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Titel

PDF 
Biotoptypenkartierung, Artenerfassung sowie Revierkartierungen von Brutvögeln im Rahmen der Erfolgskontrolle in Hamburg

 

Gesucht wird ein Dienstleister für Erfolgskontrollen zu Kompensationsmaßnahmen an den Ausgleichsflächen Störmündung Nord/Süd und Störmittelabschnitt (2027–2030). Leistungsumfang: Biotoptypenkartierung, Vegetationserfassung und Revierkartierung von Brutvögeln im Tidebereich.

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Vergabestelle

WSA Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Elbe-Nordsee
Moorweidenstraße 14
20148 Hamburg

Ausführungsort

DE-20148 Hamburg

Frist

23.09.2026

Beschreibung

Vergabenummer 2026 803 012

Bezeichnung Erfolgskontrollen zu den Kompensationsmaßnahmen auf den Ausgleichsflächen Störmündung Nord und Süd und Störmittelabschnitt im Zeitraum 2027 bis 2030

Art der Vergabe Beschränkte Ausschreibung mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb

Vergabe- und Vertragsordnung UVgO

Art des Auftrags Dienstleistung

Auftraggeber
Adresse der zur Teilnahme auffordernden Stelle
Bezeichnung Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Elbe-Nordsee
Kontaktstelle Vergabestelle.wsa-elbe-nordsee@wsv.bund.de
Postanschrift Moorweidenstraße 14
20148 Hamburg
Telefon +49 022870-913001
Fax +49 022870913094
E-Mail wsa-elbe-nordsee@wsv.bund.de
URL https://www.wsa-elbe-nordsee.wsv.de

Adresse der den Zuschlag erteilenden Stelle
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Elbe-Nordsee
Kontaktstelle Vergabestelle.wsa-elbe-nordsee@wsv.bund.de
Postanschrift Moorweidenstraße 14
20148 Hamburg
Telefon +49 022870-913001
Fax +49 022870913094
E-Mail wsa-elbe-nordsee@wsv.bund.de
URL https://www.wsa-elbe-nordsee.wsv.de

Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden können
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Elbe-Nordsee
Kontaktstelle Vergabestelle.wsa-elbe-nordsee@wsv.bund.de
Postanschrift Moorweidenstraße 14
20148 Hamburg
Telefon +49 022870-913001
Fax +49 022870913094
E-Mail wsa-elbe-nordsee@wsv.bund.de
URL https://www.wsa-elbe-nordsee.wsv.de

Art der Leistung Gegenstand der Dienstleistung ist die Durchführung von Erfolgskontrollen zu den Kompensationsmaßnahmen auf den Ausgleichsflächen Störmündung Nord und Süd und Störmittelabschnitt im Zeitraum 2027 bis 2030.

Umfang der Leistung Erfassung der Vegetation mittels Biotoptypenkartierung und Artenerfassung sowie Revierkartierungen von Brutvögeln im Rahmen der Erfolgskontrolle von 2027 bis 2030.

Haupterfüllungsort
Bezeichnung Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Elbe-Nordsee
Postanschrift Moorweidenstraße 14
20148 Hamburg

Ergänzende / Abweichende Angaben zum Erfüllungsort Unter- und Außenelbe (Siehe Katierungen)

Ausführungsfristen
Dauer (ab Auftragsvergabe) Beginn 01.03.2027, Ende 31.12.2030

Frist für den Antrag auf Teilnahme 23.09.2026 10:00 Uhr

(Spätester) Versand der Aufforderung zur Angebotsabgabe 23.10.2026

Wertung
Wertungsmethode der Vergabe
Wertungsmethode Wirtschaftlich günstigstes Angebot gemäß der im Anschreiben oder den Vergabeunterlagen angegebenen Kriterien.

