Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Umweltbundesamt Referat Z 1.5 Zentrale Vergabestelle
Wörlitzer Platz 1
06844 Dessau-Roßlau
DE-06844 Dessau-Roßlau
20.04.2026
1. a) Umweltbundesamt, Referat Z 1.5, Zentrale Vergabestelle
Wörlitzer Platz 1
06844 Dessau-Roßlau
E-Mail: mailto:carolin.walther@uba.de
b) Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a).
2. Angaben zum Verfahren
a) Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b) Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c) Geschäftszeichen
Projekt 207724, Az 91 007-2/00084
3. Angaben zu Angeboten
a) Form der Angebote
elektronisch
ohne elektronische Signatur (Textform)
mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b) Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
20.04.2026 - 14:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
15.05.2026
c) Sprache
Deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr).
4. Angaben zu Vergabeunterlagen
a) Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
www.evergabe-online.de/tenderdetails.html
b) Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c) Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d) Anforderungsfrist
20.04.2026 - 14:00 Uhr
5. Angaben zur Leistung
a) Art und Umfang der Leistung
Gemäß § 15 Abs. 4 der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) sind zur Ableitung der nach § 8 Bundes-Bodenschutzgesetz festzulegenden Prüf- und Maßnahmenwerte die Methoden und Maßstäbe zu deren Ableitung (im nachfolgenden Text als „Ableitungsmaßstäbe“ bezeichnet) zu beachten. Diese sind in der „Bekanntmachung über Methoden und Maßstäbe für die Ableitung der Prüf- und Maßnahmenwerte nach der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) vom 18. Juni 1999“ (Bundesanzeiger, Band 51, Heft 161a, S. 1-39) veröffentlicht und dienen „der sachgerechten und einheitlichen Anwendung der Prüf- und Maßnahmenwerte der BBodSchV im Einzelfall sowie der Sicherstellung gleichwertiger Einzelfallentscheidungen bei Stoffen, für die die BBodSchV keinen Prüf- oder Maßnahmenwert enthält. Abweichungen von diesen Methoden und Maßstäben sind nur bei gesicherten neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen zulässig.“
In den „Ableitungsmaßstäben“ ist u. a. für den Wirkungspfad Boden-Mensch die Ableitungsmethodik für die entsprechend in der BBodSchV aufgeführten Nutzungsszenarien Kinderspielflächen, Wohngebiete, Park- und Freizeitanlagen sowie Industrie- und Gewerbegrundstücke mit den zugrunde zulegenden Expositionsannahmen dargestellt.
Die „Ableitungsmaßstäbe“ wurden seit 1999 keiner Aktualisierung unterzogen. Laut der Veröffentlichung zu den Methoden und Maßstäben (Bundesanzeiger, Band 51, Heft 161a, S. 1-39) „[erfolgt] zu gegebener Zeit eine Anpassung der Ableitungsmaßstäbe an den neuen wissenschaftlichen Erkenntnisstand“.
Ziel des Vorhabens ist es, einen Überblick zu den konzeptionellen Grundlagen verschiedener Länder für die Ableitung bodenbezogener Werte, die den deutschen Prüf- und Maßnahmenwerten für den Wirkungspfad Boden-Mensch (Direktpfad) entsprechen, im Vergleich zu der in Deutschland praktizierten Herangehensweise zu erhalten. Weiterhin ist eine detaillierte qualitative und quantitative Darstellung der in den anderen Ländern geregelten Stoffen zu erzielen.
Die Ergebnisse dienen dem Umweltbundesamt (UBA) in der Einordnung der deutschen „Ableitungsmaßstäbe“ hinsichtlich ihrer Konformität mit dem aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand und der europäischen und internationalen regulatorischen Praxis. Des Weiteren sollen die Ergebnisse Hinweise zur Identifikation von Regelungsbedarfen von in Deutschland bislang ungeregelter Stoffe und eines etwaigen Aktualisierungsbedarfes bestimmter Prüf- und Maßnahmenwerte für den Direktpfad liefern.
Die näheren fachlichen Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
c) Ort der Leistungserbringung
Dessau-Roßlau
6. Angaben zu Losen
a) Anzahl, Größe und Art der Lose
Die Gesamtleistung bildet ein Los.
b) Angebote für Lose
Angebote sind möglich für
nur ein Los.
7. Zulassung von Nebenangeboten
Nein.
8. Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Das Projekt beginnt unmittelbar nach Zuschlagserteilung und endet zum 31.10.2026.
10. Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B).
11. Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
- Umfassende Kenntnisse bezüglich der Ableitung von Prüf- und Maßnahmenwerten für den Wirkungspfad Boden-Mensch (Direktpfad) nach BBodSchV, nachzuweisen durch mindestens ein erfolgreich durchgeführte und abgeschlossene Projekte / Berichte aus den letzten 5 Jahren
- Toxikologischer Sachverstand, nachzuweisen durch Selbsterklärung
- Ausgeprägte englische Sprachkompetenz der eingesetzten Fachkräfte, nachzuweisen durch mindestens ein, in den letzten 5 Jahren erfolgreich durchgeführtes und abgeschlossenes Projekt, in welchem die Bearbeitung komplexer englischsprachiger Dokumente wesentlicher Bestandteil der Leistung war
Ferner ist die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung zu unterzeichnen und dem Angebot beizufügen.
12. Zuschlagskriterien
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die für eine entsprechende Wertung relevanten Kriterien sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Bei der Wertung der Preise wird auf die Brutto-Angebotssummen abgestellt.
13. Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss
Bietergemeinschaften sind zugelassen. § 4 Nr. 4 VOL/B bleibt unberührt.
Bietergemeinschaften werden nur berücksichtigt, wenn sie mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern eigenhändig unterschriebene bzw. mit einer von der e-Vergabe unterstützten elektronischen Signatur versehene Erklärung abgeben,
- in der die einzelnen Mitglieder genannt sind
- in der ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benannt ist
- in der sich die Mitglieder für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten.
14. Sonstige Angaben
Für die o. g. Ausschreibung ist die Abgabe eines Angebotes in elektronischer Form über die e-Vergabeplattform des Bundes (Textform nach §126b BGB) zugelassen. Wenn Sie die Teilnahme an der Ausschreibung über den Angebotsassistenten der e-Vergabe beantragen, werden Sie über etwaige Änderungen der Unterlagen aktiv informiert und können Bieterfragen zur Ausschreibung stellen bzw. die Antworten hierzu automatisch erhalten. Über die e-Vergabe können Sie Vergabeverfahren vollständig elektronisch abwickeln.
Wie Sie sich an der e-Vergabe registrieren und am elektronischen Verfahren teilnehmen können, erfahren Sie unter www.evergabe-online.info.