Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung
Bonnewitzer Straße 34
01796 Pirna
DE-01796 Dohma
10.02.2026
00013912-2026
1. Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung
Bonnewitzer Straße 34
01796 Pirna
1.1 Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung
E-Mail: mailto:sbs.poststelle@smul.sachsen.de
2. Verfahren
2.1 Verfahren Titel: Waldbiotopkartierung Sachsen 2026 Beschreibung: Aktualisierung der selektiven Waldbiotopkartierung in Sachsen 2026 Kennung des Verfahrens: d40d2dca-0a8d-4341-8bf8-80317e243097 Interne Kennung: 2025-VG-GL20-0253 Verfahrensart: Offenes Verfahren Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 77230000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft
2.1.2 Erfüllungsort Stadt: Pirna OT Graupa Postleitzahl: 01796 Land, Gliederung (NUTS): Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (DED2F) Land: Deutschland
2.1.4 Allgemeine Informationen Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vgv -
2.1.5 Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 13 Auftragsbedingungen: Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
2.1.6 Ausschlussgründe Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Erklärung im Zusammenhang mit Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Diese Erklärung ist rechtswirksam zu unterzeichnen (NICHT Textform!). Vertretungsbefugnisse, die nicht dem Registerportal (Registerportal | Startseite) im Internet entnommen werden können, erfordern die Beifügung der aktuell datierten und unterschriebenen Vollmacht.
5. Los
5.1 Los: LOT-0001 Titel: 665 Objekte Beschreibung: TK 25 - Kurort Bad Gottleuba (FFH Mittelgebirgslandschaft um Oelsen, Bahrebachtal, Gottleubatal und angrenzende Laubwälder, Feuchtgebiete am Brand) Interne Kennung: LOT-0001
5.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 77230000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft
5.1.2 Erfüllungsort Stadt: Bad Gottleuba Postleitzahl: 01816 Land, Gliederung (NUTS): Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (DED2F) Land: Deutschland
5.1.3 Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 16/03/2026 Enddatum der Laufzeit: 31/01/2027
5.1.6 Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Vertragsbeginn mit Auftragserteilung
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: - mind. 2 Referenzen (abgeschlossene ausgeführte Auftragsarbeiten von selbstständigen oder angestellten Personen) in den vorangegangenen 10 Jahren (2016-2025), die Erfahrungen in der Kartierung von Waldbiotop- und Waldlebensraumtypen dokumentieren. (zwingend für Personen, die weitere Kartierende anleiten, wobei angeleitete Kartierende am u.g. Kurs nicht zwingend teilgenommen haben müssen) oder - der Nachweis über die Teilnahme am Kurs Waldbiotopkartierung in Sachsen 2024 oder 2025, welcher vom Staatsbetrieb Sachsenforst angeboten wurde (Die Anleitung weiterer Kartierender ohne entsprechende Referenzen ist dann jedoch ausgeschlossen!) - Eine entsprechende Artenkenntnis zur Kartierung von Waldbiotopen wird für alle Kartierenden vorausgesetzt. Für die Kartierung der in den jeweiligen Losen vorkommenden Offenland-Typen, insbesondere bei Gewässer-, Grünland-, Moor- und Felsentypen, sind Personen mit entsprechender Artenkenntnis einzubinden, sofern die bewertungsrelevanten Arten nicht hinreichend genau von den angegebenen Kartierenden angesprochen werden können. Auf Nachfrage des Bestellers sind die eingebundenen Artenkenner zu benennen. - Zusätzlich sind für die Lose 1, 3 und 11 (Gebiete mit Schwerpunkt Fels-Biotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Fels-Biotopen und Lebensraumtypen mit der entsprechenden Artenkenntnis insbesondere für Kryptogamen aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. - Zusätzlich sind für das Los 13 (FFH-Gebiete mit Schwerpunkt Moorbiotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Biotopen und Lebensraumtypen in Moorgebieten und eine entsprechende Artenkenntnis in Bezug auf diese Biotope aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen Beschreibung: - eine Kopie des erfolgreichen Abschlusses eines Hochschul- oder Fachhochschul-Studiums im Bereich Forst, Naturschutz, Umwelt, Landschaftsökologie oder vergleichbar für alle für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Nennung der verfügbaren Arbeitskapazität für die WBK (Anzahl Lose/Objekte) Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Namentliche Benennung der zum Einsatz kommenden Kartierenden. - ausgefülltes Formular zur Einholung des Wettbewerbsregisterauszuges gem. §6 WRegG - Erklärung im Zusammenhang mit Russlandsanktionen
5.1.10 Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11 Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: evergabe.sachsen.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 10/02/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: in Bezug auf Eignung Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung
5.1 Los: LOT-0002 Titel: 411 Objekte Beschreibung: TK Waldheim, Frankenberg, Freiberg West Interne Kennung: LOT-0002
5.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 77230000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft
5.1.2 Erfüllungsort Stadt: Waldheim Postleitzahl: 04736 Land, Gliederung (NUTS): Mittelsachsen (DED43) Land: Deutschland
5.1.2 Erfüllungsort Stadt: Waldheim Postleitzahl: 04736 Land, Gliederung (NUTS): Mittelsachsen (DED43) Land: Deutschland
5.1.2 Erfüllungsort Stadt: Waldheim Postleitzahl: 04736 Land, Gliederung (NUTS): Mittelsachsen (DED43) Land: Deutschland
5.1.2 Erfüllungsort Stadt: Frankenberg Postleitzahl: 09669 Land, Gliederung (NUTS): Mittelsachsen (DED43) Land: Deutschland
5.1.2 Erfüllungsort Stadt: Freiberg Postleitzahl: 09599 Land, Gliederung (NUTS): Mittelsachsen (DED43) Land: Deutschland
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 16/03/2026 Enddatum der Laufzeit: 31/01/2027
5.1.6 Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Vertragsbeginn mit Auftragserteilung
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: - mind. 2 Referenzen (abgeschlossene ausgeführte Auftragsarbeiten von selbstständigen oder angestellten Personen) in den vorangegangenen 10 Jahren (2016-2025), die Erfahrungen in der Kartierung von Waldbiotop- und Waldlebensraumtypen dokumentieren. (zwingend für Personen, die weitere Kartierende anleiten, wobei angeleitete Kartierende am u.g. Kurs nicht zwingend teilgenommen haben müssen) oder - der Nachweis über die Teilnahme am Kurs Waldbiotopkartierung in Sachsen 2024 oder 2025, welcher vom Staatsbetrieb Sachsenforst angeboten wurde (Die Anleitung weiterer Kartierender ohne entsprechende Referenzen ist dann jedoch ausgeschlossen!) - Eine entsprechende Artenkenntnis zur Kartierung von Waldbiotopen wird für alle Kartierenden vorausgesetzt. Für die Kartierung der in den jeweiligen Losen vorkommenden Offenland-Typen, insbesondere bei Gewässer-, Grünland-, Moor- und Felsentypen, sind Personen mit entsprechender Artenkenntnis einzubinden, sofern die bewertungsrelevanten Arten nicht hinreichend genau von den angegebenen Kartierenden angesprochen werden können. Auf Nachfrage des Bestellers sind die eingebundenen Artenkenner zu benennen. - Zusätzlich sind für die Lose 1, 3 und 11 (Gebiete mit Schwerpunkt Fels-Biotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Fels-Biotopen und Lebensraumtypen mit der entsprechenden Artenkenntnis insbesondere für Kryptogamen aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. - Zusätzlich sind für das Los 13 (FFH-Gebiete mit Schwerpunkt Moorbiotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Biotopen und Lebensraumtypen in Moorgebieten und eine entsprechende Artenkenntnis in Bezug auf diese Biotope aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen Beschreibung: - eine Kopie des erfolgreichen Abschlusses eines Hochschul- oder Fachhochschul-Studiums im Bereich Forst, Naturschutz, Umwelt, Landschaftsökologie oder vergleichbar für alle für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Nennung der verfügbaren Arbeitskapazität für die WBK (Anzahl Lose/Objekte) Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Namentliche Benennung der zum Einsatz kommenden Kartierenden. - ausgefülltes Formular zur Einholung des Wettbewerbsregisterauszuges gem. §6 WRegG - Erklärung im Zusammenhang mit Russlandsanktionen
5.1.10 Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11 Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: evergabe.sachsen.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 10/02/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: in Bezug auf Eignung Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung
5.1 Los: LOT-0003 Titel: 396 Objekte Beschreibung: TK Annaberg-Buchholz (FFH Scheibenberger Heide, Pöhlwassertal mit Wernitzbächel) Interne Kennung: LOT-0003
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77230000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft
5.1.2 Erfüllungsort Stadt: Annaberg-Buchholz Postleitzahl: 09456 Land, Gliederung (NUTS): Erzgebirgskreis (DED42) Land: Deutschland
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 16/03/2026 Enddatum der Laufzeit: 31/01/2027
5.1.6 Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Vertragsbeginn mit Auftragserteilung
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: - mind. 2 Referenzen (abgeschlossene ausgeführte Auftragsarbeiten von selbstständigen oder angestellten Personen) in den vorangegangenen 10 Jahren (2016-2025), die Erfahrungen in der Kartierung von Waldbiotop- und Waldlebensraumtypen dokumentieren. (zwingend für Personen, die weitere Kartierende anleiten, wobei angeleitete Kartierende am u.g. Kurs nicht zwingend teilgenommen haben müssen) oder - der Nachweis über die Teilnahme am Kurs Waldbiotopkartierung in Sachsen 2024 oder 2025, welcher vom Staatsbetrieb Sachsenforst angeboten wurde (Die Anleitung weiterer Kartierender ohne entsprechende Referenzen ist dann jedoch ausgeschlossen!) - Eine entsprechende Artenkenntnis zur Kartierung von Waldbiotopen wird für alle Kartierenden vorausgesetzt. Für die Kartierung der in den jeweiligen Losen vorkommenden Offenland-Typen, insbesondere bei Gewässer-, Grünland-, Moor- und Felsentypen, sind Personen mit entsprechender Artenkenntnis einzubinden, sofern die bewertungsrelevanten Arten nicht hinreichend genau von den angegebenen Kartierenden angesprochen werden können. Auf Nachfrage des Bestellers sind die eingebundenen Artenkenner zu benennen. - Zusätzlich sind für die Lose 1, 3 und 11 (Gebiete mit Schwerpunkt Fels-Biotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Fels-Biotopen und Lebensraumtypen mit der entsprechenden Artenkenntnis insbesondere für Kryptogamen aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. - Zusätzlich sind für das Los 13 (FFH-Gebiete mit Schwerpunkt Moorbiotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Biotopen und Lebensraumtypen in Moorgebieten und eine entsprechende Artenkenntnis in Bezug auf diese Biotope aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen Beschreibung: - eine Kopie des erfolgreichen Abschlusses eines Hochschul- oder Fachhochschul-Studiums im Bereich Forst, Naturschutz, Umwelt, Landschaftsökologie oder vergleichbar für alle für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Nennung der verfügbaren Arbeitskapazität für die WBK (Anzahl Lose/Objekte) Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Namentliche Benennung der zum Einsatz kommenden Kartierenden. - ausgefülltes Formular zur Einholung des Wettbewerbsregisterauszuges gem. §6 WRegG - Erklärung im Zusammenhang mit Russlandsanktionen
5.1.10 Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11 Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: evergabe.sachsen.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 10/02/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: in Bezug auf Eignung Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung
5.1 Los: LOT-0004 Titel: 354 Objekte Beschreibung: TK Klingenthal (FFH Bergwiesen um Klingenthal, Buchenwälder um Klingenthal) Interne Kennung: LOT-0004
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77230000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft
5.1.2 Erfüllungsort Stadt: Klingenthal Postleitzahl: 08248 Land, Gliederung (NUTS): Vogtlandkreis (DED44) Land: Deutschland
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 16/03/2026 Enddatum der Laufzeit: 31/01/2027
5.1.6 Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Vertragsbeginn mit Auftragserteilung
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: - mind. 2 Referenzen (abgeschlossene ausgeführte Auftragsarbeiten von selbstständigen oder angestellten Personen) in den vorangegangenen 10 Jahren (2016-2025), die Erfahrungen in der Kartierung von Waldbiotop- und Waldlebensraumtypen dokumentieren. (zwingend für Personen, die weitere Kartierende anleiten, wobei angeleitete Kartierende am u.g. Kurs nicht zwingend teilgenommen haben müssen) oder - der Nachweis über die Teilnahme am Kurs Waldbiotopkartierung in Sachsen 2024 oder 2025, welcher vom Staatsbetrieb Sachsenforst angeboten wurde (Die Anleitung weiterer Kartierender ohne entsprechende Referenzen ist dann jedoch ausgeschlossen!) - Eine entsprechende Artenkenntnis zur Kartierung von Waldbiotopen wird für alle Kartierenden vorausgesetzt. Für die Kartierung der in den jeweiligen Losen vorkommenden Offenland-Typen, insbesondere bei Gewässer-, Grünland-, Moor- und Felsentypen, sind Personen mit entsprechender Artenkenntnis einzubinden, sofern die bewertungsrelevanten Arten nicht hinreichend genau von den angegebenen Kartierenden angesprochen werden können. Auf Nachfrage des Bestellers sind die eingebundenen Artenkenner zu benennen. - Zusätzlich sind für die Lose 1, 3 und 11 (Gebiete mit Schwerpunkt Fels-Biotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Fels-Biotopen und Lebensraumtypen mit der entsprechenden Artenkenntnis insbesondere für Kryptogamen aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. - Zusätzlich sind für das Los 13 (FFH-Gebiete mit Schwerpunkt Moorbiotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Biotopen und Lebensraumtypen in Moorgebieten und eine entsprechende Artenkenntnis in Bezug auf diese Biotope aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen Beschreibung: - eine Kopie des erfolgreichen Abschlusses eines Hochschul- oder Fachhochschul-Studiums im Bereich Forst, Naturschutz, Umwelt, Landschaftsökologie oder vergleichbar für alle für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Nennung der verfügbaren Arbeitskapazität für die WBK (Anzahl Lose/Objekte) Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Namentliche Benennung der zum Einsatz kommenden Kartierenden. - ausgefülltes Formular zur Einholung des Wettbewerbsregisterauszuges gem. §6 WRegG - Erklärung im Zusammenhang mit Russlandsanktionen
5.1.10 Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11 Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: evergabe.sachsen.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 10/02/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: in Bezug auf Eignung Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung
5.1 Los: LOT-0005 Titel: 325 Objekte Beschreibung: TK Zittau Nord (FFH Mandautal) Interne Kennung: LOT-0005
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77230000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft
5.1.2 Erfüllungsort Stadt: Zittau Postleitzahl: 02763 Land, Gliederung (NUTS): Görlitz (DED2D) Land: Deutschland
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 16/03/2026 Enddatum der Laufzeit: 31/01/2027
5.1.6 Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Beginn mit Vertragsschluss
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: - mind. 2 Referenzen (abgeschlossene ausgeführte Auftragsarbeiten von selbstständigen oder angestellten Personen) in den vorangegangenen 10 Jahren (2016-2025), die Erfahrungen in der Kartierung von Waldbiotop- und Waldlebensraumtypen dokumentieren. (zwingend für Personen, die weitere Kartierende anleiten, wobei angeleitete Kartierende am u.g. Kurs nicht zwingend teilgenommen haben müssen) oder - der Nachweis über die Teilnahme am Kurs Waldbiotopkartierung in Sachsen 2024 oder 2025, welcher vom Staatsbetrieb Sachsenforst angeboten wurde (Die Anleitung weiterer Kartierender ohne entsprechende Referenzen ist dann jedoch ausgeschlossen!) - Eine entsprechende Artenkenntnis zur Kartierung von Waldbiotopen wird für alle Kartierenden vorausgesetzt. Für die Kartierung der in den jeweiligen Losen vorkommenden Offenland-Typen, insbesondere bei Gewässer-, Grünland-, Moor- und Felsentypen, sind Personen mit entsprechender Artenkenntnis einzubinden, sofern die bewertungsrelevanten Arten nicht hinreichend genau von den angegebenen Kartierenden angesprochen werden können. Auf Nachfrage des Bestellers sind die eingebundenen Artenkenner zu benennen. - Zusätzlich sind für die Lose 1, 3 und 11 (Gebiete mit Schwerpunkt Fels-Biotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Fels-Biotopen und Lebensraumtypen mit der entsprechenden Artenkenntnis insbesondere für Kryptogamen aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. - Zusätzlich sind für das Los 13 (FFH-Gebiete mit Schwerpunkt Moorbiotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Biotopen und Lebensraumtypen in Moorgebieten und eine entsprechende Artenkenntnis in Bezug auf diese Biotope aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen Beschreibung: - eine Kopie des erfolgreichen Abschlusses eines Hochschul- oder Fachhochschul-Studiums im Bereich Forst, Naturschutz, Umwelt, Landschaftsökologie oder vergleichbar für alle für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Nennung der verfügbaren Arbeitskapazität für die WBK (Anzahl Lose/Objekte) Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Namentliche Benennung der zum Einsatz kommenden Kartierenden. - ausgefülltes Formular zur Einholung des Wettbewerbsregisterauszuges gem. §6 WRegG - Erklärung im Zusammenhang mit Russlandsanktionen
5.1.10 Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11 Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: evergabe.sachsen.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 10/02/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: in Bezug auf Eignung Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung
5.1 Los: LOT-0006 Titel: 312 Objekte Beschreibung: TK Roßwein (FFH Pitzschebachtal, Striegistäler und Aschbachtal) Interne Kennung: LOT-0006
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77230000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft
5.1.2 Erfüllungsort Stadt: Roßwein Postleitzahl: 04741 Land, Gliederung (NUTS): Mittelsachsen (DED43) Land: Deutschland
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 16/03/2026 Enddatum der Laufzeit: 31/01/2027
5.1.6 Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Beginn mit Vertragsschluss
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: - mind. 2 Referenzen (abgeschlossene ausgeführte Auftragsarbeiten von selbstständigen oder angestellten Personen) in den vorangegangenen 10 Jahren (2016-2025), die Erfahrungen in der Kartierung von Waldbiotop- und Waldlebensraumtypen dokumentieren. (zwingend für Personen, die weitere Kartierende anleiten, wobei angeleitete Kartierende am u.g. Kurs nicht zwingend teilgenommen haben müssen) oder - der Nachweis über die Teilnahme am Kurs Waldbiotopkartierung in Sachsen 2024 oder 2025, welcher vom Staatsbetrieb Sachsenforst angeboten wurde (Die Anleitung weiterer Kartierender ohne entsprechende Referenzen ist dann jedoch ausgeschlossen!) - Eine entsprechende Artenkenntnis zur Kartierung von Waldbiotopen wird für alle Kartierenden vorausgesetzt. Für die Kartierung der in den jeweiligen Losen vorkommenden Offenland-Typen, insbesondere bei Gewässer-, Grünland-, Moor- und Felsentypen, sind Personen mit entsprechender Artenkenntnis einzubinden, sofern die bewertungsrelevanten Arten nicht hinreichend genau von den angegebenen Kartierenden angesprochen werden können. Auf Nachfrage des Bestellers sind die eingebundenen Artenkenner zu benennen. - Zusätzlich sind für die Lose 1, 3 und 11 (Gebiete mit Schwerpunkt Fels-Biotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Fels-Biotopen und Lebensraumtypen mit der entsprechenden Artenkenntnis insbesondere für Kryptogamen aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. - Zusätzlich sind für das Los 13 (FFH-Gebiete mit Schwerpunkt Moorbiotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Biotopen und Lebensraumtypen in Moorgebieten und eine entsprechende Artenkenntnis in Bezug auf diese Biotope aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen Beschreibung: - eine Kopie des erfolgreichen Abschlusses eines Hochschul- oder Fachhochschul-Studiums im Bereich Forst, Naturschutz, Umwelt, Landschaftsökologie oder vergleichbar für alle für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Nennung der verfügbaren Arbeitskapazität für die WBK (Anzahl Lose/Objekte) Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Namentliche Benennung der zum Einsatz kommenden Kartierenden. - ausgefülltes Formular zur Einholung des Wettbewerbsregisterauszuges gem. §6 WRegG - Erklärung im Zusammenhang mit Russlandsanktionen
5.1.10 Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11 Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: evergabe.sachsen.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 10/02/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: in Bezug auf Eignung Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung
5.1 Los: LOT-0007 Titel: 289 Objekte Beschreibung: TK Bautzen (FFH Spreegebiet oberhalb Bautzen, Buchenwaldgebiet Wilthen) Interne Kennung: LOT-0007
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77230000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft
5.1.2 Erfüllungsort Stadt: Bautzen Postleitzahl: 02625 Land, Gliederung (NUTS): Bautzen (DED2C) Land: Deutschland 5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 16/03/2026 Enddatum der Laufzeit: 31/01/2027 5.1.6 Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Beginn mit Vertragsschluss 5.1.7 Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9 Eignungskriterien Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: - mind. 2 Referenzen (abgeschlossene ausgeführte Auftragsarbeiten von selbstständigen oder angestellten Personen) in den vorangegangenen 10 Jahren (2016-2025), die Erfahrungen in der Kartierung von Waldbiotop- und Waldlebensraumtypen dokumentieren. (zwingend für Personen, die weitere Kartierende anleiten, wobei angeleitete Kartierende am u.g. Kurs nicht zwingend teilgenommen haben müssen) oder - der Nachweis über die Teilnahme am Kurs Waldbiotopkartierung in Sachsen 2024 oder 2025, welcher vom Staatsbetrieb Sachsenforst angeboten wurde (Die Anleitung weiterer Kartierender ohne entsprechende Referenzen ist dann jedoch ausgeschlossen!) - Eine entsprechende Artenkenntnis zur Kartierung von Waldbiotopen wird für alle Kartierenden vorausgesetzt. Für die Kartierung der in den jeweiligen Losen vorkommenden Offenland-Typen, insbesondere bei Gewässer-, Grünland-, Moor- und Felsentypen, sind Personen mit entsprechender Artenkenntnis einzubinden, sofern die bewertungsrelevanten Arten nicht hinreichend genau von den angegebenen Kartierenden angesprochen werden können. Auf Nachfrage des Bestellers sind die eingebundenen Artenkenner zu benennen. - Zusätzlich sind für die Lose 1, 3 und 11 (Gebiete mit Schwerpunkt Fels-Biotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Fels-Biotopen und Lebensraumtypen mit der entsprechenden Artenkenntnis insbesondere für Kryptogamen aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. - Zusätzlich sind für das Los 13 (FFH-Gebiete mit Schwerpunkt Moorbiotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Biotopen und Lebensraumtypen in Moorgebieten und eine entsprechende Artenkenntnis in Bezug auf diese Biotope aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen Beschreibung: - eine Kopie des erfolgreichen Abschlusses eines Hochschul- oder Fachhochschul-Studiums im Bereich Forst, Naturschutz, Umwelt, Landschaftsökologie oder vergleichbar für alle für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Nennung der verfügbaren Arbeitskapazität für die WBK (Anzahl Lose/Objekte) Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Namentliche Benennung der zum Einsatz kommenden Kartierenden. - ausgefülltes Formular zur Einholung des Wettbewerbsregisterauszuges gem. §6 WRegG - Erklärung im Zusammenhang mit Russlandsanktionen 5.1.10 Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00 5.1.11 Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails 5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: evergabe.sachsen.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 10/02/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: in Bezug auf Eignung Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein 5.1.15 Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein 5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung 5.1 Los: LOT-0008 Titel: 272 Objekte Beschreibung: TK PLauen (FFH Vogtländische Pöhle, Kemnitztal, Rosenbachgebiet, Separate Fledermausquartiere u. -habitate Vogtland/Westerzgebirge) Interne Kennung: LOT-0008 5.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 77230000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft
5.1.2 Erfüllungsort Stadt: Bautzen Postleitzahl: 02625 Land, Gliederung (NUTS): Bautzen (DED2C) Land: Deutschland
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 16/03/2026 Enddatum der Laufzeit: 31/01/2027
5.1.6 Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Beginn mit Vertragsschluss
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: - mind. 2 Referenzen (abgeschlossene ausgeführte Auftragsarbeiten von selbstständigen oder angestellten Personen) in den vorangegangenen 10 Jahren (2016-2025), die Erfahrungen in der Kartierung von Waldbiotop- und Waldlebensraumtypen dokumentieren. (zwingend für Personen, die weitere Kartierende anleiten, wobei angeleitete Kartierende am u.g. Kurs nicht zwingend teilgenommen haben müssen) oder - der Nachweis über die Teilnahme am Kurs Waldbiotopkartierung in Sachsen 2024 oder 2025, welcher vom Staatsbetrieb Sachsenforst angeboten wurde (Die Anleitung weiterer Kartierender ohne entsprechende Referenzen ist dann jedoch ausgeschlossen!) - Eine entsprechende Artenkenntnis zur Kartierung von Waldbiotopen wird für alle Kartierenden vorausgesetzt. Für die Kartierung der in den jeweiligen Losen vorkommenden Offenland-Typen, insbesondere bei Gewässer-, Grünland-, Moor- und Felsentypen, sind Personen mit entsprechender Artenkenntnis einzubinden, sofern die bewertungsrelevanten Arten nicht hinreichend genau von den angegebenen Kartierenden angesprochen werden können. Auf Nachfrage des Bestellers sind die eingebundenen Artenkenner zu benennen. - Zusätzlich sind für die Lose 1, 3 und 11 (Gebiete mit Schwerpunkt Fels-Biotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Fels-Biotopen und Lebensraumtypen mit der entsprechenden Artenkenntnis insbesondere für Kryptogamen aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. - Zusätzlich sind für das Los 13 (FFH-Gebiete mit Schwerpunkt Moorbiotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Biotopen und Lebensraumtypen in Moorgebieten und eine entsprechende Artenkenntnis in Bezug auf diese Biotope aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen Beschreibung: - eine Kopie des erfolgreichen Abschlusses eines Hochschul- oder Fachhochschul-Studiums im Bereich Forst, Naturschutz, Umwelt, Landschaftsökologie oder vergleichbar für alle für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Nennung der verfügbaren Arbeitskapazität für die WBK (Anzahl Lose/Objekte) Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Namentliche Benennung der zum Einsatz kommenden Kartierenden. - ausgefülltes Formular zur Einholung des Wettbewerbsregisterauszuges gem. §6 WRegG - Erklärung im Zusammenhang mit Russlandsanktionen
