Öffentliche Ausschreibung
Bauauftrag (VOB)
Wasserstraßen-Neubauamt Heidelberg
Vangerowstraße 20
69115 Heidelberg
DE-69115 Heidelberg
16.10.2025
a) Wasserstraßen-Neubauamt Heidelberg
Vangerowstraße 20
69115
Heidelberg
Telefon: +49 6221 507401
Telefax: +49 6221 507455
E-Mail: mailto:vergabestelle.wna-heidelberg@wsv.bund.de
https://www.wna-heidelberg.wsv.de
b) Verfahrensart „Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A“ Geschäftszeichen: 231.2-PSÜ.35.22.25B05
c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen Zugelassene Angebotsabgabe elektronisch ohne elektronische Signatur (Textform)
d) Art des Auftrags Ausführung von Bauleistungen
e) Ort der Ausführung Oberer Neckar, 14 Staustufen von Horkheim bis Deizisau
f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen Das Wasserstraßen-Neubauamt Heidelberg (WNA HD) plant die flächendeckende Errichtung von Grundwassermessstellen (GWM) entlang des Oberen Neckars an den Bauwerken der WSV. Hierfür werden an 14 Staustufen von Horkheim bis Deizisau ca. 173 Messstellen neu errichtet, 11 Bestandsmessstellen überbohrt und 13 Messstellen gereinigt und regeneriert. Die aus den Messstellen gewonnenen Daten der Grundwasserbeschaffenheit und die Grundwasserstände dienen als Grundlage für die Planung der Grundinstandsetzung und des Neubaus der vorgenannten Bauwerke. Die Grundlage für den Bau und Ausbau der GWM bildet das DVGW Arbeitsblatt W-121. DE Formular 121 — Auftragsbekanntmachung 2 Die Lage und die Anzahl der geplanten GWM richten sich nach der Art und Bauweise der Wasserbauwerke. Es wurden 3 Arten von GWM flache (Ausbau bis zu einer maximalen Tiefe von 10 Meter unter GOK), tiefe (Ausbau bis mindestens 4 Meter unter Bauwerksgründungssohle), sehr tiefe (Ausbau bis 12 Meter unter Bauwerksgründungssohle). Der Ausbaudurchmesser beträgt bei den flachen Messstellen 5 Zoll und bei den tiefen und sehr tiefen Messstellen in der Regel 2 Zoll. Bei 87 der 173 Messtellen sind Baugrundaufschlußbohrungen mit durchgehender Gewinnung von Kernen durchzuführen. Der Bohrgeräteführer vor Ort muss den Fortbildungs- und Qualifikationsnachweis Fachkraft nach DIN EN ISO 22475-1 - Geotechnische Erkundung und Untersuchung - Probenentnahme und Grundwassermessungen besitzen. Bohrgeräte, die zur Bohrung im Lockergesteinshorizont eingesetzt werden, müssen mit einem hydraulisch betriebenen Verrohrungsdrehtisch und hydraulischem Kraftdrehkopf bzw. Kraftspülkopf ausgerüstet sein. Folgende Feldversuche werden, jeweils im offenen Bohrloch, durchgeführt: instationäre geohydraulische Bohrlochversuche (IHB, geschlossenes System), Wasserdruckversuche (WD-Tests) sowie Bohrlochscans. 74 der geplanten Grundwassermessstellen sind im Bereich von Kampfmittelverdachtsflächen und mittels Bohrlochsondierungen freizumessen. Dabei sollen blindgängerverdächtige Anomalien bis in eine Messtiefe von 4,0 m bzw. bis zu 10,0 m unter GOK im Baugrund erfasst werden. Die Bohrlochsondierungen sind gern. BFR KMR A-9.3.12 mit Bohrgerät/Bohrbagger und Dreiachsmagnetometer durchzuführen. Ein Großteil der Bohrungen befindet sich in umittelbarer Nähe zum Gewässer. Bei ausgewählten Bohrungen werden jeden zweiten laufenden Meter und bei Schichtwechseln Umweltproben in Form von zwei 5-Liter-Eimerproben genommen. Einige Bohrpunkte liegen auf der Mole der Schleuse und sind für das Bohrgerät nicht über den Landweg erreichbar. Der Antransport des Bohrgeräts und des Materials kann z. B. über ein schwimmendes Gerät oder teilweise einen Kran erfolgen. . Herzustellen sind 173 neue Grundwassermessstellen an insgesamt 14 Staustufen zwischen Horkheim und Deizisau auf Grundlage des DVGW Arbeitsblatt W-121 Hinzu kommt das Überbohren von 11 Bestandsmessstellen und das Reinigen und Regenerieren von 13 Bestandsmessstellen. - Alle Bohrarbeiten finden am Wasser statt (teilweise auf der Mittelmole der Bauwerke). Schwimmendes Gerät (Pontons etc.) ist notwendig um die Bohrgeräte an die entsprechenden Bohrpunkte zu transportieren. - Gebohrt wird sowohl im Lockergestein, als auch im Festgestein. Es werden 3 Arten von GWM ausgebaut: flache (Ausbau bis zu einer maximalen Tiefe von 10 Meter unter GOK), tiefe (Ausbau bis mindestens 4 Meter unter Bauwerksgründungssohle), sehr tiefe (Ausbau bis 12 Meter unter Bauwerksgründungssohle). - Bei 87 der 173 Messtellen sind Baugrundaufschlußbohrungen mit durchgehender Gewinnung von Kernen durchzuführen. 