationen besitzen bereits ein Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung. Andere Organisationen können ein Qualitäts- oder Energiemanagement, aber kein Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung vorweisen. Wiederum andere Organisationen besitzen keins der genannten Managements innerhalb ihrer Organisation.Die Höchstmenge dieser Rahmenvereinbarung beträgt 900 Stunden. muss es heißen: Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind Unterstützungsleistungen für die Einführung und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystems nach der EMAS-Verordnung für Bedarfsträgerinnen, die dem NACE-Code 62, 63.11, 64.11, 91 oder 94.99.1 zuzuordnen sind.Diese Rahmenvereinbarung umfasst die Bereitstellung von Unterstützungsleistungen durch die Auftragnehmerin zur Einführung (Aufbau und Implementierung) und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung. Oberstes Ziel dieser Rahmenvereinbarung ist es, die Bedarfsträgerinnen respektive die Organisationen auf die Validierung durch eine/n externe/n Umweltgutachter/in vorzubereiten.Gutachterleistungen und generelle Schulungsleistungen im Kontext EMAS sind nicht Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung und können von den Bedarfsträgerinnen über weitere Verträge in Anspruch genommen werden.Die in der Bedarfsträgerinnenliste angegebenen Behörden respektive Organisationen besitzen heterogene Status im Bereich Umweltmanagement. Einige Organisationen besitzen bereits ein Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung. Andere Organisationen können ein Qualitäts- oder Energiemanagement, aber kein Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung vorweisen. Wiederum andere Organisationen besitzen keins der genannten Managements innerhalb ihrer Organisation. Die Höchstmenge dieser Rahmenvereinbarung beträgt 2.800 Stunden.
VII.2) Weitere zusätzliche Informationen | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 165898 vom 18.07.2022 |