Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz
Diether-von-Isenburg-Straße 7
55116 Mainz
DE-76831 Billigheim-Ingenheim
07.04.2026
1. Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz
Diether-von-Isenburg-Str. 7
55116 Mainz
Telefon: 06131165067
E-Mail: mailto:silvia.waldinger@snu.rlp.de
Internet: http://www.snu.rlp.de/
2. Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen
Elektronisch über diese Vergabeplattform: landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYD0YNTY
Postalisch an die zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
3. Bereitstellung der Vergabeunterlagen
Elektronisch über diese Vergabeplattform: landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYD0YNTY/documents
4. Art und Umfang der Leistung
Details zu Art und Umfang der Leistung sind der beigefügten Leistungsbeschreibung “Anlage und Pflege von Feldhamsterschutzmaßnahmen” zu entnehmen! Der Feldhamster (Cricetus cricetus) war einst eine weit verbreitete Art der Ackerflur, die als Ernteschädigung bekämpft wurde. Heute ist der Feldhamster eine der am stärksten bedrohten Säugetierarten Deutschlands. In Rheinland-Pfalz waren Feldhamster vor allem in der Rheinebene weit verbreitet. Heute kommen die Tiere nur noch auf wenigen landwirtschaftlichen Flächen in Rheinhessen (hauptsächlich im Bereich der Stadt Mainz) und bei Bretzenheim an der Nahe vor. Der Bestandsrückgang des Feldhamsters ist exemplarisch für Arten des Offenlandes, insbesondere in intensiv genutzten Agrarlandschaften. Als Schirmart kommt seinem Schutz deshalb eine bedeutende Rolle im Lebensraum Acker zuteil. Im Aktion Grün Projekt der Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz (SNU) sollen in Rheinhessen und bei Bretzenheim an der Nahe Schutzmaßnahmen für den Feldhamster aus den Vorjahren in Zusammenarbeit mit Landwirtschaftsbetreibenden 2026 fortgeführt bzw. ausgeweitet werden. In diesem Rahmen zielt die vorliegende Ausschreibung darauf ab, verbesserte Nahrungs- und Deckungsangebote für den Feldhamster in 2026 zu schaffen. Durch die Anlage und Pflege von Feldhamsterschutzmaßnahmen sollen so hochwertige Schutzmaßnahmen bzw. Trittsteinmaßnahmen im Bereich der Stadt Mainz bzw. in weiteren (Rand-)Gebieten umgesetzt werden. Ergänzende Ausschreibungen sind vorgesehen. Es wird zwischen den folgenden Maßnahmen unterschieden, eine detaillierte Beschreibung der geforderten Leistungserbringung für die einzelnen Maßnahmen erfolgt in Kapitel 6.
Einjährige Maßnahmen (Leistungszeitraum ab Zuschlagserteilung/Maßnahmenjahr bis 01.10.2026)
- Luzerne ALT 26: Pflege bereits bestehender Luzernestreifen oder -flächen in 2026
- Blüh ALT 26: Pflege bereits bestehender Blühstreifen oder -flächen in 2026
- LRP ALT 26: Pflege bereits bestehender Flächen einer Lebensraumparzelle in 2026
- Ernteverzicht 2026: Umsetzung in 2026
- Späte Ernte 2026: Umsetzung in 2026
- Hohe Stoppel 2026: Umsetzung in 2026
- Ährenernte 2026: Umsetzung in 2026 Anlagejahr für mehrjährige Maßnahmen (Leistungszeitraum ab Zuschlagserteilung/Maßnahmenjahr bis 01.10.2026)
- Luzerne NEU 2026: Luzernestreifen oder -flächen-Neuanlage im Frühjahr 2026
- Blüh NEU 2026: Blühstreifen oder -flächen-Neuanlage im Frühjahr 2026
