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Titel

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Beweissicherung und Dokumentation zur Bodensanierung am ehem. Ton- und Brennhilfsmittelwerk Triptis

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

GESA Gesellschaft zur Entwicklung und Sanierung von Altstandorten mbH
Schöneberger Ufer 89-91
10785 Berlin

Ausführungsort

DE-10785 Berlin

Frist

29.05.2026

Vergabeunterlagen

www.dtvp.de/…/documents

Beschreibung

1. GESA Gesellschaft zur Entwicklung und Sanierung von Altstandorten mbH

Schöneberger Ufer 89-91
10785 Berlin

 

E-Mail: vergabe@gesa-info.de
Internet: www.gesa-info.de

 

2. Zuschlag erteilende Stelle
die zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle

 

3. Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen
Elektronisch über diese Vergabeplattform: www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YYQMB90 Postalische Angebote oder Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen Bereitstellung der Vergabeunterlagen
Elektronisch über diese Vergabeplattform: www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YYQMB90/documents

 

4. Art und Umfang der Leistung
Durchführung einer Beweissicherung vorlaufend und baubegleitend zur Bodensanierung mit folgenden Leistungen:
- Erstaufnahme der angrenzenden Gebäude mit Innen- und Außenbesichtigung und Anlagen (u.a. denkmalgeschützte Villa, Mauern und Zäune, Schuppen und Nebengebäude, Schächte, 9 Grundwassermessstellen, öffentlicher Bereich mit Fußweg und Straße, tangierende Mitteldruckgasleitung)
- Anbringen und Überprüfen von 20 Rissmonitoren
- Zwischen- und Nachaufnahme aller beweisgesicherten Objekte
- Text- und Bilddokumentation separat für jedes Gebäude und die öffentlichen Verkehrsflächen

 

5. Haupterfüllungsort
Bezeichnung: ehem. Ton- und Brennhilfsmittelwerk
Postanschrift: Bahnhofstraße
Ort: 07819 Triptis

 

6. Ausführungsfristen
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Ausführungsfristen gemäß beiliegendem Bauzeitenplan, dieser ist Vertragsbestandteil
Laufzeit bzw. Dauer
Beginn: 15.06.2026
Ende: 07.05.2027

 

7. Zuschlagskriterien
Niedrigster Preis

 

8. Nebenangebote
Nebenangebote werden nicht zugelassen.

 

9. Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein

 

10. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
- Nachweis über die Eintragung für das entsprechende Gewerk in das Berufsregister des Unternehmenssitzes oder Wohnsitzes, bzw. Handelsregister.

 

11. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
- Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Krankenversicherungen und der Berufsgenossenschaft.
- Der Bewerber hat einen Versicherungsschutz in Höhe von 1 Mio. EUR für Personen- und 1 Mio. EUR für Sachschäden nachzuweisen.

 

12. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
- Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Jahresdurchschnitt beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen.
- Der Bieter hat mindestens 3 Referenzen zur Ausführung von Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, vorzulegen. Die Referenzen müssen mindestens nachfolgende Punkte enthalten: Projektbezeichnung, Projektbeschreibung, Auftraggeber, Projektstandort, Projektzeitraum, Beschreibung der erbrachten Ingenieurleistung und Baukosten - Darstellung als Referenzblatt.
- Der Projektleiter, dessen Stellvertreter sowie die weiteren für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter sind zu benennen.
- Die persönliche Eignung und Erfahrungen in vergleichbaren Projekten sind mit mindestens 3 Referenzen für Projektleiter und Stellvertreter zu belegen, die Referenzen müssen mindestens nachfolgende Punkte enthalten: Projektbezeichnung, Projektbeschreibung, Auftraggeber, Projektstandort, Projektzeitraum und Beschreibung der erbrachten Ingenieurleistung - tabellarische Darstellung.

 

13. Sonstige
- Mit Abgabe des Angebots sind die vorgesehenen Nachauftragnehmer verbindlich zu benennen. Diese haben für die zu übertragenden Arbeiten mindestens 2 Referenzen für vergleichbare Leistungen beizubringen.
- Die Bildung von Bieter-/ Arbeitsgemeinschaften ist zulässig und mit FB 234 anzuzeigen, der bevollmächtigte Vertreter ist zu benennen.
- Mit der Unterbreitung des Angebotes stimmt der Bieter der elektronischen Verarbeitung der darin enthaltenen personenbezogenen Daten zu und bestätigt, dass ihm dafür auch die Zustimmung von Dritten, deren personenbezogene Daten Angebotsinhalt sind, entsprechend vorliegt. Die Daten werden von der GESA als verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgrundverordnung, vertreten durch die Geschäftsführung, für die Angebotsauswertung bzw. die Vertragsabwicklung erhoben und genutzt. Eine Weiterleitung der Daten erfolgt nur zum Zweck der Vertragsabwicklung an Projektbeteiligte. Eine Übermittlung der Daten ins Ausland ist nicht vorgesehen; die Daten werden gelöscht, wenn die Archivierungspflicht abgelaufen ist, i.d.R. zehn Jahre. Für Fragen steht der Datenschutzbeauftragte der GESA, Herr Florian v. Spies (0341 - 71006 64 bzw. E-Mail: Datenschutz@gesa-info.de) zur Verfügung. Ein Beschwerderecht besteht gegenüber der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Alt-Moabit 59-61, 10555 Berlin.

