Vermessungsleistungen zur Festlegung der Verfahrensgrenze in der Unternehmensflurbereinigung Vehlefanz im Landkreis Oberhavel. Umfasst Grenzfeststellung, Flurstückszerlegung, Abmarkung und Anerkennungserklärungen auf ca. 0,4 km Länge bis November 2026.
Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) Referat B1, Grundsatz, Planprüfung, Aufsicht vlf
Seeburger Chaussee 2
14476 Potsdam
DE-16727 Oberkrämer
01.07.2026
BST 12/2026: Festlegung der Verfahrensgrenze in der Unternehmensflurbereinigung Vehlefanz (500199)
VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
Bekanntmachung
Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Bezeichnung: Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung
Kontaktstelle: Referat B1, FG3
Zu Händen: Frau Leibelt
Seeburger Chaussee 2
14476 Potsdam
Telefon: +49 33201 4588-172
E-Mail: LELF-B1-FG3@LELF.brandenburg.de
URL: https://lelf.brandenburg.de/lelf/de/
UST.-ID: DE 220900204
Zuschlag erteilende Stelle: die zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen
Elektronisch über diese Vergabeplattform: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YRNHSCN
Postalische Angebote oder Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen
Bereitstellung der Vergabeunterlagen
Elektronisch über diese Vergabeplattform: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YRNHSCN/documents
Art und Umfang der Leistung
Im Landkreis Oberhavel, nahe der Ortslage Neu-Schwante, sind Vermessungen zur Feststellung der Verfahrensgrenze der Unternehmensflurbereinigung Vehlefanz (Verf.-Nr. 500199) durchzuführen.
Es handelt sich hierbei um hoheitliche Leistungen, die bei einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder einer Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin durch die Teilnehmergemeinschaft der Unternehmensflurbereinigung Vehlefanz und den Verband für Landentwicklung und Flurneuordnung beantragt werden.
In den Vergabeunterlagen ist der zu vermessene Grenzverlauf dargestellt, hierbei handelt es sich um eine Straßenschlussvermessung. Die Verfahrensgrenze orientiert sich am ausgebauten Rundweg Mühlensee (Straßennamen: Am Wiesengrund bzw. Mittelweg). Der tatsächliche Verlauf der neuen Flurstücksgrenze und die Anzahl der neuen Grenzpunkte ergeben sich nach der Örtlichkeit. Die Festlegung der neuen Grenze des Straßenflurstücks ist mit dem Träger der Straßenbaulast (hier: die Gemeinde Oberkrämer) abzustimmen. Die gebührenrelevante Gesamtlänge beträgt ca. 0,4 Kilometer.
Im Rahmen der Messungen sind die Flurstücke 21/3, 150 und 255 der Flur 7, Gemarkung Schwante zu zerlegen (siehe Vergabeunterlagen).
Die Vermessung zur Festlegung der Verfahrensgrenze umfasst im erforderlichen Umfang die Feststellung bzw. Wiederherstellung bestehender Flurstücksgrenzen, die Bildung neuer Flurstücksgrenzen, die Errichtung fester Grenzzeichen (Abmarkung) und die Aufnahme der Anerkennungserklärungen der Beteiligten. Die Beseitigung von Abmarkungsmängeln im Bereich festgestellter oder als festgestellt geltender Grenzen ist nicht Gegenstand des Antrages.
Die Vermessung erfolgt nach den Vorschriften der Kataster- und Vermessungsverwaltung im Land Brandenburg, insbesondere nach dem Brandenburgischen Vermessungsgesetz (BbgVermG) in Verbindung mit der Liegenschaftsvermessungsvorschrift (VVLiegVerm). Hieraus ergibt sich eine Grenzbetrachtung und -vermessung von Grenzpunkt zu Grenzpunkt. Die Anwendung von Nr. 5.1.2 der Verwaltungsvorschrift zur Zusammenarbeit in der Bodenordnung (VVBo) ist ausgeschlossen.
71354300-7 Katastervermessung
Haupterfüllungsort
Ort: 16727 Oberkrämer
Ergänzende / Abweichende Angaben zum Haupterfüllungsort: Ortsteil Schwante
Ausführungsfristen
Laufzeit bzw. Dauer: Ende 10.11.2026
Zuschlagskriterien
Kriterium: Auslosung
Gewichtung: 100
Nebenangebote werden nicht zugelassen.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Nachweis der Befugnis, Liegenschaftsvermessungen im Land Brandenburg durchführen zu dürfen (§ 26 Brandenburgisches Vermessungsgesetz - BbgVermG). Vorlage der Zulassungsurkunde gemäß § 4 Brandenburgisches ObVI-Gesetz - BbgObVIG. Ohne Vorlage der Zulassungsurkunde nehmen Sie NICHT an der Verlosung teil.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Formlose Erklärung, dass die Kapazitäten hinsichtlich Personal und Ausstattung für die Fertigstellung zum geforderten Termin 10.11.2026 gegeben sind. Diese Erklärung ist als mit Unterschrift versehenes PDF-Dokument vorzulegen.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach der Tarifstelle 4.1.1 der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Vermessungsgebührenordnung - VermGebO in der jeweils gültigen Fassung).
Schlusstermin für den Eingang der Angebote: 01.07.2026 um 10:00 Uhr
Bindefrist des Angebots: 22.07.2026
Bekanntmachungs-ID: CXP9YRNHSCN