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Titel

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Rahmenvereinbarung zur Bestimmung des N2/Ar-Verhältnisses in Grundwasserproben 2026 bis 2028

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Bauauftrag (VOB)

Vergabestelle

Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz Referat 13 (LfU) - Haushalt, Vergabe
Kaiser-Friedrich-Straße 7
55116 Mainz

Ausführungsort

DE-55116 Mainz

Frist

23.10.2025

Beschreibung

a) Landesamt für Umwelt

Referat 13

Kaiser-Friedrich-Straße 7

55116 Mainz

E-Mail: haushalt@lfu.rlp.de

www.lfu.rlp.de

 

b) Zuschlag erteilende Stelle die zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen Elektronisch über diese Vergabeplattform: Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYHYA1C Postalische Angebote oder Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen Bereitstellung der Vergabeunterlagen Elektronisch über diese Vergabeplattform: Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYHYA1C/ documents

 

c) Art und Umfang der Leistung 1. Hintergrund Das Landesamt für Umwelt (LfU), das hier als Auftraggeber (AG) auftritt, baut im Zuge der Landesdüngeverordnung (LDüVO) zurzeit das Nitrat-Ausweisungsmessnetz entsprechend den Vorgaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA, BAnz AT 16.08.2022 B2) aus. In diesem Zusammenhang muss an insgesamt rund 340 Grundwassermessstellen die Denitrifikation durch regelmäßige Messungen des Stickstoff-Argon-Verhältnisses (N2/Ar) bestimmt werden. Da im LfU kein Know-How und keine personellen und apparativen Kapazitäten für die Durchführungen entsprechender Messungen existieren, ist hiermit beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem externen Dienstleister (Auftragnehmer, AN) zu treffen, auf deren Basis in den Jahren 2026 bis 2028 die vom AG gewonnenen Proben gemessen werden sollen. 2. Spezifische Leistungsbeschreibung 2.1 Probenahme (1) Die Probennahme wird durch den AG durchgeführt. (2) Die Probenmenge je Probe, die für die Durchführung einer Bestimmung benötigt wird, ist vom AN im Angebot (Preisblatt; Formular 302) zu spezifizieren. (3) Die Art der Probenflaschen wird vom AN im Angebot (Preisblatt; Formular 302) definiert, der AG stellt diese. Probenlogistik, Probentransport und Lagerung (1) Der Probentransport von den Laboren des AG zum Labor des AN ist Bestandteil der Beauftragung und obliegt dem AN. (2) Die Probenabholung erfolgt alle 4 Wochen durch den AN in Abstimmung mit dem AG. Jeder Abholtermin muss vom AN mit einem Vorlauf von mindestens 2 Werktagen (Werktage sind die Tage Montag bis Freitag mit Ausnahme von Samstagen und Feiertagen am Leistungsort) dem AG per E-Mail angezeigt werden. Der erste Abholtermin wird unmittelbar nach Vertragsschluss zwischen AN und AG per E-Mail vereinbart. (3) Es ist durch den AN sicherzustellen, dass die Proben nach den Regeln der analytischen Qualitätssicherung gemäß AQSMerkblatt P-8/3 (Anhang 1 zur LB) transportiert werden, so dass eine Veränderung des Probenmaterials auszuschließen ist. Die Wasserproben sind bei 5°C +/- 3°C gekühlt und gepolstert zu transportieren. Die Kühlkette ist vom Umweltlabor bis zum Labor des AN einzuhalten. Der AN gewährleistet zudem einen Transport in Transportbehältnissen, die kein Tageslicht in das Innere des Behältnisses lassen. (4) Der AG wird zur Organisation der Probentransporte am Abholort zwei Ansprechpersonen benennen, ebenso benennt der AN nach Zuschlagserteilung eine feste Ansprechperson sowie mindestens eine feste Vertretung für die Organisation. (5) Die Abholung der Proben erfolgt an der Dienststelle des AG (Wallstraße 1, 55122 Mainz). (6) Für die Abholung stehen dem AN folgende Zeitfenster zur Verfügung: - Montag - Donnerstag zwischen 09:00 Uhr und 14:30 Uhr - Freitag zwischen 09:00 Uhr und 12:00 Uhr Eine Abholung an gesetzlichen Feiertagen am Ort des AG ist nicht möglich. (7) Die Kosten, die dem AN im Rahmen des Transports und der Logistik entstehen, werden vom