Öffentliche Ausschreibung
Bauauftrag (VOB)
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Düsseldorf Vergabestelle
Eduard-Schulte-Straße 1
40225 Düsseldorf
DE-42119 Wuppertal
28.01.2026
a) Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Düsseldorf
Schwannstraße 10
40476 Düsseldorf
Telefon +49 0 Fax +49 0
E-Mail: mailto:BLBVergabe@blb.nrw.de
Internet http://www.blb.nrw.de
b) Vergabeverfahren Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer 065-26-00004
c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen Zugelassene Angebotsabgabe: elektronisch in Textform Bekanntmachungs-ID: CXS7YYXYT3EU76GG
d) Art des Auftrags Ausführung von Bauleistungen
e) Ort der Ausführung Bergische Universität Wuppertal Gaußstraße 20 42119 Wuppertal
f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen Art der Leistung: Abbruch und Rohbauarbeiten Umfang der Leistung: Der Sanierungsumfang beinhaltet: - Rückbauarbeiten - Mauerwerksarbeiten - Durchbruch und Kernbohrungsarbeiten
g) Angabe über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden Zweck der baulichen Anlage Zweck des Auftrags
h) Aufteilung in Lose (Art und Umfang der Lose siehe Buchstabe f) nein
i) Ausführungsfristen Beginn der Ausführung: 16.03.2026 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 14.04.2026
j) Nebenangebote nicht zugelassen
k) mehrere Hauptangebote zugelassen
l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt. Online-Plattform Vergabesatellit BLB NRW (Produktion) (https://evergabe.blb.nrw.de/Vergabe/notice/CXS7YYXYT3EU76GG/documents) Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen: Der Zugang wird gewährt, sobald die Erfüllung der Maßnahmen belegt ist. Nachforderung Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert Auskunftserteilung über Vergabeunterlagen und Anschreiben bis 21.01.2026
o) Ablauf der Angebotsfrist am 28.01.2026 um 10:30 Uhr Ablauf der Bindefrist: am 25.02.2026
p) Adresse für elektronische Angebote Vergabesatellit BLB NRW (Produktion) (https://evergabe.blb.nrw.de/Vergabe/notice/ CXS7YYXYT3EU76GG) Anschrift für schriftliche Angebote
q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: Deutsch;
r) Zuschlagskriterien Niedrigster Preis
s) Eröffnungstermin am 28.01.2026 um 10:30 Uhr Ort elektronisch Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen Ohne Bieterbeteiligung
t) geforderte Sicherheiten siehe Vergabeunterlagen
u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind siehe Vergabeunterlagen
v) Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
w) Beurteilung zur Eignung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt Eigenerklärung zur Eignung ist erhältlich Online auf Vergabesatellit BLB NRW (Produktion) (https://evergabe.blb.nrw.de/Vergabe/ notice/CXS7YYXYT3EU76GG/documents) oder Vergabestelle, siehe a) Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen: Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen Bedingung an die Auftragsausführung • 213 Angebotsschreiben (mittels Eigenerklärung vorzulegen): bei Abgabe mehrerer Angebote für jedes Angebot (Haupt- und Nebenangebot) • 221 Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angaben zur Preisermittlung. Bei Abgabe mehrerer Angebote für jedes Angebot • 222 Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angaben zur Preisermittlung. Bei Abgabe mehrerer Angebote für jedes Angebot. Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen. • 522 - Eigenerklärung Mindestlohngesetz (mittels Eigenerklärung vorzulegen) • Hinweis_Anforderung Auszug aus Wettbewerbsregister (WReg) (mittels Eigenerklärung vorzulegen) • Leistungsverzeichnis mit den Preisen (Landesbau) (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Als PDF oder als .d84 / .x84-Datei für Hauptangebote bzw. .d85- / .x85-Datei für Nebenangebote. Falls die Abgabe als PDF Datei erfolgt, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, eine GAEB-Datei nachzufordern. • Selbstauskunft Einzelunternehmen - Scheinselbstständigkeit (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nur auszufüllen, wenn Sie keine juristische Person oder Personengesellschaft sind. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit • 124: Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (mittels Eigenerklärung vorzulegen): als Nachweis zu Angaben im Formblatt 124, Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen; Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit • 124 Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Allgemeine Eignung Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation (PQ-Verein) von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft. Präqualifizierte Unternehmen müssen das Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nicht einreichen. Falls die im PQ-Verein hinterlegten Dokumente die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können, müssen die präqualifizierten Unternehmen Eigenerklärungen zu den geforderten Eignungskriterien abgeben und diese durch Vorlage von Einzelnachweisen zu belegen. Ebenso steht es den präqualifizierten Unternehmen frei, alternativ oder ergänzend Unterlagen zu den geforderten Eignungskriterien vorzulegen. Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf. zusätzlich verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen. Nachunternehmen/andere Unternehmen: Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden. Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde. • 233 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (mittels Eigenerklärung vorzulegen): - Wenn Teile der Leistung an Nachunternehmer vergeben werden sollen - bei Abgabe mehrerer Angebote für jedes Angebot, in dem Teile der Leistung an Nachunternehmer vergeben werden sollen • Angabe der PQ-Nummer (mittels Eigenerklärung vorzulegen): im Angebotsschreiben (213) oder VMS-Konto • CAD/CAE-Datenblatt zum Bauvertrag (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Vom Bieter ausgefüllt und unterschrieben Sonstige Unterlagen • 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (mittels Eigenerklärung vorzulegen): - wenn das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird - bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot einer Bietergemeinschaft Auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegende Unterlagen Persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer • 124: Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (mittels Dritterklärung vorzulegen): als Nachweis zu Angaben im Formblatt 124; Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können. • 124: Gewerbeanmeldung (mittels Eigenerklärung vorzulegen): als Nachweis zu Angaben im Formblatt 124; Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können. • 124: Handelsregisterauszug (mittels Dritterklärung vorzulegen): als Nachweis zu Angaben im Formblatt 124; Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit • 124: Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz (mittels Dritterklärung vorzulegen): als Nachweis zu Angaben im Formblatt 124; Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können. • 124: Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers (mittels Dritterklärung vorzulegen): als Nachweis zu Angaben im Formblatt 124, mit Angabe der Lohnsummen; Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können. • 124: rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (mittels Eigenerklärung vorzulegen): als Nachweis zu Angaben im Formblatt 124, falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde; Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können. • 124: Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (mittels Dritterklärung vorzulegen): als Nachweis zu Angaben im Formblatt 124, falls das Unternehmen zur Sozialversicherung beitragspflichtig ist; Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können. • 124: Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (mittels Dritterklärung vorzulegen): als Nachweis zu Angaben im Formblatt 124, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt; Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können. • Urkalkulation (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Urkalkulation ist in einer unverschlüsselten Datei zusenden. Sämtliche Leistungen des Angebotes sind in einer zusammenhängenden, einheitlichen Urkalkulation darzustellen. Die Urkalkulation ist auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Aus der Urkalkulation müssen für die im Angebot enthaltenen Einheitspreise folgende Preisbestandteile unmittelbar ersichtlich sein: - Einzelkosten der Teilleistungen mit Leistungsansätzen (Menge/ Zeit) aufgegliedert in alle Kostenarten (insbesondere Lohn und Gehalt, Baustoffe und Bauteile, Rüst-, Schal- und Verbaumaterial, Hilfs- und Betriebsstoffe, Baugeräte und Sonderkosten) - Gemeinkostenanteil mit den dazugehörigen Umlagefaktoren, aufgeschlüsselt nach Baustellengemeinkosten (BGK), allgemeinen Geschäftskosten (AGK), Wagnis und Gewinn (W+G) bezogen auf die einzelnen Kostenarten. Weiterhin ist anzugeben: - Ermittlung der Kalkulationslöhne - Ermittlung der Gemeinkosten der Baustelle Die Kalkulationen der Nachunternehmer/ anderen Unternehmer sind der Urkalkulation beizufügen, spätestens bei Bedarf/ auf Aufforderung detailliert vorzulegen. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit • 124: Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (mittels Eigenerklärung vorzulegen): gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal; Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können. • 124: Referenznachweise (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Als Nachweis zu Angaben im Formblatt 124; auch für präqualifizierte Unternehme relevant, sollten die im PQ-Verein hinterlegten Referenzen von der Art und vom Umfang her nicht mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sein; Drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben: 1) Ansprechpartner, 2) Art der ausgeführten Leistung, 3) Auftragssumme, 4) Ausführungszeitraum, 5) stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen, 6) Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer, 7) stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung, 8) Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal), 9) Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer), 10) ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden, 11) Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung (Erklärung eines Dritten als Anlage zur Eigenerklärung); Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können. • Produktdatenblätter benannter Fabrikate (mittels Eigenerklärung vorzulegen)
x) Nachprüfung behaupteter Verstöße Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A) Name Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW - Justiziariat Straße Mercedesstr. 12 PLZ, Ort 40470 Düsseldorf Telefon +49 0 Fax +49 21161700174 E-Mail E-Mail: BLBVergabe@blb.nrw.de Internet www.blb.nrw.de Sonstige Informationen für Bieter/Bewerber Das Vergabeverfahren wird über den Vergabemarktplatz NRW (VMP NRW) abgewickelt. Unternehmen erhalten bei der Registrierung auf dem VMP NRW einen individuellen Unternehmensaccount. Der Austausch zwischen der Vergabestelle und dem Unternehmen erfolgt elektronisch über diesen Account und den für dieses Vergabeverfahren angelegten Projektraum im Modul Kommunikation. Nur das Unternehmen hat Zugriff auf die über den Unternehmensaccount im Modul Kommunikation des Projektraums eingegangenen und ausgehenden Nachrichten. Dem Unternehmen werden hierüber auch rechtserhebliche Erklärungen im Vergabeverfahren zugestellt. Innerhalb des Unternehmensaccounts können mehrere Nutzerkonten angelegt werden. Bei der Anlage wird die Verwendung funktionsbezogener E-Mail-Adressen empfohlen. Weitere Informationen und Hilfestellungen zum VMP NRW sowie Anleitungen zum Bietertool für die Angebotsabgabe finden Sie auf der Internetseite des Betreibers cosinex GmbH unter folgendem Link: support.cosinex.de/unternehmen/pages/viewpage.action. ******************************** Nach dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe vom 30. August 2001 (BGBl. 1 S. 2267) ist der BLB NRW verpflichtet, ab dem 01.01.2002, bei Verträgen über Bauleistungen 15% von jedem Auftragnehmer in Rechnung gestellten Entgelt an das für ihr Unternehmen zuständige Finanzamt abzuführen, wenn der Auftragnehmer zum Zeitpunkt der Gegenleistung (Zahlung) keine Freistellungsbescheinigung seines Finanzamtes vorlegt. Von der Bagatellgrenze im Sinne des § 48 Abs.2 EStG macht der BLB NRW keinen Gebrauch. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf die vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Wenn bei der Auszahlung eines Rechnungsbetrages keine Freistellungsbescheinigung vorliegt, wird von der an Sie zu leistenden Zahlung 15% abgezogen und an das für Ihr Unternehmen zuständige Finanzamt abgeführt. Die Höhe des Steuerabzuges wird Ihnen mitgeteilt. ******************************** Hingewiesen wird auf die Korruptionspräventionen, denen sich der BLB NRW unterworfen hat; diese finden sich unter: www.blb.nrw.de/compliance. Einem rechtskonformen Handeln unterwirft sich auch der Bewerber / Auftragnehmer. ****************************************************** Datenschutzklausel gem. § 12 Abs. 2 Datenschutzgesetz NRW Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebotes. ****************************************************** Hinweis - Wettbewerbsregister Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer wird der Auftraggeber über den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 1 S. 1 des Wettbewerbsregistergesetzes einholen. ******************************************************