5.1.10 Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11 Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: evergabe.sachsen.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 10/02/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: in Bezug auf Eignung Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung
5.1 Los: LOT-0009 Titel: 204 Objekte Beschreibung: TK Gröditz, Zeithain (FFH Röderaue und Teiche unterhalb Großenhain) Interne Kennung: LOT-0009
5.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 77230000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft
5.1.2 Erfüllungsort Stadt: Bautzen Postleitzahl: 02625 Land, Gliederung (NUTS): Bautzen (DED2C) Land: Deutschland 5.1.3 Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 16/03/2026 Enddatum der Laufzeit: 31/01/2027 5.1.6 Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Beginn mit Vertragsschluss 5.1.7 Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9 Eignungskriterien Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: - mind. 2 Referenzen (abgeschlossene ausgeführte Auftragsarbeiten von selbstständigen oder angestellten Personen) in den vorangegangenen 10 Jahren (2016-2025), die Erfahrungen in der Kartierung von Waldbiotop- und Waldlebensraumtypen dokumentieren. (zwingend für Personen, die weitere Kartierende anleiten, wobei angeleitete Kartierende am u.g. Kurs nicht zwingend teilgenommen haben müssen) oder - der Nachweis über die Teilnahme am Kurs Waldbiotopkartierung in Sachsen 2024 oder 2025, welcher vom Staatsbetrieb Sachsenforst angeboten wurde (Die Anleitung weiterer Kartierender ohne entsprechende Referenzen ist dann jedoch ausgeschlossen!) - Eine entsprechende Artenkenntnis zur Kartierung von Waldbiotopen wird für alle Kartierenden vorausgesetzt. Für die Kartierung der in den jeweiligen Losen vorkommenden Offenland-Typen, insbesondere bei Gewässer-, Grünland-, Moor- und Felsentypen, sind Personen mit entsprechender Artenkenntnis einzubinden, sofern die bewertungsrelevanten Arten nicht hinreichend genau von den angegebenen Kartierenden angesprochen werden können. Auf Nachfrage des Bestellers sind die eingebundenen Artenkenner zu benennen. - Zusätzlich sind für die Lose 1, 3 und 11 (Gebiete mit Schwerpunkt Fels-Biotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Fels-Biotopen und Lebensraumtypen mit der entsprechenden Artenkenntnis insbesondere für Kryptogamen aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. - Zusätzlich sind für das Los 13 (FFH-Gebiete mit Schwerpunkt Moorbiotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Biotopen und Lebensraumtypen in Moorgebieten und eine entsprechende Artenkenntnis in Bezug auf diese Biotope aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen Beschreibung: - eine Kopie des erfolgreichen Abschlusses eines Hochschul- oder Fachhochschul-Studiums im Bereich Forst, Naturschutz, Umwelt, Landschaftsökologie oder vergleichbar für alle für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Nennung der verfügbaren Arbeitskapazität für die WBK (Anzahl Lose/Objekte) Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Namentliche Benennung der zum Einsatz kommenden Kartierenden. - ausgefülltes Formular zur Einholung des Wettbewerbsregisterauszuges gem. §6 WRegG - Erklärung im Zusammenhang mit Russlandsanktionen 5.1.10 Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00 5.1.11 Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails 5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: evergabe.sachsen.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 10/02/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: in Bezug auf Eignung Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein 5.1.15 Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein 5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung 5.1 Los: LOT-0008 Titel: 272 Objekte Beschreibung: TK PLauen (FFH Vogtländische Pöhle, Kemnitztal, Rosenbachgebiet, Separate Fledermausquartiere u. -habitate Vogtland/Westerzgebirge) Interne Kennung: LOT-0008 5.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 77230000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft
5.1.2 Erfüllungsort Stadt: Bautzen Postleitzahl: 02625 Land, Gliederung (NUTS): Bautzen (DED2C) Land: Deutschland
5.1.3 Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 16/03/2026 Enddatum der Laufzeit: 31/01/2027
5.1.6 Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Beginn mit Vertragsschluss
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: - mind. 2 Referenzen (abgeschlossene ausgeführte Auftragsarbeiten von selbstständigen oder angestellten Personen) in den vorangegangenen 10 Jahren (2016-2025), die Erfahrungen in der Kartierung von Waldbiotop- und Waldlebensraumtypen dokumentieren. (zwingend für Personen, die weitere Kartierende anleiten, wobei angeleitete Kartierende am u.g. Kurs nicht zwingend teilgenommen haben müssen) oder - der Nachweis über die Teilnahme am Kurs Waldbiotopkartierung in Sachsen 2024 oder 2025, welcher vom Staatsbetrieb Sachsenforst angeboten wurde (Die Anleitung weiterer Kartierender ohne entsprechende Referenzen ist dann jedoch ausgeschlossen!) - Eine entsprechende Artenkenntnis zur Kartierung von Waldbiotopen wird für alle Kartierenden vorausgesetzt. Für die Kartierung der in den jeweiligen Losen vorkommenden Offenland-Typen, insbesondere bei Gewässer-, Grünland-, Moor- und Felsentypen, sind Personen mit entsprechender Artenkenntnis einzubinden, sofern die bewertungsrelevanten Arten nicht hinreichend genau von den angegebenen Kartierenden angesprochen werden können. Auf Nachfrage des Bestellers sind die eingebundenen Artenkenner zu benennen. - Zusätzlich sind für die Lose 1, 3 und 11 (Gebiete mit Schwerpunkt Fels-Biotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Fels-Biotopen und Lebensraumtypen mit der entsprechenden Artenkenntnis insbesondere für Kryptogamen aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. - Zusätzlich sind für das Los 13 (FFH-Gebiete mit Schwerpunkt Moorbiotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Biotopen und Lebensraumtypen in Moorgebieten und eine entsprechende Artenkenntnis in Bezug auf diese Biotope aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen Beschreibung: - eine Kopie des erfolgreichen Abschlusses eines Hochschul- oder Fachhochschul-Studiums im Bereich Forst, Naturschutz, Umwelt, Landschaftsökologie oder vergleichbar für alle für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Nennung der verfügbaren Arbeitskapazität für die WBK (Anzahl Lose/Objekte) Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Namentliche Benennung der zum Einsatz kommenden Kartierenden. - ausgefülltes Formular zur Einholung des Wettbewerbsregisterauszuges gem. §6 WRegG - Erklärung im Zusammenhang mit Russlandsanktionen
5.1.10 Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11 Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: evergabe.sachsen.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 10/02/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: in Bezug auf Eignung Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung 5.1 Los: LOT-0008 Titel: 272 Objekte Beschreibung: TK PLauen (FFH Vogtländische Pöhle, Kemnitztal, Rosenbachgebiet, Separate Fledermausquartiere u. -habitate Vogtland/Westerzgebirge) Interne Kennung: LOT-0008
5.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 77230000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Bautzen Postleitzahl: 02625 Land, Gliederung (NUTS): Bautzen (DED2C) Land: Deutschland
5.1.3 Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 16/03/2026 Enddatum der Laufzeit: 31/01/2027
5.1.6 Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Beginn mit Vertragsschluss
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: - mind. 2 Referenzen (abgeschlossene ausgeführte Auftragsarbeiten von selbstständigen oder angestellten Personen) in den vorangegangenen 10 Jahren (2016-2025), die Erfahrungen in der Kartierung von Waldbiotop- und Waldlebensraumtypen dokumentieren. (zwingend für Personen, die weitere Kartierende anleiten, wobei angeleitete Kartierende am u.g. Kurs nicht zwingend teilgenommen haben müssen) oder - der Nachweis über die Teilnahme am Kurs Waldbiotopkartierung in Sachsen 2024 oder 2025, welcher vom Staatsbetrieb Sachsenforst angeboten wurde (Die Anleitung weiterer Kartierender ohne entsprechende Referenzen ist dann jedoch ausgeschlossen!) - Eine entsprechende Artenkenntnis zur Kartierung von Waldbiotopen wird für alle Kartierenden vorausgesetzt. Für die Kartierung der in den jeweiligen Losen vorkommenden Offenland-Typen, insbesondere bei Gewässer-, Grünland-, Moor- und Felsentypen, sind Personen mit entsprechender Artenkenntnis einzubinden, sofern die bewertungsrelevanten Arten nicht hinreichend genau von den angegebenen Kartierenden angesprochen werden können. Auf Nachfrage des Bestellers sind die eingebundenen Artenkenner zu benennen. - Zusätzlich sind für die Lose 1, 3 und 11 (Gebiete mit Schwerpunkt Fels-Biotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Fels-Biotopen und Lebensraumtypen mit der entsprechenden Artenkenntnis insbesondere für Kryptogamen aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. - Zusätzlich sind für das Los 13 (FFH-Gebiete mit Schwerpunkt Moorbiotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Biotopen und Lebensraumtypen in Moorgebieten und eine entsprechende Artenkenntnis in Bezug auf diese Biotope aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen Beschreibung: - eine Kopie des erfolgreichen Abschlusses eines Hochschul- oder Fachhochschul-Studiums im Bereich Forst, Naturschutz, Umwelt, Landschaftsökologie oder vergleichbar für alle für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Nennung der verfügbaren Arbeitskapazität für die WBK (Anzahl Lose/Objekte) Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Namentliche Benennung der zum Einsatz kommenden Kartierenden. - ausgefülltes Formular zur Einholung des Wettbewerbsregisterauszuges gem. §6 WRegG - Erklärung im Zusammenhang mit Russlandsanktionen
5.1.10 Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11 Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: evergabe.sachsen.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 10/02/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: in Bezug auf Eignung Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung 5.1 Los: LOT-0008 Titel: 272 Objekte Beschreibung: TK PLauen (FFH Vogtländische Pöhle, Kemnitztal, Rosenbachgebiet, Separate Fledermausquartiere u. -habitate Vogtland/Westerzgebirge) Interne Kennung: LOT-0008
5.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 77230000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Bautzen Postleitzahl: 02625 Land, Gliederung (NUTS): Bautzen (DED2C) Land: Deutschland
5.1.3 Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 16/03/2026 Enddatum der Laufzeit: 31/01/2027
5.1.6 Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Beginn mit Vertragsschluss
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: - mind. 2 Referenzen (abgeschlossene ausgeführte Auftragsarbeiten von selbstständigen oder angestellten Personen) in den vorangegangenen 10 Jahren (2016-2025), die Erfahrungen in der Kartierung von Waldbiotop- und Waldlebensraumtypen dokumentieren. (zwingend für Personen, die weitere Kartierende anleiten, wobei angeleitete Kartierende am u.g. Kurs nicht zwingend teilgenommen haben müssen) oder - der Nachweis über die Teilnahme am Kurs Waldbiotopkartierung in Sachsen 2024 oder 2025, welcher vom Staatsbetrieb Sachsenforst angeboten wurde (Die Anleitung weiterer Kartierender ohne entsprechende Referenzen ist dann jedoch ausgeschlossen!) - Eine entsprechende Artenkenntnis zur Kartierung von Waldbiotopen wird für alle Kartierenden vorausgesetzt. Für die Kartierung der in den jeweiligen Losen vorkommenden Offenland-Typen, insbesondere bei Gewässer-, Grünland-, Moor- und Felsentypen, sind Personen mit entsprechender Artenkenntnis einzubinden, sofern die bewertungsrelevanten Arten nicht hinreichend genau von den angegebenen Kartierenden angesprochen werden können. Auf Nachfrage des Bestellers sind die eingebundenen Artenkenner zu benennen. - Zusätzlich sind für die Lose 1, 3 und 11 (Gebiete mit Schwerpunkt Fels-Biotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Fels-Biotopen und Lebensraumtypen mit der entsprechenden Artenkenntnis insbesondere für Kryptogamen aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. - Zusätzlich sind für das Los 13 (FFH-Gebiete mit Schwerpunkt Moorbiotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Biotopen und Lebensraumtypen in Moorgebieten und eine entsprechende Artenkenntnis in Bezug auf diese Biotope aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen Beschreibung: - eine Kopie des erfolgreichen Abschlusses eines Hochschul- oder Fachhochschul-Studiums im Bereich Forst, Naturschutz, Umwelt, Landschaftsökologie oder vergleichbar für alle für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Nennung der verfügbaren Arbeitskapazität für die WBK (Anzahl Lose/Objekte) Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Namentliche Benennung der zum Einsatz kommenden Kartierenden. - ausgefülltes Formular zur Einholung des Wettbewerbsregisterauszuges gem. §6 WRegG - Erklärung im Zusammenhang mit Russlandsanktionen
5.1.10 Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11 Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: evergabe.sachsen.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 10/02/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: in Bezug auf Eignung Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung 5.1 Los: LOT-0008 Titel: 272 Objekte Beschreibung: TK PLauen (FFH Vogtländische Pöhle, Kemnitztal, Rosenbachgebiet, Separate Fledermausquartiere u. -habitate Vogtland/Westerzgebirge) Interne Kennung: LOT-0008
5.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 77230000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Plauen Postleitzahl: 08523 Land, Gliederung (NUTS): Vogtlandkreis (DED44) Land: Deutschland
5.1.3 Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 16/03/2026 Enddatum der Laufzeit: 31/01/2027
5.1.6 Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Beginn mit Vertragsschluss
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: - mind. 2 Referenzen (abgeschlossene ausgeführte Auftragsarbeiten von selbstständigen oder angestellten Personen) in den vorangegangenen 10 Jahren (2016-2025), die Erfahrungen in der Kartierung von Waldbiotop- und Waldlebensraumtypen dokumentieren. (zwingend für Personen, die weitere Kartierende anleiten, wobei angeleitete Kartierende am u.g. Kurs nicht zwingend teilgenommen haben müssen) oder - der Nachweis über die Teilnahme am Kurs Waldbiotopkartierung in Sachsen 2024 oder 2025, welcher vom Staatsbetrieb Sachsenforst angeboten wurde (Die Anleitung weiterer Kartierender ohne entsprechende Referenzen ist dann jedoch ausgeschlossen!) - Eine entsprechende Artenkenntnis zur Kartierung von Waldbiotopen wird für alle Kartierenden vorausgesetzt. Für die Kartierung der in den jeweiligen Losen vorkommenden Offenland-Typen, insbesondere bei Gewässer-, Grünland-, Moor- und Felsentypen, sind Personen mit entsprechender Artenkenntnis einzubinden, sofern die bewertungsrelevanten Arten nicht hinreichend genau von den angegebenen Kartierenden angesprochen werden können. Auf Nachfrage des Bestellers sind die eingebundenen Artenkenner zu benennen. - Zusätzlich sind für die Lose 1, 3 und 11 (Gebiete mit Schwerpunkt Fels-Biotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Fels-Biotopen und Lebensraumtypen mit der entsprechenden Artenkenntnis insbesondere für Kryptogamen aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. - Zusätzlich sind für das Los 13 (FFH-Gebiete mit Schwerpunkt Moorbiotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Biotopen und Lebensraumtypen in Moorgebieten und eine entsprechende Artenkenntnis in Bezug auf diese Biotope aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen Beschreibung: - eine Kopie des erfolgreichen Abschlusses eines Hochschul- oder Fachhochschul-Studiums im Bereich Forst, Naturschutz, Umwelt, Landschaftsökologie oder vergleichbar für alle für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Nennung der verfügbaren Arbeitskapazität für die WBK (Anzahl Lose/Objekte) Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Namentliche Benennung der zum Einsatz kommenden Kartierenden. - ausgefülltes Formular zur Einholung des Wettbewerbsregisterauszuges gem. §6 WRegG - Erklärung im Zusammenhang mit Russlandsanktionen
5.1.10 Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11 Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: evergabe.sachsen.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 10/02/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: in Bezug auf Eignung Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung 5.1 Los: LOT-0009 Titel: 204 Objekte Beschreibung: TK Gröditz, Zeithain (FFH Röderaue und Teiche unterhalb Großenhain) Interne Kennung: LOT-0009 5.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 77230000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft 5.1.2 Erfüllungsort Stadt: Gröditz Postleitzahl: 01609 Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E) Land: Deutschland 5.1.2 Erfüllungsort Stadt: Gröditz Postleitzahl: 01609 Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E) Land: Deutschland5.1.2 ErfüllungsortStadt: Zeithain Postleitzahl: 01619 Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E) Land: Deutschland 5.1.3 Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 16/03/2026 Enddatum der Laufzeit: 31/01/20275.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Beginn mit Vertragsschluss5.1.7 Strategische AuftragsvergabeZiel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: - mind. 2 Referenzen (abgeschlossene ausgeführte Auftragsarbeiten von selbstständigen oder angestellten Personen) in den vorangegangenen 10 Jahren (2016-2025), die Erfahrungen in der Kartierung von Waldbiotop- und Waldlebensraumtypen dokumentieren. (zwingend für Personen, die weitere Kartierende anleiten, wobei angeleitete Kartierende am u.g. Kurs nicht zwingend teilgenommen haben müssen) oder - der Nachweis über die Teilnahme am Kurs Waldbiotopkartierung in Sachsen 2024 oder 2025, welcher vom Staatsbetrieb Sachsenforst angeboten wurde (Die Anleitung weiterer Kartierender ohne entsprechende Referenzen ist dann jedoch ausgeschlossen!) - Eine entsprechende Artenkenntnis zur Kartierung von Waldbiotopen wird für alle Kartierenden vorausgesetzt. Für die Kartierung der in den jeweiligen Losen vorkommenden Offenland-Typen, insbesondere bei Gewässer-, Grünland-, Moor- und Felsentypen, sind Personen mit entsprechender Artenkenntnis einzubinden, sofern die bewertungsrelevanten Arten nicht hinreichend genau von den angegebenen Kartierenden angesprochen werden können. Auf Nachfrage des Bestellers sind die eingebundenen Artenkenner zu benennen. - Zusätzlich sind für die Lose 1, 3 und 11 (Gebiete mit Schwerpunkt Fels-Biotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Fels-Biotopen und Lebensraumtypen mit der entsprechenden Artenkenntnis insbesondere für Kryptogamen aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. - Zusätzlich sind für das Los 13 (FFH-Gebiete mit Schwerpunkt Moorbiotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Biotopen und Lebensraumtypen in Moorgebieten und eine entsprechende Artenkenntnis in Bezug auf diese Biotope aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen Beschreibung: - eine Kopie des erfolgreichen Abschlusses eines Hochschul- oder Fachhochschul-Studiums im Bereich Forst, Naturschutz, Umwelt, Landschaftsökologie oder vergleichbar für alle für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Nennung der verfügbaren Arbeitskapazität für die WBK (Anzahl Lose/Objekte) Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Namentliche Benennung der zum Einsatz kommenden Kartierenden. - ausgefülltes Formular zur Einholung des Wettbewerbsregisterauszuges gem. §6 WRegG - Erklärung im Zusammenhang mit Russlandsanktionen5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 100,005.1.11 AuftragsunterlagenSprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: evergabe.sachsen.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 10/02/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: in Bezug auf Eignung Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung 5.1 Los: LOT-0009 Titel: 204 Objekte Beschreibung: TK Gröditz, Zeithain (FFH Röderaue und Teiche unterhalb Großenhain) Interne Kennung: LOT-0009 5.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 77230000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft 5.1.2 Erfüllungsort Stadt: Gröditz Postleitzahl: 01609 Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E) Land: Deutschland 5.1.2 Erfüllungsort Stadt: Gröditz Postleitzahl: 01609 Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E) Land: Deutschland5.1.2 ErfüllungsortStadt: Zeithain Postleitzahl: 01619 Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E) Land: Deutschland5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 16/03/2026 Enddatum der Laufzeit: 31/01/20275.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Beginn mit Vertragsschluss5.1.7 Strategische AuftragsvergabeZiel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: - mind. 2 Referenzen (abgeschlossene ausgeführte Auftragsarbeiten von selbstständigen oder angestellten Personen) in den vorangegangenen 10 Jahren (2016-2025), die Erfahrungen in der Kartierung von Waldbiotop- und Waldlebensraumtypen dokumentieren. (zwingend für Personen, die weitere Kartierende anleiten, wobei angeleitete Kartierende am u.g. Kurs nicht zwingend teilgenommen haben müssen) oder - der Nachweis über die Teilnahme am Kurs Waldbiotopkartierung in Sachsen 2024 oder 2025, welcher vom Staatsbetrieb Sachsenforst angeboten wurde (Die Anleitung weiterer Kartierender ohne entsprechende Referenzen ist dann jedoch ausgeschlossen!) - Eine entsprechende Artenkenntnis zur Kartierung von Waldbiotopen wird für alle Kartierenden vorausgesetzt. Für die Kartierung der in den jeweiligen Losen vorkommenden Offenland-Typen, insbesondere bei Gewässer-, Grünland-, Moor- und Felsentypen, sind Personen mit entsprechender Artenkenntnis einzubinden, sofern die bewertungsrelevanten Arten nicht hinreichend genau von den angegebenen Kartierenden angesprochen werden können. Auf Nachfrage des Bestellers sind die eingebundenen Artenkenner zu benennen. - Zusätzlich sind für die Lose 1, 3 und 11 (Gebiete mit Schwerpunkt Fels-Biotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Fels-Biotopen und Lebensraumtypen mit der entsprechenden Artenkenntnis insbesondere für Kryptogamen aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. - Zusätzlich sind für das Los 13 (FFH-Gebiete mit Schwerpunkt Moorbiotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Biotopen und Lebensraumtypen in Moorgebieten und eine entsprechende Artenkenntnis in Bezug auf diese Biotope aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen Beschreibung: - eine Kopie des erfolgreichen Abschlusses eines Hochschul- oder Fachhochschul-Studiums im Bereich Forst, Naturschutz, Umwelt, Landschaftsökologie oder vergleichbar für alle für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Nennung der verfügbaren Arbeitskapazität für die WBK (Anzahl Lose/Objekte) Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Namentliche Benennung der zum Einsatz kommenden Kartierenden. - ausgefülltes Formular zur Einholung des Wettbewerbsregisterauszuges gem. §6 WRegG - Erklärung im Zusammenhang mit Russlandsanktionen5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 100,005.1.11 AuftragsunterlagenSprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: evergabe.sachsen.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 10/02/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: in Bezug auf Eignung Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung 5.1 Los: LOT-0010 Titel: 167 Objekte Beschreibung: TK Mühltroff, Gefell, Hof (FFH Nordwestvogtländische Teiche und Moor Oberlinda, Wisenta und Zeitera, Kleingewässer um Mißlareuth) Interne Kennung: LOT-0010 5.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 77230000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft5.1.2 ErfüllungsortStadt: Plauen Postleitzahl: 08523 Land, Gliederung (NUTS): Vogtlandkreis (DED44) Land: Deutschland5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 16/03/2026 Enddatum der Laufzeit: 31/01/20275.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Beginn mit Vertragsschluss5.1.7 Strategische AuftragsvergabeZiel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: - mind. 2 Referenzen (abgeschlossene ausgeführte Auftragsarbeiten von selbstständigen oder angestellten Personen) in den vorangegangenen 10 Jahren (2016-2025), die Erfahrungen in der Kartierung von Waldbiotop- und Waldlebensraumtypen dokumentieren. (zwingend für Personen, die weitere Kartierende anleiten, wobei angeleitete Kartierende am u.g. Kurs nicht zwingend teilgenommen haben müssen) oder - der Nachweis über die Teilnahme am Kurs Waldbiotopkartierung in Sachsen 2024 oder 2025, welcher vom Staatsbetrieb Sachsenforst angeboten wurde (Die Anleitung weiterer Kartierender ohne entsprechende Referenzen ist dann jedoch ausgeschlossen!) - Eine entsprechende Artenkenntnis zur Kartierung von Waldbiotopen wird für alle Kartierenden vorausgesetzt. Für die Kartierung der in den jeweiligen Losen vorkommenden Offenland-Typen, insbesondere bei Gewässer-, Grünland-, Moor- und Felsentypen, sind Personen mit entsprechender Artenkenntnis einzubinden, sofern die bewertungsrelevanten Arten nicht hinreichend genau von den angegebenen Kartierenden angesprochen werden können. Auf Nachfrage des Bestellers sind die eingebundenen Artenkenner zu benennen. - Zusätzlich sind für die Lose 1, 3 und 11 (Gebiete mit Schwerpunkt Fels-Biotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Fels-Biotopen und Lebensraumtypen mit der entsprechenden Artenkenntnis insbesondere für Kryptogamen aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. - Zusätzlich sind für das Los 13 (FFH-Gebiete mit Schwerpunkt Moorbiotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Biotopen und Lebensraumtypen in Moorgebieten und eine entsprechende Artenkenntnis in Bezug auf diese Biotope aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen Beschreibung: - eine Kopie des erfolgreichen Abschlusses eines Hochschul- oder Fachhochschul-Studiums im Bereich Forst, Naturschutz, Umwelt, Landschaftsökologie oder vergleichbar für alle für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Nennung der verfügbaren Arbeitskapazität für die WBK (Anzahl Lose/Objekte) Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Namentliche Benennung der zum Einsatz kommenden Kartierenden. - ausgefülltes Formular zur Einholung des Wettbewerbsregisterauszuges gem. §6 WRegG - Erklärung im Zusammenhang mit Russlandsanktionen5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 100,005.1.11 AuftragsunterlagenSprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: evergabe.sachsen.