AG nicht gesondert vergütet. (8) Die Proben müssen bis zur Messung gekühlt bei 5 °C +/- 3 °C gelagert werden. (9) Überschüssiges Probenmaterial wird nach der Messung vom AN entsorgt. Methodik Die Methodik, die bei der Untersuchung des Stickstoff-Argon-Verhältnisses in Grundwasserproben Anwendung findet, muss folgende Voraussetzungen erfüllen: (1) Der Kalibrationsbereich liegt mindestens zwischen 600 bis 900 ?mol/l N2. (2) Die Bestimmungsgrenze für den Parameter N2-excess liegt bei maximal 5 mg/L. (3) Die Untersuchungen müssen spätestens 2 Wochen nach Abholung der Proben beim AG erfolgen. Es muss in jedem Fall gewährleistet werden, dass zwischen Probennahme- und Analysetag maximal 8 Wochen liegen. 2.4 Qualitätssicherung (1) Messung von drei unterschiedlich konzentrierten Standards am unteren Ende, in der Mitte und am oberen Ende des Messbereiches wenigstens nach jeweils zehn Proben zur Systemkontrolle und ggf. zur Berücksichtigung von Systemdrifts bei der Ergebnisermittlung. (2) Die Analysedaten, d. h. Rohdaten (Spektren, Chromatogramme, Ausdrucke etc.), Qualitätssicherungsdaten (Kalbrationsdaten und Messergebnisse der Standardproben) und Labortagebücher, müssen mind. 3 Jahre ab Abgabe der Ergebnisse durch den AN aufbewahrt werden und dem AG auf Wunsch bereitgestellt werden. 2.5 Anzahl der Proben/Anzahl der Messungen (1) Das Messergebnis jeder Grundwasserprobe wird aus einer Dreifachbestimmung abgeleitet. Dazu werden an jeder beprobten Messstelle drei Grundwasserproben entnommen, die jeweils einzeln analysiert werden. (2) Die maximale Probenanzahl je Monat beträgt 120 Grundwasserproben (entspricht 40 beprobten Messstellen und 120 Einzelmessungen). Die maximale Probenanzahl bezogen auf die gesamte Vertragslaufzeit beträgt 2.500 Grundwasserproben (entspricht 2.500 Einzelmessungen). Diese Zahlen stellen eine verbindliche Obergrenze dar. Die Rahmenvereinbarung wird - mit einer verbindlichen Obergrenze gemäß den Zahlen gemäß 2.5 (2) und - ohne verbindliche Mindestabnahmemengen abgeschlossen. Ein Anspruch des ANs auf Erbringung der in 2.5 (2) genannten Probenanzahl besteht nicht. 2.6 Übermittlung der Analysenergebnisse (1) Die Analyseergebnisse werden dem AG vom AN bis spätestens 4 Wochen nach dem Analysedatum in Form einer Excel-Tabelle per E-Mail übermittelt. (2) Die Meldungen müssen folgende Punkte beinhalten: 1. Für jede Einzelprobe müssen der Wert für N2-Excess und alle für die Berechnung von N2-Excess relevanten Parameter sowie der aus den drei Proben pro Messstelle ermittelte Mittelwert sowie seine Standardabweichung übermittelt werden. Außerdem muss dem AG der Berechnungsweg für N2-Excess offengelegt werden. Sollten zur Berechnung der Mittelwerte einzelne Messwerte ausgeschlossen werden, muss dies markiert und begründet werden. 2. Dokumentationen von besonderen Auffälligkeiten in den Proben (Trübungen, Niederschläge, Gasblasenbildung) 3. Auswertung der Messergebnisse von Proben mit sehr hohen Stickstoffkonzentrationen durch Extrapolation über die Grenzen des Kalibrierbereiches (s. 2.3 (6)) hinaus. (3) Der AN ist auf Anforderung des AG verpflichtet, Qualitätssicherungsdaten (Kalbrationsdaten und Messergebnisse der Standardproben; vgl. 2.4 (1) und (2) nach schriftlicher Aufforderung durch den Auftraggeber binnen dreier Werktage vorzulegen. (4) Der AN ist verpflichtet, Fragen des AG zu den übermittelten Ergebnissen zu beantworten. Hierzu vereinbaren AG und AN bei Bedarf des AG einen telefonischen Abstimmungstermin. Haupterfüllungsort Bezeichnung Landesamt für Umwelt Postanschrift Kaiser-Friedrich-Straße 7 Ort 55116 Mainz Ergänzende / Abweichende Angaben zum Haupterfüllungsort Leistungsorte/Erfüllungsorte: - Sitz des Auftragnehmers (AN) - Laborstandort des Auftraggebers (AG) in Mainz (Erfüllungsort) Gerichtsstand: - Gerichtsstand ist Mainz.

 

d) Ausführungsfristen Laufzeit bzw. Dauer Beginn 20.11.2025 Ende 31.12.2028

 

e) Zuschlagskriterien Keine Auswahl

 

f) Nebenangebote Nebenangebote werden nicht zugelassen.

