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Titel

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Kanaluferpark – Gestaltung und Bau von Grünflächen

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Bauauftrag (VOB)

Vergabestelle

Stadt Essen Eigenbetrieb Grün und Gruga FB 67 Vergabestelle
Lührmannstraße 82
45131 Essen

Ausführungsort

DE-45329 Essen

Frist

23.04.2026

Beschreibung

a) Grün und Gruga
Lührmannstraße 82
45131 Essen

Telefon: +49 2018867070

Fax: +49 2018867058
 

E-Mail: mailto:vergabe@gge.essen.de 

Internet: http://www.essen.de

 

b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A

Vergabenummer: AÖ022260301

 

c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen
Zugelassene Angebotsabgabe:
- elektronisch
- in Textform
- mit fortgeschrittener/m elektronischer/m Signatur/Siegel
- mit qualifizierter/m elektronischer/m Signatur/Siegel
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYZYT8R8LTQF

 

d) Art des Auftrags
- Ausführung von Bauleistungen
- Planung u. Ausführung von Bauleistungen
- Bauleistungen durch Dritte (Mietkauf, Investor, Leasing, Konzession)

 

e) Ort der Ausführung
Kanaluferpark
Anfahrt über Emscherstraße
45329 Essen

 

f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen
Art der Leistung: Landschaftsbauarbeiten
Diese zusätzlichen Angaben zum LV gelten für alle ausgeschriebenen Lose, Titel und Gewerke und sind Bestandteil des Leistungsverzeichnisses. Eine zusätzliche Vergütung für etwaig notwendige zusätzliche Leistungen des AN infolge dieser Angaben erfolgt nicht. Solche Kosten sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Baubeschreibung und Zusätzlich technische Vertragsbedingungen
1. Allgemeine Beschreibung der Bauleistung
1.1 Auszuführende Leistungen
Der zukünftige Kanaluferpark im Stadtteil Altenessen-Nord wird als Bindeglied zum IGA-Standort Gelsenkirchen dienen, dafür soll die Brachfläche am Fuße der Schurenbachhalde zu einem Ruderalpark entwickelt werden. Ziel der Planung ist die Verknüpfung der bereits existierenden Wege untereinander herzustellen, sowie der Ausbau einer getrennten Fuß- und Radwegeverbindung in Ost-West Richtung. Die zentral verlaufende Schottertrasse der ehemaligen Zechenbahn dient hierzu als Grundgerüst und ist gleichzeitig Korridor für die ansässige, geschützte Kreuzkröte. An wichtigen Wegkreuzungen und Aufweitungen werden Aufenthaltsplätze hergestellt. Ein Erlebnisweg bringt den Besuchern den Lebensraum der Kreuzkröte näher. Es ist die Neuanlage von Platz- und Wegeflächen mit unterschiedlichen Oberflächen (Asphalt und Deckschicht ohne Bindemittel) auszuführen. Die Wege können z.T. den Unterbau der alten Gleistrasse nutzen. In Abschnitten müssen bestehende Asphaltwege überarbeitet werden. Die Plätze werden als Aufenthaltsorte mit Sitzmöbeln und Gehölz- und Staudenpflanzungen ausgestattet. Für die Kreuzkröte werden mehrere eingezäunte, betonierte Laichgewässer sowie Versteckplätze angelegt. Diese Bereiche werden durch aufgestapeltes Totholz, Findlinge und Benjeshecken abgetrennt. Die geplanten Skulpturen zum Kröten-Erlebnisweg werden zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschrieben. Es handelt sich um Bauen im Bestand.
Insbesondere sind folgende Arbeiten auszuführen:
- Abbrucharbeiten
- Erdarbeiten
- Asphaltarbeiten
- Wegebauarbeiten
- Pflanzarbeiten und Pflege
- Einbau von Ausstattungsgegenständen
- Einbau von Betonfertigteilen
- Zaunbauarbeiten
- Metallbauarbeiten
Die Parkanlage umfasst eine Gesamtfläche von ca. 38.115 m2. Das Leistungsverzeichnis besteht aus 2 Abschnitten: Nahmobilitätsmaßnahme und Habitatverbund und Erlebnisraum Kreuzkröte. Die Landschaftsbauarbeiten für Wege- und Platzflächen (Förderung durch die Nahmobilitätsmaßnahme) nehmen eine Fläche von ca. 22.675 m2 ein. Die Flächen für den Habitatverbund und Erlebnisraum Kreuzkröte sind ca. 15.440 m2 groß. Die Krötenskulpturen sind nicht Teil dieser Ausschreibung. 1.2 Gleichzeitig laufende Arbeiten
Zeitgleich stattfindende Arbeiten von Tiefbaufirmen oder Versorgungsträgern im Baugebiet sind eigenverantwortlich im Bauablauf zu berücksichtigen und mit der Bauüberwachung/AG abzustimmen. Behinderungen, die wegen mangelhafter Abstimmung durch den AN verursacht werden, gehen zu dessen Lasten. Zeitgleich finden Zaunbauarbeiten am Dehnungsbauwerk der Fernwärmeleitung durch die Iqony statt. 2. Beschreibung der örtlichen Verhältnisse
