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Titel

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Durchführung einer Orientierenden Untersuchung Betriebsdeponie Eisenwerk

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Vergabestelle

GESA Gesellschaft zur Entwicklung und Sanierung von Altstandorten mbH
Schöneberger Ufer 89-91
10785 Berlin

Ausführungsort

DE-04277 Leipzig

Frist

16.10.2025

Vergabeunterlagen

www.dtvp.de/…/documents

Beschreibung

a) 

GESA Gesellschaft zur Entwicklung und Sanierung von Altstandorten mbH

Zu Händen Dr. K. Mänz

Schöneberger Ufer 89-91

10785 Berlin

Telefon +49 341-7100652

Fax +49 341-7100649

E-Mail: k.maenz@gesa-info.de

Internet: www.gesa-info.de

 

b) Zuschlag erteilende Stelle: die zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle

 

c) Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen: Elektronisch über diese Vergabeplattform: www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YYQ5X36


d) Postalische Angebote oder Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen


e) Bereitstellung der Vergabeunterlagen: Elektronisch über diese Vergabeplattform: www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YYQ5X36/documents


f) Art und Umfang der Leistung: Ingenieur-, Gutachterleitungen für Orientierende Untersuchung, technische Leistungen: Freimachungsarbeiten, Kleinrammbohrungen, Schürfe, Probenahmen Boden und Oberflächenwasser, Laborleistungen: Analytik Feststoff, Eluat und Wasser, Vermessungsleistungen

 

g) Haupterfüllungsort

GESA Gesellschaft zur Entwicklung und Sanierung von Altstandorten mbH

Arno-Nitzsche-Str. 45

04277 Leipzig


h) Ergänzende / Abweichende Angaben


i) zum Haupterfüllungsort


j) technische Leistungen - 08058 Zwickau, Ingenieurleistungen und Ortstermine - 08058


k) Zwickau, sonstige Termine - 04277 Leipzig und 08412 Werdau


l) Ausführungsfristen


m) Laufzeit bzw. Dauer: Beginn 02.01.2026


n) Ende 30.06.2026


o) Zuschlagskriterien


p) Niedrigster Preis


q) Nebenangebote: Nebenangebote sind zugelassen.


r) Angaben zu den Losen


s) Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein


t) Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung


u) Nachweis über die Eintragung für das entsprechende Gewerk in das Berufsregister des Unternehmenssitzes oder Wohnsitzes, bzw. Handelsregister


v) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren für Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Krankenversicherungen und der Berufsgenossenschaft, Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation (in Anlehnung an VHB 124), Eigenerklärung Zuverlässigkeit / schwere Verfehlungen (124LD), Versicherungsschutz in Höhe von 1 Mio. EUR für Personen- und 1 Mio. EUR für Sachschäden


w) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Jahresdurch-schnitt beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen, Angaben über die dem Unternehmer für die Ausführung der zu vergebenden Leistung verfüg-bare Ausrüstung, mind. 2 Unternehmensreferenzen über Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der angefragten Leistung vergleichbar sind, die mindestens enthalten: Projektbezeichnung, -beschreibung, Auftraggeber, Zeitraum, erbrachte Ingenieurleistung und Baukosten, Nachweis über Sachkunde für Arbeiten in kontaminierten Bereich (DGUV-Regel 101-004) für den Projektleiter, dessen Stellvertreter sowie die für die Feldarbeiten vorgesehenen Mitarbeiter, die vorgesehenen Nachauftragnehmer für VOB/VOL-Leistungen sind verbindlich zu benennen, diese haben mindestens 2 Referenzen für vergleichbare Leistungen beizubringen


x) Wesentliche Zahlungsbedingungen: Der AG erteilt dem AN einen schriftlichen Auftrag zur Auftragsdurchführung. Alle Rechnungen und die hierfür erforderlichen Leistungsnachweise sowie die Nachweise über die von Dritten erhobenen und vom AN verauslagten Gebühren sind - unter Angabe der Auftragsnummer und des Projekttitels - wie folgt in prüffähiger Form einzureichen: Als mittelbares Unternehmen des Bundes ist die GESA Gesellschaft zur Entwicklung und Sanierung von Altstandorten mbH auf-grund des E-Rechnungs-Gesetzes vom 4.4.2017 (BGBl. I, 770 ff.) sowie der ERechnungsVerordnung des Bundes (E-RechV) dazu verpflichtet, elektronische Rechnungen gemäß der Europäischen Norm 16931 über digitale Kanäle zu empfangen. Gemäß der E-Rechnungs-Verordnung des Bundes sind Unternehmen seit dem 27. November 2020 zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Hierfür ist die Nutzung der Rechnungseingangsplattform des Bundes, abrufbar unter xrechnung-bdr.de, vorgesehen. Ausnahmen von der Verpflichtung sind in § 3 Absatz 3 der E-Rechnungs-Verordnung des Bundes (E-RechV) geregelt. Rechnungen sind unter Angabe der Leitweg-ID 992-80124-69, Projekt-, Kostenstellen- oder Bestellnummer unmittelbar und zeitnah über die Rechnungseingangsplattform des Bundes (https://xrechnung-bdr.de) zu stellen. Der Auftrag der GESA mbH enthält eine Bestellnummer, die bei jeder Rechnung anzugeben ist. Rechnungen, die unter § 3 Absatz 3 der E-Rechnungs-Verordnung des Bundes (E-RechV) fallen, sind wie folgt zu richten an:


y) 

GESA Gesellschaft zur Entwicklung und Sanierung von Altstandorten mbH
Geschäftsbereich 2

Schöneberger Ufer 89 - 91

10785 Berlin

 

z) Abschlags- und Schlussrechnungen müssen jeweils als solche bezeichnet sein. Rechnungen ohne angegebene Auftragsnummer können nicht bearbeitet werden. Der Skontoanspruch des AG verfällt hier-durch nicht. Rechnungen für im laufenden Kalenderjahr erbrachte und abrechenbare (Teil-) Leistungen müssen spätestens am 15. Januar des Folgejahres vorliegen. Der AG ist berechtigt, Rechnungen, die den vorstehenden oder den jeweils aktuellen gesetzlichen Anforderungen nicht entsprechen, zurückzuweisen. Zahlungen werden bargeldlos in EURO geleistet. In Rechnung gestellte Leistungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungseingang beim AG zur Überweisung auf ein vom AN anzugebendes Konto fällig. Als Tag der Zahlung gilt bei Überweisung von einem Konto der Tag der Abgabe oder Absendung des Zahlungsauftrages an das Geldinstitut. Die Anerkennung oder die Bezahlung von Rechnungen schließen Rückforderungen des AG wegen fehlerhaft berechneter Leistungen und Forderungen nicht aus. Ein Wegfall der Bereicherung kann vom AN nicht geltend gemacht werden. Für die Berechnung der Skontofrist gilt als Tag der Zahlung bei Überweisung von einem gedeckten Konto derTag des Auftragseingangs beim überweisenden Geldinstitut.

 

aa) Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten: keine

 

ab) Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.: keine

 

ac) Schlusstermin für den Eingang der Angebote 16.10.2025 um 12:00 Uhr


ad) Bindefrist des Angebots 31.12.2025


ae) Zusätzliche Angaben: keine


af) Bekanntmachungs-ID: CXP4YYQ5X36

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 196392 vom 06.10.2025

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