Nachweise / Bedingungen
Vom Unternehmen einzureichende Unterlagen
Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegende Unterlagen
Bedingung an die Auftragsausführung

  • Erklärung Bieter- und Arbeitsgemeinschaft: Soweit erforderlich, ist das Formblatt 401 durch die gebildete Bieter- / Arbeitsgemeinschaft auszufüllen.
  • Fakulativer Ausschluss wegen Insolvenz/Liquidation (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Ergänzender Ausschlussgrund (Fakultativer Ausschluss wegen Insolvenz/Liquidation): Teilnehmer, auf die ein Ausschlussgrund nach § 124 Absatz 1 Nummer 2 GWB zutrifft (insb. Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder Liquidation), werden vom Verfahren ausgeschlossen. Da davon auszugehen ist, dass sich die Angehörigen eines in Auflösung befindlichen Unternehmens nicht angemessen um die ordnungsgemäße Abarbeitung des Auftrags kümmern können, ist die für die Vertragserfüllung erforderliche Zuverlässigkeit in diesen Fällen nicht gegeben.
  • Verknüpfung mit anderen Unternehmen (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: Verknüpfung mit anderen Unternehmen.
  • Verpflichtungserklärung der Nachunternehmen: Soweit erforderlich ist das Formblatt 393 LF Verpflichtungserklärung von jedem Unterauftragnehmer auszufüllen.
  • Verzeichnis der Leistungen Unterauftragnehmer: Soweit erforderlich ist das Formblatt 392 LF von allen Unterauftragnehmern auszufüllen.
  • Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen/Unterauftragnehmerleistungen: Soweit erforderlich, ist das Formblatt 391 vom Bewerber für alle vorgesehenen Unterauftragnehmer auszufüllen.

Persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer

  • Namen und Qualifikation des Projektpersonals (der Beschäftigten): Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zum Nachweis des Eignungskriteriums - Qualifikation des Projektpersonals Nachweis über die fachliche Eignung und Erfahrung des vorgesehenen Projektteams, das mit der zu vergebenden Leistung betraut wird: - Kompensationsmonitoring -

Beschreibung und Mindestanforderungen (Ausschlusskriterien):

Die fachliche Leistungsfähigkeit wird durch personenbezogene Nachweise für das zum Einsatz kommende Projektpersonal belegt. Der Bewerber hat hierzu mit dem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung (analog zu § 33 UVgO) über die Qualifikation der Mitarbeiter sowie die geforderten Anlagen vorzulegen.

Wichtiger Hinweis zum Formerfordernis:

Da für die Projektleitung zwingend externe Belege gefordert werden, ist dieses Kriterium im System als - anderweitiges Formerfordernis - angelegt. Bitte beachten Sie die Pflicht zum Dokumenten-Upload für die Projektleitung.

Anforderungen je Funktionsbereich:

  1. Projektleitung (Schlüsselposition - Mindestanforderung): Zum Nachweis der entsprechenden Leistungsfähigkeit ist zwingend ein personenbezogener Nachweis (Projektlebenslauf sowie der Nachweis des Berufs-/Studienabschlusses durch eine Urkunde oder ein Zeugnis) als PDF-Anlage hochzuladen. Bewerber, die diese Mindestanforderung nicht erfüllen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
  2. Stellvertretende Projektleitung: Namentliche Benennung nebst Darstellung der fachlichen Qualifikation im Rahmen eines Kurzlebenslaufs ausreichend (keine Zeugnisse erforderlich).
  3. Operatives Fachpersonal / Kartierer: Namentliche Benennung nebst Darstellung der fachlichen Qualifikation im Rahmen eines Kurzlebenslaufs ausreichend (keine Zeugnisse erforderlich).
  4. Fachpersonal für Labor / Datenauswertung: Namentliche Benennung nebst Darstellung der fachlichen Qualifikation im Rahmen eines Kurzlebenslaufs ausreichend (keine Zeugnisse erforderlich).

Das Vorhandensein qualifizierten Personals für die weiteren Funktionsbereiche (2-4) sichert eine lückenlose und fachgerechte Auftragsabwicklung und fließt positiv in die Bewertung ein. Eine Beschränkung der maximalen Qualifikation besteht nicht.

Die Erklärung muss zwingend folgende Angaben enthalten:

  • Benennung der Personen für die jeweiligen Funktionsbereiche.
  • Aussagekräftige Kurzlebensläufe zur fachlichen Qualifikation und Erfahrung im Bereich des ökologischen Monitorings für die jeweils benannte Person.
  • Berufs-/Studienabschlussnachweis (Urkunde oder Zeugnis) ausschließlich für die Person der Projektleitung.