2.1 Lage der Baustelle
Das Plangebiet des zukünftigen Kanaluferparks erstreckt sich südlich des Rhein-Herne-Kanals von der Altenessener Straße (Zweigertbrücke) im Westen bis zur Stadtgrenze von Gelsenkirchen im Osten. Im südlichen Anschluss befinden sich die Schurenbachhalde und das geplante Wohnquartier Altenessener Straße/ Nordsternstraße. Das Plangebiet ist ausschließlich von Osten über die Emscherstraße anfahrbar. Die asphaltierte Straße am nördlichen Fuß der Schurenbachhalde kann als Ost-West-Erschließung im Gebiet genutzt werden. Ab ca. der Hälfte der Schurenbachhalde kann das Gelände über eine Schotterfläche Richtung Norden bis zur ehemaligen Gleistrasse erschlossen werden. Dort sind keine gebauten Wege vorhanden. Die Autobahnanschlüsse der A 42 (Kamp-Lintfort / Dortmund) bzw. der B 224 sind ca. 4 km entfernt. 2.2 Beschreibung der Örtlichkeit und Besonderheiten bei der Ausführung
Sämtlich Arbeiten sind vom eigenen Baufeld aus auszuführen, Arbeiten vom Kanaluferweg und das Befahren des Kanaluferweges sind unzulässig. Die topografische Situation mit vielen z.T. steilen Böschungen und Höhenwechseln schafft unterschiedliche Ebenen, die dazu führen, dass die heutigen Erschließungswege kaum miteinander verbunden sind. Zu beachten ist, dass auf den vorhandenen Wegeflächen ein jahreszeitabhängig hohes Radverkehrsaufkommen herrscht. Die Ost-West-Wegeverbindung wird bis zum 30. September 2026 einschließlich für den Durchgangsradverkehr und für zu Fuß gehende offen bleiben und ist mit Bauzaun vom Baufeld zu sichern. Die Befahrbarkeit des Eingangsplatzes muss gewährleistet bleiben. Arbeiten im Bereich des Eingangsplatzes können erst ab dem 1. Oktober 2026 ausgeführt werden. Im Anschluss wird eine Umleitung eingerichtet, die Bestand hält, bis die Asphaltierungen am Eingangsplatz und im Bereich der Reifenwaschanlage abgeschlossen sind. Die Ost-West-Verbindung ist anschließend zu öffnen und das Baufeld wieder zu sichern. Die oberirdisch verlaufende Fernwärmeleitung der iqony ist zu berücksichtigen. Beschädigungen an diesen und anderen Leitungen sind dem AG und dem zuständigen Leitungsträger umgehend zu melden und auf Kosten des AN zu beheben. Das Gelände wurde bereits durch voran gegangene Rodungsarbeiten vorbereitet. Z.T. wurde Schnittgut gesichert auf dem Baufeld gelagert um es für die späteren Abgrenzungen zu den Laichgewässern nutzen zu können. Aufwuchs und Anlagen, wie Leitungen, Durchlässe, Einfriedungen und dergleichen dürfen erst beseitigt werden, wenn das Einverständnis des AG vorliegt. Der AN hat dafür zu sorgen, dass Hydranten, Absperrschieber, Entwässerungs- und sonstige Abdeckungen frei zugänglich gehalten werden. Umfang der Leistung:
- Durch Boden- oder sonstige Materialbewegungen verunreinigten Straßen, Wege und Plätze sind täglich zu säubern.
- Bei der Durchführung von Arbeiten mit schwerem Gerät ist darauf zu achten, dass in den Kronenbereichen vorhandener Bäume nur mit äußerster Vorsicht gearbeitet wird.
- Arbeiten in den Kronenbereichen sind nur auf das äußerst notwendigste zu beschränken (die DIN 18920 und ZTV-Baumpflege sind dringendst zu beachten).
- Eventuelle Beschädigungen sind umgehend zu melden und auf Kosten des AN fachgerecht zu behandeln (z.B. Wurzeln ab 3 cm Durchmesser).
- Kronenbereiche vorhandener Bäume und Gehölze dürfen ohne Schutz gegen Druckschäden nicht überfahren werden.
- Der AG wird eine ökologische und bodenkundliche Baubegleitung beauftragen, da das Bearbeitungsgebiet u.a. zum Habitatverbund der Kreuzkröte gehört (s. Pkt. 2.11 und 2.12).
- Es ist auf die Druckrohrleitung und die entsprechend einzuhaltenden Abstände im Bereich des Eingangsplatz zu achten.
- Beschädigungen an öffentlichen Flächen oder Flächen Dritter sind dem AG umgehend zu melden.
- Die Wiederherstellung der öffentlichen Flächen muss von einem von der Stadt anerkannten Straßenbauunternehmen durchgeführt werden.
- Die Wiederherstellung beschädigter Flächen geht zu Lasten des AN. 2.3 Baugrund/ Bodengutachten
Werden im Rahmen von Aushubmaßnahmen belastete Böden angetroffen, sind diese gesondert zu entsorgen. 2.4 Zufahrtsmöglichkeiten
Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt ausschließlich von der Emscherstraße. Innerhalb des Gebiets sind die Wege nur teilweise befestigt. Die Emscherstraße selbst ist ebenso Zufahrtsstraße für die Schurenbachhalde und für Rettungsfahrzeuge zugänglich zu halten. Eine Beeinträchtigung des öffentlichen Verkehrs ist auf ein Mindestmaß zu beschränken und ein ungehinderter Verkehr ist zu gewährleisten. 2.5 Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen
Anschlussmöglichkeiten können nicht zur Verfügung gestellt werden. Sie sind im Rahmen der Baustelleneinrichtung vom AN selbst zu beschaffen (z.B. Strom-, Wasseranschlüsse). 2.6 Lager- und Arbeitsplätze
Lagerflächen auf der Baustelle sind in notwendigem Umfang vorhanden. Diese sind mit der zuständigen Bauleitung abzustimmen und selbstständig zu sichern. 2.7 Ablagerungsplätze
Vor Ort werden Mieten mit dem entsprechenden Aushubmaterial, welches abgefahren werden soll, erstellt. Aus den Mieten wird eine Mischprobe entnommen und anschließend gemäß Analyseergebnis abgefahren. Die Mieten sind so zu platzieren, dass diese den Bauablauf nicht behindern. Die Zwischenlagerung von Aufbruch- und Abfallgut in Seiten- oder Grünstreifen, bzw. Gehölzflächen oder Baumscheiben ist nicht gestattet. 2.8 Zu schützende Bereiche und Objekte
Alle Ver- und Entsorgungsleitungen sowie Vermessungs- und Vermarkungseinrichtungen und alle im Baustellenbereich vorhandenen Verkehrsflächen, Bauwerke, Grundstücke und sonstige Anlagen (z.B. Straßenbeleuchtungsmaste, Verkehrszeichen, Grünanlagen) sind gegen Verschmutzungen und Beschädigungen zu schützen. Grünflächen und Kronenbereich des Baumbestandes innerhalb der Baumaßnahme sowie die angrenzenden Grünflächen dürfen nicht zur Lagerung von Baumaterialien und Aushub in Anspruch genommen werden. Durch Bauarbeiten bedingte schadhafte Auswirkungen wie Emissionen, Immissionen etc. auf im Baustellenbereich vorhandenen Grundstücke, einschließlich der darauf vorhandenen Bauwerke, sind zu vermeiden. Auf die entsprechende Gerätewahl wird hingewiesen. Im Baufeld befindet sich eine Grundwassermessstelle, die an das geplante Geländeniveau durch den Außendienst der Unteren Bodenschutzbehörde auf Höhe gesetzt wird. Die zukünftige Abdeckung der Grundwassermessstelle wird durch den AN geliefert und eingebaut. Die Arbeiten sind zeitlich mit dem Außendienst der Unteren Bodenschutzbehörde abzustimmen. Bodenarbeiten in dem Bereich sind in Handarbeit auszuführen. Im Planungsbereich befinden sich gem. des Landschaftspflegerischen Begleitplans zum Kanaluferpark Schurenbachhalde mehrere erfasste Höhlenbäume außerhalb des für die Umsetzung erforderlichen Eingriffsbereichs. Diese sind als Habitatbäume zu erhalten. 2.9 Versorgungsleitungen
Nach der Zuschlagserteilung, bzw. vor Aufnahme der Arbeiten hat der AN den Beginn der Bauarbeiten bei den infragekommenden Versorgungsträgern anzuzeigen, Bestandspläne anzufordern, sich über die Lage der Versorgungsleitungen zu informieren und soweit vorhanden die Sicherung in Absprache mit dem Versorgungsträger durchzuführen. Im Bereich vorhandener Versorgungsleitungen ist mit allergrößter Sorgfalt zu arbeiten. Unvermutet angetroffene Versorgungsleitungen sind vom AN dem AG unverzüglich zu melden. Für Beschädigungen von Versorgungsleitungen und die daraus entstehenden Folgekosten haftet der AN. Umlegungsarbeiten sind mit den Versorgern frühzeitig eigenverantwortlich abzustimmen. 2.10 Kampfmittelverdachtsfläche
Bei den zu bearbeiteten Flächen handelt es sich um ehemalige Bombenabwurfgebiete. Sämtliche tiefbautechnische Arbeiten sind mit entsprechender Vorsicht und Sorgfalt auszuführen. Werden vor Beginn oder während der Ausführung auf der Baustelle gefährliche Gegenstände (z.B. Sprengkörper, Munition, Waffen) gefunden, so sind die Arbeiten im Gefahrenbereich sofort einzustellen, die nächste Polizeidienststelle, die Ordnungsbehörde und der Auftraggeber sofort zu benachrichtigen. Die Gefahrenstelle ist abzusperren. Die Arbeiten dürfen erst nach Beseitigung der Gefahr fortgesetzt werden. Ansprechpartner im Notfall: Ordnungsamt Frau Butter, Tel. 0201-88 32127. Einzelheiten zum Umfang der Leistung sind dem Leistungstext zu entnehmen.

