Titel | L63 - Lauchhammer: Laborunteruchung aller entnommenen Proben und Dokumentation der Ergebnisse | |
Vergabeverfahren | Verfahren zur Vor-Information Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Vergabestelle | Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg Vergabestelle Lindenallee 51 15366 Hoppegarten | |
Ausführungsort | DE-15366 Hoppegarten | |
Frist | 11.09.2025 | |
Beschreibung |
a) Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg Sachgebiet 652 Lindenallee 51 15366 Hoppegarten Telefon +49 3342-249-2977
E-Mail: LS-Bauwerksbewertung@LS.Brandenburg.de
b) L63, Lauchhammer - Spanndrahtentnahme Das Bauwerk entlang der L63 bei Lauchhammer über die Schwarze Elster wurde 1974 als 3-feldrige Spannbetonbrücke mit Durchlaufwirkung errichtet. In der Brücke liegen Hohlkörper in Längsrichtung. Als Spannstahl wurde spannungsrisskorrosionsgefährdeter Hennigsdorfer Spannstahl verwendet. Die folgend geplanten Untersuchungen schaffen die Grundlagen für eine qualitative Beurteilung der Gefährdung durch Spannungsrisskorrosion (SpRK). Die Untersuchungen beziehen sich auf den Überbau. Die Pfeiler sowie die Gründung werden nicht betrachtet. Im Zuge dieser Untersuchung bedarf es dieverser messtechnischer und labortechnischer Untersuchungen: -Radarbereitstellung -Radarmessung zur Ermittlung der Lage und Anzahl der Spannglieder und Hohlkörper, inkl. Dokumentation der Auswertungsergebnisse -Spanngliedöffnungen und -entnahme inkl. Bohrmehlproben, Ermittlung der Carbonatisierungstiefe, Entnahme des Verpressmörtels,Rückdehnungsmessungen -Dokumentation der Ergebnisse -Anbohren von Hohlkörpern und endoskopische Befahrung -Laborunteruchung aller entnommenen Proben und Dokumentation der Ergebnisse
c) Bezeichnung Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, Sachgebiet 652 Postanschrift Lindenallee 51 Ort 15366 Hoppegarten Ergänzende / Abweichende Angaben Das Bauwerk befindet sich sich auf der L63 (Tettauer Straße) zwischen Lauchhammer- zum Haupterfüllungsort West und Tettau über die Schwarze Elster.
d) 09/2025 - 10/2025 | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 195745 vom 11.08.2025 |