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 10/02/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: in Bezug auf Eignung Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung 5.1 Los: LOT-0009 Titel: 204 Objekte Beschreibung: TK Gröditz, Zeithain (FFH Röderaue und Teiche unterhalb Großenhain) Interne Kennung: LOT-00095.1.1 ZweckArt des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 77230000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft5.1.2 ErfüllungsortStadt: Gröditz Postleitzahl: 01609 Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E) Land: Deutschland5.1.2 ErfüllungsortStadt: Zeithain Postleitzahl: 01619 Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E) Land: Deutschland5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 16/03/2026 Enddatum der Laufzeit: 31/01/20275.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Beginn mit Vertragsschluss5.1.7 Strategische AuftragsvergabeZiel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: - mind. 2 Referenzen (abgeschlossene ausgeführte Auftragsarbeiten von selbstständigen oder angestellten Personen) in den vorangegangenen 10 Jahren (2016-2025), die Erfahrungen in der Kartierung von Waldbiotop- und Waldlebensraumtypen dokumentieren. (zwingend für Personen, die weitere Kartierende anleiten, wobei angeleitete Kartierende am u.g. Kurs nicht zwingend teilgenommen haben müssen) oder - der Nachweis über die Teilnahme am Kurs Waldbiotopkartierung in Sachsen 2024 oder 2025, welcher vom Staatsbetrieb Sachsenforst angeboten wurde (Die Anleitung weiterer Kartierender ohne entsprechende Referenzen ist dann jedoch ausgeschlossen!) - Eine entsprechende Artenkenntnis zur Kartierung von Waldbiotopen wird für alle Kartierenden vorausgesetzt. Für die Kartierung der in den jeweiligen Losen vorkommenden Offenland-Typen, insbesondere bei Gewässer-, Grünland-, Moor- und Felsentypen, sind Personen mit entsprechender Artenkenntnis einzubinden, sofern die bewertungsrelevanten Arten nicht hinreichend genau von den angegebenen Kartierenden angesprochen werden können. Auf Nachfrage des Bestellers sind die eingebundenen Artenkenner zu benennen. - Zusätzlich sind für die Lose 1, 3 und 11 (Gebiete mit Schwerpunkt Fels-Biotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Fels-Biotopen und Lebensraumtypen mit der entsprechenden Artenkenntnis insbesondere für Kryptogamen aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. - Zusätzlich sind für das Los 13 (FFH-Gebiete mit Schwerpunkt Moorbiotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Biotopen und Lebensraumtypen in Moorgebieten und eine entsprechende Artenkenntnis in Bezug auf diese Biotope aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen Beschreibung: - eine Kopie des erfolgreichen Abschlusses eines Hochschul- oder Fachhochschul-Studiums im Bereich Forst, Naturschutz, Umwelt, Landschaftsökologie oder vergleichbar für alle für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Nennung der verfügbaren Arbeitskapazität für die WBK (Anzahl Lose/Objekte) Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Namentliche Benennung der zum Einsatz kommenden Kartierenden. - ausgefülltes Formular zur Einholung des Wettbewerbsregisterauszuges gem. §6 WRegG - Erklärung im Zusammenhang mit Russlandsanktionen5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 100,005.1.11 AuftragsunterlagenSprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: evergabe.sachsen.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 10/02/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: in Bezug auf Eignung Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung 5.1 Los: LOT-0010 Titel: 167 Objekte Beschreibung: TK Mühltroff, Gefell, Hof (FFH Nordwestvogtländische Teiche und Moor Oberlinda, Wisenta und Zeitera, Kleingewässer um Mißlareuth) Interne Kennung: LOT-0010 5.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 77230000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft5.1.2 ErfüllungsortStadt: Mühltroff Postleitzahl: 07919 Land, Gliederung (NUTS): Vogtlandkreis (DED44) Land: Deutschland5.1.2 ErfüllungsortStadt: Gefell Postleitzahl: 07926 Land, Gliederung (NUTS): Saale-Orla-Kreis (DEG0K) Land: Deutschland5.1.2 ErfüllungsortStadt: Hof Postleitzahl: 95030 Land, Gliederung (NUTS): Hof, Kreisfreie Stadt (DE244) Land: Deutschland5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 16/03/2026 Enddatum der Laufzeit: 31/01/20275.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Beginn mit Vertragsschluss5.1.7 Strategische AuftragsvergabeZiel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: - mind. 2 Referenzen (abgeschlossene ausgeführte Auftragsarbeiten von selbstständigen oder angestellten Personen) in den vorangegangenen 10 Jahren (2016-2025), die Erfahrungen in der Kartierung von Waldbiotop- und Waldlebensraumtypen dokumentieren. (zwingend für Personen, die weitere Kartierende anleiten, wobei angeleitete Kartierende am u.g. Kurs nicht zwingend teilgenommen haben müssen) oder - der Nachweis über die Teilnahme am Kurs Waldbiotopkartierung in Sachsen 2024 oder 2025, welcher vom Staatsbetrieb Sachsenforst angeboten wurde (Die Anleitung weiterer Kartierender ohne entsprechende Referenzen ist dann jedoch ausgeschlossen!) - Eine entsprechende Artenkenntnis zur Kartierung von Waldbiotopen wird für alle Kartierenden vorausgesetzt. Für die Kartierung der in den jeweiligen Losen vorkommenden Offenland-Typen, insbesondere bei Gewässer-, Grünland-, Moor- und Felsentypen, sind Personen mit entsprechender Artenkenntnis einzubinden, sofern die bewertungsrelevanten Arten nicht hinreichend genau von den angegebenen Kartierenden angesprochen werden können. Auf Nachfrage des Bestellers sind die eingebundenen Artenkenner zu benennen. - Zusätzlich sind für die Lose 1, 3 und 11 (Gebiete mit Schwerpunkt Fels-Biotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Fels-Biotopen und Lebensraumtypen mit der entsprechenden Artenkenntnis insbesondere für Kryptogamen aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. - Zusätzlich sind für das Los 13 (FFH-Gebiete mit Schwerpunkt Moorbiotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Biotopen und Lebensraumtypen in Moorgebieten und eine entsprechende Artenkenntnis in Bezug auf diese Biotope aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen Beschreibung: - eine Kopie des erfolgreichen Abschlusses eines Hochschul- oder Fachhochschul-Studiums im Bereich Forst, Naturschutz, Umwelt, Landschaftsökologie oder vergleichbar für alle für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Nennung der verfügbaren Arbeitskapazität für die WBK (Anzahl Lose/Objekte) Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Namentliche Benennung der zum Einsatz kommenden Kartierenden. - ausgefülltes Formular zur Einholung des Wettbewerbsregisterauszuges gem. §6 WRegG - Erklärung im Zusammenhang mit Russlandsanktionen5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 100,005.1.11 AuftragsunterlagenSprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: evergabe.sachsen.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 10/02/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: in Bezug auf Eignung Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung 5.1 Los: LOT-0011 Titel: 160 Objekte Beschreibung: TK Reinhardtsdorf Schöna (FFH Tafelberge und Felsreviere der linkselbischen Sächsischen Schweiz) Interne Kennung: LOT-0011 5.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 77230000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft5.1.2 ErfüllungsortStadt: Bautzen Postleitzahl: 02625 Land, Gliederung (NUTS): Bautzen (DED2C) Land: Deutschland5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 16/03/2026 Enddatum der Laufzeit: 31/01/20275.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Beginn mit Vertragsschluss5.1.7 Strategische AuftragsvergabeZiel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: - mind. 2 Referenzen (abgeschlossene ausgeführte Auftragsarbeiten von selbstständigen oder angestellten Personen) in den vorangegangenen 10 Jahren (2016-2025), die Erfahrungen in der Kartierung von Waldbiotop- und Waldlebensraumtypen dokumentieren. (zwingend für Personen, die weitere Kartierende anleiten, wobei angeleitete Kartierende am u.g. Kurs nicht zwingend teilgenommen haben müssen) oder - der Nachweis über die Teilnahme am Kurs Waldbiotopkartierung in Sachsen 2024 oder 2025, welcher vom Staatsbetrieb Sachsenforst angeboten wurde (Die Anleitung weiterer Kartierender ohne entsprechende Referenzen ist dann jedoch ausgeschlossen!) - Eine entsprechende Artenkenntnis zur Kartierung von Waldbiotopen wird für alle Kartierenden vorausgesetzt. Für die Kartierung der in den jeweiligen Losen vorkommenden Offenland-Typen, insbesondere bei Gewässer-, Grünland-, Moor- und Felsentypen, sind Personen mit entsprechender Artenkenntnis einzubinden, sofern die bewertungsrelevanten Arten nicht hinreichend genau von den angegebenen Kartierenden angesprochen werden können. Auf Nachfrage des Bestellers sind die eingebundenen Artenkenner zu benennen. - Zusätzlich sind für die Lose 1, 3 und 11 (Gebiete mit Schwerpunkt Fels-Biotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Fels-Biotopen und Lebensraumtypen mit der entsprechenden Artenkenntnis insbesondere für Kryptogamen aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. - Zusätzlich sind für das Los 13 (FFH-Gebiete mit Schwerpunkt Moorbiotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Biotopen und Lebensraumtypen in Moorgebieten und eine entsprechende Artenkenntnis in Bezug auf diese Biotope aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen Beschreibung: - eine Kopie des erfolgreichen Abschlusses eines Hochschul- oder Fachhochschul-Studiums im Bereich Forst, Naturschutz, Umwelt, Landschaftsökologie oder vergleichbar für alle für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Nennung der verfügbaren Arbeitskapazität für die WBK (Anzahl Lose/Objekte) Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Namentliche Benennung der zum Einsatz kommenden Kartierenden. - ausgefülltes Formular zur Einholung des Wettbewerbsregisterauszuges gem. §6 WRegG - Erklärung im Zusammenhang mit Russlandsanktionen5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 100,005.1.11 AuftragsunterlagenSprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: evergabe.sachsen.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 10/02/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: in Bezug auf Eignung Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung 5.1 Los: LOT-0008 Titel: 272 Objekte Beschreibung: TK PLauen (FFH Vogtländische Pöhle, Kemnitztal, Rosenbachgebiet, Separate Fledermausquartiere u. -habitate Vogtland/Westerzgebirge) Interne Kennung: LOT-00085.1.1 ZweckArt des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 77230000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft5.1.2 ErfüllungsortStadt: Bautzen Postleitzahl: 02625 Land, Gliederung (NUTS): Bautzen (DED2C) Land: Deutschland5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 16/03/2026 Enddatum der Laufzeit: 31/01/20275.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Beginn mit Vertragsschluss5.1.7 Strategische AuftragsvergabeZiel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: - mind. 2 Referenzen (abgeschlossene ausgeführte Auftragsarbeiten von selbstständigen oder angestellten Personen) in den vorangegangenen 10 Jahren (2016-2025), die Erfahrungen in der Kartierung von Waldbiotop- und Waldlebensraumtypen dokumentieren. (zwingend für Personen, die weitere Kartierende anleiten, wobei angeleitete Kartierende am u.g. Kurs nicht zwingend teilgenommen haben müssen) oder - der Nachweis über die Teilnahme am Kurs Waldbiotopkartierung in Sachsen 2024 oder 2025, welcher vom Staatsbetrieb Sachsenforst angeboten wurde (Die Anleitung weiterer Kartierender ohne entsprechende Referenzen ist dann jedoch ausgeschlossen!) - Eine entsprechende Artenkenntnis zur Kartierung von Waldbiotopen wird für alle Kartierenden vorausgesetzt. Für die Kartierung der in den jeweiligen Losen vorkommenden Offenland-Typen, insbesondere bei Gewässer-, Grünland-, Moor- und Felsentypen, sind Personen mit entsprechender Artenkenntnis einzubinden, sofern die bewertungsrelevanten Arten nicht hinreichend genau von den angegebenen Kartierenden angesprochen werden können. Auf Nachfrage des Bestellers sind die eingebundenen Artenkenner zu benennen. - Zusätzlich sind für die Lose 1, 3 und 11 (Gebiete mit Schwerpunkt Fels-Biotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Fels-Biotopen und Lebensraumtypen mit der entsprechenden Artenkenntnis insbesondere für Kryptogamen aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. - Zusätzlich sind für das Los 13 (FFH-Gebiete mit Schwerpunkt Moorbiotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Biotopen und Lebensraumtypen in Moorgebieten und eine entsprechende Artenkenntnis in Bezug auf diese Biotope aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen Beschreibung: - eine Kopie des erfolgreichen Abschlusses eines Hochschul- oder Fachhochschul-Studiums im Bereich Forst, Naturschutz, Umwelt, Landschaftsökologie oder vergleichbar für alle für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Nennung der verfügbaren Arbeitskapazität für die WBK (Anzahl Lose/Objekte) Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Namentliche Benennung der zum Einsatz kommenden Kartierenden. - ausgefülltes Formular zur Einholung des Wettbewerbsregisterauszuges gem. §6 WRegG - Erklärung im Zusammenhang mit Russlandsanktionen5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 100,005.1.11 AuftragsunterlagenSprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: evergabe.sachsen.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 10/02/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: in Bezug auf Eignung Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung 5.1 Los: LOT-0008 Titel: 272 Objekte Beschreibung: TK PLauen (FFH Vogtländische Pöhle, Kemnitztal, Rosenbachgebiet, Separate Fledermausquartiere u. -habitate Vogtland/Westerzgebirge) Interne Kennung: LOT-00085.1.1 ZweckArt des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 77230000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft5.1.2 ErfüllungsortStadt: Bautzen Postleitzahl: 02625 Land, Gliederung (NUTS): Bautzen (DED2C) Land: Deutschland5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 16/03/2026 Enddatum der Laufzeit: 31/01/20275.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Beginn mit Vertragsschluss5.1.7 Strategische AuftragsvergabeZiel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: - mind. 2 Referenzen (abgeschlossene ausgeführte Auftragsarbeiten von selbstständigen oder angestellten Personen) in den vorangegangenen 10 Jahren (2016-2025), die Erfahrungen in der Kartierung von Waldbiotop- und Waldlebensraumtypen dokumentieren. (zwingend für Personen, die weitere Kartierende anleiten, wobei angeleitete Kartierende am u.g. Kurs nicht zwingend teilgenommen haben müssen) oder - der Nachweis über die Teilnahme am Kurs Waldbiotopkartierung in Sachsen 2024 oder 2025, welcher vom Staatsbetrieb Sachsenforst angeboten wurde (Die Anleitung weiterer Kartierender ohne entsprechende Referenzen ist dann jedoch ausgeschlossen!) - Eine entsprechende Artenkenntnis zur Kartierung von Waldbiotopen wird für alle Kartierenden vorausgesetzt. Für die Kartierung der in den jeweiligen Losen vorkommenden Offenland-Typen, insbesondere bei Gewässer-, Grünland-, Moor- und Felsentypen, sind Personen mit entsprechender Artenkenntnis einzubinden, sofern die bewertungsrelevanten Arten nicht hinreichend genau von den angegebenen Kartierenden angesprochen werden können. Auf Nachfrage des Bestellers sind die eingebundenen Artenkenner zu benennen. - Zusätzlich sind für die Lose 1, 3 und 11 (Gebiete mit Schwerpunkt Fels-Biotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Fels-Biotopen und Lebensraumtypen mit der entsprechenden Artenkenntnis insbesondere für Kryptogamen aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. - Zusätzlich sind für das Los 13 (FFH-Gebiete mit Schwerpunkt Moorbiotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Biotopen und Lebensraumtypen in Moorgebieten und eine entsprechende Artenkenntnis in Bezug auf diese Biotope aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen Beschreibung: - eine Kopie des erfolgreichen Abschlusses eines Hochschul- oder Fachhochschul-Studiums im Bereich Forst, Naturschutz, Umwelt, Landschaftsökologie oder vergleichbar für alle für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Nennung der verfügbaren Arbeitskapazität für die WBK (Anzahl Lose/Objekte) Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Namentliche Benennung der zum Einsatz kommenden Kartierenden. - ausgefülltes Formular zur Einholung des Wettbewerbsregisterauszuges gem. §6 WRegG - Erklärung im Zusammenhang mit Russlandsanktionen5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 100,005.1.11 AuftragsunterlagenSprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: evergabe.sachsen.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 10/02/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: in Bezug auf Eignung Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung 5.1 Los: LOT-0008 Titel: 272 Objekte Beschreibung: TK PLauen (FFH Vogtländische Pöhle, Kemnitztal, Rosenbachgebiet, Separate Fledermausquartiere u. -habitate Vogtland/Westerzgebirge) Interne Kennung: LOT-00085.1.1 ZweckArt des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 77230000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft5.1.2 ErfüllungsortStadt: Plauen Postleitzahl: 08523 Land, Gliederung (NUTS): Vogtlandkreis (DED44) Land: Deutschland5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 16/03/2026 Enddatum der Laufzeit: 31/01/20275.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Beginn mit Vertragsschluss5.1.7 Strategische AuftragsvergabeZiel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: - mind. 2 Referenzen (abgeschlossene ausgeführte Auftragsarbeiten von selbstständigen oder angestellten Personen) in den vorangegangenen 10 Jahren (2016-2025), die Erfahrungen in der Kartierung von Waldbiotop- und Waldlebensraumtypen dokumentieren. (zwingend für Personen, die weitere Kartierende anleiten, wobei angeleitete Kartierende am u.g. Kurs nicht zwingend teilgenommen haben müssen) oder - der Nachweis über die Teilnahme am Kurs Waldbiotopkartierung in Sachsen 2024 oder 2025, welcher vom Staatsbetrieb Sachsenforst angeboten wurde (Die Anleitung weiterer Kartierender ohne entsprechende Referenzen ist dann jedoch ausgeschlossen!) - Eine entsprechende Artenkenntnis zur Kartierung von Waldbiotopen wird für alle Kartierenden vorausgesetzt. Für die Kartierung der in den jeweiligen Losen vorkommenden Offenland-Typen, insbesondere bei Gewässer-, Grünland-, Moor- und Felsentypen, sind Personen mit entsprechender Artenkenntnis einzubinden, sofern die bewertungsrelevanten Arten nicht hinreichend genau von den angegebenen Kartierenden angesprochen werden können. Auf Nachfrage des Bestellers sind die eingebundenen Artenkenner zu benennen. - Zusätzlich sind für die Lose 1, 3 und 11 (Gebiete mit Schwerpunkt Fels-Biotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Fels-Biotopen und Lebensraumtypen mit der entsprechenden Artenkenntnis insbesondere für Kryptogamen aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. - Zusätzlich sind für das Los 13 (FFH-Gebiete mit Schwerpunkt Moorbiotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Biotopen und Lebensraumtypen in Moorgebieten und eine entsprechende Artenkenntnis in Bezug auf diese Biotope aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen Beschreibung: - eine Kopie des erfolgreichen Abschlusses eines Hochschul- oder Fachhochschul-Studiums im Bereich Forst, Naturschutz, Umwelt, Landschaftsökologie oder vergleichbar für alle für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Nennung der verfügbaren Arbeitskapazität für die WBK (Anzahl Lose/Objekte) Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Namentliche Benennung der zum Einsatz kommenden Kartierenden. - ausgefülltes Formular zur Einholung des Wettbewerbsregisterauszuges gem. §6 WRegG - Erklärung im Zusammenhang mit Russlandsanktionen5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 100,005.1.11 AuftragsunterlagenSprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: evergabe.sachsen.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 10/02/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: in Bezug auf Eignung Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung 5.1 Los: LOT-0009 Titel: 204 Objekte Beschreibung: TK Gröditz, Zeithain (FFH Röderaue und Teiche unterhalb Großenhain) Interne Kennung: LOT-00095.1.1 ZweckArt des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 77230000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft5.1.2 ErfüllungsortStadt: Gröditz Postleitzahl: 01609 Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E) Land: Deutschland5.1.2 ErfüllungsortStadt: Zeithain Postleitzahl: 01619 Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E) Land: Deutschland5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 16/03/2026 Enddatum der Laufzeit: 31/01/20275.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Beginn mit Vertragsschluss5.1.7 Strategische AuftragsvergabeZiel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: - mind. 2 Referenzen (abgeschlossene ausgeführte Auftragsarbeiten von selbstständigen oder angestellten Personen) in den vorangegangenen 10 Jahren (2016-2025), die Erfahrungen in der Kartierung von Waldbiotop- und Waldlebensraumtypen dokumentieren. (zwingend für Personen, die weitere Kartierende anleiten, wobei angeleitete Kartierende am u.g. Kurs nicht zwingend teilgenommen haben müssen) oder - der Nachweis über die Teilnahme am Kurs Waldbiotopkartierung in Sachsen 2024 oder 2025, welcher vom Staatsbetrieb Sachsenforst angeboten wurde (Die Anleitung weiterer Kartierender ohne entsprechende Referenzen ist dann jedoch ausgeschlossen!) - Eine entsprechende Artenkenntnis zur Kartierung von Waldbiotopen wird für alle Kartierenden vorausgesetzt. Für die Kartierung der in den jeweiligen Losen vorkommenden Offenland-Typen, insbesondere bei Gewässer-, Grünland-, Moor- und Felsentypen, sind Personen mit entsprechender Artenkenntnis einzubinden, sofern die bewertungsrelevanten Arten nicht hinreichend genau von den angegebenen Kartierenden angesprochen werden können. Auf Nachfrage des Bestellers sind die eingebundenen Artenkenner zu benennen. - Zusätzlich sind für die Lose 1, 3 und 11 (Gebiete mit Schwerpunkt Fels-Biotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Fels-Biotopen und Lebensraumtypen mit der entsprechenden Artenkenntnis insbesondere für Kryptogamen aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. - Zusätzlich sind für das Los 13 (FFH-Gebiete mit Schwerpunkt Moorbiotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Biotopen und Lebensraumtypen in Moorgebieten und eine entsprechende Artenkenntnis in Bezug auf diese Biotope aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen Beschreibung: - eine Kopie des erfolgreichen Abschlusses eines Hochschul- oder Fachhochschul-Studiums im Bereich Forst, Naturschutz, Umwelt, Landschaftsökologie oder vergleichbar für alle für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Nennung der verfügbaren Arbeitskapazität für die WBK (Anzahl Lose/Objekte) Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Namentliche Benennung der zum Einsatz kommenden Kartierenden. - ausgefülltes Formular zur Einholung des Wettbewerbsregisterauszuges gem. §6 WRegG - Erklärung im Zusammenhang mit Russlandsanktionen5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 100,005.1.11 AuftragsunterlagenSprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: evergabe.sachsen.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 10/02/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: in Bezug auf Eignung Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung 5.1 Los: LOT-0010 Titel: 167 Objekte Beschreibung: TK Mühltroff, Gefell, Hof (FFH Nordwestvogtländische Teiche und Moor Oberlinda, Wisenta und Zeitera, Kleingewässer um Mißlareuth) Interne Kennung: LOT-00105.1.1 ZweckArt des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 77230000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft5.1.2 ErfüllungsortStadt: Plauen Postleitzahl: 08523 Land, Gliederung (NUTS): Vogtlandkreis (DED44) Land: Deutschland5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 16/03/2026 Enddatum der Laufzeit: 31/01/20275.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Beginn mit Vertragsschluss5.1.7 Strategische AuftragsvergabeZiel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: - mind. 2 Referenzen (abgeschlossene ausgeführte Auftragsarbeiten von selbstständigen oder angestellten Personen) in den vorangegangenen 10 Jahren (2016-2025), die Erfahrungen in der Kartierung von Waldbiotop- und Waldlebensraumtypen dokumentieren. (zwingend für Personen, die weitere Kartierende anleiten, wobei angeleitete Kartierende am u.g. Kurs nicht zwingend teilgenommen haben müssen) oder - der Nachweis über die Teilnahme am Kurs Waldbiotopkartierung in Sachsen 2024 oder 2025, welcher vom Staatsbetrieb Sachsenforst angeboten wurde (Die Anleitung weiterer Kartierender ohne entsprechende Referenzen ist dann jedoch ausgeschlossen!) - Eine entsprechende Artenkenntnis zur Kartierung von Waldbiotopen wird für alle Kartierenden vorausgesetzt. Für die Kartierung der in den jeweiligen Losen vorkommenden Offenland-Typen, insbesondere bei Gewässer-, Grünland-, Moor- und Felsentypen, sind Personen mit entsprechender Artenkenntnis einzubinden, sofern die bewertungsrelevanten Arten nicht hinreichend genau von den angegebenen Kartierenden angesprochen werden können. Auf Nachfrage des Bestellers sind die eingebundenen Artenkenner zu benennen. - Zusätzlich sind für die Lose 1, 3 und 11 (Gebiete mit Schwerpunkt Fels-Biotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Fels-Biotopen und Lebensraumtypen mit der entsprechenden Artenkenntnis insbesondere für Kryptogamen aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. - Zusätzlich sind für das Los 13 (FFH-Gebiete mit Schwerpunkt Moorbiotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Biotopen und Lebensraumtypen in Moorgebieten und eine entsprechende Artenkenntnis in Bezug auf diese Biotope aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen Beschreibung: - eine Kopie des erfolgreichen Abschlusses eines Hochschul- oder Fachhochschul-Studiums im Bereich Forst, Naturschutz, Umwelt, Landschaftsökologie oder vergleichbar für alle für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Nennung der verfügbaren Arbeitskapazität für die WBK (Anzahl Lose/Objekte) Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Namentliche Benennung der zum Einsatz kommenden Kartierenden. - ausgefülltes Formular zur Einholung des Wettbewerbsregisterauszuges gem. §6 WRegG - Erklärung im Zusammenhang mit Russlandsanktionen5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 100,005.1.11 AuftragsunterlagenSprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: evergabe.sachsen.