Beschreibung des Auswahlkriteriums und Bewertungsmethode:

  • Kriterium: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Qualifikation des Projektpersonals.
  • Gewichtung: 20 %

Die Bewertung erfolgt anhand der Vollständigkeit der personenbezogenen Nachweise über die vier definierten Funktionsbereiche des Projektteams. Die Vergabe von Punkten erfolgt in festen Schritten:

  • 0 Punkte: Mindestanforderung nicht erfüllt (Ausschluss). Es fehlen sämtliche Nachweise des Projektteams ODER der zwingend erforderliche Qualifikationsnachweis (inklusive Berufs-/ Studienabschluss) für die Projektleitung liegt nicht vor.
  • 1 Punkt: Kriterium gerade noch erfüllt. Die fachliche Eignung ist durch personenbezogene Nachweise (Lebenslauf und Abschlussnachweis) ausschließlich für die Schlüsselposition der Projektleitung belegt. Weitere Nachweise fehlen.
  • 2 Punkte: Kriterium unterdurchschnittlich erfüllt. Fachliche Eignung für das Führungsteam vollständig belegt. Nachweise liegen für Projektleitung (inklusive Abschluss) und die stellvertretende Projektleitung (Kurzlebenslauf) vor.
  • 3 Punkte: Kriterium durchschnittlich erfüllt. Nachweise für Führung (Leitung + Stellvertretung) sowie für entweder das operative Fachpersonal (Kartierer) ODER das Fachpersonal für Labor/Datenauswertung (jeweils Kurzlebenslauf) liegen vor.
  • 4 Punkte: Kriterium überdurchschnittlich erfüllt. Fachliche Eignung für drei Bereiche vollständig belegt. Nachweise liegen für Projektleitung, stellvertretende Projektleitung und operatives Fachpersonal/Kartierer (Lebensläufe) vor.
  • 5 Punkte: Kriterium bestmöglich erfüllt. Fachliche Eignung für alle vier Bereiche vollständig belegt. Nachweise liegen für Projektleitung, Stellvertretung, operatives Fachpersonal (Kartierer) und Labor/Datenauswertung vor.

Anhand der erreichten Gesamtpunktzahl werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens (Angebotsabgabe) eingeladen werden.

Hinweis für präqualifizierte Unternehmen:

Präqualifizierten Unternehmen wird empfohlen, zu prüfen, ob die Qualifikationen und Benennungen des Projektpersonals, die in der Präqualifikation hinterlegt wurden, die hier geforderten spezifischen Mindestanforderungen erfüllen. Ist dies nicht der Fall, sind die Angaben nicht vergleichbar und die fachliche Eignung des konkreten Projektteams für diese spezifische Leistung ist zwingend durch zusätzliche Unterlagen bzw. personenbezogene Nachweise (Lebensläufe/Abschlussnachweis Projektleitung) im Teilnahmeantrag zu belegen.

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Jahresabschlüsse (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zum Nachweis des Eignungskriteriums - Spezifischer Umsatz Nachweis über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: - Kompensationsmonitoring -

Beschreibung und Mindestanforderungen (Ausschlusskriterien):

Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit wird durch den Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren nachgewiesen. Der Bewerber hat hierzu mit dem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung (analog zu § 33 UVgO) vorzulegen.

Zum Nachweis der entsprechenden Leistungsfähigkeit ist ein gemittelter Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich vergleichbarer Dienstleistungen von mindestens 180.000 EUR netto nachzuweisen.

Der Bewerber muss im Rahmen der Eigenerklärung nachweisen, dass er mit der generellen Erfassung und Auswertung von Lebensgemeinschaften (Flora und Fauna) vertraut ist und damit einen wesentlichen Teil (mindestens 50 % des jeweils geforderten Umsatzes) erwirtschaftet hat. Darüber hinaus müssen Umsätze (mindestens 25 % des jeweils geforderten Umsatzes) generiert worden sein, bei denen sich die Erfassung und Auswertung auf die Vegetation und Avifauna im Tidebereich als vergleichbare Leistung bezieht. Dadurch weist der Bewerber nach, dass hier ein nicht unwesentlicher Teil seiner unternehmerischen Tätigkeit liegt und er diesen weiterhin pflegen wird. Bewerber, die diese Mindestanforderungen nicht erbringen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Eine Beschränkung des maximalen Umsatzes besteht nicht.