- LRP NEU 2026: Lebensraumparzelle Neuanlage im Frühjahr 2026 Die Feldhamsterschutzmaßnahmen müssen im jeweiligen Vorkommensgebiet des Feldhamsters liegen. In Los 1 werden Maßnahmen im Bereich der Stadt Mainz und Klein-Winternheim (vgl. Anlage 4a, b, c Karte “Suchgebiet Feldhamsterflächen Mainz/Klein-Winternheim”), in Los 2 in den Randgebieten innerhalb des Vogelschutzgebiets “Ackerplateau zwischen Ilbesheim und Flomborn” sowie im Bereich Bretzenheim an der Nahe (vgl. Anlage 5 a, b, Karte “Suchgebiet Feldhamsterflächen Randgebiete”) vergeben. Dabei wird pro Los für die einzelnen Feldhamsterschutzmaßnahmen jeweils ein Gesamtflächenumfang angestrebt, der für das Los 1 Mainz/Klein-Winternheim aus der in den Vorjahren und aktuell umgesetzten Fläche ermittelt wurde. Angebote des/der AN können auch nur Teilflächen des angestrebten Gesamtflächenumfangs beinhalten. Es können eine oder mehrere Flächen bzw. Streifen pro Maßnahmenart angeboten werden, dabei sind bei den einzelnen Maßnahmen eventuell vorgesehene Mindest- bzw. Maximalgröße zu beachten. Die angebotene(n) Fläche(n) kann/können sich aus mehreren Flurstücken zusammensetzen. Es ist nicht erforderlich, dass der/die AN für alle Maßnahmenarten Flächen bzw. Preise anbietet. Bedingt durch das vorgegebene Finanzbudget im Projekt Feldhamsterschutz, das im Rahmen des Landesprogramms Aktion Grün gefördert wird, werden für die Angebotsabgabe Preisobergrenzen in Abhängigkeit zur jeweiligen Maßnahme festgelegt (siehe Anlage 1.1 und 1.2 Angebotsblätter). Die Obergrenze für den Bruttopreis [EUR/ha] gilt als Festpreis, inklusive aller Nebenkosten und anderer Kosten bezogen auf den gesamten Durchführungszeitraum für die jeweilige Maßnahme. Ein für eine Maßnahme abgegebenes Angebot, das die vorgegebene Preisobergrenze überschreitet, wird ausgeschlossen. 77100000-1 Dienstleistungen im Bereich Landwirtschaft
5. Haupterfüllungsort
Bezeichnung
Ergänzende / Abweichende Angaben zum Haupterfüllungsort
Mainz, Klein-Winternheim und Randgebiete
landwirtschaftliche Flächen im Bereich der Stadt Mainz und Klein-Winternheim, Anlage 4 (a, b, c) Karte “Suchgebiet Feldhamsterschutzmaßnahmen Mainz/Klein-Winternheim” (Los 1)
und landwirtschaftliche Flächen in den Randgebieten innerhalb des Vogelschutzgebiets “Ackerplateau zwischen Ilbesheim und Flomborn” sowie im Bereich Bretzenheim an der Nahe, Anlage 5 (a, b) Karte “Suchgebiet Feldhamsterschutzmaßnahmen Randgebiete” (Los 2)
6. Ausführungsfristen
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Ab Zuschlagserteilung bis 01.10.2026
7. Zuschlagskriterien
Siehe Vergabeunterlagen
8. Nebenangebote
Nebenangebote werden nicht zugelassen.
9. Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: Ja
Angebote sind möglich für: ein oder mehrere Lose
Anzahl der Lose: 2
Los Nr.: 1 Bezeichnung: Suchgebiet Feldhamsterschutzmaßnahmen Mainz/Klein-Winternheim
Erfüllungsort: Es gibt keine Abweichung vom allgemeinen Haupterfüllungsort (Auftragsgegenstand)
Art und Umfang der Leistung: Benötigt werden verschiedene Feldhamsterschutzmaßnahmen, die entweder einjährig umgesetzt werden können oder die Anlage mehrjähriger Maßnahmen beinhalten. Auch bereits bestehende Feldhamsterschutzmaßnahmen aus Vorprojekten der SNU können für die Pflege in 2026 angeboten werden.
Zuschlagskriterien
Ausführungsfristen
Details siehe Leistungsbeschreibung.
Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Zuschlagskriterien
Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Ausführungsfristen Los Nr.: 2 Bezeichnung: Suchgebiet Feldhamsterschutzmaßnahmen Randgebiete
Erfüllungsort
Art und Umfang der Leistung
Es gibt keine Abweichung vom allgemeinen Haupterfüllungsort (Auftragsgegenstand)
Benötigt werden verschiedene Feldhamsterschutzmaßnahmen, die entweder einjährig umgesetzt werden können oder die Anlage mehrjähriger Maßnahmen beinhalten. Auch bereits bestehende Feldhamsterschutzmaßnahmen aus Vorprojekten der SNU können für die Pflege in 2026 angeboten werden.