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 10/02/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: in Bezug auf Eignung Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung 5.1 Los: LOT-0009 Titel: 204 Objekte Beschreibung: TK Gröditz, Zeithain (FFH Röderaue und Teiche unterhalb Großenhain) Interne Kennung: LOT-00095.1.1 ZweckArt des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 77230000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft5.1.2 ErfüllungsortStadt: Gröditz Postleitzahl: 01609 Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E) Land: Deutschland5.1.2 ErfüllungsortStadt: Zeithain Postleitzahl: 01619 Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E) Land: Deutschland5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 16/03/2026 Enddatum der Laufzeit: 31/01/20275.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Beginn mit Vertragsschluss5.1.7 Strategische AuftragsvergabeZiel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: - mind. 2 Referenzen (abgeschlossene ausgeführte Auftragsarbeiten von selbstständigen oder angestellten Personen) in den vorangegangenen 10 Jahren (2016-2025), die Erfahrungen in der Kartierung von Waldbiotop- und Waldlebensraumtypen dokumentieren. (zwingend für Personen, die weitere Kartierende anleiten, wobei angeleitete Kartierende am u.g. Kurs nicht zwingend teilgenommen haben müssen) oder - der Nachweis über die Teilnahme am Kurs Waldbiotopkartierung in Sachsen 2024 oder 2025, welcher vom Staatsbetrieb Sachsenforst angeboten wurde (Die Anleitung weiterer Kartierender ohne entsprechende Referenzen ist dann jedoch ausgeschlossen!) - Eine entsprechende Artenkenntnis zur Kartierung von Waldbiotopen wird für alle Kartierenden vorausgesetzt. Für die Kartierung der in den jeweiligen Losen vorkommenden Offenland-Typen, insbesondere bei Gewässer-, Grünland-, Moor- und Felsentypen, sind Personen mit entsprechender Artenkenntnis einzubinden, sofern die bewertungsrelevanten Arten nicht hinreichend genau von den angegebenen Kartierenden angesprochen werden können. Auf Nachfrage des Bestellers sind die eingebundenen Artenkenner zu benennen. - Zusätzlich sind für die Lose 1, 3 und 11 (Gebiete mit Schwerpunkt Fels-Biotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Fels-Biotopen und Lebensraumtypen mit der entsprechenden Artenkenntnis insbesondere für Kryptogamen aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. - Zusätzlich sind für das Los 13 (FFH-Gebiete mit Schwerpunkt Moorbiotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Biotopen und Lebensraumtypen in Moorgebieten und eine entsprechende Artenkenntnis in Bezug auf diese Biotope aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen Beschreibung: - eine Kopie des erfolgreichen Abschlusses eines Hochschul- oder Fachhochschul-Studiums im Bereich Forst, Naturschutz, Umwelt, Landschaftsökologie oder vergleichbar für alle für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Nennung der verfügbaren Arbeitskapazität für die WBK (Anzahl Lose/Objekte) Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Namentliche Benennung der zum Einsatz kommenden Kartierenden. - ausgefülltes Formular zur Einholung des Wettbewerbsregisterauszuges gem. §6 WRegG - Erklärung im Zusammenhang mit Russlandsanktionen5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 100,005.1.11 AuftragsunterlagenSprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: evergabe.sachsen.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 10/02/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: in Bezug auf Eignung Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung 5.1 Los: LOT-0010 Titel: 167 Objekte Beschreibung: TK Mühltroff, Gefell, Hof (FFH Nordwestvogtländische Teiche und Moor Oberlinda, Wisenta und Zeitera, Kleingewässer um Mißlareuth) Interne Kennung: LOT-00105.1.1 ZweckArt des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 77230000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft5.1.2 ErfüllungsortStadt: Mühltroff Postleitzahl: 07919 Land, Gliederung (NUTS): Vogtlandkreis (DED44) Land: Deutschland5.1.2 ErfüllungsortStadt: Gefell Postleitzahl: 07926 Land, Gliederung (NUTS): Saale-Orla-Kreis (DEG0K) Land: Deutschland5.1.2 ErfüllungsortStadt: Hof Postleitzahl: 95030 Land, Gliederung (NUTS): Hof, Kreisfreie Stadt (DE244) Land: Deutschland5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 16/03/2026 Enddatum der Laufzeit: 31/01/20275.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Beginn mit Vertragsschluss5.1.7 Strategische AuftragsvergabeZiel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: - mind. 2 Referenzen (abgeschlossene ausgeführte Auftragsarbeiten von selbstständigen oder angestellten Personen) in den vorangegangenen 10 Jahren (2016-2025), die Erfahrungen in der Kartierung von Waldbiotop- und Waldlebensraumtypen dokumentieren. (zwingend für Personen, die weitere Kartierende anleiten, wobei angeleitete Kartierende am u.g. Kurs nicht zwingend teilgenommen haben müssen) oder - der Nachweis über die Teilnahme am Kurs Waldbiotopkartierung in Sachsen 2024 oder 2025, welcher vom Staatsbetrieb Sachsenforst angeboten wurde (Die Anleitung weiterer Kartierender ohne entsprechende Referenzen ist dann jedoch ausgeschlossen!) - Eine entsprechende Artenkenntnis zur Kartierung von Waldbiotopen wird für alle Kartierenden vorausgesetzt. Für die Kartierung der in den jeweiligen Losen vorkommenden Offenland-Typen, insbesondere bei Gewässer-, Grünland-, Moor- und Felsentypen, sind Personen mit entsprechender Artenkenntnis einzubinden, sofern die bewertungsrelevanten Arten nicht hinreichend genau von den angegebenen Kartierenden angesprochen werden können. Auf Nachfrage des Bestellers sind die eingebundenen Artenkenner zu benennen. - Zusätzlich sind für die Lose 1, 3 und 11 (Gebiete mit Schwerpunkt Fels-Biotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Fels-Biotopen und Lebensraumtypen mit der entsprechenden Artenkenntnis insbesondere für Kryptogamen aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. - Zusätzlich sind für das Los 13 (FFH-Gebiete mit Schwerpunkt Moorbiotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Biotopen und Lebensraumtypen in Moorgebieten und eine entsprechende Artenkenntnis in Bezug auf diese Biotope aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen Beschreibung: - eine Kopie des erfolgreichen Abschlusses eines Hochschul- oder Fachhochschul-Studiums im Bereich Forst, Naturschutz, Umwelt, Landschaftsökologie oder vergleichbar für alle für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Nennung der verfügbaren Arbeitskapazität für die WBK (Anzahl Lose/Objekte) Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Namentliche Benennung der zum Einsatz kommenden Kartierenden. - ausgefülltes Formular zur Einholung des Wettbewerbsregisterauszuges gem. §6 WRegG - Erklärung im Zusammenhang mit Russlandsanktionen5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 100,005.1.11 AuftragsunterlagenSprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: evergabe.sachsen.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 10/02/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: in Bezug auf Eignung Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung 5.1 Los: LOT-0011 Titel: 160 Objekte Beschreibung: TK Reinhardtsdorf Schöna (FFH Tafelberge und Felsreviere der linkselbischen Sächsischen Schweiz) Interne Kennung: LOT-0011 5.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 77230000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft5.1.2 ErfüllungsortStadt: Reinhardtsdorf Schöna Postleitzahl: 01814 Land, Gliederung (NUTS): Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (DED2F) Land: Deutschland5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 16/03/2026 Enddatum der Laufzeit: 31/01/20275.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Beginn mit Vertragsschluss5.1.7 Strategische AuftragsvergabeZiel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: - mind. 2 Referenzen (abgeschlossene ausgeführte Auftragsarbeiten von selbstständigen oder angestellten Personen) in den vorangegangenen 10 Jahren (2016-2025), die Erfahrungen in der Kartierung von Waldbiotop- und Waldlebensraumtypen dokumentieren. (zwingend für Personen, die weitere Kartierende anleiten, wobei angeleitete Kartierende am u.g. Kurs nicht zwingend teilgenommen haben müssen) oder - der Nachweis über die Teilnahme am Kurs Waldbiotopkartierung in Sachsen 2024 oder 2025, welcher vom Staatsbetrieb Sachsenforst angeboten wurde (Die Anleitung weiterer Kartierender ohne entsprechende Referenzen ist dann jedoch ausgeschlossen!) - Eine entsprechende Artenkenntnis zur Kartierung von Waldbiotopen wird für alle Kartierenden vorausgesetzt. Für die Kartierung der in den jeweiligen Losen vorkommenden Offenland-Typen, insbesondere bei Gewässer-, Grünland-, Moor- und Felsentypen, sind Personen mit entsprechender Artenkenntnis einzubinden, sofern die bewertungsrelevanten Arten nicht hinreichend genau von den angegebenen Kartierenden angesprochen werden können. Auf Nachfrage des Bestellers sind die eingebundenen Artenkenner zu benennen. - Zusätzlich sind für die Lose 1, 3 und 11 (Gebiete mit Schwerpunkt Fels-Biotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Fels-Biotopen und Lebensraumtypen mit der entsprechenden Artenkenntnis insbesondere für Kryptogamen aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. - Zusätzlich sind für das Los 13 (FFH-Gebiete mit Schwerpunkt Moorbiotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Biotopen und Lebensraumtypen in Moorgebieten und eine entsprechende Artenkenntnis in Bezug auf diese Biotope aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen Beschreibung: - eine Kopie des erfolgreichen Abschlusses eines Hochschul- oder Fachhochschul-Studiums im Bereich Forst, Naturschutz, Umwelt, Landschaftsökologie oder vergleichbar für alle für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Nennung der verfügbaren Arbeitskapazität für die WBK (Anzahl Lose/Objekte) Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Namentliche Benennung der zum Einsatz kommenden Kartierenden. - ausgefülltes Formular zur Einholung des Wettbewerbsregisterauszuges gem. §6 WRegG - Erklärung im Zusammenhang mit Russlandsanktionen5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 100,005.1.11 AuftragsunterlagenSprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: evergabe.sachsen.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 10/02/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: in Bezug auf Eignung Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung 5.1 Los: LOT-0012 Titel: 144 Objekte Beschreibung: TK Söllichau, Züllsdorf, Düben, Torgau, Falkenberg (FFH Elbtal zwischen Mühlberg und Greudnitz) Interne Kennung: LOT-0012 5.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 77230000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft5.1.2 ErfüllungsortStadt: Bautzen Postleitzahl: 02625 Land, Gliederung (NUTS): Bautzen (DED2C) Land: Deutschland5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 16/03/2026 Enddatum der Laufzeit: 31/01/20275.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Beginn mit Vertragsschluss5.1.7 Strategische AuftragsvergabeZiel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: - mind. 2 Referenzen (abgeschlossene ausgeführte Auftragsarbeiten von selbstständigen oder angestellten Personen) in den vorangegangenen 10 Jahren (2016-2025), die Erfahrungen in der Kartierung von Waldbiotop- und Waldlebensraumtypen dokumentieren. (zwingend für Personen, die weitere Kartierende anleiten, wobei angeleitete Kartierende am u.g. Kurs nicht zwingend teilgenommen haben müssen) oder - der Nachweis über die Teilnahme am Kurs Waldbiotopkartierung in Sachsen 2024 oder 2025, welcher vom Staatsbetrieb Sachsenforst angeboten wurde (Die Anleitung weiterer Kartierender ohne entsprechende Referenzen ist dann jedoch ausgeschlossen!) - Eine entsprechende Artenkenntnis zur Kartierung von Waldbiotopen wird für alle Kartierenden vorausgesetzt. Für die Kartierung der in den jeweiligen Losen vorkommenden Offenland-Typen, insbesondere bei Gewässer-, Grünland-, Moor- und Felsentypen, sind Personen mit entsprechender Artenkenntnis einzubinden, sofern die bewertungsrelevanten Arten nicht hinreichend genau von den angegebenen Kartierenden angesprochen werden können. Auf Nachfrage des Bestellers sind die eingebundenen Artenkenner zu benennen. - Zusätzlich sind für die Lose 1, 3 und 11 (Gebiete mit Schwerpunkt Fels-Biotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Fels-Biotopen und Lebensraumtypen mit der entsprechenden Artenkenntnis insbesondere für Kryptogamen aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. - Zusätzlich sind für das Los 13 (FFH-Gebiete mit Schwerpunkt Moorbiotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Biotopen und Lebensraumtypen in Moorgebieten und eine entsprechende Artenkenntnis in Bezug auf diese Biotope aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen Beschreibung: - eine Kopie des erfolgreichen Abschlusses eines Hochschul- oder Fachhochschul-Studiums im Bereich Forst, Naturschutz, Umwelt, Landschaftsökologie oder vergleichbar für alle für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Nennung der verfügbaren Arbeitskapazität für die WBK (Anzahl Lose/Objekte) Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Namentliche Benennung der zum Einsatz kommenden Kartierenden. - ausgefülltes Formular zur Einholung des Wettbewerbsregisterauszuges gem. §6 WRegG - Erklärung im Zusammenhang mit Russlandsanktionen5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 100,005.1.11 AuftragsunterlagenSprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: evergabe.sachsen.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 10/02/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: in Bezug auf Eignung Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung 5.1 Los: LOT-0008 Titel: 272 Objekte Beschreibung: TK PLauen (FFH Vogtländische Pöhle, Kemnitztal, Rosenbachgebiet, Separate Fledermausquartiere u. -habitate Vogtland/Westerzgebirge) Interne Kennung: LOT-00085.1.1 ZweckArt des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 77230000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft5.1.2 ErfüllungsortStadt: Bautzen Postleitzahl: 02625 Land, Gliederung (NUTS): Bautzen (DED2C) Land: Deutschland5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 16/03/2026 Enddatum der Laufzeit: 31/01/20275.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Beginn mit Vertragsschluss5.1.7 Strategische AuftragsvergabeZiel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: - mind. 2 Referenzen (abgeschlossene ausgeführte Auftragsarbeiten von selbstständigen oder angestellten Personen) in den vorangegangenen 10 Jahren (2016-2025), die Erfahrungen in der Kartierung von Waldbiotop- und Waldlebensraumtypen dokumentieren. (zwingend für Personen, die weitere Kartierende anleiten, wobei angeleitete Kartierende am u.g. Kurs nicht zwingend teilgenommen haben müssen) oder - der Nachweis über die Teilnahme am Kurs Waldbiotopkartierung in Sachsen 2024 oder 2025, welcher vom Staatsbetrieb Sachsenforst angeboten wurde (Die Anleitung weiterer Kartierender ohne entsprechende Referenzen ist dann jedoch ausgeschlossen!) - Eine entsprechende Artenkenntnis zur Kartierung von Waldbiotopen wird für alle Kartierenden vorausgesetzt. Für die Kartierung der in den jeweiligen Losen vorkommenden Offenland-Typen, insbesondere bei Gewässer-, Grünland-, Moor- und Felsentypen, sind Personen mit entsprechender Artenkenntnis einzubinden, sofern die bewertungsrelevanten Arten nicht hinreichend genau von den angegebenen Kartierenden angesprochen werden können. Auf Nachfrage des Bestellers sind die eingebundenen Artenkenner zu benennen. - Zusätzlich sind für die Lose 1, 3 und 11 (Gebiete mit Schwerpunkt Fels-Biotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Fels-Biotopen und Lebensraumtypen mit der entsprechenden Artenkenntnis insbesondere für Kryptogamen aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. - Zusätzlich sind für das Los 13 (FFH-Gebiete mit Schwerpunkt Moorbiotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Biotopen und Lebensraumtypen in Moorgebieten und eine entsprechende Artenkenntnis in Bezug auf diese Biotope aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen Beschreibung: - eine Kopie des erfolgreichen Abschlusses eines Hochschul- oder Fachhochschul-Studiums im Bereich Forst, Naturschutz, Umwelt, Landschaftsökologie oder vergleichbar für alle für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Nennung der verfügbaren Arbeitskapazität für die WBK (Anzahl Lose/Objekte) Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Namentliche Benennung der zum Einsatz kommenden Kartierenden. - ausgefülltes Formular zur Einholung des Wettbewerbsregisterauszuges gem. §6 WRegG - Erklärung im Zusammenhang mit Russlandsanktionen5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 100,005.1.11 AuftragsunterlagenSprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: evergabe.sachsen.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 10/02/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: in Bezug auf Eignung Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung 5.1 Los: LOT-0008 Titel: 272 Objekte Beschreibung: TK PLauen (FFH Vogtländische Pöhle, Kemnitztal, Rosenbachgebiet, Separate Fledermausquartiere u. -habitate Vogtland/Westerzgebirge) Interne Kennung: LOT-00085.1.1 ZweckArt des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 77230000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft5.1.2 ErfüllungsortStadt: Plauen Postleitzahl: 08523 Land, Gliederung (NUTS): Vogtlandkreis (DED44) Land: Deutschland5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 16/03/2026 Enddatum der Laufzeit: 31/01/20275.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Beginn mit Vertragsschluss5.1.7 Strategische AuftragsvergabeZiel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: - mind. 2 Referenzen (abgeschlossene ausgeführte Auftragsarbeiten von selbstständigen oder angestellten Personen) in den vorangegangenen 10 Jahren (2016-2025), die Erfahrungen in der Kartierung von Waldbiotop- und Waldlebensraumtypen dokumentieren. (zwingend für Personen, die weitere Kartierende anleiten, wobei angeleitete Kartierende am u.g. Kurs nicht zwingend teilgenommen haben müssen) oder - der Nachweis über die Teilnahme am Kurs Waldbiotopkartierung in Sachsen 2024 oder 2025, welcher vom Staatsbetrieb Sachsenforst angeboten wurde (Die Anleitung weiterer Kartierender ohne entsprechende Referenzen ist dann jedoch ausgeschlossen!) - Eine entsprechende Artenkenntnis zur Kartierung von Waldbiotopen wird für alle Kartierenden vorausgesetzt. Für die Kartierung der in den jeweiligen Losen vorkommenden Offenland-Typen, insbesondere bei Gewässer-, Grünland-, Moor- und Felsentypen, sind Personen mit entsprechender Artenkenntnis einzubinden, sofern die bewertungsrelevanten Arten nicht hinreichend genau von den angegebenen Kartierenden angesprochen werden können. Auf Nachfrage des Bestellers sind die eingebundenen Artenkenner zu benennen. - Zusätzlich sind für die Lose 1, 3 und 11 (Gebiete mit Schwerpunkt Fels-Biotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Fels-Biotopen und Lebensraumtypen mit der entsprechenden Artenkenntnis insbesondere für Kryptogamen aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. - Zusätzlich sind für das Los 13 (FFH-Gebiete mit Schwerpunkt Moorbiotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Biotopen und Lebensraumtypen in Moorgebieten und eine entsprechende Artenkenntnis in Bezug auf diese Biotope aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen Beschreibung: - eine Kopie des erfolgreichen Abschlusses eines Hochschul- oder Fachhochschul-Studiums im Bereich Forst, Naturschutz, Umwelt, Landschaftsökologie oder vergleichbar für alle für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Nennung der verfügbaren Arbeitskapazität für die WBK (Anzahl Lose/Objekte) Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Namentliche Benennung der zum Einsatz kommenden Kartierenden. - ausgefülltes Formular zur Einholung des Wettbewerbsregisterauszuges gem. §6 WRegG - Erklärung im Zusammenhang mit Russlandsanktionen5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 100,005.1.11 AuftragsunterlagenSprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: evergabe.sachsen.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 10/02/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: in Bezug auf Eignung Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung 5.1 Los: LOT-0009 Titel: 204 Objekte Beschreibung: TK Gröditz, Zeithain (FFH Röderaue und Teiche unterhalb Großenhain) Interne Kennung: LOT-00095.1.1 ZweckArt des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 77230000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft5.1.2 ErfüllungsortStadt: Gröditz Postleitzahl: 01609 Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E) Land: Deutschland5.1.2 ErfüllungsortStadt: Zeithain Postleitzahl: 01619 Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E) Land: Deutschland5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 16/03/2026 Enddatum der Laufzeit: 31/01/20275.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Beginn mit Vertragsschluss5.1.7 Strategische AuftragsvergabeZiel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: - mind. 2 Referenzen (abgeschlossene ausgeführte Auftragsarbeiten von selbstständigen oder angestellten Personen) in den vorangegangenen 10 Jahren (2016-2025), die Erfahrungen in der Kartierung von Waldbiotop- und Waldlebensraumtypen dokumentieren. (zwingend für Personen, die weitere Kartierende anleiten, wobei angeleitete Kartierende am u.g. Kurs nicht zwingend teilgenommen haben müssen) oder - der Nachweis über die Teilnahme am Kurs Waldbiotopkartierung in Sachsen 2024 oder 2025, welcher vom Staatsbetrieb Sachsenforst angeboten wurde (Die Anleitung weiterer Kartierender ohne entsprechende Referenzen ist dann jedoch ausgeschlossen!) - Eine entsprechende Artenkenntnis zur Kartierung von Waldbiotopen wird für alle Kartierenden vorausgesetzt. Für die Kartierung der in den jeweiligen Losen vorkommenden Offenland-Typen, insbesondere bei Gewässer-, Grünland-, Moor- und Felsentypen, sind Personen mit entsprechender Artenkenntnis einzubinden, sofern die bewertungsrelevanten Arten nicht hinreichend genau von den angegebenen Kartierenden angesprochen werden können. Auf Nachfrage des Bestellers sind die eingebundenen Artenkenner zu benennen. - Zusätzlich sind für die Lose 1, 3 und 11 (Gebiete mit Schwerpunkt Fels-Biotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Fels-Biotopen und Lebensraumtypen mit der entsprechenden Artenkenntnis insbesondere für Kryptogamen aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. - Zusätzlich sind für das Los 13 (FFH-Gebiete mit Schwerpunkt Moorbiotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Biotopen und Lebensraumtypen in Moorgebieten und eine entsprechende Artenkenntnis in Bezug auf diese Biotope aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen Beschreibung: - eine Kopie des erfolgreichen Abschlusses eines Hochschul- oder Fachhochschul-Studiums im Bereich Forst, Naturschutz, Umwelt, Landschaftsökologie oder vergleichbar für alle für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Nennung der verfügbaren Arbeitskapazität für die WBK (Anzahl Lose/Objekte) Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Namentliche Benennung der zum Einsatz kommenden Kartierenden. - ausgefülltes Formular zur Einholung des Wettbewerbsregisterauszuges gem. §6 WRegG - Erklärung im Zusammenhang mit Russlandsanktionen5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 100,005.1.11 AuftragsunterlagenSprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: evergabe.sachsen.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 10/02/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: in Bezug auf Eignung Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung 5.1 Los: LOT-0010 Titel: 167 Objekte Beschreibung: TK Mühltroff, Gefell, Hof (FFH Nordwestvogtländische Teiche und Moor Oberlinda, Wisenta und Zeitera, Kleingewässer um Mißlareuth) Interne Kennung: LOT-00105.1.1 ZweckArt des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 77230000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft5.1.2 ErfüllungsortStadt: Plauen Postleitzahl: 08523 Land, Gliederung (NUTS): Vogtlandkreis (DED44) Land: Deutschland5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 16/03/2026 Enddatum der Laufzeit: 31/01/20275.