Die Erklärung muss zwingend folgende Angaben enthalten:

  • Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
  • Jeweiliger Umsatzanteil für die generelle Erfassung von Lebensgemeinschaften (Flora und Fauna) sowie für die spezifische Erfassung im Tidebereich (Vegetation und Avifauna).
  • Daraus errechneter, gemittelter Jahresumsatz (netto).

Beschreibung des Auswahlkriteriums und Bewertungsmethode:

Kriterium: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Spezifischer Umsatz.
Gewichtung: 20 %

Die Bewertung erfolgt anhand der Höhe des gemittelten Jahresumsatzes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Bereich vergleichbarer Dienstleistungen inklusive der Erfüllung der genannten Mindestanteile (50 % Flora/Fauna, 25 % Tidebereich). Die Vergabe von Punkten erfolgt in festen Schritten:

  • Null Punkte: Das Kriterium (Mindestanforderungen) ist nicht erfüllt. Der gemittelte Jahresumsatz mit vergleichbaren Dienstleistungen liegt unter 180.000 EUR netto ODER die geforderten Umsatzanteile (mindestens 90.000 EUR für Flora/Fauna [50 %] und mindestens 45.000 EUR für den Tidebereich [25 %]) werden nicht erreicht. (Ausschluss vom Verfahren)
  • Einen Punkt: Das Kriterium ist gerade noch erfüllt. Der gemittelte Jahresumsatz beträgt mindestens 180.000 EUR netto bis unter 185.000 EUR netto (wobei die Mindestanteile von 90.000 EUR Flora/Fauna und 45.000 EUR Tidebereich erreicht sind).
  • Zwei Punkte: Das Kriterium ist unterdurchschnittlich erfüllt. Der gemittelte Jahresumsatz beträgt mindestens 185.000 EUR netto bis unter 190.000 EUR netto (wobei die Mindestanteile von 90.000 EUR Flora/Fauna und 45.000 EUR Tidebereich erreicht sind).
  • Drei Punkte: Das Kriterium ist durchschnittlich erfüllt. Der gemittelte Jahresumsatz beträgt mindestens 190.000 EUR netto bis unter 195.000 EUR netto (wobei die Mindestanteile von 90.000 EUR Flora/Fauna und 45.000 EUR Tidebereich erreicht sind).
  • Vier Punkte: Das Kriterium ist überdurchschnittlich erfüllt. Der gemittelte Jahresumsatz beträgt mindestens 195.000 EUR netto bis unter 200.000 EUR netto (wobei die Mindestanteile von 90.000 EUR Flora/Fauna and 45.000 EUR Tidebereich erreicht sind).
  • Fünf Punkte: Das Kriterium ist bestmöglich erfüllt. Der gemittelte Jahresumsatz beträgt mindestens 200.000 EUR netto oder mehr (wobei die Mindestanteile von 90.000 EUR Flora/Fauna und 45.000 EUR Tidebereich erreicht sind).

Anhand der erreichten Gesamtpunktzahl werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens (Angebotsabgabe) eingeladen werden.

Hinweis für präqualifizierte Unternehmen:

Präqualifizierten Unternehmen wird empfohlen, zu prüfen, ob insbesondere der spezifische Umsatz zum Kompensationsmonitoring, der in der Präqualifikation hinterlegt wurde, die hier geforderten spezifischen Mindestanforderungen und prozentualen Anteile erfüllt. Ist dies nicht der Fall, sind die Angaben nicht vergleichbar und die wirtschaftliche Eignung für diese spezifische Leistung ist zwingend durch zusätzliche Unterlagen bzw. eine gesonderte Umsatzklärung im Teilnahmeantrag nachzuweisen.

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

  • Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zum Nachweis des Eignungskriteriums - Ausstattung des Unternehmens -. Nachweis über die Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung des Unternehmens, die für die Durchführung des Auftrags zur Verfügung stehen: - Kompensationsmonitoring -

Beschreibung und Mindestanforderungen (Ausschlusskriterien):

Die technische Leistungsfähigkeit wird durch die Angabe der technischen Ausstattung und Geräte nachgewiesen, die dem Bewerber für die Ausführung der Leistungen zur Verfügung stehen. Der Bewerber hat hierzu mit dem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung (analog zu § 33 UVgO) vorzulegen.