 

g) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein

 

h) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: 1) er über einschlägige analytische Erfahrung in Bezug auf die Analytik von Stickstoffgas und Argon in Wasserproben im Rahmen des geforderten Kalibrationsbereichs verfügt. Zum Nachweis dieses Eignungskriteriums muss der Bieter mindestens ein (1) mit dem hier ausgeschriebenen Auftragsgegenstand vergleichbares Referenzprojekt mit seinem Angebot einreichen; dafür ist je Referenz eine entsprechende Erklärung unter Nutzung des Formulars 311 mit dem Angebot abzugeben. Vergleichbar sind insbesondere solche Referenzen, die die nachfolgenden Bedingungen erfüllen: a) Vertragsende nach dem 01.01.2021, b) Probenanzahl bzw. bei mehrjährigen Verträgen durchschnittliches jährliches Probenvolumen von mindestens 500 Proben, d.h. Messungen, c) abgeschlossen oder laufend; wenn laufend, dann müssen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe bereits mindestens 500 Proben analysiert und abgenommen worden sein, d) vergleichbar mit dem hier angebotenen Analysemethoden/-verfahren. Bei einer Bietergemeinschaft zählt für das Erreichen der Anzahl der geforderten Referenzen die Gesamtheit der Mitglieder. er über ausreichende geeignete Laborpersonalkapazitäten sowie qualitativ / technisch geeignete Gerätschaften zur Erfüllung des Auftrags verfügt. 3) er im Rahmen der Leistungserbringung ein Qualitätsmanagementverfahren anwenden wird, das den in der Leistungsbeschreibung geforderten Anforderungen entspricht. Zum Nachweis dieses Eignungskriteriums muss der Bieter eine Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 oder vergleichbar vorweisen. Hierzu muss er ein Scan der Zertifizierungsurkunde mit seinem Angebot einreichen. 4) er die gesamte Leistung / den gesamten Auftrag im eigenen Unternehmen erbringt oder Teile der Leistung / des Auftrags an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. Sofern eine Unterauftragsvergabe beabsichtigt ist, hat der Bieter die Teile des Unterauftrags zu benennen. In diesem Zusammenhang wird auf das Kapitel 4 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen (Formular 410a) verwiesen. 5) er einer Kontrolle / Begehung seiner zum Einsatz kommenden Laboratorien durch den Auftraggeber zustimmt. Die Kontrolle / Begehungen bezieht sich auf die technische Leistungsfähigkeit, die Untersuchungsmöglichkeit und die Vorkehrungen im Rahmen des Qualitätsmanagementverfahrens. Sofern der Bieter den Einsatz von Unterauftragnehmern plant, bezieht sich die Kontrolle / Begehung auch auf diese Bereiche; hierzu hat der Bieter im Vorfeld seiner Angebotsabgabe auch die Zustimmung des zum Einsatz geplanten Unterauftragnehmer einzuholen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber nicht verpflichtet ist eine Kontrolle / Begehung durchzuführen; sondern der Auftraggeber behält es sich hiermit vor, eine solche Kontrolle / Begehung unter Einhaltung der wettbewerblichen Gesichtspunkte durchzuführen. Eine Begehung / Kontrolle kommt nur bei den Bietern zum Tragen, deren Angebote bezuschlagt werden sollen. Eine generelle Begehung / Kontrolle aller Bieter, welche ein Angebot abgegeben haben, ist nicht vorgesehen.

 

i) Sonstige Vorlage der entsprechend ausgefüllten Eigenerklärung Zuverlässigkeit gemäß Formular 303. Vorlage der unterzeichneten Eigenerklärung gemäß Formular 305a oder 305b nach dem rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 26. November 2019 (GVBl. S. 334). Wesentliche Zahlungsbedingungen Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt nach Erfüllung der Leistung. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage nach Eingang einer prüffähigen Rechnung. Angebotene Skonti werden berücksichtigt. Im Übrigen gelten die Regelungen des § 17 VOL/B.

 

j) Schlusstermin für den Eingang der Angebote 23.10.2025 um 10:00 Uhr Bindefrist des Angebots 20.11.2025

 

k) Zusätzliche Angaben Fachlich-Inhaltliche Nebenangebote sind nicht zugelassen. Kaufmännische / wirtschaftliche Nebenangebote in Form von SKONTO-Gewährungen gemäß Preisblatt (Formulare 302) und/oder Rabattgewährungen gemäß Angebotsanschreiben (Formular 301) sind zulässig. Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Bietern während des Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich über die von der Vergabestelle verwendete Vergabeplattform (www.vergabe.rlp.de). Die Ausschreibungsunterlagen enthalten nach Ansicht des Auftraggebers alle Informationen, die zur Erstellung eines bedarfsgerechten Angebotes erforderlich sind. Falls sich dennoch Rückfragen ergeben, deren Klärung dem Bieter unverzichtbar erscheinen, sind diese bis zum 15.10.2025 auf der Vergabeplattform zu stellen. Die darauf erteilten Auskünfte werden dann allen Bietern in anonymisierter Form ausschließlich auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt     Bekanntmachungs-ID: CXPDYYHYA1C

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 196822 vom 14.10.2025

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