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Beginn mit Vertragsschluss5.1.7 Strategische AuftragsvergabeZiel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: - mind. 2 Referenzen (abgeschlossene ausgeführte Auftragsarbeiten von selbstständigen oder angestellten Personen) in den vorangegangenen 10 Jahren (2016-2025), die Erfahrungen in der Kartierung von Waldbiotop- und Waldlebensraumtypen dokumentieren. (zwingend für Personen, die weitere Kartierende anleiten, wobei angeleitete Kartierende am u.g. Kurs nicht zwingend teilgenommen haben müssen) oder - der Nachweis über die Teilnahme am Kurs Waldbiotopkartierung in Sachsen 2024 oder 2025, welcher vom Staatsbetrieb Sachsenforst angeboten wurde (Die Anleitung weiterer Kartierender ohne entsprechende Referenzen ist dann jedoch ausgeschlossen!) - Eine entsprechende Artenkenntnis zur Kartierung von Waldbiotopen wird für alle Kartierenden vorausgesetzt. Für die Kartierung der in den jeweiligen Losen vorkommenden Offenland-Typen, insbesondere bei Gewässer-, Grünland-, Moor- und Felsentypen, sind Personen mit entsprechender Artenkenntnis einzubinden, sofern die bewertungsrelevanten Arten nicht hinreichend genau von den angegebenen Kartierenden angesprochen werden können. Auf Nachfrage des Bestellers sind die eingebundenen Artenkenner zu benennen. - Zusätzlich sind für die Lose 1, 3 und 11 (Gebiete mit Schwerpunkt Fels-Biotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Fels-Biotopen und Lebensraumtypen mit der entsprechenden Artenkenntnis insbesondere für Kryptogamen aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. - Zusätzlich sind für das Los 13 (FFH-Gebiete mit Schwerpunkt Moorbiotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Biotopen und Lebensraumtypen in Moorgebieten und eine entsprechende Artenkenntnis in Bezug auf diese Biotope aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen Beschreibung: - eine Kopie des erfolgreichen Abschlusses eines Hochschul- oder Fachhochschul-Studiums im Bereich Forst, Naturschutz, Umwelt, Landschaftsökologie oder vergleichbar für alle für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Nennung der verfügbaren Arbeitskapazität für die WBK (Anzahl Lose/Objekte) Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Namentliche Benennung der zum Einsatz kommenden Kartierenden. - ausgefülltes Formular zur Einholung des Wettbewerbsregisterauszuges gem. §6 WRegG - Erklärung im Zusammenhang mit Russlandsanktionen5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 100,005.1.11 AuftragsunterlagenSprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: evergabe.sachsen.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 10/02/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: in Bezug auf Eignung Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung 5.1 Los: LOT-0009 Titel: 204 Objekte Beschreibung: TK Gröditz, Zeithain (FFH Röderaue und Teiche unterhalb Großenhain) Interne Kennung: LOT-00095.1.1 ZweckArt des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 77230000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft5.1.2 ErfüllungsortStadt: Gröditz Postleitzahl: 01609 Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E) Land: Deutschland5.1.2 ErfüllungsortStadt: Zeithain Postleitzahl: 01619 Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E) Land: Deutschland5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 16/03/2026 Enddatum der Laufzeit: 31/01/20275.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Beginn mit Vertragsschluss5.1.7 Strategische AuftragsvergabeZiel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: - mind. 2 Referenzen (abgeschlossene ausgeführte Auftragsarbeiten von selbstständigen oder angestellten Personen) in den vorangegangenen 10 Jahren (2016-2025), die Erfahrungen in der Kartierung von Waldbiotop- und Waldlebensraumtypen dokumentieren. (zwingend für Personen, die weitere Kartierende anleiten, wobei angeleitete Kartierende am u.g. Kurs nicht zwingend teilgenommen haben müssen) oder - der Nachweis über die Teilnahme am Kurs Waldbiotopkartierung in Sachsen 2024 oder 2025, welcher vom Staatsbetrieb Sachsenforst angeboten wurde (Die Anleitung weiterer Kartierender ohne entsprechende Referenzen ist dann jedoch ausgeschlossen!) - Eine entsprechende Artenkenntnis zur Kartierung von Waldbiotopen wird für alle Kartierenden vorausgesetzt. Für die Kartierung der in den jeweiligen Losen vorkommenden Offenland-Typen, insbesondere bei Gewässer-, Grünland-, Moor- und Felsentypen, sind Personen mit entsprechender Artenkenntnis einzubinden, sofern die bewertungsrelevanten Arten nicht hinreichend genau von den angegebenen Kartierenden angesprochen werden können. Auf Nachfrage des Bestellers sind die eingebundenen Artenkenner zu benennen. - Zusätzlich sind für die Lose 1, 3 und 11 (Gebiete mit Schwerpunkt Fels-Biotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Fels-Biotopen und Lebensraumtypen mit der entsprechenden Artenkenntnis insbesondere für Kryptogamen aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. - Zusätzlich sind für das Los 13 (FFH-Gebiete mit Schwerpunkt Moorbiotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Biotopen und Lebensraumtypen in Moorgebieten und eine entsprechende Artenkenntnis in Bezug auf diese Biotope aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen Beschreibung: - eine Kopie des erfolgreichen Abschlusses eines Hochschul- oder Fachhochschul-Studiums im Bereich Forst, Naturschutz, Umwelt, Landschaftsökologie oder vergleichbar für alle für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Nennung der verfügbaren Arbeitskapazität für die WBK (Anzahl Lose/Objekte) Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Namentliche Benennung der zum Einsatz kommenden Kartierenden. - ausgefülltes Formular zur Einholung des Wettbewerbsregisterauszuges gem. §6 WRegG - Erklärung im Zusammenhang mit Russlandsanktionen5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 100,005.1.11 AuftragsunterlagenSprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: evergabe.sachsen.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 10/02/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: in Bezug auf Eignung Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung 5.1 Los: LOT-0010 Titel: 167 Objekte Beschreibung: TK Mühltroff, Gefell, Hof (FFH Nordwestvogtländische Teiche und Moor Oberlinda, Wisenta und Zeitera, Kleingewässer um Mißlareuth) Interne Kennung: LOT-00105.1.1 ZweckArt des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 77230000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft5.1.2 ErfüllungsortStadt: Mühltroff Postleitzahl: 07919 Land, Gliederung (NUTS): Vogtlandkreis (DED44) Land: Deutschland5.1.2 ErfüllungsortStadt: Gefell Postleitzahl: 07926 Land, Gliederung (NUTS): Saale-Orla-Kreis (DEG0K) Land: Deutschland5.1.2 ErfüllungsortStadt: Hof Postleitzahl: 95030 Land, Gliederung (NUTS): Hof, Kreisfreie Stadt (DE244) Land: Deutschland5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 16/03/2026 Enddatum der Laufzeit: 31/01/20275.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Beginn mit Vertragsschluss5.1.7 Strategische AuftragsvergabeZiel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: - mind. 2 Referenzen (abgeschlossene ausgeführte Auftragsarbeiten von selbstständigen oder angestellten Personen) in den vorangegangenen 10 Jahren (2016-2025), die Erfahrungen in der Kartierung von Waldbiotop- und Waldlebensraumtypen dokumentieren. (zwingend für Personen, die weitere Kartierende anleiten, wobei angeleitete Kartierende am u.g. Kurs nicht zwingend teilgenommen haben müssen) oder - der Nachweis über die Teilnahme am Kurs Waldbiotopkartierung in Sachsen 2024 oder 2025, welcher vom Staatsbetrieb Sachsenforst angeboten wurde (Die Anleitung weiterer Kartierender ohne entsprechende Referenzen ist dann jedoch ausgeschlossen!) - Eine entsprechende Artenkenntnis zur Kartierung von Waldbiotopen wird für alle Kartierenden vorausgesetzt. Für die Kartierung der in den jeweiligen Losen vorkommenden Offenland-Typen, insbesondere bei Gewässer-, Grünland-, Moor- und Felsentypen, sind Personen mit entsprechender Artenkenntnis einzubinden, sofern die bewertungsrelevanten Arten nicht hinreichend genau von den angegebenen Kartierenden angesprochen werden können. Auf Nachfrage des Bestellers sind die eingebundenen Artenkenner zu benennen. - Zusätzlich sind für die Lose 1, 3 und 11 (Gebiete mit Schwerpunkt Fels-Biotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Fels-Biotopen und Lebensraumtypen mit der entsprechenden Artenkenntnis insbesondere für Kryptogamen aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. - Zusätzlich sind für das Los 13 (FFH-Gebiete mit Schwerpunkt Moorbiotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Biotopen und Lebensraumtypen in Moorgebieten und eine entsprechende Artenkenntnis in Bezug auf diese Biotope aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen Beschreibung: - eine Kopie des erfolgreichen Abschlusses eines Hochschul- oder Fachhochschul-Studiums im Bereich Forst, Naturschutz, Umwelt, Landschaftsökologie oder vergleichbar für alle für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Nennung der verfügbaren Arbeitskapazität für die WBK (Anzahl Lose/Objekte) Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Namentliche Benennung der zum Einsatz kommenden Kartierenden. - ausgefülltes Formular zur Einholung des Wettbewerbsregisterauszuges gem. §6 WRegG - Erklärung im Zusammenhang mit Russlandsanktionen5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 100,005.1.11 AuftragsunterlagenSprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: evergabe.sachsen.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 10/02/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: in Bezug auf Eignung Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung 5.1 Los: LOT-0011 Titel: 160 Objekte Beschreibung: TK Reinhardtsdorf Schöna (FFH Tafelberge und Felsreviere der linkselbischen Sächsischen Schweiz) Interne Kennung: LOT-00115.1.1 ZweckArt des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 77230000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft5.1.2 ErfüllungsortStadt: Bautzen Postleitzahl: 02625 Land, Gliederung (NUTS): Bautzen (DED2C) Land: Deutschland5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 16/03/2026 Enddatum der Laufzeit: 31/01/20275.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Beginn mit Vertragsschluss5.1.7 Strategische AuftragsvergabeZiel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: - mind. 2 Referenzen (abgeschlossene ausgeführte Auftragsarbeiten von selbstständigen oder angestellten Personen) in den vorangegangenen 10 Jahren (2016-2025), die Erfahrungen in der Kartierung von Waldbiotop- und Waldlebensraumtypen dokumentieren. (zwingend für Personen, die weitere Kartierende anleiten, wobei angeleitete Kartierende am u.g. Kurs nicht zwingend teilgenommen haben müssen) oder - der Nachweis über die Teilnahme am Kurs Waldbiotopkartierung in Sachsen 2024 oder 2025, welcher vom Staatsbetrieb Sachsenforst angeboten wurde (Die Anleitung weiterer Kartierender ohne entsprechende Referenzen ist dann jedoch ausgeschlossen!) - Eine entsprechende Artenkenntnis zur Kartierung von Waldbiotopen wird für alle Kartierenden vorausgesetzt. Für die Kartierung der in den jeweiligen Losen vorkommenden Offenland-Typen, insbesondere bei Gewässer-, Grünland-, Moor- und Felsentypen, sind Personen mit entsprechender Artenkenntnis einzubinden, sofern die bewertungsrelevanten Arten nicht hinreichend genau von den angegebenen Kartierenden angesprochen werden können. Auf Nachfrage des Bestellers sind die eingebundenen Artenkenner zu benennen. - Zusätzlich sind für die Lose 1, 3 und 11 (Gebiete mit Schwerpunkt Fels-Biotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Fels-Biotopen und Lebensraumtypen mit der entsprechenden Artenkenntnis insbesondere für Kryptogamen aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. - Zusätzlich sind für das Los 13 (FFH-Gebiete mit Schwerpunkt Moorbiotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Biotopen und Lebensraumtypen in Moorgebieten und eine entsprechende Artenkenntnis in Bezug auf diese Biotope aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen Beschreibung: - eine Kopie des erfolgreichen Abschlusses eines Hochschul- oder Fachhochschul-Studiums im Bereich Forst, Naturschutz, Umwelt, Landschaftsökologie oder vergleichbar für alle für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Nennung der verfügbaren Arbeitskapazität für die WBK (Anzahl Lose/Objekte) Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Namentliche Benennung der zum Einsatz kommenden Kartierenden. - ausgefülltes Formular zur Einholung des Wettbewerbsregisterauszuges gem. §6 WRegG - Erklärung im Zusammenhang mit Russlandsanktionen5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 100,005.1.11 AuftragsunterlagenSprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: evergabe.sachsen.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 10/02/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: in Bezug auf Eignung Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung 5.1 Los: LOT-0008 Titel: 272 Objekte Beschreibung: TK PLauen (FFH Vogtländische Pöhle, Kemnitztal, Rosenbachgebiet, Separate Fledermausquartiere u. -habitate Vogtland/Westerzgebirge) Interne Kennung: LOT-00085.1.1 ZweckArt des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 77230000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft5.1.2 ErfüllungsortStadt: Bautzen Postleitzahl: 02625 Land, Gliederung (NUTS): Bautzen (DED2C) Land: Deutschland5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 16/03/2026 Enddatum der Laufzeit: 31/01/20275.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Beginn mit Vertragsschluss5.1.7 Strategische AuftragsvergabeZiel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: - mind. 2 Referenzen (abgeschlossene ausgeführte Auftragsarbeiten von selbstständigen oder angestellten Personen) in den vorangegangenen 10 Jahren (2016-2025), die Erfahrungen in der Kartierung von Waldbiotop- und Waldlebensraumtypen dokumentieren. (zwingend für Personen, die weitere Kartierende anleiten, wobei angeleitete Kartierende am u.g. Kurs nicht zwingend teilgenommen haben müssen) oder - der Nachweis über die Teilnahme am Kurs Waldbiotopkartierung in Sachsen 2024 oder 2025, welcher vom Staatsbetrieb Sachsenforst angeboten wurde (Die Anleitung weiterer Kartierender ohne entsprechende Referenzen ist dann jedoch ausgeschlossen!) - Eine entsprechende Artenkenntnis zur Kartierung von Waldbiotopen wird für alle Kartierenden vorausgesetzt. Für die Kartierung der in den jeweiligen Losen vorkommenden Offenland-Typen, insbesondere bei Gewässer-, Grünland-, Moor- und Felsentypen, sind Personen mit entsprechender Artenkenntnis einzubinden, sofern die bewertungsrelevanten Arten nicht hinreichend genau von den angegebenen Kartierenden angesprochen werden können. Auf Nachfrage des Bestellers sind die eingebundenen Artenkenner zu benennen. - Zusätzlich sind für die Lose 1, 3 und 11 (Gebiete mit Schwerpunkt Fels-Biotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Fels-Biotopen und Lebensraumtypen mit der entsprechenden Artenkenntnis insbesondere für Kryptogamen aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. - Zusätzlich sind für das Los 13 (FFH-Gebiete mit Schwerpunkt Moorbiotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Biotopen und Lebensraumtypen in Moorgebieten und eine entsprechende Artenkenntnis in Bezug auf diese Biotope aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen Beschreibung: - eine Kopie des erfolgreichen Abschlusses eines Hochschul- oder Fachhochschul-Studiums im Bereich Forst, Naturschutz, Umwelt, Landschaftsökologie oder vergleichbar für alle für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Nennung der verfügbaren Arbeitskapazität für die WBK (Anzahl Lose/Objekte) Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Namentliche Benennung der zum Einsatz kommenden Kartierenden. - ausgefülltes Formular zur Einholung des Wettbewerbsregisterauszuges gem. §6 WRegG - Erklärung im Zusammenhang mit Russlandsanktionen5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 100,005.1.11 AuftragsunterlagenSprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: evergabe.sachsen.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 10/02/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: in Bezug auf Eignung Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung 5.1 Los: LOT-0008 Titel: 272 Objekte Beschreibung: TK PLauen (FFH Vogtländische Pöhle, Kemnitztal, Rosenbachgebiet, Separate Fledermausquartiere u. -habitate Vogtland/Westerzgebirge) Interne Kennung: LOT-00085.1.1 ZweckArt des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 77230000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft5.1.2 ErfüllungsortStadt: Bautzen Postleitzahl: 02625 Land, Gliederung (NUTS): Bautzen (DED2C) Land: Deutschland5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 16/03/2026 Enddatum der Laufzeit: 31/01/20275.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Beginn mit Vertragsschluss5.1.7 Strategische AuftragsvergabeZiel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: - mind. 2 Referenzen (abgeschlossene ausgeführte Auftragsarbeiten von selbstständigen oder angestellten Personen) in den vorangegangenen 10 Jahren (2016-2025), die Erfahrungen in der Kartierung von Waldbiotop- und Waldlebensraumtypen dokumentieren. (zwingend für Personen, die weitere Kartierende anleiten, wobei angeleitete Kartierende am u.g. Kurs nicht zwingend teilgenommen haben müssen) oder - der Nachweis über die Teilnahme am Kurs Waldbiotopkartierung in Sachsen 2024 oder 2025, welcher vom Staatsbetrieb Sachsenforst angeboten wurde (Die Anleitung weiterer Kartierender ohne entsprechende Referenzen ist dann jedoch ausgeschlossen!) - Eine entsprechende Artenkenntnis zur Kartierung von Waldbiotopen wird für alle Kartierenden vorausgesetzt. Für die Kartierung der in den jeweiligen Losen vorkommenden Offenland-Typen, insbesondere bei Gewässer-, Grünland-, Moor- und Felsentypen, sind Personen mit entsprechender Artenkenntnis einzubinden, sofern die bewertungsrelevanten Arten nicht hinreichend genau von den angegebenen Kartierenden angesprochen werden können. Auf Nachfrage des Bestellers sind die eingebundenen Artenkenner zu benennen. - Zusätzlich sind für die Lose 1, 3 und 11 (Gebiete mit Schwerpunkt Fels-Biotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Fels-Biotopen und Lebensraumtypen mit der entsprechenden Artenkenntnis insbesondere für Kryptogamen aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. - Zusätzlich sind für das Los 13 (FFH-Gebiete mit Schwerpunkt Moorbiotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Biotopen und Lebensraumtypen in Moorgebieten und eine entsprechende Artenkenntnis in Bezug auf diese Biotope aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen Beschreibung: - eine Kopie des erfolgreichen Abschlusses eines Hochschul- oder Fachhochschul-Studiums im Bereich Forst, Naturschutz, Umwelt, Landschaftsökologie oder vergleichbar für alle für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Nennung der verfügbaren Arbeitskapazität für die WBK (Anzahl Lose/Objekte) Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Namentliche Benennung der zum Einsatz kommenden Kartierenden. - ausgefülltes Formular zur Einholung des Wettbewerbsregisterauszuges gem. §6 WRegG - Erklärung im Zusammenhang mit Russlandsanktionen5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 100,005.1.11 AuftragsunterlagenSprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: evergabe.sachsen.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 10/02/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: in Bezug auf Eignung Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung 5.1 Los: LOT-0008 Titel: 272 Objekte Beschreibung: TK PLauen (FFH Vogtländische Pöhle, Kemnitztal, Rosenbachgebiet, Separate Fledermausquartiere u. -habitate Vogtland/Westerzgebirge) Interne Kennung: LOT-00085.1.1 ZweckArt des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 77230000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft5.1.2 ErfüllungsortStadt: Plauen Postleitzahl: 08523 Land, Gliederung (NUTS): Vogtlandkreis (DED44) Land: Deutschland5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 16/03/2026 Enddatum der Laufzeit: 31/01/20275.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Beginn mit Vertragsschluss5.1.7 Strategische AuftragsvergabeZiel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: - mind. 2 Referenzen (abgeschlossene ausgeführte Auftragsarbeiten von selbstständigen oder angestellten Personen) in den vorangegangenen 10 Jahren (2016-2025), die Erfahrungen in der Kartierung von Waldbiotop- und Waldlebensraumtypen dokumentieren. (zwingend für Personen, die weitere Kartierende anleiten, wobei angeleitete Kartierende am u.g. Kurs nicht zwingend teilgenommen haben müssen) oder - der Nachweis über die Teilnahme am Kurs Waldbiotopkartierung in Sachsen 2024 oder 2025, welcher vom Staatsbetrieb Sachsenforst angeboten wurde (Die Anleitung weiterer Kartierender ohne entsprechende Referenzen ist dann jedoch ausgeschlossen!) - Eine entsprechende Artenkenntnis zur Kartierung von Waldbiotopen wird für alle Kartierenden vorausgesetzt. Für die Kartierung der in den jeweiligen Losen vorkommenden Offenland-Typen, insbesondere bei Gewässer-, Grünland-, Moor- und Felsentypen, sind Personen mit entsprechender Artenkenntnis einzubinden, sofern die bewertungsrelevanten Arten nicht hinreichend genau von den angegebenen Kartierenden angesprochen werden können. Auf Nachfrage des Bestellers sind die eingebundenen Artenkenner zu benennen. - Zusätzlich sind für die Lose 1, 3 und 11 (Gebiete mit Schwerpunkt Fels-Biotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Fels-Biotopen und Lebensraumtypen mit der entsprechenden Artenkenntnis insbesondere für Kryptogamen aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. - Zusätzlich sind für das Los 13 (FFH-Gebiete mit Schwerpunkt Moorbiotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Biotopen und Lebensraumtypen in Moorgebieten und eine entsprechende Artenkenntnis in Bezug auf diese Biotope aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen Beschreibung: - eine Kopie des erfolgreichen Abschlusses eines Hochschul- oder Fachhochschul-Studiums im Bereich Forst, Naturschutz, Umwelt, Landschaftsökologie oder vergleichbar für alle für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Nennung der verfügbaren Arbeitskapazität für die WBK (Anzahl Lose/Objekte) Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Namentliche Benennung der zum Einsatz kommenden Kartierenden. - ausgefülltes Formular zur Einholung des Wettbewerbsregisterauszuges gem. §6 WRegG - Erklärung im Zusammenhang mit Russlandsanktionen5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 100,005.1.11 AuftragsunterlagenSprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: evergabe.sachsen.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 10/02/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: in Bezug auf Eignung Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung 5.1 Los: LOT-0009 Titel: 204 Objekte Beschreibung: TK Gröditz, Zeithain (FFH Röderaue und Teiche unterhalb Großenhain) Interne Kennung: LOT-00095.1.1 ZweckArt des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 77230000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft5.1.2 ErfüllungsortStadt: Gröditz Postleitzahl: 01609 Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E) Land: Deutschland5.1.2 ErfüllungsortStadt: Zeithain Postleitzahl: 01619 Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E) Land: Deutschland5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 16/03/2026 Enddatum der Laufzeit: 31/01/20275.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Beginn mit Vertragsschluss5.1.7 Strategische AuftragsvergabeZiel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: - mind. 2 Referenzen (abgeschlossene ausgeführte Auftragsarbeiten von selbstständigen oder angestellten Personen) in den vorangegangenen 10 Jahren (2016-2025), die Erfahrungen in der Kartierung von Waldbiotop- und Waldlebensraumtypen dokumentieren. (zwingend für Personen, die weitere Kartierende anleiten, wobei angeleitete Kartierende am u.g. Kurs nicht zwingend teilgenommen haben müssen) oder - der Nachweis über die Teilnahme am Kurs Waldbiotopkartierung in Sachsen 2024 oder 2025, welcher vom Staatsbetrieb Sachsenforst angeboten wurde (Die Anleitung weiterer Kartierender ohne entsprechende Referenzen ist dann jedoch ausgeschlossen!) - Eine entsprechende Artenkenntnis zur Kartierung von Waldbiotopen wird für alle Kartierenden vorausgesetzt. Für die Kartierung der in den jeweiligen Losen vorkommenden Offenland-Typen, insbesondere bei Gewässer-, Grünland-, Moor- und Felsentypen, sind Personen mit entsprechender Artenkenntnis einzubinden, sofern die bewertungsrelevanten Arten nicht hinreichend genau von den angegebenen Kartierenden angesprochen werden können. Auf Nachfrage des Bestellers sind die eingebundenen Artenkenner zu benennen. - Zusätzlich sind für die Lose 1, 3 und 11 (Gebiete mit Schwerpunkt Fels-Biotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Fels-Biotopen und Lebensraumtypen mit der entsprechenden Artenkenntnis insbesondere für Kryptogamen aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. - Zusätzlich sind für das Los 13 (FFH-Gebiete mit Schwerpunkt Moorbiotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Biotopen und Lebensraumtypen in Moorgebieten und eine entsprechende Artenkenntnis in Bezug auf diese Biotope aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen Beschreibung: - eine Kopie des erfolgreichen Abschlusses eines Hochschul- oder Fachhochschul-Studiums im Bereich Forst, Naturschutz, Umwelt, Landschaftsökologie oder vergleichbar für alle für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Nennung der verfügbaren Arbeitskapazität für die WBK (Anzahl Lose/Objekte) Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Namentliche Benennung der zum Einsatz kommenden Kartierenden. - ausgefülltes Formular zur Einholung des Wettbewerbsregisterauszuges gem. §6 WRegG - Erklärung im Zusammenhang mit Russlandsanktionen5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 100,005.1.11 AuftragsunterlagenSprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: evergabe.sachsen.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 10/02/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: in Bezug auf Eignung Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung 5.1 Los: LOT-0010 Titel: 167 Objekte Beschreibung: TK Mühltroff, Gefell, Hof (FFH Nordwestvogtländische Teiche und Moor Oberlinda, Wisenta und Zeitera, Kleingewässer um Mißlareuth) Interne Kennung: LOT-00105.1.1 ZweckArt des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 77230000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft5.1.2 ErfüllungsortStadt: Plauen Postleitzahl: 08523 Land, Gliederung (NUTS): Vogtlandkreis (DED44) Land: Deutschland5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 16/03/2026 Enddatum der Laufzeit: 31/01/20275.