Zum Nachweis der entsprechenden Leistungsfähigkeit ist zwingend eine technische Mindestausstattung nachzuweisen. Eine moderne und spezialisierte Ausrüstung sichert die präzise Erfassung im Gelände sowie eine fachgerechte digitale Auswertung des Kompensationsmonitorings und fließt positiv in die Bewertung ein. Bewerber, die die Mindestanforderung (Angabe der technischen Grundausstattung zur Feststellung der Einsatzfähigkeit) nicht erbringen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Eine Beschränkung der maximalen technischen Ausstattung besteht nicht.

Die Erklärung muss zwingend folgende Angaben enthalten:

  • Auflistung der für das Projekt zur Verfügung stehenden technischen Geräte und Feldarbeitsgeräte (z. B. optische Geräte, Erfassungsmedien).
  • Angaben zur vorhandenen Hard- und Softwareinfrastruktur für die Datenauswertung.

Beschreibung des Auswahlkriteriums und Bewertungsmethode:

  • Kriterium: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Ausstattung des Unternehmens.
  • Gewichtung: 10 %

Die Bewertung erfolgt anhand der Qualität, Spezialisierung und Vollständigkeit der für das Kompensationsmonitoring bereitgestellten technischen Ausrüstung. Die Vergabe von Punkten erfolgt in festen Schritten:

  • 0 Punkte: Mindestanforderung nicht erfüllt (Ausschluss). Es werden im Teilnahmeantrag keine Angaben zur technischen Ausstattung oder zu den Geräten des Unternehmens für die Durchführung des Auftrags gemacht.
  • 1 Punkt: Kriterium gerade noch erfüllt. Die Ausstattung erfüllt noch die Mindestanforderung für die Büroarbeit und Dokumentation (Nachweis über mindestens einen funktionsfähigen PC-Arbeitsplatz vorhanden).
  • 2 Punkte: Kriterium unterdurchschnittlich erfüllt. Die Ausstattung erfüllt die Anforderungen unterdurchschnittlich (Nachweis über einen PC-Arbeitsplatz sowie mindestens eine einfache technische Beobachtungsapparatur vorhanden).
  • 3 Punkte: Kriterium durchschnittlich erfüllt. Die Ausstattung erfüllt die Anforderungen durchschnittlich (Nachweis über einen PC-Arbeitsplatz sowie mindestens eine qualifizierte technische Beobachtungsapparatur vorhanden).
  • 4 Punkte: Kriterium überdurchschnittlich erfüllt. Die Ausstattung erfüllt die Anforderungen überdurchschnittlich (Nachweis über einen PC-Arbeitsplatz sowie verschiedene technische Beobachtungsapparaturen vorhanden).
  • 5 Punkte: Kriterium bestmöglich erfüllt. Die Ausstattung erfüllt die Anforderungen bestmöglich (PC-Arbeitsplatz, verschiedene technische Beobachtungsapparaturen und spezialisierte Software, z. B. GIS, vollständig vorhanden).

Anhand der erreichten Gesamtpunktzahl werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens (Angebotsabgabe) eingeladen werden.

Hinweis für präqualifizierte Unternehmen:

Präqualifizierten Unternehmen wird empfohlen, zu prüfen, ob die Angaben zur technischen Ausstattung und den Geräten, die in der Präqualifikation hinterlegt wurden, die hier geforderten spezifischen Mindestanforderungen erfüllen. Ist dies nicht der Fall, sind die Angaben nicht vergleichbar und die technische Eignung für diese spezifische Leistung ist zwingend durch zusätzliche Unterlagen bzw. eine aktuelle Eigenerklärung zur Geräteausstattung im Teilnahmeantrag zu belegen.

