Das LGLN Niedersachsen schreibt ALS-Befliegungen für 2027 aus. In 5 Losen (je ca. 1.000–1.800 km²) werden Flugplanung, Laserscanning mit Kamerabefliegung, Datenaufbereitung, Laserdatenklassifizierung sowie Lieferung digitaler Bilddaten beauftragt.
Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN)
Podbielskistraße 331
30659 Hannover
DE-30659 Hannover
23.09.2026
00578171-2026
1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) - Landesvermessung und Geobasisinformation - Landesbetrieb -
E-Mail: servicestelle-beschaffung@lgln.niedersachsen.de
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: 23251-2026-ALS 2027 - ALS-Programm Niedersachsen 2027
Beschreibung: Geplante ALS-Befliegungen des ALS-Programms 2027 des LGLN.
Kennung des Verfahrens: ee095a01-387d-4f04-a8b2-b888fcb2039b
Interne Kennung: 23251-2026-ALS 2027
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71354200 Luftbildvermessung
2.1.2 Erfüllungsort
Podbielskistraße 331, 30659 Hannover
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYMRN6C#
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU, vgv -
2.1.5 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung: Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 5
Auftragsbedingungen: Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 5
2.1.6 Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrug: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1 Los: LOT-0001
Titel: 2701 ca. 1062 km²
Beschreibung: Gegenstand des Auftrags ist die Beschaffung eine aus folgenden Leistungsteilen bestehende Gesamtleistung:
Interne Kennung: 1
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71354200 Luftbildvermessung
5.1.2 Erfüllungsort
Podbielskistraße 331, 30659 Hannover
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
5.1.3 Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Jeder Bieter muss zum Nachweis der technischen Eignung ausnahmslos die vollständige, uneingeschränkte, rechtliche und / oder organisatorische Verfügungsgewalt über mindestens eine komplette Aufnahmeeinheit haben. Für Ressourcen, die nicht im Eigentum des Bieters stehen, sind der Nachweis über die uneingeschränkte Verfügungsgewalt beizubringen. Dies ist bei Angebotsabgabe durch die Vorlage entsprechender aussagekräftiger Unterlagen zu belegen. Kann zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe aufgrund laufender Vertragsverhandlungen des Bieters mit Dritten noch kein vollständiger Nachweis der technischen Eignung erbracht werden, sind vom Bieter der voraussichtliche Inhalt und Abschlusstermin aussagekräftig darzulegen. Der Nachweis der technischen Eignung ist spätestens bei Erhalt einer Zuschlagsinformation beizubringen.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nachweis einer aktuellen Haftpflichtversicherung in hinreichender Höhe zur Abdeckung aller Haftpflichtansprüche, die sich aus der Auftragsausführung ergeben können.
Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Technische Eignung gemäß der Leistungsbeschreibungen Anhang 1a und 1b.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Zu belegen ist die Erfahrung bei großflächigen Befliegungen mit dieser Ausschreibung ähnlichen, erhöhten Anforderungen durch Auflistung vergleichbarer, wesentlicher Leistungen, die in den letzten drei Jahren erbracht wurden.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium: Art: Qualität
Bezeichnung: Leistung
Beschreibung: Die Leistung ergibt sich aus der Gesamtsumme der erreichten Leistungspunkte aller Einzelkriterien gemäß den Vergabeunterlagen. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach der erweiterten Richtwertmethode in Anlehnung an die UfAB 2018. Nach Berücksichtigung des festgelegten Schwankungsbereichs ist für die Zuschlagsentscheidung die höhere Leistung maßgeblich.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Das wirtschaftlich günstigste Angebot wird mit Hilfe der erweiterten Richtwertmethode in Anlehnung an die UfAB 2018 für jedes auschgeschriebene Los ermittelt. Dabei wird die Volumenbegrenzung beachtet. Formel: L/P=Z. Z=Kennzahl für das Preis-Leistungs-Verhältnis. P=Angebotspreis für das jeweilige Los in EURO. L=Gesamtsumme der Leistungspunkte. Der Schwankungsbereich beträgt in der Regel 10%.