74 der geplanten Grundwassermessstellen sind im Bereich von Kampfmittelverdachtsflächen und mittels Bohrlochsondierungen freizumessen. - Folgende Feldversuche werden, jeweils im offenen Bohrloch, durchgeführt: instationäre geohydraulische Bohrlochversuche (IHB, geschlossenes System), Wasserdruckversuche (WDTests), sowie Bohrlochscans. CPV 76340000 - 8/ 45120000 - 4/ 45000000 - 7/ 45262220 - 9/ 90523100 - 0
h) Losweise Vergabe Nein
i) Ausführungsfristen Beginn der Ausführung 17.11.2025 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen 24 Monate Weitere Fristen 17.11.2025 geschätzter vorgesehener Beginn der Auftragsvergabe. Fristen siehe BVB. Mit der Ausführung ist zu beginnen spätestens 12 Wochen nach Zugang des Auftragsschreibens
j) Nebenangebote nicht zugelassen
k) Mehrere Hauptangebote nicht zugelassen
l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter www.evergabe-online.de/tenderdetails.html Nachforderung Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert.
o) Ablauf der Angebots- und der Bindefrist Ablauf der Angebotsfrist 16.10.2025 - 10:00 Uhr Ablauf der Bindefrist 17.11.2025
p) Angebote sind einzureichen elektronisch via www.evergabe-online.de/tenderdetails.html
q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen Deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr)
r) Zuschlagskriterien nachfolgende Zuschlagskriterien 100% Preis
t) Geforderte Sicherheiten siehe Vergabeunterlagen
u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind Verlängerung der Fälligkeitsfrist für die Schlusszahlung von 30 auf 60 Tage gemäß §16 (3) VOB/B.. Dies ist durch die Komplexität der Maßnahme und der damit einhergehenden Komplexität der für die Schlusszahlung zu prüfenden Unterlagen begründet
v) Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
w) Beurteilung der Eignung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. DE Formular 121 — Auftragsbekanntmachung 5 Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich / ggf. geforderte Eignungsnachweise a. Mindestanforderung: Erfüllung der Kriterien gern. § 6 VOB/A durch Angaben im Formblatt 333a-B „Eigenerklärung zur Eignung b. Mindestanforderung: Mindestumsatz vergleichbarer Leistungen in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024) im Mittel größer oder gleich 2.000.000 € ohne Umsatzsteuer. Vergleichbare Leistungen sind Bohrarbeiten und Errichtung von Grundwassermessstellen Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen: c. Mindestanforderung: Mindestens drei Referenzen von dem Unternehmen, das die Leistung tatsächlich erbringt über vergleichbare abgeschlossene Leistungen der letzten abgeschlossenen fünf Kalenderjahre (2020, 2021, 2022, 2023, 2024). Vergleichbare Leistungen werden wie folgt definiert: Je Referenz die Durchführung von mind.10 Baugrundaufschlussbohrungen. Als Bohrverfahren sind zugelassen: Seilkernbohrverfahren mit Dreifachkernrohr, Bohrungen mit Doppelkernrohr mit Liner und Seilkernrohr mit Liner, sowie mindestens drei Referenzen von dem Unternehmen, das die Leistung tatsächlich erbringt über vergleichbare abgeschlossene Leistungen der letzten abgeschlossenen fünf Kalenderjahre (2020, 2021, 2022, 2023, 2024). Vergleichbare Leistungen werden wie folgt definiert: Je Referenz die Errichtung von mind. 5 Grundwassermessstellen im Festgestein gemäß DIN EN ISO 22475-1:2007-01 d. Mindestanforderung: Nachweis der gültigen Erlaubnis nach § 7 SprengG für das Unternehmen, das die Leistung tatsächlich erbringt e. Mindestanforderung: Nachweis der gültigen Zertifizierung nach DVGW W 120 für das Unternehmen, das die Leistung tatsächlich erbringt
x) Nachprüfung behaupteter Verstöße Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A) Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Dezernat U20 - Nachprüfungsstelle - Am Propsthof 51 53121 Bonn Telefax: 0228/7090-9010 E-Mail: gdws@wsv.bund.de