  • Jährliches Mittel der Beschäftigten / Anzahl der Führungskräfte der letzten 3 Jahre (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zum Nachweis des Eignungskriteriums - Jährliches Mittel der Beschäftigten / Anzahl der Führungskräfte Nachweis über die personelle Kapazität und die personellen Ressourcen des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren: - Kompensationsmonitoring -

Beschreibung und Mindestanforderungen (Ausschlusskriterien):

Die personelle Leistungsfähigkeit wird durch die Angabe des jährlichen Mittels der vom Bewerber in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren beschäftigten Personen sowie der Anzahl seiner Führungskräfte nachgewiesen. Der Bewerber hat hierzu mit dem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung (analog zu § 33 UVgO) vorzulegen.

Zum Nachweis der entsprechenden Leistungsfähigkeit ist zwingend ein personelles Mindestmaß nachzuweisen. Das Vorhandensein ausreichender personeller Ressourcen sichert eine termingerechte, flexible und vertragskonforme Durchführung des Kompensationsmonitorings und fließt positiv in die Bewertung ein. Bewerber, die die Mindestanforderung (Angabe der Beschäftigtenzahl zur Feststellung der personellen Mindestkapazität) nicht erbringen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Eine Beschränkung der maximalen Mitarbeiteranzahl besteht nicht.

Diese Mindestanforderung ist erfüllt, wenn im Jahresschnitt nachgewiesen wird:

  • mindestens 1 (eine) Führungskraft ODER
  • mindestens 1 (ein/e) Beschäftigte/r

Die Erklärung muss zwingend folgende Angaben enthalten:

  • Jährliches Mittel der im Unternehmen beschäftigten Mitarbeiter in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
  • Anzahl der im Unternehmen tätigen Führungskräfte in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.

Beschreibung des Auswahlkriteriums und Bewertungsmethode:

  • Kriterium: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Jährliches Mittel der Beschäftigten / Anzahl der Führungskräfte.
  • Gewichtung: 10 %

Die Bewertung erfolgt anhand der personellen Kapazität im Bereich des jährlichen Mittels der Beschäftigten und Führungskräfte der letzten 3 Jahre. Die Vergabe von Punkten erfolgt in festen Schritten:

  • 0 Punkte: Mindestanforderung nicht erfüllt (Ausschluss). Es werden im Teilnahmeantrag keine Angaben zum jährlichen Mittel der Beschäftigten oder zur Anzahl der Führungskräfte der letzten 3 Jahre gemacht.
  • 1 Punkt: Kriterium gerade noch erfüllt. Das jährliche Mittel der Beschäftigten / Anzahl der Führungskräfte in den letzten 3 Jahren beträgt bis zu 4 Mitarbeiter (Mindestanforderung erfüllt).
  • 2 Punkte: Kriterium unterdurchschnittlich erfüllt. Das jährliche Mittel der Beschäftigten / Anzahl der Führungskräfte in den letzten 3 Jahren beträgt mehr als 4 bis unter 6 Mitarbeiter.
  • 3 Punkte: Kriterium durchschnittlich erfüllt. Das jährliche Mittel der Beschäftigten / Anzahl der Führungskräfte in den letzten 3 Jahren beträgt mindestens 6 bis unter 8 Mitarbeiter.
  • 4 Punkte: Kriterium überdurchschnittlich erfüllt. Das jährliche Mittel der Beschäftigten / Anzahl der Führungskräfte in den letzten 3 Jahren beträgt mindestens 8 bis unter 10 Mitarbeiter.
  • 5 Punkte: Kriterium bestmöglich erfüllt. Das jährliche Mittel der Beschäftigten / Anzahl der Führungskräfte in den letzten 3 Jahren beträgt mindestens 10 Mitarbeiter oder mehr.

Anhand der erreichten Gesamtpunktzahl werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens (Angebotsabgabe) eingeladen werden.

Hinweis für präqualifizierte Unternehmen:

Präqualifizierten Unternehmen wird empfohlen, zu prüfen, ob die Angaben zum jährlichen Mittel der Beschäftigten und Führungskräfte, die in der Präqualifikation hinterlegt wurden, die hier geforderten spezifischen Mindestanforderungen erfüllen. Ist dies nicht der Fall, sind die Angaben nicht vergleichbar und die personelle Eignung für diese spezifische Leistung ist zwingend durch zusätzliche Unterlagen bzw. eine aktuelle Eigenerklärung im Teilnahmeantrag zu belegen.

  • Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen (mittels Dritterklärung vorzulegen): Referenznachweise für die in der Eigenerklärung aufgeführten Referenzobjekte zum Nachweis des Eignungskriteriums - Referenzen Nachweis über die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: - Kompensationsmonitoring -

Beschreibung und Mindestanforderungen (Ausschlusskriterien):

Zum Nachweis seiner Fachkunde hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung (Eignungsnachweis) vorzulegen. Zum Nachweis der entsprechenden Erfahrungen sind mindestens drei (3) vergleichbare Referenzen aus den letzten 3 Jahren (Stichtag ist der Tag vor Einreichungsfrist) über Leistungen im Rahmen der generellen Erfassung und Auswertung von Lebensgemeinschaften (Flora und Fauna) einzureichen. Diese müssen zwingend einen Bezug zur Erfassung und Auswertung von Vegetation und Avifauna im Tidebereich aufweisen: - Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung -

Bewerber, die diese Mindestanzahl an qualifizierten Nachweisen nicht erbringen oder deren Referenzen den geforderten Mindestbezug (Tidebereich/Vegetation/Avifauna) nicht aufweisen, werden vom Verfahren ausgeschlossen. Eine Beschränkung der maximalen Anzahl einzureichender Referenzen besteht nicht.

Jede Referenz muss zwingend folgende Angaben enthalten:

  • Projekt (Bezeichnung der Maßnahme)
  • Name des Unternehmens, welches die Referenz vorlegt
  • Auftraggeber (beauftragende Stelle inkl. Fachbereich/Ansprechpartner)
  • Leistungszeitraum
  • Auftragswert (netto)
  • Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen (insb. Nachweis des Bezugs zum Tidebereich)

Beschreibung des Auswahlkriteriums und Bewertungsmethode:

  • Kriterium: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (hier: Fachliche Leistungsfähigkeit) - Referenzen - Erklärung nach § 31 UVgO über die ausgeführten Leistungen des Unternehmens im Tätigkeitsbereich Kompensationsmonitoring.
  • Gewichtung: 40 %

Die Bewertung erfolgt anhand der Passgenauigkeit des gesamten eingereichten Referenzpakets im Vergleich zur anstehenden Aufgabe (Komplexität, Naturraum, Projektgröße). Die Vergabe von Punkten erfolgt in ganzen Schritten (keine lineare Interpolation von Zwischenwerten):

  • Null Punkte: Die Mindestanforderungen sind nicht erfüllt. Es wurden weniger als 3 Referenzen eingereicht oder die Referenzen weisen keinen Bezug zu Vegetation und Avifauna im Tidebereich auf. (Ausschluss vom Verfahren)
  • Einen Punkt: Die Mindestanforderungen sind gerade noch erfüllt. Die Referenzen weisen den geforderten Mindestbezug auf, weisen jedoch qualitative Lücken auf oder es betrifft nur einen kleinen Teilbereich.
  • Zwei Punkte: Das Kriterium ist unterdurchschnittlich erfüllt. Mindestens eine der eingereichten Referenzen deckt die geforderten Leistungen (Vegetation und Avifauna im Tidebereich) ab, die übrigen Referenzen weisen jedoch qualitative Lücken im geforderten Leistungsspektrum auf (z. B. geringerer Bezug zum Tidebereich).
  • Drei Punkte: Das Kriterium ist durchschnittlich erfüllt. Mindestens zwei der eingereichten Referenzen decken die geforderten Leistungen (Vegetation und Avifauna im Tidebereich) vollumfänglich und erfolgreich ab.
  • Vier Punkte: Das Kriterium ist überdurchschnittlich erfüllt. Alle drei eingereichten Referenzen decken die geforderten Leistungen (Vegetation und Avifauna im Tidebereich) ab, wobei der Schwerpunkt teilweise variiert.
  • Fünf Punkte: Das Kriterium ist bestmöglich erfüllt. Alle drei eingereichten Referenzen decken die geforderten Kernleistungen (Kompensationsmonitoring inklusive Vegetation und Avifauna im Tidebereich) vollumfänglich ab, sodass die Leistungen direkt zur Vorlage bei den zuständigen Genehmigungsbehörden geeignet waren.

