Durchführung von Aufschlussbohrungen in den Landkreisen Deggendorf und Passau (Niederbayern). Leistungen umfassen Bohrarbeiten nach DIN EN ISO 22475-1, Probenentnahme, Transport, Dokumentation sowie digitale Anzeige nach GeolDG.
Öffentliche Ausschreibung
Bauauftrag (VOB)
WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH
Blutenburgstraße 20
80636 München
DE-94544 Hofkirchen
21.09.2026
Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, letztlich vertreten durch die WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH
Blutenburgstraße 20
80636 München
Telefon: +49 89 99222281
Telefax: +49 89 99222299
E-Mail: evergabe@wiges-gmbh.de
Verfahrensart „Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A"
Geschäftszeichen: M-040-26
Die zur Verschlüsselung verwendeten Algorithmen entsprechen dem Signaturgesetz, der Signaturverordnung und der Richtlinie für Kryptographische Verfahren des BSI
Zugelassene Angebotsabgabe
elektronisch ohne elektronische Signatur (Textform)
Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen
Ort der Ausführung
Das Gebiet befindet sich in den Landkreisen Deggendorf und Passau, Regierungsbezirk Niederbayern. Die nächsten Orte im Untersuchungsgebiet sind die Ortschaften Neßlbach und Hofkirchen.
Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen
Der Arbeitsumfang umfasst im Wesentlichen die folgenden, aufeinander aufbauenden Arbeiten:
Die Aufschlussbohrungen sind als drehende, schlagende Bohrverfahren mit durchgehender Gewinnung gekernter Bodenproben auszuführen. Ein Umstellen der Bohranlage zum Durchörtern von Fels muss möglich sein.
Die geotechnische Bearbeitung der Ansprache erfolgt durch den AG oder seinen Vertreter. Die Änderung der Anzahl, Tiefe und Lage der Aufschlüsse sowie der Anzahl der Probenentnahmen bleibt dem AG vorbehalten.
Losweise Vergabe
nein
Ausführungsfristen
Beginn der Ausführung 03.11.2026
Fertigstellung oder Dauer der Leistungen 17.12.2027
Nebenangebote nicht zugelassen
Mehrere Hauptangebote nicht zugelassen
Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter:
www.vergabe.bayern.de und https://www.myorder.rib.de/public/informations
https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/ 302436
Nachforderung
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert.
Ablauf der Angebots- und der Bindefrist
Ablauf der Angebotsfrist 21.09.2026 - 10:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist 21.10.2026
Angebote sind elektronisch einzureichen via:
https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/3 02436
Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen
Deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr)
Zuschlagskriterien
nachfolgende Zuschlagskriterien, ggf. einschl. Gewichtung:
100% Preis
Öffnung der Angebote 21.09.2026 - 10:00 Uhr
Ort der Eröffnung
WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH, Blutenburgstraße 20, 80636 München
Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen
Nur Vertreter des Auftraggebers.
Angebote oder Bewerbungen dürfen elektronisch nur über die Vergabeplattform des Freistaates Bayern www.vergabe.bayern.de abgegeben werden.
Angebote oder Bewerbungen, die auf anderen Vergabeplattformen, z. B. www. evergabe.online.de abgeben werden, können nicht gewertet werden.
Geforderte Sicherheiten
Überschreitet die Auftragssumme 250.000,-- € ohne Umsatzsteuer, werden folgende Sicherheitsleistungen verlangt:
Wird die Sicherheit durch eine Bürgschaft geleistet, so muss diese von einem in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer ausgestellt sein.
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind
Zahlungen nach VOB/B. Keine Vorauszahlungen.
Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften
gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" ist erhältlich https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/bauthemen/vergabeundvertragswesen/vhb/z5_vergabe_bauauftraege_formblatt_124_eigenerklaerung.pdf und liegt den Vergabeunterlagen bei.
Nachprüfung behaupteter Verstöße
Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A)
Regierung von Niederbayern
Regierungsplatz 540
84028 Landshut