 

g) Angabe über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden
Zweck der baulichen Anlage
Zweck des Auftrags

 

h) Aufteilung in Lose (Art und Umfang der Lose siehe Buchstabe f)
nein

 

i) Ausführungsfristen
Bestimmungen über die Ausführungsfrist:
Baubeginn: Juni 2026
Ausstattungs- und zu produzierende Gegenstände sind sofort nach Auftragserteilung zu bestellen.
Fertigstellung: März 2027

 

j) Nebenangebote
nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen

 

k) mehrere Hauptangebote
nicht zugelassen

 

l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt.
Online-Plattform: Vergabemarktplatz NRW MR
Nachforderung: Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert
Auskunftserteilung über Vergabeunterlagen und Anschreiben bis 16.04.2026

 

o) Ablauf der Angebotsfrist
am 23.04.2026 um 10:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist: am 29.05.2026

 

p) Adresse für elektronische Angebote
Vergabemarktplatz NRW MR (https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYZYT8R8LTQF)
Anschrift für schriftliche Angebote

 

q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen:
Deutsch

 

r) Zuschlagskriterien
Niedrigster Preis

 

s) Eröffnungstermin
am 23.04.2026 um 10:15 Uhr
Ort: Elektronische Angebotsöffnung
Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen:
Gemäß § 14 Abs. 3 und 6 VOB/A erfolgt die Submission ohne Bieterbeteiligung.
Der Auftraggeber stellt den Bietern das Submissionsergebnis unverzüglich zur Verfügung.

 

t) geforderte Sicherheiten
Als Sicherheit für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung werden 5 % der Auftragssumme bis zur Schlusszahlung einbehalten.
Als Sicherheit für die Erfüllung der Mängelansprüche werden 3 % der Abrechnungssumme für die Dauer der Gewährleistungsfrist einbehalten.
Der Auftragnehmer kann stattdessen eine Vertragserfüllungs- bzw. Mängelanspruchsbürgschaft gemäß Nr. 32 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen stellen.

 

u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind
Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet. Es erfolgen keine Vorauszahlungen.

 

v) Rechtsform der Anforderung an Bietergemeinschaften
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.

 

w) Beurteilung zur Eignung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

 

x) Nachprüfung behaupteter Verstöße
  Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A)
  Name: Bezirksregierung Düsseldorf
  Straße: Am Bonneshof 35
  PLZ, Ort: 40474 Düsseldorf
  Telefon: +49 2114750
  Fax: +49 2114752671
  E-Mail: poststelle@brd.nrw.de
  Internet: http://www.brd.nrw.de/wirtschaft/wirtschafts_arbeitsmarkt_foerderung/Das_oeffentliche_Auftragswesen.html       Die Formatierung wurde so vorgenommen, dass der Text klar strukturiert ist und die Informationen übersichtlich dargestellt werden. Links wurden als ``-Tags eingefügt, und Aufzählungen wurden untereinander gelistet.

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 201866 vom 16.04.2026