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 16/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYMRN6C/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal: URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYMRN6C
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYMRN6C
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 23/09/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 5 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen bis zum Ablauf einer Nachfrist von 4 Tagen nachzufordern (vgl. § 56 Abs. 2 und 4 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungstermin: 23/09/2026 11:15:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) - Landesvermessung und Geobasisinformation - Landesbetrieb - Podbielskistraße 331 30659 Hannover
Eröffnungstermin — Beschreibung: Die Öffnung der Angebote erfolgt nach Ablauf der Angebotsfrist von mindestens zwei Vertretern des LGLN.
Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium f. Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es wird ausdrücklich auf die bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hingewiesen. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Des Weiteren wird ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hingewiesen. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der Vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) - Landesvermessung und Geobasisinformation - Landesbetrieb -
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium f. Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) - Landesvermessung und Geobasisinformation - Landesbetrieb -
5.1 Los: LOT-0002
Titel: 2702 ca. 1104 km²
Beschreibung: Gegenstand des Auftrags ist die Beschaffung eine aus folgenden Leistungsteilen bestehende Gesamtleistung:
Interne Kennung: 2
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71354200 Luftbildvermessung
5.1.2 Erfüllungsort
Podbielskistraße 331, 30659 Hannover
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
5.1.3 Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Jeder Bieter muss zum Nachweis der technischen Eignung ausnahmslos die vollständige, uneingeschränkte, rechtliche und / oder organisatorische Verfügungsgewalt über mindestens eine komplette Aufnahmeeinheit haben. Für Ressourcen, die nicht im Eigentum des Bieters stehen, sind der Nachweis über die uneingeschränkte Verfügungsgewalt beizubringen. Dies ist bei Angebotsabgabe durch die Vorlage entsprechender aussagekräftiger Unterlagen zu belegen. Kann zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe aufgrund laufender Vertragsverhandlungen des Bieters mit Dritten noch kein vollständiger Nachweis der technischen Eignung erbracht werden, sind vom Bieter der voraussichtliche Inhalt und Abschlusstermin aussagekräftig darzulegen. Der Nachweis der technischen Eignung ist spätestens bei Erhalt einer Zuschlagsinformation beizubringen.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nachweis einer aktuellen Haftpflichtversicherung in hinreichender Höhe zur Abdeckung aller Haftpflichtansprüche, die sich aus der Auftragsausführung ergeben können.
Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Technische Eignung gemäß der Leistungsbeschreibungen Anhang 1a und 1b.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Zu belegen ist die Erfahrung bei großflächigen Befliegungen mit dieser Ausschreibung ähnlichen, erhöhten Anforderungen durch Auflistung vergleichbarer, wesentlicher Leistungen, die in den letzten drei Jahren erbracht wurden.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium: Art: Qualität
Bezeichnung: Leistung
Beschreibung: Die Leistung ergibt sich aus der Gesamtsumme der erreichten Leistungspunkte aller Einzelkriterien gemäß den Vergabeunterlagen. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach der erweiterten Richtwertmethode in Anlehnung an die UfAB 2018. Nach Berücksichtigung des festgelegten Schwankungsbereichs ist für die Zuschlagsentscheidung die höhere Leistung maßgeblich.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Das wirtschaftlich günstigste Angebot wird mit Hilfe der erweiterten Richtwertmethode in Anlehnung an die UfAB 2018 für jedes auschgeschriebene Los ermittelt. Dabei wird die Volumenbegrenzung beachtet. Formel: L/P=Z. Z=Kennzahl für das Preis-Leistungs-Verhältnis. P=Angebotspreis für das jeweilige Los in EURO. L=Gesamtsumme der Leistungspunkte. Der Schwankungsbereich beträgt in der Regel 10%.
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 16/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYMRN6C/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal: URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYMRN6C
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYMRN6C
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 23/09/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 5 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen bis zum Ablauf einer Nachfrist von 4 Tagen nachzufordern (vgl. § 56 Abs. 2 und 4 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungstermin: 23/09/2026 11:15:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) - Landesvermessung und Geobasisinformation - Landesbetrieb - Podbielskistraße 331 30659 Hannover
Eröffnungstermin — Beschreibung: Die Öffnung der Angebote erfolgt nach Ablauf der Angebotsfrist von mindestens zwei Vertretern des LGLN.
Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium f. Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es wird ausdrücklich auf die bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hingewiesen. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Des Weiteren wird ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hingewiesen. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der Vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) - Landesvermessung und Geobasisinformation - Landesbetrieb -
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium f. Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) - Landesvermessung und Geobasisinformation - Landesbetrieb -
5.1 Los: LOT-0003
Titel: 2703 ca. 1829 km²
Beschreibung: Gegenstand des Auftrags ist die Beschaffung eine aus folgenden Leistungsteilen bestehende Gesamtleistung:
Interne Kennung: 3
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71354200 Luftbildvermessung
5.1.2 Erfüllungsort
Podbielskistraße 331, 30659 Hannover
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
5.1.3 Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Jeder Bieter muss zum Nachweis der technischen Eignung ausnahmslos die vollständige, uneingeschränkte, rechtliche und / oder organisatorische Verfügungsgewalt über mindestens eine komplette Aufnahmeeinheit haben. Für Ressourcen, die nicht im Eigentum des Bieters stehen, sind der Nachweis über die uneingeschränkte Verfügungsgewalt beizubringen. Dies ist bei Angebotsabgabe durch die Vorlage entsprechender aussagekräftiger Unterlagen zu belegen. Kann zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe aufgrund laufender Vertragsverhandlungen des Bieters mit Dritten noch kein vollständiger Nachweis der technischen Eignung erbracht werden, sind vom Bieter der voraussichtliche Inhalt und Abschlusstermin aussagekräftig darzulegen. Der Nachweis der technischen Eignung ist spätestens bei Erhalt einer Zuschlagsinformation beizubringen.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nachweis einer aktuellen Haftpflichtversicherung in hinreichender Höhe zur Abdeckung aller Haftpflichtansprüche, die sich aus der Auftragsausführung ergeben können.
Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Technische Eignung gemäß der Leistungsbeschreibungen Anhang 1a und 1b.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Zu belegen ist die Erfahrung bei großflächigen Befliegungen mit dieser Ausschreibung ähnlichen, erhöhten Anforderungen durch Auflistung vergleichbarer, wesentlicher Leistungen, die in den letzten drei Jahren erbracht wurden.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium: Art: Qualität
Bezeichnung: Leistung
Beschreibung: Die Leistung ergibt sich aus der Gesamtsumme der erreichten Leistungspunkte aller Einzelkriterien gemäß den Vergabeunterlagen. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach der erweiterten Richtwertmethode in Anlehnung an die UfAB 2018. Nach Berücksichtigung des festgelegten Schwankungsbereichs ist für die Zuschlagsentscheidung die höhere Leistung maßgeblich.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Das wirtschaftlich günstigste Angebot wird mit Hilfe der erweiterten Richtwertmethode in Anlehnung an die UfAB 2018 für jedes auschgeschriebene Los ermittelt. Dabei wird die Volumenbegrenzung beachtet. Formel: L/P=Z. Z=Kennzahl für das Preis-Leistungs-Verhältnis. P=Angebotspreis für das jeweilige Los in EURO. L=Gesamtsumme der Leistungspunkte. Der Schwankungsbereich beträgt in der Regel 10%.
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 16/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYMRN6C/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal: URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYMRN6C
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYMRN6C
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 23/09/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 5 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen bis zum Ablauf einer Nachfrist von 4 Tagen nachzufordern (vgl. § 56 Abs. 2 und 4 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungstermin: 23/09/2026 11:15:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) - Landesvermessung und Geobasisinformation - Landesbetrieb - Podbielskistraße 331 30659 Hannover
Eröffnungstermin — Beschreibung: Die Öffnung der Angebote erfolgt nach Ablauf der Angebotsfrist von mindestens zwei Vertretern des LGLN.
Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium f. Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es wird ausdrücklich auf die bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hingewiesen. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Des Weiteren wird ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hingewiesen. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der Vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) - Landesvermessung und Geobasisinformation - Landesbetrieb -
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium f. Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) - Landesvermessung und Geobasisinformation - Landesbetrieb -
5.1 Los: LOT-0004
Titel: 2704 ca. 1817 km²
Beschreibung: Gegenstand des Auftrags ist die Beschaffung eine aus folgenden Leistungsteilen bestehende Gesamtleistung:
Interne Kennung: 4
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71354200 Luftbildvermessung
5.1.2 Erfüllungsort
Podbielskistraße 331, 30659 Hannover
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
5.1.3 Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Jeder Bieter muss zum Nachweis der technischen Eignung ausnahmslos die vollständige, uneingeschränkte, rechtliche und / oder organisatorische Verfügungsgewalt über mindestens eine komplette Aufnahmeeinheit haben. Für Ressourcen, die nicht im Eigentum des Bieters stehen, sind der Nachweis über die uneingeschränkte Verfügungsgewalt beizubringen. Dies ist bei Angebotsabgabe durch die Vorlage entsprechender aussagekräftiger Unterlagen zu belegen. Kann zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe aufgrund laufender Vertragsverhandlungen des Bieters mit Dritten noch kein vollständiger Nachweis der technischen Eignung erbracht werden, sind vom Bieter der voraussichtliche Inhalt und Abschlusstermin aussagekräftig darzulegen. Der Nachweis der technischen Eignung ist spätestens bei Erhalt einer Zuschlagsinformation beizubringen.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nachweis einer aktuellen Haftpflichtversicherung in hinreichender Höhe zur Abdeckung aller Haftpflichtansprüche, die sich aus der Auftragsausführung ergeben können.
Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Technische Eignung gemäß der Leistungsbeschreibungen Anhang 1a und 1b.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Zu belegen ist die Erfahrung bei großflächigen Befliegungen mit dieser Ausschreibung ähnlichen, erhöhten Anforderungen durch Auflistung vergleichbarer, wesentlicher Leistungen, die in den letzten drei Jahren erbracht wurden.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium: Art: Qualität
Bezeichnung: Leistung
Beschreibung: Die Leistung ergibt sich aus der Gesamtsumme der erreichten Leistungspunkte aller Einzelkriterien gemäß den Vergabeunterlagen. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach der erweiterten Richtwertmethode in Anlehnung an die UfAB 2018. Nach Berücksichtigung des festgelegten Schwankungsbereichs ist für die Zuschlagsentscheidung die höhere Leistung maßgeblich.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Das wirtschaftlich günstigste Angebot wird mit Hilfe der erweiterten Richtwertmethode in Anlehnung an die UfAB 2018 für jedes auschgeschriebene Los ermittelt. Dabei wird die Volumenbegrenzung beachtet. Formel: L/P=Z. Z=Kennzahl für das Preis-Leistungs-Verhältnis. P=Angebotspreis für das jeweilige Los in EURO. L=Gesamtsumme der Leistungspunkte. Der Schwankungsbereich beträgt in der Regel 10%.
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 16/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYMRN6C/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal: URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYMRN6C
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYMRN6C
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 23/09/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 5 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen bis zum Ablauf einer Nachfrist von 4 Tagen nachzufordern (vgl. § 56 Abs. 2 und 4 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungstermin: 23/09/2026 11:15:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) - Landesvermessung und Geobasisinformation - Landesbetrieb - Podbielskistraße 331 30659 Hannover
Eröffnungstermin — Beschreibung: Die Öffnung der Angebote erfolgt nach Ablauf der Angebotsfrist von mindestens zwei Vertretern des LGLN.
Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium f. Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es wird ausdrücklich auf die bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hingewiesen. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Des Weiteren wird ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hingewiesen. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der Vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) - Landesvermessung und Geobasisinformation - Landesbetrieb -
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium f. Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) - Landesvermessung und Geobasisinformation - Landesbetrieb -
5.1 Los: LOT-0005
Titel: 2705 ca. 1762 km²
Beschreibung: Gegenstand des Auftrags ist die Beschaffung eine aus folgenden Leistungsteilen bestehende Gesamtleistung:
Interne Kennung: 5
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71354200 Luftbildvermessung
5.1.2 Erfüllungsort
Podbielskistraße 331, 30659 Hannover
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
5.1.3 Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Jeder Bieter muss zum Nachweis der technischen Eignung ausnahmslos die vollständige, uneingeschränkte, rechtliche und / oder organisatorische Verfügungsgewalt über mindestens eine komplette Aufnahmeeinheit haben. Für Ressourcen, die nicht im Eigentum des Bieters stehen, sind der Nachweis über die uneingeschränkte Verfügungsgewalt beizubringen. Dies ist bei Angebotsabgabe durch die Vorlage entsprechender aussagekräftiger Unterlagen zu belegen. Kann zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe aufgrund laufender Vertragsverhandlungen des Bieters mit Dritten noch kein vollständiger Nachweis der technischen Eignung erbracht werden, sind vom Bieter der voraussichtliche Inhalt und Abschlusstermin aussagekräftig darzulegen. Der Nachweis der technischen Eignung ist spätestens bei Erhalt einer Zuschlagsinformation beizubringen.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nachweis einer aktuellen Haftpflichtversicherung in hinreichender Höhe zur Abdeckung aller Haftpflichtansprüche, die sich aus der Auftragsausführung ergeben können.
Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Technische Eignung gemäß der Leistungsbeschreibungen Anhang 1a und 1b.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Zu belegen ist die Erfahrung bei großflächigen Befliegungen mit dieser Ausschreibung ähnlichen, erhöhten Anforderungen durch Auflistung vergleichbarer, wesentlicher Leistungen, die in den letzten drei Jahren erbracht wurden.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium: Art: Qualität
Bezeichnung: Leistung
Beschreibung: Die Leistung ergibt sich aus der Gesamtsumme der erreichten Leistungspunkte aller Einzelkriterien gemäß den Vergabeunterlagen. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach der erweiterten Richtwertmethode in Anlehnung an die UfAB 2018. Nach Berücksichtigung des festgelegten Schwankungsbereichs ist für die Zuschlagsentscheidung die höhere Leistung maßgeblich.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Das wirtschaftlich günstigste Angebot wird mit Hilfe der erweiterten Richtwertmethode in Anlehnung an die UfAB 2018 für jedes auschgeschriebene Los ermittelt. Dabei wird die Volumenbegrenzung beachtet. Formel: L/P=Z. Z=Kennzahl für das Preis-Leistungs-Verhältnis. P=Angebotspreis für das jeweilige Los in EURO. L=Gesamtsumme der Leistungspunkte. Der Schwankungsbereich beträgt in der Regel 10%.
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 16/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYMRN6C/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal: URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYMRN6C
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYMRN6C
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 23/09/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 5 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen bis zum Ablauf einer Nachfrist von 4 Tagen nachzufordern (vgl. § 56 Abs. 2 und 4 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungstermin: 23/09/2026 11:15:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) - Landesvermessung und Geobasisinformation - Landesbetrieb - Podbielskistraße 331 30659 Hannover
Eröffnungstermin — Beschreibung: Die Öffnung der Angebote erfolgt nach Ablauf der Angebotsfrist von mindestens zwei Vertretern des LGLN.
Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium f. Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es wird ausdrücklich auf die bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hingewiesen. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Des Weiteren wird ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hingewiesen. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der Vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) - Landesvermessung und Geobasisinformation - Landesbetrieb -
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium f. Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) - Landesvermessung und Geobasisinformation - Landesbetrieb -
8. Organisationen
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) - Landesvermessung und Geobasisinformation - Landesbetrieb -
Registrierungsnummer: 03-0021300000-56
Podbielskistraße 331, 30659 Hannover
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
E-Mail: servicestelle-beschaffung@lgln.niedersachsen.de
Telefon: +49 51164609530
Internetadresse: https://www.lgln.de
Rollen dieser Organisation: Beschaffer, Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt, Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1 ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium f. Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Registrierungsnummer: T:04131153308
Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 413115-3308
Fax: +49 413115-2943
Internetadresse: http://www.mw.niedersachsen.de/startseite
Rollen dieser Organisation: Überprüfungsstelle, Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1 ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
53119 Bonn
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation: TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 1a054520-3af3-4321-a1ae-5baa6ec358e8 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 19/08/2026 11:44:15 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 578171-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 160/2026
Datum der Veröffentlichung: 20/08/2026