 

14. Wesentliche Zahlungsbedingungen
Der AG erteilt dem AN einen schriftlichen Auftrag zur Auftragsdurchführung.
Alle Rechnungen und die hierfür erforderlichen Leistungsnachweise sowie die Nachweise über die von Dritten erhobenen und vom AN verauslagten Gebühren sind - unter Angabe der Auftragsnummer und des Projekttitels - wie folgt in prüffähiger Form einzureichen:
Als mittelbares Unternehmen des Bundes ist die GESA Gesellschaft zur Entwicklung und Sanierung von Altstandorten mbH aufgrund des E-Rechnungs-Gesetzes vom 4.4.2017 (BGBl. I, 770 ff.) sowie der E-Rechnungs-Verordnung des Bundes (E-RechV) dazu verpflichtet, elektronische Rechnungen gemäß der Europäischen Norm 16931 über digitale Kanäle zu empfangen.
Gemäß der E-Rechnungs-Verordnung des Bundes sind Unternehmen seit dem 27. November 2020 zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Hierfür ist die Nutzung der Rechnungseingangsplattform des Bundes, abrufbar unter xrechnung-bdr.de, vorgesehen. Ausnahmen von der Verpflichtung sind in § 3 Absatz 3 der E-Rechnungs-Verordnung des Bundes (E-RechV) geregelt.
Rechnungen sind unter Angabe der
- Leitweg-ID 992-80124-69,
- Projekt-, Kostenstellen- oder Bestellnummer
unmittelbar und zeitnah über die Rechnungseingangsplattform des Bundes (https://xrechnung-bdr.de) zu stellen. Der Auftrag der GESA mbH enthält eine Bestellnummer, die bei jeder Rechnung anzugeben ist. Rechnungen, die unter § 3 Absatz 3 der E-Rechnungs-Verordnung des Bundes (E-RechV) fallen, sind wie folgt zu richten an:
GESA Gesellschaft zur Entwicklung und Sanierung von Altstandorten mbH
Geschäftsbereich 2
Schöneberger Ufer 89 - 91
10785 Berlin.
Abschlags- und Schlussrechnungen müssen jeweils als solche bezeichnet sein.
Rechnungen ohne angegebene Auftragsnummer können nicht bearbeitet werden. Der Skontoanspruch des AG verfällt hierdurch nicht.
Rechnungen für im laufenden Kalenderjahr erbrachte und abrechenbare (Teil-) Leistungen müssen spätestens am 15. Januar des Folgejahres vorliegen. Der AG ist berechtigt, Rechnungen, die den vorstehenden oder den jeweils aktuellen gesetzlichen Anforderungen nicht entsprechen, zurückzuweisen.
Zahlungen werden bargeldlos in EURO geleistet. In Rechnung gestellte Leistungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungseingang beim AG zur Überweisung auf ein vom AN anzugebendes Konto fällig. Als Tag der Zahlung gilt bei Überweisung von einem Konto der Tag der Abgabe oder Absendung des Zahlungsauftrages an das Geldinstitut.
Die Anerkennung oder die Bezahlung von Rechnungen schließen Rückforderungen des AG wegen fehlerhaft berechneter Leistungen und Forderungen nicht aus. Ein Wegfall der Bereicherung kann vom AN nicht geltend gemacht werden.
Für die Berechnung der Skontofrist gilt als Tag der Zahlung bei Überweisung von einem gedeckten Konto der Tag des Auftragseingangs beim überweisenden Geldinstitut.
Die Rechnungen sind entsprechend dem Maßnahmenfortschritt nach jeder Untersuchungskampagne in Form von prüffähigen kumulativen Abschlagsrechnungen bis zum 10. Arbeitstag des Folgemonats zu legen. Vereinbartes Zahlungsziel ist 30 Tage nach Posteingang beim Auftraggeber. Bis zur behördlichen Bestätigung (Freistaat Thüringen mit seiner zuständigen Ordnungs- und Finanzierungsbehörde) des Leistungserfolges gegenüber dem AG sind prüffähige Abschlagsrechnungen bis zu einer Höhe von 90 v. H. des Gesamtleistungsumfanges zu stellen. Die Inrechnungstellung der restlichen 10 v. H. des Gesamtleistungsumfanges erfolgt nach Leistungsbestätigung durch die AG in Abstimmung mit dem Freistaat Thüringen in Form einer prüffähigen Schlussrechnung. Die monatlichen Rechnungen müssen den konkreten Leistungsinhalt des betreffenden Monats erkennen lassen sowie kumuliert über den Gesamtleistungszeitraum angegeben werden. Die Gestaltung der Rechnungen ist vorher mit den AG abzustimmen. Mit der Rechnung ist jeweils ein aktualisierter Zahlungsplan einzureichen.

 

15. Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten
keine

 

16. Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.
keine Schlusstermin für den Eingang der Angebote: 29.05.2026 um 10:00 Uhr Bindefrist des Angebots: 15.07.2026

 

17. Zusätzliche Angaben
  Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass jedes Angebot auf das Vorliegen von Hinweisen geprüft wird, die auf eine Qualifizierung als unzulässiges Spekulativangebot oder eine unzulässige Mischkalkulation hindeuten.   Bekanntmachungs-ID: CXP4YYQMB90   50055-2026-2: Beweissicherung für Bodensanierung ehem. Ton- und Brennhilfsmittelwerk Triptis UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung  

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 202426 vom 12.05.2026