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Beginn mit Vertragsschluss5.1.7 Strategische AuftragsvergabeZiel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: - mind. 2 Referenzen (abgeschlossene ausgeführte Auftragsarbeiten von selbstständigen oder angestellten Personen) in den vorangegangenen 10 Jahren (2016-2025), die Erfahrungen in der Kartierung von Waldbiotop- und Waldlebensraumtypen dokumentieren. (zwingend für Personen, die weitere Kartierende anleiten, wobei angeleitete Kartierende am u.g. Kurs nicht zwingend teilgenommen haben müssen) oder - der Nachweis über die Teilnahme am Kurs Waldbiotopkartierung in Sachsen 2024 oder 2025, welcher vom Staatsbetrieb Sachsenforst angeboten wurde (Die Anleitung weiterer Kartierender ohne entsprechende Referenzen ist dann jedoch ausgeschlossen!) - Eine entsprechende Artenkenntnis zur Kartierung von Waldbiotopen wird für alle Kartierenden vorausgesetzt. Für die Kartierung der in den jeweiligen Losen vorkommenden Offenland-Typen, insbesondere bei Gewässer-, Grünland-, Moor- und Felsentypen, sind Personen mit entsprechender Artenkenntnis einzubinden, sofern die bewertungsrelevanten Arten nicht hinreichend genau von den angegebenen Kartierenden angesprochen werden können. Auf Nachfrage des Bestellers sind die eingebundenen Artenkenner zu benennen. - Zusätzlich sind für die Lose 1, 3 und 11 (Gebiete mit Schwerpunkt Fels-Biotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Fels-Biotopen und Lebensraumtypen mit der entsprechenden Artenkenntnis insbesondere für Kryptogamen aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. - Zusätzlich sind für das Los 13 (FFH-Gebiete mit Schwerpunkt Moorbiotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Biotopen und Lebensraumtypen in Moorgebieten und eine entsprechende Artenkenntnis in Bezug auf diese Biotope aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen Beschreibung: - eine Kopie des erfolgreichen Abschlusses eines Hochschul- oder Fachhochschul-Studiums im Bereich Forst, Naturschutz, Umwelt, Landschaftsökologie oder vergleichbar für alle für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Nennung der verfügbaren Arbeitskapazität für die WBK (Anzahl Lose/Objekte) Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Namentliche Benennung der zum Einsatz kommenden Kartierenden. - ausgefülltes Formular zur Einholung des Wettbewerbsregisterauszuges gem. §6 WRegG - Erklärung im Zusammenhang mit Russlandsanktionen5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 100,005.1.11 AuftragsunterlagenSprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: evergabe.sachsen.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 10/02/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: in Bezug auf Eignung Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung 5.1 Los: LOT-0009 Titel: 204 Objekte Beschreibung: TK Gröditz, Zeithain (FFH Röderaue und Teiche unterhalb Großenhain) Interne Kennung: LOT-00095.1.1 ZweckArt des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 77230000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft5.1.2 ErfüllungsortStadt: Gröditz Postleitzahl: 01609 Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E) Land: Deutschland5.1.2 ErfüllungsortStadt: Zeithain Postleitzahl: 01619 Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E) Land: Deutschland5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 16/03/2026 Enddatum der Laufzeit: 31/01/20275.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Beginn mit Vertragsschluss5.1.7 Strategische AuftragsvergabeZiel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: - mind. 2 Referenzen (abgeschlossene ausgeführte Auftragsarbeiten von selbstständigen oder angestellten Personen) in den vorangegangenen 10 Jahren (2016-2025), die Erfahrungen in der Kartierung von Waldbiotop- und Waldlebensraumtypen dokumentieren. (zwingend für Personen, die weitere Kartierende anleiten, wobei angeleitete Kartierende am u.g. Kurs nicht zwingend teilgenommen haben müssen) oder - der Nachweis über die Teilnahme am Kurs Waldbiotopkartierung in Sachsen 2024 oder 2025, welcher vom Staatsbetrieb Sachsenforst angeboten wurde (Die Anleitung weiterer Kartierender ohne entsprechende Referenzen ist dann jedoch ausgeschlossen!) - Eine entsprechende Artenkenntnis zur Kartierung von Waldbiotopen wird für alle Kartierenden vorausgesetzt. Für die Kartierung der in den jeweiligen Losen vorkommenden Offenland-Typen, insbesondere bei Gewässer-, Grünland-, Moor- und Felsentypen, sind Personen mit entsprechender Artenkenntnis einzubinden, sofern die bewertungsrelevanten Arten nicht hinreichend genau von den angegebenen Kartierenden angesprochen werden können. Auf Nachfrage des Bestellers sind die eingebundenen Artenkenner zu benennen. - Zusätzlich sind für die Lose 1, 3 und 11 (Gebiete mit Schwerpunkt Fels-Biotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Fels-Biotopen und Lebensraumtypen mit der entsprechenden Artenkenntnis insbesondere für Kryptogamen aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. - Zusätzlich sind für das Los 13 (FFH-Gebiete mit Schwerpunkt Moorbiotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Biotopen und Lebensraumtypen in Moorgebieten und eine entsprechende Artenkenntnis in Bezug auf diese Biotope aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen Beschreibung: - eine Kopie des erfolgreichen Abschlusses eines Hochschul- oder Fachhochschul-Studiums im Bereich Forst, Naturschutz, Umwelt, Landschaftsökologie oder vergleichbar für alle für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Nennung der verfügbaren Arbeitskapazität für die WBK (Anzahl Lose/Objekte) Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Namentliche Benennung der zum Einsatz kommenden Kartierenden. - ausgefülltes Formular zur Einholung des Wettbewerbsregisterauszuges gem. §6 WRegG - Erklärung im Zusammenhang mit Russlandsanktionen5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 100,005.1.11 AuftragsunterlagenSprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: evergabe.sachsen.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 10/02/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: in Bezug auf Eignung Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung 5.1 Los: LOT-0010 Titel: 167 Objekte Beschreibung: TK Mühltroff, Gefell, Hof (FFH Nordwestvogtländische Teiche und Moor Oberlinda, Wisenta und Zeitera, Kleingewässer um Mißlareuth) Interne Kennung: LOT-00105.1.1 ZweckArt des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 77230000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft5.1.2 ErfüllungsortStadt: Mühltroff Postleitzahl: 07919 Land, Gliederung (NUTS): Vogtlandkreis (DED44) Land: Deutschland5.1.2 ErfüllungsortStadt: Gefell Postleitzahl: 07926 Land, Gliederung (NUTS): Saale-Orla-Kreis (DEG0K) Land: Deutschland5.1.2 ErfüllungsortStadt: Hof Postleitzahl: 95030 Land, Gliederung (NUTS): Hof, Kreisfreie Stadt (DE244) Land: Deutschland5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 16/03/2026 Enddatum der Laufzeit: 31/01/20275.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Beginn mit Vertragsschluss5.1.7 Strategische AuftragsvergabeZiel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: - mind. 2 Referenzen (abgeschlossene ausgeführte Auftragsarbeiten von selbstständigen oder angestellten Personen) in den vorangegangenen 10 Jahren (2016-2025), die Erfahrungen in der Kartierung von Waldbiotop- und Waldlebensraumtypen dokumentieren. (zwingend für Personen, die weitere Kartierende anleiten, wobei angeleitete Kartierende am u.g. Kurs nicht zwingend teilgenommen haben müssen) oder - der Nachweis über die Teilnahme am Kurs Waldbiotopkartierung in Sachsen 2024 oder 2025, welcher vom Staatsbetrieb Sachsenforst angeboten wurde (Die Anleitung weiterer Kartierender ohne entsprechende Referenzen ist dann jedoch ausgeschlossen!) - Eine entsprechende Artenkenntnis zur Kartierung von Waldbiotopen wird für alle Kartierenden vorausgesetzt. Für die Kartierung der in den jeweiligen Losen vorkommenden Offenland-Typen, insbesondere bei Gewässer-, Grünland-, Moor- und Felsentypen, sind Personen mit entsprechender Artenkenntnis einzubinden, sofern die bewertungsrelevanten Arten nicht hinreichend genau von den angegebenen Kartierenden angesprochen werden können. Auf Nachfrage des Bestellers sind die eingebundenen Artenkenner zu benennen. - Zusätzlich sind für die Lose 1, 3 und 11 (Gebiete mit Schwerpunkt Fels-Biotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Fels-Biotopen und Lebensraumtypen mit der entsprechenden Artenkenntnis insbesondere für Kryptogamen aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. - Zusätzlich sind für das Los 13 (FFH-Gebiete mit Schwerpunkt Moorbiotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Biotopen und Lebensraumtypen in Moorgebieten und eine entsprechende Artenkenntnis in Bezug auf diese Biotope aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen Beschreibung: - eine Kopie des erfolgreichen Abschlusses eines Hochschul- oder Fachhochschul-Studiums im Bereich Forst, Naturschutz, Umwelt, Landschaftsökologie oder vergleichbar für alle für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Nennung der verfügbaren Arbeitskapazität für die WBK (Anzahl Lose/Objekte) Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Namentliche Benennung der zum Einsatz kommenden Kartierenden. - ausgefülltes Formular zur Einholung des Wettbewerbsregisterauszuges gem. §6 WRegG - Erklärung im Zusammenhang mit Russlandsanktionen5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 100,005.1.11 AuftragsunterlagenSprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: evergabe.sachsen.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 10/02/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: in Bezug auf Eignung Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung 5.1 Los: LOT-0011 Titel: 160 Objekte Beschreibung: TK Reinhardtsdorf Schöna (FFH Tafelberge und Felsreviere der linkselbischen Sächsischen Schweiz) Interne Kennung: LOT-00115.1.1 ZweckArt des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 77230000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft5.1.2 ErfüllungsortStadt: Reinhardtsdorf Schöna Postleitzahl: 01814 Land, Gliederung (NUTS): Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (DED2F) Land: Deutschland5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 16/03/2026 Enddatum der Laufzeit: 31/01/20275.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Beginn mit Vertragsschluss5.1.7 Strategische AuftragsvergabeZiel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: - mind. 2 Referenzen (abgeschlossene ausgeführte Auftragsarbeiten von selbstständigen oder angestellten Personen) in den vorangegangenen 10 Jahren (2016-2025), die Erfahrungen in der Kartierung von Waldbiotop- und Waldlebensraumtypen dokumentieren. (zwingend für Personen, die weitere Kartierende anleiten, wobei angeleitete Kartierende am u.g. Kurs nicht zwingend teilgenommen haben müssen) oder - der Nachweis über die Teilnahme am Kurs Waldbiotopkartierung in Sachsen 2024 oder 2025, welcher vom Staatsbetrieb Sachsenforst angeboten wurde (Die Anleitung weiterer Kartierender ohne entsprechende Referenzen ist dann jedoch ausgeschlossen!) - Eine entsprechende Artenkenntnis zur Kartierung von Waldbiotopen wird für alle Kartierenden vorausgesetzt. Für die Kartierung der in den jeweiligen Losen vorkommenden Offenland-Typen, insbesondere bei Gewässer-, Grünland-, Moor- und Felsentypen, sind Personen mit entsprechender Artenkenntnis einzubinden, sofern die bewertungsrelevanten Arten nicht hinreichend genau von den angegebenen Kartierenden angesprochen werden können. Auf Nachfrage des Bestellers sind die eingebundenen Artenkenner zu benennen. - Zusätzlich sind für die Lose 1, 3 und 11 (Gebiete mit Schwerpunkt Fels-Biotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Fels-Biotopen und Lebensraumtypen mit der entsprechenden Artenkenntnis insbesondere für Kryptogamen aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. - Zusätzlich sind für das Los 13 (FFH-Gebiete mit Schwerpunkt Moorbiotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Biotopen und Lebensraumtypen in Moorgebieten und eine entsprechende Artenkenntnis in Bezug auf diese Biotope aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen Beschreibung: - eine Kopie des erfolgreichen Abschlusses eines Hochschul- oder Fachhochschul-Studiums im Bereich Forst, Naturschutz, Umwelt, Landschaftsökologie oder vergleichbar für alle für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Nennung der verfügbaren Arbeitskapazität für die WBK (Anzahl Lose/Objekte) Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Namentliche Benennung der zum Einsatz kommenden Kartierenden. - ausgefülltes Formular zur Einholung des Wettbewerbsregisterauszuges gem. §6 WRegG - Erklärung im Zusammenhang mit Russlandsanktionen5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 100,005.1.11 AuftragsunterlagenSprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: evergabe.sachsen.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 10/02/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: in Bezug auf Eignung Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung 5.1 Los: LOT-0012 Titel: 144 Objekte Beschreibung: TK Söllichau, Züllsdorf, Düben, Torgau, Falkenberg (FFH Elbtal zwischen Mühlberg und Greudnitz) Interne Kennung: LOT-0012 5.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 77230000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft5.1.2 ErfüllungsortStadt: Torgau Postleitzahl: 04860 Land, Gliederung (NUTS): Nordsachsen (DED53) Land: Deutschland5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 16/03/2026 Enddatum der Laufzeit: 31/01/20275.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Beginn mit Vertragsschluss5.1.7 Strategische AuftragsvergabeZiel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: - mind. 2 Referenzen (abgeschlossene ausgeführte Auftragsarbeiten von selbstständigen oder angestellten Personen) in den vorangegangenen 10 Jahren (2016-2025), die Erfahrungen in der Kartierung von Waldbiotop- und Waldlebensraumtypen dokumentieren. (zwingend für Personen, die weitere Kartierende anleiten, wobei angeleitete Kartierende am u.g. Kurs nicht zwingend teilgenommen haben müssen) oder - der Nachweis über die Teilnahme am Kurs Waldbiotopkartierung in Sachsen 2024 oder 2025, welcher vom Staatsbetrieb Sachsenforst angeboten wurde (Die Anleitung weiterer Kartierender ohne entsprechende Referenzen ist dann jedoch ausgeschlossen!) - Eine entsprechende Artenkenntnis zur Kartierung von Waldbiotopen wird für alle Kartierenden vorausgesetzt. Für die Kartierung der in den jeweiligen Losen vorkommenden Offenland-Typen, insbesondere bei Gewässer-, Grünland-, Moor- und Felsentypen, sind Personen mit entsprechender Artenkenntnis einzubinden, sofern die bewertungsrelevanten Arten nicht hinreichend genau von den angegebenen Kartierenden angesprochen werden können. Auf Nachfrage des Bestellers sind die eingebundenen Artenkenner zu benennen. - Zusätzlich sind für die Lose 1, 3 und 11 (Gebiete mit Schwerpunkt Fels-Biotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Fels-Biotopen und Lebensraumtypen mit der entsprechenden Artenkenntnis insbesondere für Kryptogamen aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. - Zusätzlich sind für das Los 13 (FFH-Gebiete mit Schwerpunkt Moorbiotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Biotopen und Lebensraumtypen in Moorgebieten und eine entsprechende Artenkenntnis in Bezug auf diese Biotope aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen Beschreibung: - eine Kopie des erfolgreichen Abschlusses eines Hochschul- oder Fachhochschul-Studiums im Bereich Forst, Naturschutz, Umwelt, Landschaftsökologie oder vergleichbar für alle für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Nennung der verfügbaren Arbeitskapazität für die WBK (Anzahl Lose/Objekte) Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Namentliche Benennung der zum Einsatz kommenden Kartierenden. - ausgefülltes Formular zur Einholung des Wettbewerbsregisterauszuges gem. §6 WRegG - Erklärung im Zusammenhang mit Russlandsanktionen5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 100,005.1.11 AuftragsunterlagenSprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: evergabe.sachsen.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 10/02/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: in Bezug auf Eignung Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung 5.1 Los: LOT-0013 Titel: 97 Objekte Beschreibung: FFH Dubringer Moor, Moorwaldgebiet Großdittmannsdorf Interne Kennung: LOT-0013 5.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 77230000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft5.1.2 ErfüllungsortStadt: Plauen Postleitzahl: 08523 Land, Gliederung (NUTS): Vogtlandkreis (DED44) Land: Deutschland5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 16/03/2026 Enddatum der Laufzeit: 31/01/20275.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Beginn mit Vertragsschluss5.1.7 Strategische AuftragsvergabeZiel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: - mind. 2 Referenzen (abgeschlossene ausgeführte Auftragsarbeiten von selbstständigen oder angestellten Personen) in den vorangegangenen 10 Jahren (2016-2025), die Erfahrungen in der Kartierung von Waldbiotop- und Waldlebensraumtypen dokumentieren. (zwingend für Personen, die weitere Kartierende anleiten, wobei angeleitete Kartierende am u.g. Kurs nicht zwingend teilgenommen haben müssen) oder - der Nachweis über die Teilnahme am Kurs Waldbiotopkartierung in Sachsen 2024 oder 2025, welcher vom Staatsbetrieb Sachsenforst angeboten wurde (Die Anleitung weiterer Kartierender ohne entsprechende Referenzen ist dann jedoch ausgeschlossen!) - Eine entsprechende Artenkenntnis zur Kartierung von Waldbiotopen wird für alle Kartierenden vorausgesetzt. Für die Kartierung der in den jeweiligen Losen vorkommenden Offenland-Typen, insbesondere bei Gewässer-, Grünland-, Moor- und Felsentypen, sind Personen mit entsprechender Artenkenntnis einzubinden, sofern die bewertungsrelevanten Arten nicht hinreichend genau von den angegebenen Kartierenden angesprochen werden können. Auf Nachfrage des Bestellers sind die eingebundenen Artenkenner zu benennen. - Zusätzlich sind für die Lose 1, 3 und 11 (Gebiete mit Schwerpunkt Fels-Biotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Fels-Biotopen und Lebensraumtypen mit der entsprechenden Artenkenntnis insbesondere für Kryptogamen aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. - Zusätzlich sind für das Los 13 (FFH-Gebiete mit Schwerpunkt Moorbiotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Biotopen und Lebensraumtypen in Moorgebieten und eine entsprechende Artenkenntnis in Bezug auf diese Biotope aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen Beschreibung: - eine Kopie des erfolgreichen Abschlusses eines Hochschul- oder Fachhochschul-Studiums im Bereich Forst, Naturschutz, Umwelt, Landschaftsökologie oder vergleichbar für alle für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Nennung der verfügbaren Arbeitskapazität für die WBK (Anzahl Lose/Objekte) Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Namentliche Benennung der zum Einsatz kommenden Kartierenden. - ausgefülltes Formular zur Einholung des Wettbewerbsregisterauszuges gem. §6 WRegG - Erklärung im Zusammenhang mit Russlandsanktionen5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 100,005.1.11 AuftragsunterlagenSprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: evergabe.sachsen.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 10/02/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: in Bezug auf Eignung Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung 5.1 Los: LOT-0008 Titel: 272 Objekte Beschreibung: TK PLauen (FFH Vogtländische Pöhle, Kemnitztal, Rosenbachgebiet, Separate Fledermausquartiere u. -habitate Vogtland/Westerzgebirge) Interne Kennung: LOT-00085.1.1 ZweckArt des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 77230000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft5.1.2 ErfüllungsortStadt: Plauen Postleitzahl: 08523 Land, Gliederung (NUTS): Vogtlandkreis (DED44) Land: Deutschland5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 16/03/2026 Enddatum der Laufzeit: 31/01/20275.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Beginn mit Vertragsschluss5.1.7 Strategische AuftragsvergabeZiel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: - mind. 2 Referenzen (abgeschlossene ausgeführte Auftragsarbeiten von selbstständigen oder angestellten Personen) in den vorangegangenen 10 Jahren (2016-2025), die Erfahrungen in der Kartierung von Waldbiotop- und Waldlebensraumtypen dokumentieren. (zwingend für Personen, die weitere Kartierende anleiten, wobei angeleitete Kartierende am u.g. Kurs nicht zwingend teilgenommen haben müssen) oder - der Nachweis über die Teilnahme am Kurs Waldbiotopkartierung in Sachsen 2024 oder 2025, welcher vom Staatsbetrieb Sachsenforst angeboten wurde (Die Anleitung weiterer Kartierender ohne entsprechende Referenzen ist dann jedoch ausgeschlossen!) - Eine entsprechende Artenkenntnis zur Kartierung von Waldbiotopen wird für alle Kartierenden vorausgesetzt. Für die Kartierung der in den jeweiligen Losen vorkommenden Offenland-Typen, insbesondere bei Gewässer-, Grünland-, Moor- und Felsentypen, sind Personen mit entsprechender Artenkenntnis einzubinden, sofern die bewertungsrelevanten Arten nicht hinreichend genau von den angegebenen Kartierenden angesprochen werden können. Auf Nachfrage des Bestellers sind die eingebundenen Artenkenner zu benennen. - Zusätzlich sind für die Lose 1, 3 und 11 (Gebiete mit Schwerpunkt Fels-Biotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Fels-Biotopen und Lebensraumtypen mit der entsprechenden Artenkenntnis insbesondere für Kryptogamen aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. - Zusätzlich sind für das Los 13 (FFH-Gebiete mit Schwerpunkt Moorbiotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Biotopen und Lebensraumtypen in Moorgebieten und eine entsprechende Artenkenntnis in Bezug auf diese Biotope aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen Beschreibung: - eine Kopie des erfolgreichen Abschlusses eines Hochschul- oder Fachhochschul-Studiums im Bereich Forst, Naturschutz, Umwelt, Landschaftsökologie oder vergleichbar für alle für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Nennung der verfügbaren Arbeitskapazität für die WBK (Anzahl Lose/Objekte) Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Namentliche Benennung der zum Einsatz kommenden Kartierenden. - ausgefülltes Formular zur Einholung des Wettbewerbsregisterauszuges gem. §6 WRegG - Erklärung im Zusammenhang mit Russlandsanktionen5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 100,005.1.11 AuftragsunterlagenSprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: evergabe.sachsen.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 10/02/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: in Bezug auf Eignung Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung 5.1 Los: LOT-0009 Titel: 204 Objekte Beschreibung: TK Gröditz, Zeithain (FFH Röderaue und Teiche unterhalb Großenhain) Interne Kennung: LOT-00095.1.1 ZweckArt des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 77230000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft5.1.2 ErfüllungsortStadt: Gröditz Postleitzahl: 01609 Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E) Land: Deutschland5.1.2 ErfüllungsortStadt: Zeithain Postleitzahl: 01619 Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E) Land: Deutschland5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 16/03/2026 Enddatum der Laufzeit: 31/01/20275.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Beginn mit Vertragsschluss5.1.7 Strategische AuftragsvergabeZiel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: - mind. 2 Referenzen (abgeschlossene ausgeführte Auftragsarbeiten von selbstständigen oder angestellten Personen) in den vorangegangenen 10 Jahren (2016-2025), die Erfahrungen in der Kartierung von Waldbiotop- und Waldlebensraumtypen dokumentieren. (zwingend für Personen, die weitere Kartierende anleiten, wobei angeleitete Kartierende am u.g. Kurs nicht zwingend teilgenommen haben müssen) oder - der Nachweis über die Teilnahme am Kurs Waldbiotopkartierung in Sachsen 2024 oder 2025, welcher vom Staatsbetrieb Sachsenforst angeboten wurde (Die Anleitung weiterer Kartierender ohne entsprechende Referenzen ist dann jedoch ausgeschlossen!) - Eine entsprechende Artenkenntnis zur Kartierung von Waldbiotopen wird für alle Kartierenden vorausgesetzt. Für die Kartierung der in den jeweiligen Losen vorkommenden Offenland-Typen, insbesondere bei Gewässer-, Grünland-, Moor- und Felsentypen, sind Personen mit entsprechender Artenkenntnis einzubinden, sofern die bewertungsrelevanten Arten nicht hinreichend genau von den angegebenen Kartierenden angesprochen werden können. Auf Nachfrage des Bestellers sind die eingebundenen Artenkenner zu benennen. - Zusätzlich sind für die Lose 1, 3 und 11 (Gebiete mit Schwerpunkt Fels-Biotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Fels-Biotopen und Lebensraumtypen mit der entsprechenden Artenkenntnis insbesondere für Kryptogamen aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. - Zusätzlich sind für das Los 13 (FFH-Gebiete mit Schwerpunkt Moorbiotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Biotopen und Lebensraumtypen in Moorgebieten und eine entsprechende Artenkenntnis in Bezug auf diese Biotope aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen Beschreibung: - eine Kopie des erfolgreichen Abschlusses eines Hochschul- oder Fachhochschul-Studiums im Bereich Forst, Naturschutz, Umwelt, Landschaftsökologie oder vergleichbar für alle für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Nennung der verfügbaren Arbeitskapazität für die WBK (Anzahl Lose/Objekte) Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Namentliche Benennung der zum Einsatz kommenden Kartierenden. - ausgefülltes Formular zur Einholung des Wettbewerbsregisterauszuges gem. §6 WRegG - Erklärung im Zusammenhang mit Russlandsanktionen5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 100,005.1.11 AuftragsunterlagenSprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: evergabe.sachsen.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 10/02/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: in Bezug auf Eignung Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung 5.1 Los: LOT-0010 Titel: 167 Objekte Beschreibung: TK Mühltroff, Gefell, Hof (FFH Nordwestvogtländische Teiche und Moor Oberlinda, Wisenta und Zeitera, Kleingewässer um Mißlareuth) Interne Kennung: LOT-00105.1.1 ZweckArt des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 77230000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft5.1.2 ErfüllungsortStadt: Plauen Postleitzahl: 08523 Land, Gliederung (NUTS): Vogtlandkreis (DED44) Land: Deutschland5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 16/03/2026 Enddatum der Laufzeit: 31/01/20275.