Evaluierung des Aktionsprogramms Insektenschutz (API) der Bundesregierung von 2019. Geprüft werden umgesetzte Maßnahmen, Wissenslücken und neue Entwicklungen im Insektenschutz. Zusätzlich sollen neue Strategien entwickelt werden. Laufzeit: 12 Monate.
Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Konstantinstraße 110
53179 Bonn
DE-53179 Bonn
13.07.2026
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach Haushaltsrecht
Liefer- / Dienstleistungsauftrag.
1. Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a) Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name: Bundesamt für Naturschutz
Straße, Hausnummer: Konstantinstraße 110
Postleitzahl (PLZ): 53179
Ort: Bonn
E-Mail: Ref-Z4@bfn.de
Internet-Adresse: http://www.bfn.de
b) Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a).
2. Angaben zum Verfahren
a) Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach Haushaltsrecht
b) Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c) Geschäftszeichen
3526820600-BiT
3. Angaben zu Angeboten
a) Form der Angebote
elektronisch
b) Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
13.07.2026 - 10:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
07.09.2026
c) Sprache
Deutsch.
4. Angaben zu Vergabeunterlagen
a) Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=868561
b) Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c) Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d) Anforderungsfrist
13.07.2026 - 10:00 Uhr
5. Angaben zur Leistung
a) Art und Umfang der Leistung
Das Aktionsprogramm Insektenschutz wurde von der Bundesregierung 2019 erstellt. Es enthält insgesamt 46 Maßnahmen in neun verschiedenen Handlungsbereichen. Diese betreffen beispielsweise die Förderung von Lebensräumen, die Reduktion von Schadstoffen sowie die Verbesserung der Kenntnisse zu Insekten in Wissenschaft und Gesellschaft. Das BMUV, das BfN und weitere beteiligte Ressorts haben zahlreiche Aktivitäten und Vorhaben mit Bezug zum API durchgeführt. Beispielsweise konnten im Rahmen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt zahlreiche Vorhaben mit Bezug zum Insektenschutz gefördert werden. Somit sind wichtige Fortschritte in allen Handlungsbereichen des API gelungen. Es bestehen aber weiterhin Maßnahmen des API, die nicht als vollständig umgesetzt bzw. als nicht umgesetzt gelten. Eine umfassende Evaluierung des API soll Erfolge, Verbesserungsmöglichkeiten und Lücken identifizieren und beschreiben. Darüber hinaus sollen neue Strategien entwickelt werden. Diese zwei konkreten Ziele werden im Aktionsplan der Nationalen Biodiversitätsstrategie 2030 aufgeführt. Im Vorhaben werden die im API umgesetzten Maßnahmen kritischen geprüft, die im Laufe der Umsetzung deutlich gewordenen Wissens- bzw. Forschungslücken dokumentiert und die neuen Entwicklungen im Themenbereich des Insektenschutzes diskutiert. Die Umsetzung des API ist und bleibt für den Insektenschutz zentral. Die Evaluierung des API soll bis 2027 durchgeführt werden.
c) Ort der Leistungserbringung
Bonn.
6. Angaben zu Losen
a) Anzahl, Größe und Art der Lose
Die Gesamtleistung bildet ein Los.
7. Zulassung von Nebenangeboten
Nein.
8. Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Das Projekt endet spätestens mit Ablauf des 12 Monats nach VertragsschlussDas Projekt endet spätestens mit Ablauf des 12 Monats nach Vertragsschluss.
10. Wesentliche Zahlungsbedingungen
ABFE BMU (Stand: März 2018); VOL/B
11. Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=868561&criteriaId=49027.
12. Zuschlagskriterien
siehe Vergabeunterlage 04 Zuschlagskriterien.
14. Sonstige Angaben
Für dieses Vergabeverfahren gilt die Bereichsausnahme des § 116 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Das Verfahren richtet sich daher nach §§ 7, 55 Bundeshaushaltsordnung (BHO) und orientiert sich lediglich an den Regelungen der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), wenn und soweit diese Regelungen einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung nicht entgegenstehen. Durch diese Orientierung an der UVgO wird keine Möglichkeit der Nachprüfung vor einer Vergabekammer begründet.