Anhand der erreichten Gesamtpunktzahl werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens (Angebotsabgabe) eingeladen werden.

Hinweis für präqualifizierte Unternehmen:

Präqualifizierten Unternehmen wird empfohlen, zu prüfen, ob insbesondere die ausgeführten Leistungen zum Kompensationsmonitoring, die in der Präqualifikation hinterlegt wurden, die hier geforderten spezifischen Mindestanforderungen (Bezug zu Vegetation/Avifauna im Tidebereich) erfüllen. Ist dies nicht der Fall, sind die Angaben nicht vergleichbar und die Eignung für diese spezifische Leistung ist zwingend durch zusätzliche Unterlagen bzw. Projektreferenzen im Teilnahmeantrag nachzuweisen.

Sonstige Unterlagen

  • Rein nationale Ausschlussgründe (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Es finden die Ausschlussgründe gem. §§ 123 und 124 GWB Anwendung. Zur Erklärung der Eignung ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt 133/333a-L/F bzw. Formblatt 133/333b-L/F oder eine EEE durch die/den Bieter, wenn diese/dieser nicht präqualifiziert sind/ist, bei Bietergemeinschaft von jedem Mitglied auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Im Falle der Eignungsleihe sind die Angaben zusätzlich von den Unterauftragunternehmen für die jeweilige Eignungsleihe gesondert mit dem Angebot auszufüllen und einzureichen.

Auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegende Unterlagen
Bedingung an die Auftragsausführung

  • Eintragung in das Berufsregister/Handelsregister (mittels Dritterklärung vorzulegen): Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer sind auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft (mittels Dritterklärung vorzulegen): Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt (mittels Dritterklärung vorzulegen): Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt.
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung Sozialkasse (mittels Dritterklärung vorzulegen): Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist.
  • Urkalkulation: Ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.

Auflagen zur persönlichen Lage
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Befähigung und Erlaubnis

Geforderte Kautionen und Sicherheiten Keine

Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind Die Zahlungsbedingungen erfolgen nach VOL Teil B mit Stand 08/2003

Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Nein
Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen Ja

Teilnahmeunterlagen
Bereitstellung der Teilnahmeunterlagen
Postalischer Versand Nein
Elektronisch Ja, mittels Vergabemarktplatz Vergabemarktplatz der Bundesverkehrsverwaltung
URL zu den Auftragsunterlagen https://evergabe.bundesverkehrsverwaltung.de/VMPSatellite/notice/CXWSYYLDYYLTLMA2/documents

Teilnahmeanträge/Angebote
Abgabe der Teilnahmeanträge
Art der akzeptierten Teilnahmeanträge Elektronisch in Textform
URL zur Abgabe elektronischer Angebote / Teilnahmeanträge https://evergabe.bundesverkehrsverwaltung.de/VMPSatellite/notice/CXWSYYLDYYLTLMA2
Zugriff auf Preisdokumente bis zur manuellen Freigabe während der Angebotsprüfung/-wertung sperren (Zwei-Umschlags-Verfahren) Nein
Eingabemöglichkeiten zu Angebotspreisen für Unternehmen innerhalb des Bietertools sperren Nein

Nebenangebote werden nicht zugelassen.

Verfahren/Sonstiges
Sonstige Informationen
Sonstige Informationen für Bieter/Bewerber Die in der Bekanntmachung genannten Bestätigungen / Nachweise zu den Eigenerklärungen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorzulegen. Das Angebot wird ausgeschlossen, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden. Die Anzahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, ist aus Gründen der Verfahrenseffizienz auf eine feste Teilnehmerzahl von 5 begrenzt. Die Auswahl der einzuladenden Bewerber erfolgt bei Überreizung dieser Zahl anhand der in den Vergabeunterlagen definierten objektiven, nichtdiskriminierenden Eignungskriterien. Die Zuschlagskriterien mit Gewichtung ergeben sich aus Formblatt 313-L/F V1.5 Gewichtung Zuschlagskriterien (Stand 05/2025).

Bekanntmachungs-ID CXWSYYLDYYLTLMA2

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 205401 vom 03.09.2026