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Beginn mit Vertragsschluss5.1.7 Strategische AuftragsvergabeZiel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: - mind. 2 Referenzen (abgeschlossene ausgeführte Auftragsarbeiten von selbstständigen oder angestellten Personen) in den vorangegangenen 10 Jahren (2016-2025), die Erfahrungen in der Kartierung von Waldbiotop- und Waldlebensraumtypen dokumentieren. (zwingend für Personen, die weitere Kartierende anleiten, wobei angeleitete Kartierende am u.g. Kurs nicht zwingend teilgenommen haben müssen) oder - der Nachweis über die Teilnahme am Kurs Waldbiotopkartierung in Sachsen 2024 oder 2025, welcher vom Staatsbetrieb Sachsenforst angeboten wurde (Die Anleitung weiterer Kartierender ohne entsprechende Referenzen ist dann jedoch ausgeschlossen!) - Eine entsprechende Artenkenntnis zur Kartierung von Waldbiotopen wird für alle Kartierenden vorausgesetzt. Für die Kartierung der in den jeweiligen Losen vorkommenden Offenland-Typen, insbesondere bei Gewässer-, Grünland-, Moor- und Felsentypen, sind Personen mit entsprechender Artenkenntnis einzubinden, sofern die bewertungsrelevanten Arten nicht hinreichend genau von den angegebenen Kartierenden angesprochen werden können. Auf Nachfrage des Bestellers sind die eingebundenen Artenkenner zu benennen. - Zusätzlich sind für die Lose 1, 3 und 11 (Gebiete mit Schwerpunkt Fels-Biotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Fels-Biotopen und Lebensraumtypen mit der entsprechenden Artenkenntnis insbesondere für Kryptogamen aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. - Zusätzlich sind für das Los 13 (FFH-Gebiete mit Schwerpunkt Moorbiotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Biotopen und Lebensraumtypen in Moorgebieten und eine entsprechende Artenkenntnis in Bezug auf diese Biotope aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen Beschreibung: - eine Kopie des erfolgreichen Abschlusses eines Hochschul- oder Fachhochschul-Studiums im Bereich Forst, Naturschutz, Umwelt, Landschaftsökologie oder vergleichbar für alle für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Nennung der verfügbaren Arbeitskapazität für die WBK (Anzahl Lose/Objekte) Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Namentliche Benennung der zum Einsatz kommenden Kartierenden. - ausgefülltes Formular zur Einholung des Wettbewerbsregisterauszuges gem. §6 WRegG - Erklärung im Zusammenhang mit Russlandsanktionen5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 100,005.1.11 AuftragsunterlagenSprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: evergabe.sachsen.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 10/02/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: in Bezug auf Eignung Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung 5.1 Los: LOT-0009 Titel: 204 Objekte Beschreibung: TK Gröditz, Zeithain (FFH Röderaue und Teiche unterhalb Großenhain) Interne Kennung: LOT-00095.1.1 ZweckArt des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 77230000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft5.1.2 ErfüllungsortStadt: Gröditz Postleitzahl: 01609 Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E) Land: Deutschland5.1.2 ErfüllungsortStadt: Zeithain Postleitzahl: 01619 Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E) Land: Deutschland5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 16/03/2026 Enddatum der Laufzeit: 31/01/20275.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Beginn mit Vertragsschluss5.1.7 Strategische AuftragsvergabeZiel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: - mind. 2 Referenzen (abgeschlossene ausgeführte Auftragsarbeiten von selbstständigen oder angestellten Personen) in den vorangegangenen 10 Jahren (2016-2025), die Erfahrungen in der Kartierung von Waldbiotop- und Waldlebensraumtypen dokumentieren. (zwingend für Personen, die weitere Kartierende anleiten, wobei angeleitete Kartierende am u.g. Kurs nicht zwingend teilgenommen haben müssen) oder - der Nachweis über die Teilnahme am Kurs Waldbiotopkartierung in Sachsen 2024 oder 2025, welcher vom Staatsbetrieb Sachsenforst angeboten wurde (Die Anleitung weiterer Kartierender ohne entsprechende Referenzen ist dann jedoch ausgeschlossen!) - Eine entsprechende Artenkenntnis zur Kartierung von Waldbiotopen wird für alle Kartierenden vorausgesetzt. Für die Kartierung der in den jeweiligen Losen vorkommenden Offenland-Typen, insbesondere bei Gewässer-, Grünland-, Moor- und Felsentypen, sind Personen mit entsprechender Artenkenntnis einzubinden, sofern die bewertungsrelevanten Arten nicht hinreichend genau von den angegebenen Kartierenden angesprochen werden können. Auf Nachfrage des Bestellers sind die eingebundenen Artenkenner zu benennen. - Zusätzlich sind für die Lose 1, 3 und 11 (Gebiete mit Schwerpunkt Fels-Biotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Fels-Biotopen und Lebensraumtypen mit der entsprechenden Artenkenntnis insbesondere für Kryptogamen aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. - Zusätzlich sind für das Los 13 (FFH-Gebiete mit Schwerpunkt Moorbiotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Biotopen und Lebensraumtypen in Moorgebieten und eine entsprechende Artenkenntnis in Bezug auf diese Biotope aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen Beschreibung: - eine Kopie des erfolgreichen Abschlusses eines Hochschul- oder Fachhochschul-Studiums im Bereich Forst, Naturschutz, Umwelt, Landschaftsökologie oder vergleichbar für alle für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Nennung der verfügbaren Arbeitskapazität für die WBK (Anzahl Lose/Objekte) Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Namentliche Benennung der zum Einsatz kommenden Kartierenden. - ausgefülltes Formular zur Einholung des Wettbewerbsregisterauszuges gem. §6 WRegG - Erklärung im Zusammenhang mit Russlandsanktionen5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 100,005.1.11 AuftragsunterlagenSprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: evergabe.sachsen.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 10/02/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: in Bezug auf Eignung Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung 5.1 Los: LOT-0010 Titel: 167 Objekte Beschreibung: TK Mühltroff, Gefell, Hof (FFH Nordwestvogtländische Teiche und Moor Oberlinda, Wisenta und Zeitera, Kleingewässer um Mißlareuth) Interne Kennung: LOT-00105.1.1 ZweckArt des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 77230000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft5.1.2 ErfüllungsortStadt: Mühltroff Postleitzahl: 07919 Land, Gliederung (NUTS): Vogtlandkreis (DED44) Land: Deutschland5.1.2 ErfüllungsortStadt: Gefell Postleitzahl: 07926 Land, Gliederung (NUTS): Saale-Orla-Kreis (DEG0K) Land: Deutschland5.1.2 ErfüllungsortStadt: Hof Postleitzahl: 95030 Land, Gliederung (NUTS): Hof, Kreisfreie Stadt (DE244) Land: Deutschland5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 16/03/2026 Enddatum der Laufzeit: 31/01/20275.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Beginn mit Vertragsschluss5.1.7 Strategische AuftragsvergabeZiel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: - mind. 2 Referenzen (abgeschlossene ausgeführte Auftragsarbeiten von selbstständigen oder angestellten Personen) in den vorangegangenen 10 Jahren (2016-2025), die Erfahrungen in der Kartierung von Waldbiotop- und Waldlebensraumtypen dokumentieren. (zwingend für Personen, die weitere Kartierende anleiten, wobei angeleitete Kartierende am u.g. Kurs nicht zwingend teilgenommen haben müssen) oder - der Nachweis über die Teilnahme am Kurs Waldbiotopkartierung in Sachsen 2024 oder 2025, welcher vom Staatsbetrieb Sachsenforst angeboten wurde (Die Anleitung weiterer Kartierender ohne entsprechende Referenzen ist dann jedoch ausgeschlossen!) - Eine entsprechende Artenkenntnis zur Kartierung von Waldbiotopen wird für alle Kartierenden vorausgesetzt. Für die Kartierung der in den jeweiligen Losen vorkommenden Offenland-Typen, insbesondere bei Gewässer-, Grünland-, Moor- und Felsentypen, sind Personen mit entsprechender Artenkenntnis einzubinden, sofern die bewertungsrelevanten Arten nicht hinreichend genau von den angegebenen Kartierenden angesprochen werden können. Auf Nachfrage des Bestellers sind die eingebundenen Artenkenner zu benennen. - Zusätzlich sind für die Lose 1, 3 und 11 (Gebiete mit Schwerpunkt Fels-Biotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Fels-Biotopen und Lebensraumtypen mit der entsprechenden Artenkenntnis insbesondere für Kryptogamen aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. - Zusätzlich sind für das Los 13 (FFH-Gebiete mit Schwerpunkt Moorbiotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Biotopen und Lebensraumtypen in Moorgebieten und eine entsprechende Artenkenntnis in Bezug auf diese Biotope aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen Beschreibung: - eine Kopie des erfolgreichen Abschlusses eines Hochschul- oder Fachhochschul-Studiums im Bereich Forst, Naturschutz, Umwelt, Landschaftsökologie oder vergleichbar für alle für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Nennung der verfügbaren Arbeitskapazität für die WBK (Anzahl Lose/Objekte) Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Namentliche Benennung der zum Einsatz kommenden Kartierenden. - ausgefülltes Formular zur Einholung des Wettbewerbsregisterauszuges gem. §6 WRegG - Erklärung im Zusammenhang mit Russlandsanktionen5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 100,005.1.11 AuftragsunterlagenSprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: evergabe.sachsen.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 10/02/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: in Bezug auf Eignung Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung 5.1 Los: LOT-0011 Titel: 160 Objekte Beschreibung: TK Reinhardtsdorf Schöna (FFH Tafelberge und Felsreviere der linkselbischen Sächsischen Schweiz) Interne Kennung: LOT-00115.1.1 ZweckArt des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 77230000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft5.1.2 ErfüllungsortStadt: Bautzen Postleitzahl: 02625 Land, Gliederung (NUTS): Bautzen (DED2C) Land: Deutschland5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 16/03/2026 Enddatum der Laufzeit: 31/01/20275.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Beginn mit Vertragsschluss5.1.7 Strategische AuftragsvergabeZiel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: - mind. 2 Referenzen (abgeschlossene ausgeführte Auftragsarbeiten von selbstständigen oder angestellten Personen) in den vorangegangenen 10 Jahren (2016-2025), die Erfahrungen in der Kartierung von Waldbiotop- und Waldlebensraumtypen dokumentieren. (zwingend für Personen, die weitere Kartierende anleiten, wobei angeleitete Kartierende am u.g. Kurs nicht zwingend teilgenommen haben müssen) oder - der Nachweis über die Teilnahme am Kurs Waldbiotopkartierung in Sachsen 2024 oder 2025, welcher vom Staatsbetrieb Sachsenforst angeboten wurde (Die Anleitung weiterer Kartierender ohne entsprechende Referenzen ist dann jedoch ausgeschlossen!) - Eine entsprechende Artenkenntnis zur Kartierung von Waldbiotopen wird für alle Kartierenden vorausgesetzt. Für die Kartierung der in den jeweiligen Losen vorkommenden Offenland-Typen, insbesondere bei Gewässer-, Grünland-, Moor- und Felsentypen, sind Personen mit entsprechender Artenkenntnis einzubinden, sofern die bewertungsrelevanten Arten nicht hinreichend genau von den angegebenen Kartierenden angesprochen werden können. Auf Nachfrage des Bestellers sind die eingebundenen Artenkenner zu benennen. - Zusätzlich sind für die Lose 1, 3 und 11 (Gebiete mit Schwerpunkt Fels-Biotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Fels-Biotopen und Lebensraumtypen mit der entsprechenden Artenkenntnis insbesondere für Kryptogamen aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. - Zusätzlich sind für das Los 13 (FFH-Gebiete mit Schwerpunkt Moorbiotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Biotopen und Lebensraumtypen in Moorgebieten und eine entsprechende Artenkenntnis in Bezug auf diese Biotope aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen Beschreibung: - eine Kopie des erfolgreichen Abschlusses eines Hochschul- oder Fachhochschul-Studiums im Bereich Forst, Naturschutz, Umwelt, Landschaftsökologie oder vergleichbar für alle für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Nennung der verfügbaren Arbeitskapazität für die WBK (Anzahl Lose/Objekte) Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Namentliche Benennung der zum Einsatz kommenden Kartierenden. - ausgefülltes Formular zur Einholung des Wettbewerbsregisterauszuges gem. §6 WRegG - Erklärung im Zusammenhang mit Russlandsanktionen5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 100,005.1.11 AuftragsunterlagenSprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: evergabe.sachsen.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 10/02/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: in Bezug auf Eignung Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung 5.1 Los: LOT-0008 Titel: 272 Objekte Beschreibung: TK PLauen (FFH Vogtländische Pöhle, Kemnitztal, Rosenbachgebiet, Separate Fledermausquartiere u. -habitate Vogtland/Westerzgebirge) Interne Kennung: LOT-00085.1.1 ZweckArt des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 77230000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft5.1.2 ErfüllungsortStadt: Bautzen Postleitzahl: 02625 Land, Gliederung (NUTS): Bautzen (DED2C) Land: Deutschland5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 16/03/2026 Enddatum der Laufzeit: 31/01/20275.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Beginn mit Vertragsschluss5.1.7 Strategische AuftragsvergabeZiel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: - mind. 2 Referenzen (abgeschlossene ausgeführte Auftragsarbeiten von selbstständigen oder angestellten Personen) in den vorangegangenen 10 Jahren (2016-2025), die Erfahrungen in der Kartierung von Waldbiotop- und Waldlebensraumtypen dokumentieren. (zwingend für Personen, die weitere Kartierende anleiten, wobei angeleitete Kartierende am u.g. Kurs nicht zwingend teilgenommen haben müssen) oder - der Nachweis über die Teilnahme am Kurs Waldbiotopkartierung in Sachsen 2024 oder 2025, welcher vom Staatsbetrieb Sachsenforst angeboten wurde (Die Anleitung weiterer Kartierender ohne entsprechende Referenzen ist dann jedoch ausgeschlossen!) - Eine entsprechende Artenkenntnis zur Kartierung von Waldbiotopen wird für alle Kartierenden vorausgesetzt. Für die Kartierung der in den jeweiligen Losen vorkommenden Offenland-Typen, insbesondere bei Gewässer-, Grünland-, Moor- und Felsentypen, sind Personen mit entsprechender Artenkenntnis einzubinden, sofern die bewertungsrelevanten Arten nicht hinreichend genau von den angegebenen Kartierenden angesprochen werden können. Auf Nachfrage des Bestellers sind die eingebundenen Artenkenner zu benennen. - Zusätzlich sind für die Lose 1, 3 und 11 (Gebiete mit Schwerpunkt Fels-Biotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Fels-Biotopen und Lebensraumtypen mit der entsprechenden Artenkenntnis insbesondere für Kryptogamen aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. - Zusätzlich sind für das Los 13 (FFH-Gebiete mit Schwerpunkt Moorbiotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Biotopen und Lebensraumtypen in Moorgebieten und eine entsprechende Artenkenntnis in Bezug auf diese Biotope aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen Beschreibung: - eine Kopie des erfolgreichen Abschlusses eines Hochschul- oder Fachhochschul-Studiums im Bereich Forst, Naturschutz, Umwelt, Landschaftsökologie oder vergleichbar für alle für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Nennung der verfügbaren Arbeitskapazität für die WBK (Anzahl Lose/Objekte) Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Namentliche Benennung der zum Einsatz kommenden Kartierenden. - ausgefülltes Formular zur Einholung des Wettbewerbsregisterauszuges gem. §6 WRegG - Erklärung im Zusammenhang mit Russlandsanktionen5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 100,005.1.11 AuftragsunterlagenSprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: evergabe.sachsen.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 10/02/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: in Bezug auf Eignung Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung 5.1 Los: LOT-0008 Titel: 272 Objekte Beschreibung: TK PLauen (FFH Vogtländische Pöhle, Kemnitztal, Rosenbachgebiet, Separate Fledermausquartiere u. -habitate Vogtland/Westerzgebirge) Interne Kennung: LOT-00085.1.1 ZweckArt des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 77230000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft5.1.2 ErfüllungsortStadt: Bautzen Postleitzahl: 02625 Land, Gliederung (NUTS): Bautzen (DED2C) Land: Deutschland5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 16/03/2026 Enddatum der Laufzeit: 31/01/20275.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Beginn mit Vertragsschluss5.1.7 Strategische AuftragsvergabeZiel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: - mind. 2 Referenzen (abgeschlossene ausgeführte Auftragsarbeiten von selbstständigen oder angestellten Personen) in den vorangegangenen 10 Jahren (2016-2025), die Erfahrungen in der Kartierung von Waldbiotop- und Waldlebensraumtypen dokumentieren. (zwingend für Personen, die weitere Kartierende anleiten, wobei angeleitete Kartierende am u.g. Kurs nicht zwingend teilgenommen haben müssen) oder - der Nachweis über die Teilnahme am Kurs Waldbiotopkartierung in Sachsen 2024 oder 2025, welcher vom Staatsbetrieb Sachsenforst angeboten wurde (Die Anleitung weiterer Kartierender ohne entsprechende Referenzen ist dann jedoch ausgeschlossen!) - Eine entsprechende Artenkenntnis zur Kartierung von Waldbiotopen wird für alle Kartierenden vorausgesetzt. Für die Kartierung der in den jeweiligen Losen vorkommenden Offenland-Typen, insbesondere bei Gewässer-, Grünland-, Moor- und Felsentypen, sind Personen mit entsprechender Artenkenntnis einzubinden, sofern die bewertungsrelevanten Arten nicht hinreichend genau von den angegebenen Kartierenden angesprochen werden können. Auf Nachfrage des Bestellers sind die eingebundenen Artenkenner zu benennen. - Zusätzlich sind für die Lose 1, 3 und 11 (Gebiete mit Schwerpunkt Fels-Biotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Fels-Biotopen und Lebensraumtypen mit der entsprechenden Artenkenntnis insbesondere für Kryptogamen aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. - Zusätzlich sind für das Los 13 (FFH-Gebiete mit Schwerpunkt Moorbiotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Biotopen und Lebensraumtypen in Moorgebieten und eine entsprechende Artenkenntnis in Bezug auf diese Biotope aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen Beschreibung: - eine Kopie des erfolgreichen Abschlusses eines Hochschul- oder Fachhochschul-Studiums im Bereich Forst, Naturschutz, Umwelt, Landschaftsökologie oder vergleichbar für alle für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Nennung der verfügbaren Arbeitskapazität für die WBK (Anzahl Lose/Objekte) Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Namentliche Benennung der zum Einsatz kommenden Kartierenden. - ausgefülltes Formular zur Einholung des Wettbewerbsregisterauszuges gem. §6 WRegG - Erklärung im Zusammenhang mit Russlandsanktionen5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 100,005.1.11 AuftragsunterlagenSprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: evergabe.sachsen.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 10/02/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: in Bezug auf Eignung Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung 5.1 Los: LOT-0008 Titel: 272 Objekte Beschreibung: TK PLauen (FFH Vogtländische Pöhle, Kemnitztal, Rosenbachgebiet, Separate Fledermausquartiere u. -habitate Vogtland/Westerzgebirge) Interne Kennung: LOT-00085.1.1 ZweckArt des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 77230000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft5.1.2 ErfüllungsortStadt: Plauen Postleitzahl: 08523 Land, Gliederung (NUTS): Vogtlandkreis (DED44) Land: Deutschland5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 16/03/2026 Enddatum der Laufzeit: 31/01/20275.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Beginn mit Vertragsschluss5.1.7 Strategische AuftragsvergabeZiel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: - mind. 2 Referenzen (abgeschlossene ausgeführte Auftragsarbeiten von selbstständigen oder angestellten Personen) in den vorangegangenen 10 Jahren (2016-2025), die Erfahrungen in der Kartierung von Waldbiotop- und Waldlebensraumtypen dokumentieren. (zwingend für Personen, die weitere Kartierende anleiten, wobei angeleitete Kartierende am u.g. Kurs nicht zwingend teilgenommen haben müssen) oder - der Nachweis über die Teilnahme am Kurs Waldbiotopkartierung in Sachsen 2024 oder 2025, welcher vom Staatsbetrieb Sachsenforst angeboten wurde (Die Anleitung weiterer Kartierender ohne entsprechende Referenzen ist dann jedoch ausgeschlossen!) - Eine entsprechende Artenkenntnis zur Kartierung von Waldbiotopen wird für alle Kartierenden vorausgesetzt. Für die Kartierung der in den jeweiligen Losen vorkommenden Offenland-Typen, insbesondere bei Gewässer-, Grünland-, Moor- und Felsentypen, sind Personen mit entsprechender Artenkenntnis einzubinden, sofern die bewertungsrelevanten Arten nicht hinreichend genau von den angegebenen Kartierenden angesprochen werden können. Auf Nachfrage des Bestellers sind die eingebundenen Artenkenner zu benennen. - Zusätzlich sind für die Lose 1, 3 und 11 (Gebiete mit Schwerpunkt Fels-Biotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Fels-Biotopen und Lebensraumtypen mit der entsprechenden Artenkenntnis insbesondere für Kryptogamen aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. - Zusätzlich sind für das Los 13 (FFH-Gebiete mit Schwerpunkt Moorbiotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Biotopen und Lebensraumtypen in Moorgebieten und eine entsprechende Artenkenntnis in Bezug auf diese Biotope aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen Beschreibung: - eine Kopie des erfolgreichen Abschlusses eines Hochschul- oder Fachhochschul-Studiums im Bereich Forst, Naturschutz, Umwelt, Landschaftsökologie oder vergleichbar für alle für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Nennung der verfügbaren Arbeitskapazität für die WBK (Anzahl Lose/Objekte) Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Namentliche Benennung der zum Einsatz kommenden Kartierenden. - ausgefülltes Formular zur Einholung des Wettbewerbsregisterauszuges gem. §6 WRegG - Erklärung im Zusammenhang mit Russlandsanktionen5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 100,005.1.11 AuftragsunterlagenSprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: evergabe.sachsen.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 10/02/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: in Bezug auf Eignung Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung 5.1 Los: LOT-0009 Titel: 204 Objekte Beschreibung: TK Gröditz, Zeithain (FFH Röderaue und Teiche unterhalb Großenhain) Interne Kennung: LOT-00095.1.1 ZweckArt des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 77230000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft5.1.2 ErfüllungsortStadt: Gröditz Postleitzahl: 01609 Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E) Land: Deutschland5.1.2 ErfüllungsortStadt: Zeithain Postleitzahl: 01619 Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E) Land: Deutschland5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 16/03/2026 Enddatum der Laufzeit: 31/01/20275.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Beginn mit Vertragsschluss5.1.7 Strategische AuftragsvergabeZiel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: - mind. 2 Referenzen (abgeschlossene ausgeführte Auftragsarbeiten von selbstständigen oder angestellten Personen) in den vorangegangenen 10 Jahren (2016-2025), die Erfahrungen in der Kartierung von Waldbiotop- und Waldlebensraumtypen dokumentieren. (zwingend für Personen, die weitere Kartierende anleiten, wobei angeleitete Kartierende am u.g. Kurs nicht zwingend teilgenommen haben müssen) oder - der Nachweis über die Teilnahme am Kurs Waldbiotopkartierung in Sachsen 2024 oder 2025, welcher vom Staatsbetrieb Sachsenforst angeboten wurde (Die Anleitung weiterer Kartierender ohne entsprechende Referenzen ist dann jedoch ausgeschlossen!) - Eine entsprechende Artenkenntnis zur Kartierung von Waldbiotopen wird für alle Kartierenden vorausgesetzt. Für die Kartierung der in den jeweiligen Losen vorkommenden Offenland-Typen, insbesondere bei Gewässer-, Grünland-, Moor- und Felsentypen, sind Personen mit entsprechender Artenkenntnis einzubinden, sofern die bewertungsrelevanten Arten nicht hinreichend genau von den angegebenen Kartierenden angesprochen werden können. Auf Nachfrage des Bestellers sind die eingebundenen Artenkenner zu benennen. - Zusätzlich sind für die Lose 1, 3 und 11 (Gebiete mit Schwerpunkt Fels-Biotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Fels-Biotopen und Lebensraumtypen mit der entsprechenden Artenkenntnis insbesondere für Kryptogamen aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. - Zusätzlich sind für das Los 13 (FFH-Gebiete mit Schwerpunkt Moorbiotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Biotopen und Lebensraumtypen in Moorgebieten und eine entsprechende Artenkenntnis in Bezug auf diese Biotope aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen Beschreibung: - eine Kopie des erfolgreichen Abschlusses eines Hochschul- oder Fachhochschul-Studiums im Bereich Forst, Naturschutz, Umwelt, Landschaftsökologie oder vergleichbar für alle für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Nennung der verfügbaren Arbeitskapazität für die WBK (Anzahl Lose/Objekte) Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Namentliche Benennung der zum Einsatz kommenden Kartierenden. - ausgefülltes Formular zur Einholung des Wettbewerbsregisterauszuges gem. §6 WRegG - Erklärung im Zusammenhang mit Russlandsanktionen5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 100,005.1.11 AuftragsunterlagenSprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: evergabe.sachsen.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 10/02/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: in Bezug auf Eignung Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung 5.1 Los: LOT-0010 Titel: 167 Objekte Beschreibung: TK Mühltroff, Gefell, Hof (FFH Nordwestvogtländische Teiche und Moor Oberlinda, Wisenta und Zeitera, Kleingewässer um Mißlareuth) Interne Kennung: LOT-00105.1.1 ZweckArt des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 77230000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft5.1.2 ErfüllungsortStadt: Plauen Postleitzahl: 08523 Land, Gliederung (NUTS): Vogtlandkreis (DED44) Land: Deutschland5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 16/03/2026 Enddatum der Laufzeit: 31/01/20275.