Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A
Bayerisches Landesamt für Umwelt
Hans-Högn-Straße 12
95030 Hof
DE-95030 Hof
02.09.2010
a) Bayerisches Landesamt für Umwelt, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefon 0 92 81/ 18 00-48 94, Telefax 0 92 81/18 00-48 99
b) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A
c) Vorhaben KLIWA - Untersuchungen zum Einfluss des Klimawandels auf Wasserbilanzen und Abflüsse für vier bayerische Flussgebietseinheiten
d) Ausführungstermin, -frist: 30. April 2011
e) Der Auftrag wird in Lose unterteilt: ja
f) Die Verdingungsunterlagen können unter Hinweis auf die Ausschreibung Untersuchungen zum Einfluss des Klimawandels auf Wasserbilanzen und Abflüsse für verschiedene bayerische Flussgebietseinheiten bis zum 3. September 2010 wie folgt angefordert werden:
- beim Bayerischen Landesamt für Umwelt, Ref. 81, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof
- per E-mail unter holger.komischke@lfu.bayern.de Mit Anforderung der Unterlagen in Papierform ist ein Verrechnungsscheck in Höhe von 10 zu übersenden. Alternativ ist ein Beleg über die Zahlung von 10 beizulegen.
Der Betrag ist auf folgendes Konto zu überweisen:
Kontonummer: 1 190 315
BLZ: 700 500 00
Bayerische Landesbank München
Empfänger: Staatsoberkasse Bayern
Verwendungszweck: LfU - 5302.3300.7189
Der Betrag wird nicht zurückerstattet. Der Versand per E-Mail ist kostenlos.
g) Ablauf der Angebotsfrist: Angebote müssen bis spätestens 10. Sepember 2010,12 Uhr, beim Bayerischen Landesamt
für Umwelt, Ref. Z2, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, eingehen.
Bei der Angebotseröffnung am 10. September 2010 sind keine Bieter zugelassen.
h) Zahlungsbedingungen nach Vertragsbedingungen und gemäß VOL/B.
i) Die Bieter müssen ihrem Angebot zum Nachweis ihrer Leistungsfähigkeit folgende Unterlagen beifügen:
- Liste der wesentlichen, in den letzten fünf Jahren erbrachten vergleichbaren Dienstleistungen mit Angabe der Auftraggeber (Referenzliste)
- Nachweis über Qualifikation des für den Auftrag vorgesehenen Personals
j) Der Zuschlag erfolgt bis spätestens 8. Oktober 2010. Der Bieter ist bis dahin an sein Angebot gebunden.
k) Mit der Abgabe eines Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 19 VOL/A.
Hof, den 17. August 2010
Bayerisches Landesamt für Umwelt