Gesucht werden ornithologische Kartierungsdienstleistungen in 28 Losen für EU-Vogelschutzgebiete in Brandenburg. Auftragnehmer sollen relevante Brutvogelarten erfassen, Bestandsdaten erheben, GIS-Kartierungen erstellen sowie den Erhaltungsgrad bewerten. Gesamtwert ca. 911.500 Euro.
Ergänzungsmeldung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Dienstleistungen im Umweltschutz
Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Dienstleistungen von Tierschutzgebieten
Brandenburg, Brandenburg, Potsdam
DE-14476 Potsdam
27.10.2026
Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU)
Seeburger Chaussee 2
14476 Potsdam, OT Groß Glienicke
Telefon: +49 33201 442100
Email: infoline@lfu.brandenburg.de
00670104-2026
1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Umwelt
E-Mail: VergabestelleS6@LfU.Brandenburg.de
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Erfassung relevanter Brutvogelarten in den EU-Vogelschutzgebieten (SPA) in Brandenburg - Lose 1-28
Beschreibung: Im Rahmen der Erstellung der Managementpläne für die EU-Vogelschutzgebiete (SPA) in Brandenburg, für die bislang keine Managementplanung vorliegt, soll eine erweiterte Brutvogelkartierung durchgeführt werden. Ziel ist es, die vorhandenen Brutvogeldaten innerhalb der EU-Vogelschutzgebiete zu aktualisieren und durch weitere relevante Brutvogeldaten zu ergänzen. Die erhobenen Daten dienen dabei als Grundlage für die Erstellung sogenannter artspezifischer Teilberichte sowie der Ableitung von Maßnahmen zu relevanten Brutvogelarten in Brandenburg. Diese Berichte sind ein zentraler Bestandteil der künftig online verfügbaren SPA-Managementplanung und stellen einen wesentlichen Schritt in der Bearbeitung der Managementplanung dar.
Kennung des Verfahrens: 78c1c71d-5df8-4b44-89aa-ba21ef3ce879
Interne Kennung: VB-26-188
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Zusätzliche Einstufung (cpv): 92534000 Dienstleistungen von Tierschutzgebieten, 90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz
2.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Seeburger Chaussee 2
Stadt: Potsdam OT Groß Glienicke
Postleitzahl: 14476
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die zu kartierenden Gebiete sind flächenäßig auf das gesamte Land Brandenburg verteilt: SPA Schorfheide Chorin SPA Agrarlandschaft Prignitz-Stepenitz SPA Luckauer Becken SPA Niederlausitzer Heide SPA Spreewald - Lieberoser Endmoräne SPA Niederung der unteren Havel SPA Belziger Landschaftswiesen SPA Unteres Rhinluch/Dreetzer See SPA Schorfheide-Chorin SPA Fiener Bruch SPA Lausitzer Bergbaufolgelandschaft SPA Unteres Elbtal SPA Stechlin SPA Uckermärkische Seenlandschaft SPA Uckermärkische Seenlandschaft, TG Nord SPA Obere Havelniederung SPA Rhin-Havelluch SPA Mittlere Oderniederung SPA Mittlere Havelniederung SPA Nuthe-Nieplitz-Niederung SPA TÜP Jüterbog-West und -Ost SPA Unteres Odertal SPA Rietzer See SPA Döberitzer Heide SPA Uckerniederung SPA Nuthe-Nieplitz-Niederung, TG Rangsdorfer See SPA Altengrabower Heide SPA Zschornoer Heide
2.1.3 Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 911 500,00 EUR
2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4HJWQ# Angaben zur Zuschlagslimitierung und Vorgehensweise für die Zuschlagserteilung: Bieter dürfen Angebote für ein oder mehrere Lose einreichen und dabei auch auf eigene Kapazitätsbeschränkungen hinweisen. Für die Auftragsvergabe besteht eine Loslimitierung in Form einer Zuschlagslimitierung. Danach wird pro Bieter für maximal zwei der Lose ein Zuschlag erteilt. Die Zuschlagserteilung erfolgt gemäß den folgenden Schritten: 1. Für jedes Los wird zunächst das wirtschaftlichste Angebot ermittelt. Es wird bei dem Los begonnen, welches die wenigsten Angebote erhielt und damit dem geringsten Wettbewerb ausgesetzt war und endet mit der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes für jenes Los, welches die meisten Angebote erhielt. Für den Fall, dass auf mehrere Lose die gleiche Anzahl von Angeboten einging, erfolgt die Auswahl des nächsten zu bearbeitenden Loses aufsteigend gemäß Losziffer. 2. Sollte der Zuschlag bei einem Los wegen der Loslimitierung nicht mehr an den erstplatzierten Bieter gehen können, erhält das nächstwirtschaftlichere Angebot den Zuschlag. Es sei denn, dieser Bieter hat ebenfalls bereits den Zuschlag für ein Los erhalten und damit das Kontingent gemäß der Loslimitierung ausgeschöpft. 3. Für den Fall, dass Lose aufgrund der Zuschlagslimitierung in Verbindung mit einer zu geringen Bieteranzahl nicht bezuschlagt werden könnten, kann die Loslimitierung durch den Auftraggeber aufgehoben werden. In der Folge kann ein Bieter den Zuschlag für mehr als zwei Lose erhalten. Für diese mögliche Nachverteilung der Lose würden lediglich diejenigen Bieter in Betracht kommen, die für die betreffenden Lose auch ein Angebot abgegeben haben und keinen sonstigen Kapazitätsbeschränkungen unterliegen. Die Bindung von qualifizierten Unterauftragnehmern oder die Bildung einer Bietergemeinschaft ist möglich. Ergänzende Hinweise: I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter. II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden. Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1 EU) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1 EU) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg. III. § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist zu beachten. IV. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. V. Für den Fall, dass sich der Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen, finanziellen oder technischen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens berufen will, sind die unter Eignung genannten Nachweise und Erklärungen auf besonderes Verlangen auch für dieses Unternehmen einzureichen. Zudem hat der Bieter bis zur Zuschlagserteilung dem Auftraggeber gegenüber mit einer Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unternehmens, auf dessen Kapazitäten er sich beruft, bei der Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stehen. Eine Bietergemeinschaft hat ihre Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. VI. Die im Rahmen des Angebots zugesicherten Merkmale zur Leistungserbringung werden im Rahmen der Leistungserbringung geschuldet. Dies umfasst auch Angaben/ Zusicherungen bezüglich der Zuschlagskriterien. Wenn also beispielsweise im Rahmen der Zuschlagskriterien die Angabe des einzusetzenden Personals nebst Qualifikation im Angebot dargestellt wird, verpflichtet sich ein Bieter auch, das damit benannte Personal für die Leistungserbringung einzusetzen. VII. Mit einem qualifizierten Unterauftragnehmer ist ein Unterauftragnehmer gemeint, welcher als Eignungsverleiher auftritt. Der sich bewerbende Bieter (Hauptauftragnehmer) bindet den qualifizierten Unterauftragnehmer ein, um über diesen die Eignungsanforderungen zu erfüllen (vgl. §§ 34 UVgO/ 47 VgV). Ein einfacher Unterauftragnehmer ist nicht als Eignungsverleiher eingebunden und soll lediglich einzelne Leistungsbestandteile übernehmen (vgl. §§ 26 UVgO/ 36 VgV).
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 28
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
2.1.6 Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Auftragsunterlagen