Orientierende Untersuchung des ehemaligen Aropharmwerk-Geländes in Niederstriegis: Ingenieur- und Gutachterleistungen, Kleinrammbohrungen, Boden-, Grundwasser- und Bodenluftprobenahmen sowie Laboranalytik und Vermessung. Laufzeit 12 Monate.
Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
GESA Gesellschaft zur Entwicklung und Sanierung von Altstandorten mbH Niederlassung Leipzig
Arno-Nitzsche-Straße 45
04277 Leipzig
DE-04277 Leipzig
05.08.2026
60131-BG-M1: Niederstriegis Durchführung einer Orientierenden Untersuchung Ehem. Werksgelände
VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
Bekanntmachung
Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Bezeichnung GESA Gesellschaft zur Entwicklung und Sanierung von Altstandorten mbH
Zu Händen L.Lehmann
Schöneberger Ufer 89-91
10785 Berlin
E-Mail: vergabe-dtvp@gesa-info.de
URL: https://www.gesa-info.de
Zuschlag erteilende Stelle
die zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen
Elektronisch über diese Vergabeplattform: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YYQM35M
Postalische Angebote oder Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen
Bereitstellung der Vergabeunterlagen
Elektronisch über diese Vergabeplattform: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YYQM35M/documents
Art und Umfang der Leistung
Ingenieur-, Gutachterleitungen für eine Orientierende Untersuchung, technische Leistungen: Kleinrammbohrungen, Probenahmen Boden, GW und Bodenluft, Laborleistungen: Analytik Feststoff, Eluat, GW und Bodenluft, Vermessungsleistungen am Standort ehem. Werksgelände des Aropharmwerkes in Niederstriegis
Haupterfüllungsort
Bezeichnung GESA Gesellschaft zur Entwicklung und Sanierung von Altstandorten mbH
Arno-Nitzsche-Straße 45
04277 Leipzig
Ergänzende / Abweichende Angaben zum Haupterfüllungsort
technische Leistungen und andere Ortstermine sind am Standort der Liegenschaft durchzuführen:
Bahnberg, 04741 Niederstriegis, Landkreis Mittelsachsen/ Freistaat Sachsen
Ausführungsfristen
Laufzeit bzw. Dauer
Laufzeit in Monaten 12
Zuschlagskriterien
Kriterium Gewichtung
Preis 70%
Eignung (Referenzen Personal) 30%
Weitere Informationen zu den Zuschlagskriterien:
siehe VU Leistungsbeschreibung (zusätzliche Vertragsbedingungen Absatz F)
Nebenangebote
Nebenangebote sind zugelassen.
Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Nachweis über die Eintragung für das entsprechende Gewerk in das Berufsregister des Unternehmenssitzes oder Wohnsitzes, bzw. Handelsregister
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren für Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Krankenversicherungen und der Berufsgenossenschaft, Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation (in Anlehnung an VHB 124) Eigenerklärung Zuverlässigkeit / schwere Verfehlungen (124LD), Versicherungsschutz in Höhe von 1 Mio. EUR für Personen- und 1 Mio. EUR für Sachschäden
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Jahresdurch-schnitt beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen, Angaben über die dem Unternehmer für die Ausführung der zu vergebenden Leistung verfüg-bare Ausrüstung, mind. 2 Unternehmensreferenzen über Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der angefragten Leistung vergleichbar sind, die mindestens enthalten: Projektbezeichnung, -beschreibung, Auftraggeber, Zeitraum, erbrachte Ingenieurleistung und Baukosten, Nachweis über Sachkunde für Arbeiten in kontaminierten Bereich (DGUV-Regel 101-004) für den Projektleiter, dessen Stellvertreter sowie die für die Feldarbeiten vorgesehenen Mitarbeiter, die vorgesehenen Nachauftragnehmer für VOB/VOL-Leistungen sind verbindlich zu benennen, diese haben mindestens 2 Referenzen für vergleichbare Leistungen beizubringen
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Der AG erteilt dem AN einen schriftlichen Auftrag zur Auftragsdurchführung.
Alle Rechnungen und die hierfür erforderlichen Leistungsnachweise sowie die Nachweise über die von Dritten erhobenen und vom AN verauslagten Gebühren sind der GESA im Entwurf vorzulegen, unter Angabe der Auftragsnummer und des Projekttitels. Die Prüfung durch die GESA erfolgt kurzfristig. Evtl. Korrekturen durch den AG sind vom Rechnungssteller zu berücksichtigen und eine bestätigungsfähige Rechnung ist einzureichen.
Als mittelbares Unternehmen des Bundes ist die GESA Gesellschaft zur Entwicklung und Sanierung von Altstandorten mbH auf-grund des E-Rechnungs-Gesetzes vom 4.4.2017 (BGBl. I, 770 ff.) sowie der ERechnungs-Verordnung des Bundes (E-RechV) dazu verpflichtet, elektronische Rechnungen gemäß der Europäischen Norm 16931 über digitale Kanäle zu empfangen.
Gemäß der E-Rechnungs-Verordnung des Bundes sind Unternehmen seit dem 27. November 2020 zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Hierfür ist die Nutzung der Rechnungseingangsplattform des Bundes, abrufbar unter https://xrechnung-bdr.de, vorgesehen. Ausnahmen von der Verpflichtung sind in § 3 Absatz 3 der E-Rechnungs-Verordnung des Bundes (E-RechV) geregelt.
Rechnungen sind unter Angabe der
unmittelbar und zeitnah über die Rechnungseingangsplattform des Bundes (https://xrechnung-bdr.de) zu stellen.
Der Auftrag der GESA mbH enthält eine Bestellnummer, die bei jeder Rechnung anzugeben ist. Rechnungen, die unter § 3 Absatz 3 der E-Rechnungs-Verordnung des Bundes (E-RechV) fallen, sind wie folgt zu richten an:
GESA Gesellschaft zur Entwicklung und Sanierung von Altstandorten mbH
Geschäftsbereich 2
Schöneberger Ufer 89 - 91
10785 Berlin.
Abschlags- und Schlussrechnungen müssen jeweils als solche bezeichnet sein.
Rechnungen ohne angegebene Auftragsnummer können nicht bearbeitet werden. Der Skontoanspruch des AG verfällt hier-durch nicht.
Rechnungen für im laufenden Kalenderjahr erbrachte und abrechenbare (Teil-) Leistungen müssen spätestens am 15. Januar des Folgejahres vorliegen. Der AG ist berechtigt, Rechnungen, die den vorstehenden oder den jeweils aktuellen gesetzlichen Anforderungen nicht entsprechen, zurückzuweisen.
2.6 Zahlungen werden bargeldlos in EURO geleistet. In Rechnung gestellte Leistungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungseingang beim AG zur Überweisung auf ein vom AN anzugebendes Konto fällig. Als Tag der Zahlung gilt bei Überweisung von einem Konto der Tag der Abgabe oder Absendung des Zahlungsauftrages an das Geldinstitut.
Die Anerkennung oder die Bezahlung von Rechnungen schließen Rückforderungen des AG wegen fehlerhaft berechneter Leistungen und Forderungen nicht aus. Ein Wegfall der Bereicherung kann vom AN nicht geltend gemacht werden.
Für die Berechnung der Skontofrist gilt als Tag der Zahlung bei Überweisung von einem gedeckten Konto der Tag des Auftragseingangs beim überweisenden Geldinstitut.
Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten
keine
Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.
keine
Schlusstermin für den Eingang der Angebote 05.08.2026 um 10:00 Uhr
Bindefrist des Angebots 30.09.2026
Zusätzliche Angaben
keine
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYQM35M