Titel | Entschlammung im Holzhausenweiher und Albert-Mangelsdorff-Weiher in zwei Losen | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Bauauftrag (VOB) | |
Vergabestelle | Stadt Frankfurt am Main Grünflächenamt Adam-Riese-Straße 25 60327 Frankfurt am Main | |
Ausführungsort | DE-60327 Frankfurt am Main | |
Frist | 16.09.2025 | |
Vergabeunterlagen | vergabe.stadt-frankfurt.de/…/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1987a752bf3-490303452c81384b | |
Beschreibung | a) Stadt Frankfurt am Main, Grünflächenamt Adam-Riese-Straße 25 60327 Frankfurt am Main Telefon: +49 69-212-74963
E-Mail: silvia.stengel@stadt-frankfurt.de www.vergabe.stadt-frankfurt.de
b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer: 67-2025-00094
c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen Zugelassene Angebotsabgabe elektronisch in Textform mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel mit qualifizierter/m Signatur/Siegel
d) Art des Auftrags Ausführung von Bauleistungen
e) Ort der Ausführung LOS 1: Albert-Mangelsdorff-Weiher in der Bockenheimer Anlage, Frankfurt a.M. Innenstadt LOS 2: Holzhausenweiher im Adolph-von-Holzhausen-Park, Frankfurt a.M. Nordend
f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen Art der Leistung: Trocken-Entschlammung von Weihern Umfang der Leistung: LOS 1 Trockenentschlammung Albert-Mangelsdorff-Weiher (AMW) Massen: - 4.000 m² Weiherfläche - 620 t abzufahrendes Sediment Ausführungstermine: Mit den Arbeiten ist Mitte November 2025 zu beginnen. Aufgrund der im Nachgang geplanten Foliensanie-rung müssen die Arbeiten sowie die vollständige Räumung der Baustelle und Wiederherstellung der in Anspruch genommenen Flächen Ende Januar 2025 beendet sein. Die aufgrund der im öffentlichen Raum vorhandenen beengten Platzverhältnisse und damit verbundenen erschwerten An- und Abtransporte, sind bei der Kalkulation des Angebots zwingend zu beachten. Zum Schutz der anstehenden Bebauung und der Anwohner sind alle Baumaßnahmen unter größter Sorgfalt und unter Einsatz lärm-/ und erschütterungsarmer Geräte und Arbeitstechniken durchzuführen. Die Teichfolie darf nicht mithilfe von Baggerschaufeln abgezogen werden. Unmittelbar auf der Teichfolie aufliegende Sedimente sind daher in Handarbeit aufzunehmen. Es wird empfohlen sich mit der Örtlichkeit vor Angebotsabgabe vertraut zu machen. LOS 2 Trockenentschlammung Holzhausenweiher (HHW) Massen: - 2.400 m² Weiherfläche - 750 t abzufahrendes Sediment Ausführungstermine: Das Wasser im Weiher wird seitens der Stadt ab dem 21. Oktober 2025 abgelassen. Die Arbeiten sind im Anschluss, voraussichtlich ab dem 17. November 2025 zu beginnen. Aufgrund der geplanten Arbeiten der zukünftig tätigen Gewerke müssen die Arbeiten zwingend am 23. Januar 2026 im Gewässer beendet sein. Die vollständige Räumung der Baustelle und Wiederherstellung der in Anspruch genommenen Flächen hat bis spätestens Ende Januar 2026 in Abstimmung mit dem AG zu erfolgen. Aufgrund der Ersteinstufung wird davon ausgegangen, dass eine landwirtschaftliche Ausbringung der Sedimente nicht möglich ist. Gemäß der durchgeführten Sondierung ist keine Kampfmittelfreiheit gegeben. Seitens des AG wird eine baubegleitende Kampfmittelsondierung durchgeführt Der für den Sedimentaushub vorgesehene Bagger ist entsprechend den sicherheitstechnischen Anforderungen mit einem Splitterschutz sowie einer Fahrerkabine aus Panzerglas auszustatten. Die aufgrund der im öffentlichen Raum vorhandenen beengten Platzverhältnisse und damit verbundenen erschwerten An- und Abtransporte, sind bei der Kalkulation des Angebots zwingend zu beachten. Zum Schutz der anstehenden Bebauung und der Anwohner sind alle Baumaßnahmen unter größter Sorgfalt und unter Einsatz lärm-/ und erschütterungsarmer Geräte und Arbeitstechniken durchzuführen. Die natürliche Abdichtung der Gewässersohle darf nicht beschädigt werden. Es wird empfohlen sich mit der Örtlichkeit vor Angebotsabgabe vertraut zu machen.
g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden Zweck der baulichen Anlage: Zweck des Auftrags:
h) Aufteilung in Lose (Art und Umfang der Lose siehe Buchstabe f) Vergabe nach Losen Ja Angebote sind möglich nur für ein Los Nein für ein oder mehrere Lose Ja nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden) Nein
i) Ausführungsfristen Beginn der Ausführung: 17.11.2025 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 23.01.2026 weitere Fristen: Die vollständige Räumung der Baustelle und Wiederherstellung der in Anspruch genommenen Flächen hat bis spätestens Ende Januar 2026 in Abstimmung mit dem AG zu erfolgen.
j) Nebenangebote nicht zugelassen
k) mehrere Hauptangebote nicht zugelassen
l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter: vergabe.stadt-frankfurt.de/NetServer/TenderingProcedureDetails Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen: Nein Nachforderung Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert
o) Ablauf der Angebotsfrist am: 16.09.2025 um: 09:30 Uhr Ablauf der Bindefrist am: 14.11.2025
p) Adresse für elektronische Angebote (URL): www.vergabe.stadt-frankfurt.de Anschrift für schriftliche Angebote: -ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen)
q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: Deutsch
r) Zuschlagskriterien nachfolgende Zuschlagskriterien, ggf. einschl. Gewichtung: Niedrigster Preis
s) Eröffnungstermin am: 16.09.2025 um: 09:30 Uhr Ort: Stadt Frankfurt am Main, Amt für Bau und Immobilien - Submissionsstelle 3. OG - Solmsstraße 27 - 37 60486 Frankfurt am Main Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: In Hessen kommen gem. 2.1.2.b. Gemeinsamer Runderlass zum öffentlichen Auftragswesen (Vergabeerlass) i. d. F. vom 01.09.2021 die Regelungen des § 14a VOB/A nicht zur Anwendung.
t) geforderte Sicherheiten siehe Vergabeunterlagen
u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind siehe Vergabeunterlagen
v) Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
w) Beurteilung der Eignung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt Eigenerklärung zur Eignung ist erhältlich: www.vergabe.stadt-frankfurt.de/NetServer/download/VHB_124_Eigenerklaerung_zur_Eignung.pdf Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen: -MVAS 99- Nachweis oder glw. Schulungsnachweis -3 Referenzanlagen der letzten 5 Jahre in der geforderten, ausgeschriebenen Ausführungsart zur Trocken-Entschlammung von Weihern.
x) Nachprüfung behaupteter Verstöße Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A): Regierungspräsidium Darmstadt, Vergabekompetenzstelle Wilhelminenstr. 1-3 64283 Darmstadt | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 196020 vom 27.08.2025 |