Details siehe Leistungsbeschreibung.
Zuschlagskriterien
Ausführungsfristen
Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Zuschlagskriterien
Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Ausführungsfristen
10. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
s. Eigenerklärung als Bestandteil des Angebotes
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
s. Eigenerklärung als Bestandteil des Angebotes
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Der/Die AN muss Flächeneigentum oder Bewirtschaftungsrecht auf landwirtschaftlichen Flächen innerhalb der Vorkommensgebiete des Feldhamsters im Bereich Mainz/Klein-Winternheim (Los 1; vgl. Anlage 4a, b, c Karte “Suchgebiet Feldhamsterflächen Mainz”), innerhalb des Vogelschutzgebiets “Ackerplateau zwischen Ilbesheim und Flomborn” oder im Bereich Bretzenheim an der Nahe (Los 2, vgl. Anlage 5a, b Karte “Suchgebiet Feldhamsterflächen Randgebiete”) haben, damit er/sie an der Ausschreibung teilnehmen kann. Die angebotenen Flurstücke müssen vollständig im Suchgebiet des Feldhamstervorkommens der jeweiligen Regionen liegen, wie sie in der Anlage 4 bzw. 5 dargestellt sind. Angebotene Flächen im Suchgebiet sind eindeutig zu benennen - Gemarkungsnummer, Flur und Flurstücksnummer (Zähler/ Nennner). Die entsprechende Bewirtschaftungsberechtigung wird per Unterschrift auf dem Angebotsblatt (Anlage 1.1 und/oder 1.2) durch den/die AN bestätigt. Mit seiner/ihrer Unterschrift versichert der/die AN ebenfalls, dass er/sie mit der/den genannten Fläche(n) nicht an anderen Förderprogrammen (z. B. Artenhilfsprogramm Feldhamster des Landes RheinlandPfalz, GAP-SP Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) / Vertragsnaturschutz) teilnimmt. Die Kombination der Maßnahmenfläche(n) mit der Öko-Regelung 1a und 1b ist grundsätzlich nicht zulässig. Eine Doppelförderung bzw. -bezahlung der (Teil-)Fläche ist durch den/die AN auszuschließen.
11. Sonstige
Zum Angebot zählen zwingend folgende Unterlagen:
Anlage 1 Angebotsblätter:
Anlage 1.1 Los 1 Angebotsblatt Mainz/Klein-Winternheim
und/oder
Anlage 1.2 Los 2 Angebotsblatt Randgebiete
Anlage 2 Eigenerklärung
Anlage 3 Verpflichtungserklärung
12. Wesentliche Zahlungsbedingungen
Die Angebotspreise werden als Festpreise angegeben, dazu ist das vorgegebene Angebotsblatt (Anlage 1.1 und/oder 1.2, “3. Preise”) zu verwenden. Nebenkosten und andere Kosten dürfen nicht gesondert berechnet werden, sie sind in den Festpreis mit einzurechnen. Die Vergütung erfolgt nach Überprüfung der Qualität durch die SNU zu den vereinbarten Preisen nach Rechnungsstellung und entsprechend des tatsächlich beauftragten bzw. umgesetzten Flächenumfangs. Es können jährliche Abschlagszahlungen von vollständig erbrachten Einzelleistungen vereinbart werden.
13. Schlusstermin für den Eingang der Angebote
07.04.2026 um 10:00 Uhr
Bindefrist des Angebots
09.04.2026
14. Zusätzliche Angaben
Die Qualität der Maßnahmen wird durch Kontrollen überprüft. Die Kontrolle erfolgt durch die SNU bzw. beauftragte Dritte bis zum 15. September des jeweiligen Jahres. Die SNU informiert den/die AN umgehend über dokumentierte Abweichungen der gemeldeten Maßnahme. Werden Feldhamstervorkommen auf der Fläche durch die SNU festgestellt, wird dies dem/der AN mitgeteilt. Der Auftrag wird als Pflegevertrag vergeben (vgl. Anlage 6 “Entwurf Pflegevertrag SNU”). Bekanntmachungs-ID: CXPDYD0YNTY