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Beginn mit Vertragsschluss5.1.7 Strategische AuftragsvergabeZiel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: - mind. 2 Referenzen (abgeschlossene ausgeführte Auftragsarbeiten von selbstständigen oder angestellten Personen) in den vorangegangenen 10 Jahren (2016-2025), die Erfahrungen in der Kartierung von Waldbiotop- und Waldlebensraumtypen dokumentieren. (zwingend für Personen, die weitere Kartierende anleiten, wobei angeleitete Kartierende am u.g. Kurs nicht zwingend teilgenommen haben müssen) oder - der Nachweis über die Teilnahme am Kurs Waldbiotopkartierung in Sachsen 2024 oder 2025, welcher vom Staatsbetrieb Sachsenforst angeboten wurde (Die Anleitung weiterer Kartierender ohne entsprechende Referenzen ist dann jedoch ausgeschlossen!) - Eine entsprechende Artenkenntnis zur Kartierung von Waldbiotopen wird für alle Kartierenden vorausgesetzt. Für die Kartierung der in den jeweiligen Losen vorkommenden Offenland-Typen, insbesondere bei Gewässer-, Grünland-, Moor- und Felsentypen, sind Personen mit entsprechender Artenkenntnis einzubinden, sofern die bewertungsrelevanten Arten nicht hinreichend genau von den angegebenen Kartierenden angesprochen werden können. Auf Nachfrage des Bestellers sind die eingebundenen Artenkenner zu benennen. - Zusätzlich sind für die Lose 1, 3 und 11 (Gebiete mit Schwerpunkt Fels-Biotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Fels-Biotopen und Lebensraumtypen mit der entsprechenden Artenkenntnis insbesondere für Kryptogamen aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. - Zusätzlich sind für das Los 13 (FFH-Gebiete mit Schwerpunkt Moorbiotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Biotopen und Lebensraumtypen in Moorgebieten und eine entsprechende Artenkenntnis in Bezug auf diese Biotope aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen Beschreibung: - eine Kopie des erfolgreichen Abschlusses eines Hochschul- oder Fachhochschul-Studiums im Bereich Forst, Naturschutz, Umwelt, Landschaftsökologie oder vergleichbar für alle für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Nennung der verfügbaren Arbeitskapazität für die WBK (Anzahl Lose/Objekte) Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Namentliche Benennung der zum Einsatz kommenden Kartierenden. - ausgefülltes Formular zur Einholung des Wettbewerbsregisterauszuges gem. §6 WRegG - Erklärung im Zusammenhang mit Russlandsanktionen5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 100,005.1.11 AuftragsunterlagenSprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: evergabe.sachsen.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 10/02/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: in Bezug auf Eignung Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung 5.1 Los: LOT-0009 Titel: 204 Objekte Beschreibung: TK Gröditz, Zeithain (FFH Röderaue und Teiche unterhalb Großenhain) Interne Kennung: LOT-00095.1.1 ZweckArt des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 77230000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft5.1.2 ErfüllungsortStadt: Gröditz Postleitzahl: 01609 Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E) Land: Deutschland5.1.2 ErfüllungsortStadt: Zeithain Postleitzahl: 01619 Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E) Land: Deutschland5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 16/03/2026 Enddatum der Laufzeit: 31/01/20275.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Beginn mit Vertragsschluss5.1.7 Strategische AuftragsvergabeZiel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: - mind. 2 Referenzen (abgeschlossene ausgeführte Auftragsarbeiten von selbstständigen oder angestellten Personen) in den vorangegangenen 10 Jahren (2016-2025), die Erfahrungen in der Kartierung von Waldbiotop- und Waldlebensraumtypen dokumentieren. (zwingend für Personen, die weitere Kartierende anleiten, wobei angeleitete Kartierende am u.g. Kurs nicht zwingend teilgenommen haben müssen) oder - der Nachweis über die Teilnahme am Kurs Waldbiotopkartierung in Sachsen 2024 oder 2025, welcher vom Staatsbetrieb Sachsenforst angeboten wurde (Die Anleitung weiterer Kartierender ohne entsprechende Referenzen ist dann jedoch ausgeschlossen!) - Eine entsprechende Artenkenntnis zur Kartierung von Waldbiotopen wird für alle Kartierenden vorausgesetzt. Für die Kartierung der in den jeweiligen Losen vorkommenden Offenland-Typen, insbesondere bei Gewässer-, Grünland-, Moor- und Felsentypen, sind Personen mit entsprechender Artenkenntnis einzubinden, sofern die bewertungsrelevanten Arten nicht hinreichend genau von den angegebenen Kartierenden angesprochen werden können. Auf Nachfrage des Bestellers sind die eingebundenen Artenkenner zu benennen. - Zusätzlich sind für die Lose 1, 3 und 11 (Gebiete mit Schwerpunkt Fels-Biotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Fels-Biotopen und Lebensraumtypen mit der entsprechenden Artenkenntnis insbesondere für Kryptogamen aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. - Zusätzlich sind für das Los 13 (FFH-Gebiete mit Schwerpunkt Moorbiotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Biotopen und Lebensraumtypen in Moorgebieten und eine entsprechende Artenkenntnis in Bezug auf diese Biotope aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen Beschreibung: - eine Kopie des erfolgreichen Abschlusses eines Hochschul- oder Fachhochschul-Studiums im Bereich Forst, Naturschutz, Umwelt, Landschaftsökologie oder vergleichbar für alle für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Nennung der verfügbaren Arbeitskapazität für die WBK (Anzahl Lose/Objekte) Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Namentliche Benennung der zum Einsatz kommenden Kartierenden. - ausgefülltes Formular zur Einholung des Wettbewerbsregisterauszuges gem. §6 WRegG - Erklärung im Zusammenhang mit Russlandsanktionen5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 100,005.1.11 AuftragsunterlagenSprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: evergabe.sachsen.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 10/02/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: in Bezug auf Eignung Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung 5.1 Los: LOT-0010 Titel: 167 Objekte Beschreibung: TK Mühltroff, Gefell, Hof (FFH Nordwestvogtländische Teiche und Moor Oberlinda, Wisenta und Zeitera, Kleingewässer um Mißlareuth) Interne Kennung: LOT-00105.1.1 ZweckArt des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 77230000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft5.1.2 ErfüllungsortStadt: Mühltroff Postleitzahl: 07919 Land, Gliederung (NUTS): Vogtlandkreis (DED44) Land: Deutschland5.1.2 ErfüllungsortStadt: Gefell Postleitzahl: 07926 Land, Gliederung (NUTS): Saale-Orla-Kreis (DEG0K) Land: Deutschland5.1.2 ErfüllungsortStadt: Hof Postleitzahl: 95030 Land, Gliederung (NUTS): Hof, Kreisfreie Stadt (DE244) Land: Deutschland5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 16/03/2026 Enddatum der Laufzeit: 31/01/20275.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Beginn mit Vertragsschluss5.1.7 Strategische AuftragsvergabeZiel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: - mind. 2 Referenzen (abgeschlossene ausgeführte Auftragsarbeiten von selbstständigen oder angestellten Personen) in den vorangegangenen 10 Jahren (2016-2025), die Erfahrungen in der Kartierung von Waldbiotop- und Waldlebensraumtypen dokumentieren. (zwingend für Personen, die weitere Kartierende anleiten, wobei angeleitete Kartierende am u.g. Kurs nicht zwingend teilgenommen haben müssen) oder - der Nachweis über die Teilnahme am Kurs Waldbiotopkartierung in Sachsen 2024 oder 2025, welcher vom Staatsbetrieb Sachsenforst angeboten wurde (Die Anleitung weiterer Kartierender ohne entsprechende Referenzen ist dann jedoch ausgeschlossen!) - Eine entsprechende Artenkenntnis zur Kartierung von Waldbiotopen wird für alle Kartierenden vorausgesetzt. Für die Kartierung der in den jeweiligen Losen vorkommenden Offenland-Typen, insbesondere bei Gewässer-, Grünland-, Moor- und Felsentypen, sind Personen mit entsprechender Artenkenntnis einzubinden, sofern die bewertungsrelevanten Arten nicht hinreichend genau von den angegebenen Kartierenden angesprochen werden können. Auf Nachfrage des Bestellers sind die eingebundenen Artenkenner zu benennen. - Zusätzlich sind für die Lose 1, 3 und 11 (Gebiete mit Schwerpunkt Fels-Biotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Fels-Biotopen und Lebensraumtypen mit der entsprechenden Artenkenntnis insbesondere für Kryptogamen aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. - Zusätzlich sind für das Los 13 (FFH-Gebiete mit Schwerpunkt Moorbiotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Biotopen und Lebensraumtypen in Moorgebieten und eine entsprechende Artenkenntnis in Bezug auf diese Biotope aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen Beschreibung: - eine Kopie des erfolgreichen Abschlusses eines Hochschul- oder Fachhochschul-Studiums im Bereich Forst, Naturschutz, Umwelt, Landschaftsökologie oder vergleichbar für alle für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Nennung der verfügbaren Arbeitskapazität für die WBK (Anzahl Lose/Objekte) Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Namentliche Benennung der zum Einsatz kommenden Kartierenden. - ausgefülltes Formular zur Einholung des Wettbewerbsregisterauszuges gem. §6 WRegG - Erklärung im Zusammenhang mit Russlandsanktionen5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 100,005.1.11 AuftragsunterlagenSprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: evergabe.sachsen.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 10/02/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: in Bezug auf Eignung Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung 5.1 Los: LOT-0011 Titel: 160 Objekte Beschreibung: TK Reinhardtsdorf Schöna (FFH Tafelberge und Felsreviere der linkselbischen Sächsischen Schweiz) Interne Kennung: LOT-00115.1.1 ZweckArt des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 77230000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft5.1.2 ErfüllungsortStadt: Reinhardtsdorf Schöna Postleitzahl: 01814 Land, Gliederung (NUTS): Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (DED2F) Land: Deutschland5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 16/03/2026 Enddatum der Laufzeit: 31/01/20275.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Beginn mit Vertragsschluss5.1.7 Strategische AuftragsvergabeZiel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: - mind. 2 Referenzen (abgeschlossene ausgeführte Auftragsarbeiten von selbstständigen oder angestellten Personen) in den vorangegangenen 10 Jahren (2016-2025), die Erfahrungen in der Kartierung von Waldbiotop- und Waldlebensraumtypen dokumentieren. (zwingend für Personen, die weitere Kartierende anleiten, wobei angeleitete Kartierende am u.g. Kurs nicht zwingend teilgenommen haben müssen) oder - der Nachweis über die Teilnahme am Kurs Waldbiotopkartierung in Sachsen 2024 oder 2025, welcher vom Staatsbetrieb Sachsenforst angeboten wurde (Die Anleitung weiterer Kartierender ohne entsprechende Referenzen ist dann jedoch ausgeschlossen!) - Eine entsprechende Artenkenntnis zur Kartierung von Waldbiotopen wird für alle Kartierenden vorausgesetzt. Für die Kartierung der in den jeweiligen Losen vorkommenden Offenland-Typen, insbesondere bei Gewässer-, Grünland-, Moor- und Felsentypen, sind Personen mit entsprechender Artenkenntnis einzubinden, sofern die bewertungsrelevanten Arten nicht hinreichend genau von den angegebenen Kartierenden angesprochen werden können. Auf Nachfrage des Bestellers sind die eingebundenen Artenkenner zu benennen. - Zusätzlich sind für die Lose 1, 3 und 11 (Gebiete mit Schwerpunkt Fels-Biotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Fels-Biotopen und Lebensraumtypen mit der entsprechenden Artenkenntnis insbesondere für Kryptogamen aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. - Zusätzlich sind für das Los 13 (FFH-Gebiete mit Schwerpunkt Moorbiotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Biotopen und Lebensraumtypen in Moorgebieten und eine entsprechende Artenkenntnis in Bezug auf diese Biotope aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen Beschreibung: - eine Kopie des erfolgreichen Abschlusses eines Hochschul- oder Fachhochschul-Studiums im Bereich Forst, Naturschutz, Umwelt, Landschaftsökologie oder vergleichbar für alle für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Nennung der verfügbaren Arbeitskapazität für die WBK (Anzahl Lose/Objekte) Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Namentliche Benennung der zum Einsatz kommenden Kartierenden. - ausgefülltes Formular zur Einholung des Wettbewerbsregisterauszuges gem. §6 WRegG - Erklärung im Zusammenhang mit Russlandsanktionen5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 100,005.1.11 AuftragsunterlagenSprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: evergabe.sachsen.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 10/02/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: in Bezug auf Eignung Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung 5.1 Los: LOT-0012 Titel: 144 Objekte Beschreibung: TK Söllichau, Züllsdorf, Düben, Torgau, Falkenberg (FFH Elbtal zwischen Mühlberg und Greudnitz) Interne Kennung: LOT-00125.1.1 ZweckArt des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 77230000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft5.1.2 ErfüllungsortStadt: Bautzen Postleitzahl: 02625 Land, Gliederung (NUTS): Bautzen (DED2C) Land: Deutschland5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 16/03/2026 Enddatum der Laufzeit: 31/01/20275.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Beginn mit Vertragsschluss5.1.7 Strategische AuftragsvergabeZiel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: - mind. 2 Referenzen (abgeschlossene ausgeführte Auftragsarbeiten von selbstständigen oder angestellten Personen) in den vorangegangenen 10 Jahren (2016-2025), die Erfahrungen in der Kartierung von Waldbiotop- und Waldlebensraumtypen dokumentieren. (zwingend für Personen, die weitere Kartierende anleiten, wobei angeleitete Kartierende am u.g. Kurs nicht zwingend teilgenommen haben müssen) oder - der Nachweis über die Teilnahme am Kurs Waldbiotopkartierung in Sachsen 2024 oder 2025, welcher vom Staatsbetrieb Sachsenforst angeboten wurde (Die Anleitung weiterer Kartierender ohne entsprechende Referenzen ist dann jedoch ausgeschlossen!) - Eine entsprechende Artenkenntnis zur Kartierung von Waldbiotopen wird für alle Kartierenden vorausgesetzt. Für die Kartierung der in den jeweiligen Losen vorkommenden Offenland-Typen, insbesondere bei Gewässer-, Grünland-, Moor- und Felsentypen, sind Personen mit entsprechender Artenkenntnis einzubinden, sofern die bewertungsrelevanten Arten nicht hinreichend genau von den angegebenen Kartierenden angesprochen werden können. Auf Nachfrage des Bestellers sind die eingebundenen Artenkenner zu benennen. - Zusätzlich sind für die Lose 1, 3 und 11 (Gebiete mit Schwerpunkt Fels-Biotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Fels-Biotopen und Lebensraumtypen mit der entsprechenden Artenkenntnis insbesondere für Kryptogamen aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. - Zusätzlich sind für das Los 13 (FFH-Gebiete mit Schwerpunkt Moorbiotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Biotopen und Lebensraumtypen in Moorgebieten und eine entsprechende Artenkenntnis in Bezug auf diese Biotope aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen Beschreibung: - eine Kopie des erfolgreichen Abschlusses eines Hochschul- oder Fachhochschul-Studiums im Bereich Forst, Naturschutz, Umwelt, Landschaftsökologie oder vergleichbar für alle für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Nennung der verfügbaren Arbeitskapazität für die WBK (Anzahl Lose/Objekte) Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Namentliche Benennung der zum Einsatz kommenden Kartierenden. - ausgefülltes Formular zur Einholung des Wettbewerbsregisterauszuges gem. §6 WRegG - Erklärung im Zusammenhang mit Russlandsanktionen5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 100,005.1.11 AuftragsunterlagenSprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: evergabe.sachsen.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 10/02/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: in Bezug auf Eignung Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung 5.1 Los: LOT-0008 Titel: 272 Objekte Beschreibung: TK PLauen (FFH Vogtländische Pöhle, Kemnitztal, Rosenbachgebiet, Separate Fledermausquartiere u. -habitate Vogtland/Westerzgebirge) Interne Kennung: LOT-00085.1.1 ZweckArt des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 77230000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft5.1.2 ErfüllungsortStadt: Bautzen Postleitzahl: 02625 Land, Gliederung (NUTS): Bautzen (DED2C) Land: Deutschland5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 16/03/2026 Enddatum der Laufzeit: 31/01/20275.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Beginn mit Vertragsschluss5.1.7 Strategische AuftragsvergabeZiel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: - mind. 2 Referenzen (abgeschlossene ausgeführte Auftragsarbeiten von selbstständigen oder angestellten Personen) in den vorangegangenen 10 Jahren (2016-2025), die Erfahrungen in der Kartierung von Waldbiotop- und Waldlebensraumtypen dokumentieren. (zwingend für Personen, die weitere Kartierende anleiten, wobei angeleitete Kartierende am u.g. Kurs nicht zwingend teilgenommen haben müssen) oder - der Nachweis über die Teilnahme am Kurs Waldbiotopkartierung in Sachsen 2024 oder 2025, welcher vom Staatsbetrieb Sachsenforst angeboten wurde (Die Anleitung weiterer Kartierender ohne entsprechende Referenzen ist dann jedoch ausgeschlossen!) - Eine entsprechende Artenkenntnis zur Kartierung von Waldbiotopen wird für alle Kartierenden vorausgesetzt. Für die Kartierung der in den jeweiligen Losen vorkommenden Offenland-Typen, insbesondere bei Gewässer-, Grünland-, Moor- und Felsentypen, sind Personen mit entsprechender Artenkenntnis einzubinden, sofern die bewertungsrelevanten Arten nicht hinreichend genau von den angegebenen Kartierenden angesprochen werden können. Auf Nachfrage des Bestellers sind die eingebundenen Artenkenner zu benennen. - Zusätzlich sind für die Lose 1, 3 und 11 (Gebiete mit Schwerpunkt Fels-Biotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Fels-Biotopen und Lebensraumtypen mit der entsprechenden Artenkenntnis insbesondere für Kryptogamen aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. - Zusätzlich sind für das Los 13 (FFH-Gebiete mit Schwerpunkt Moorbiotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Biotopen und Lebensraumtypen in Moorgebieten und eine entsprechende Artenkenntnis in Bezug auf diese Biotope aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen Beschreibung: - eine Kopie des erfolgreichen Abschlusses eines Hochschul- oder Fachhochschul-Studiums im Bereich Forst, Naturschutz, Umwelt, Landschaftsökologie oder vergleichbar für alle für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Nennung der verfügbaren Arbeitskapazität für die WBK (Anzahl Lose/Objekte) Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Namentliche Benennung der zum Einsatz kommenden Kartierenden. - ausgefülltes Formular zur Einholung des Wettbewerbsregisterauszuges gem. §6 WRegG - Erklärung im Zusammenhang mit Russlandsanktionen5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 100,005.1.11 AuftragsunterlagenSprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: evergabe.sachsen.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 10/02/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: in Bezug auf Eignung Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung 5.1 Los: LOT-0008 Titel: 272 Objekte Beschreibung: TK PLauen (FFH Vogtländische Pöhle, Kemnitztal, Rosenbachgebiet, Separate Fledermausquartiere u. -habitate Vogtland/Westerzgebirge) Interne Kennung: LOT-00085.1.1 ZweckArt des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 77230000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft5.1.2 ErfüllungsortStadt: Plauen Postleitzahl: 08523 Land, Gliederung (NUTS): Vogtlandkreis (DED44) Land: Deutschland5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 16/03/2026 Enddatum der Laufzeit: 31/01/20275.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Beginn mit Vertragsschluss5.1.7 Strategische AuftragsvergabeZiel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: - mind. 2 Referenzen (abgeschlossene ausgeführte Auftragsarbeiten von selbstständigen oder angestellten Personen) in den vorangegangenen 10 Jahren (2016-2025), die Erfahrungen in der Kartierung von Waldbiotop- und Waldlebensraumtypen dokumentieren. (zwingend für Personen, die weitere Kartierende anleiten, wobei angeleitete Kartierende am u.g. Kurs nicht zwingend teilgenommen haben müssen) oder - der Nachweis über die Teilnahme am Kurs Waldbiotopkartierung in Sachsen 2024 oder 2025, welcher vom Staatsbetrieb Sachsenforst angeboten wurde (Die Anleitung weiterer Kartierender ohne entsprechende Referenzen ist dann jedoch ausgeschlossen!) - Eine entsprechende Artenkenntnis zur Kartierung von Waldbiotopen wird für alle Kartierenden vorausgesetzt. Für die Kartierung der in den jeweiligen Losen vorkommenden Offenland-Typen, insbesondere bei Gewässer-, Grünland-, Moor- und Felsentypen, sind Personen mit entsprechender Artenkenntnis einzubinden, sofern die bewertungsrelevanten Arten nicht hinreichend genau von den angegebenen Kartierenden angesprochen werden können. Auf Nachfrage des Bestellers sind die eingebundenen Artenkenner zu benennen. - Zusätzlich sind für die Lose 1, 3 und 11 (Gebiete mit Schwerpunkt Fels-Biotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Fels-Biotopen und Lebensraumtypen mit der entsprechenden Artenkenntnis insbesondere für Kryptogamen aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. - Zusätzlich sind für das Los 13 (FFH-Gebiete mit Schwerpunkt Moorbiotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Biotopen und Lebensraumtypen in Moorgebieten und eine entsprechende Artenkenntnis in Bezug auf diese Biotope aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen Beschreibung: - eine Kopie des erfolgreichen Abschlusses eines Hochschul- oder Fachhochschul-Studiums im Bereich Forst, Naturschutz, Umwelt, Landschaftsökologie oder vergleichbar für alle für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Nennung der verfügbaren Arbeitskapazität für die WBK (Anzahl Lose/Objekte) Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Namentliche Benennung der zum Einsatz kommenden Kartierenden. - ausgefülltes Formular zur Einholung des Wettbewerbsregisterauszuges gem. §6 WRegG - Erklärung im Zusammenhang mit Russlandsanktionen5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 100,005.1.11 AuftragsunterlagenSprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: evergabe.sachsen.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 10/02/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: in Bezug auf Eignung Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung 5.1 Los: LOT-0009 Titel: 204 Objekte Beschreibung: TK Gröditz, Zeithain (FFH Röderaue und Teiche unterhalb Großenhain) Interne Kennung: LOT-00095.1.1 ZweckArt des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 77230000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft5.1.2 ErfüllungsortStadt: Gröditz Postleitzahl: 01609 Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E) Land: Deutschland5.1.2 ErfüllungsortStadt: Zeithain Postleitzahl: 01619 Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E) Land: Deutschland5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 16/03/2026 Enddatum der Laufzeit: 31/01/20275.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Beginn mit Vertragsschluss5.1.7 Strategische AuftragsvergabeZiel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: - mind. 2 Referenzen (abgeschlossene ausgeführte Auftragsarbeiten von selbstständigen oder angestellten Personen) in den vorangegangenen 10 Jahren (2016-2025), die Erfahrungen in der Kartierung von Waldbiotop- und Waldlebensraumtypen dokumentieren. (zwingend für Personen, die weitere Kartierende anleiten, wobei angeleitete Kartierende am u.g. Kurs nicht zwingend teilgenommen haben müssen) oder - der Nachweis über die Teilnahme am Kurs Waldbiotopkartierung in Sachsen 2024 oder 2025, welcher vom Staatsbetrieb Sachsenforst angeboten wurde (Die Anleitung weiterer Kartierender ohne entsprechende Referenzen ist dann jedoch ausgeschlossen!) - Eine entsprechende Artenkenntnis zur Kartierung von Waldbiotopen wird für alle Kartierenden vorausgesetzt. Für die Kartierung der in den jeweiligen Losen vorkommenden Offenland-Typen, insbesondere bei Gewässer-, Grünland-, Moor- und Felsentypen, sind Personen mit entsprechender Artenkenntnis einzubinden, sofern die bewertungsrelevanten Arten nicht hinreichend genau von den angegebenen Kartierenden angesprochen werden können. Auf Nachfrage des Bestellers sind die eingebundenen Artenkenner zu benennen. - Zusätzlich sind für die Lose 1, 3 und 11 (Gebiete mit Schwerpunkt Fels-Biotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Fels-Biotopen und Lebensraumtypen mit der entsprechenden Artenkenntnis insbesondere für Kryptogamen aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. - Zusätzlich sind für das Los 13 (FFH-Gebiete mit Schwerpunkt Moorbiotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Biotopen und Lebensraumtypen in Moorgebieten und eine entsprechende Artenkenntnis in Bezug auf diese Biotope aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen Beschreibung: - eine Kopie des erfolgreichen Abschlusses eines Hochschul- oder Fachhochschul-Studiums im Bereich Forst, Naturschutz, Umwelt, Landschaftsökologie oder vergleichbar für alle für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Nennung der verfügbaren Arbeitskapazität für die WBK (Anzahl Lose/Objekte) Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Namentliche Benennung der zum Einsatz kommenden Kartierenden. - ausgefülltes Formular zur Einholung des Wettbewerbsregisterauszuges gem. §6 WRegG - Erklärung im Zusammenhang mit Russlandsanktionen5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 100,005.1.11 AuftragsunterlagenSprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: evergabe.sachsen.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 10/02/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: in Bezug auf Eignung Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung 5.1 Los: LOT-0010 Titel: 167 Objekte Beschreibung: TK Mühltroff, Gefell, Hof (FFH Nordwestvogtländische Teiche und Moor Oberlinda, Wisenta und Zeitera, Kleingewässer um Mißlareuth) Interne Kennung: LOT-00105.1.1 ZweckArt des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 77230000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft5.1.2 ErfüllungsortStadt: Plauen Postleitzahl: 08523 Land, Gliederung (NUTS): Vogtlandkreis (DED44) Land: Deutschland5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 16/03/2026 Enddatum der Laufzeit: 31/01/20275.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Beginn mit Vertragsschluss5.1.7 Strategische AuftragsvergabeZiel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: - mind. 2 Referenzen (abgeschlossene ausgeführte Auftragsarbeiten von selbstständigen oder angestellten Personen) in den vorangegangenen 10 Jahren (2016-2025), die Erfahrungen in der Kartierung von Waldbiotop- und Waldlebensraumtypen dokumentieren. (zwingend für Personen, die weitere Kartierende anleiten, wobei angeleitete Kartierende am u.g. Kurs nicht zwingend teilgenommen haben müssen) oder - der Nachweis über die Teilnahme am Kurs Waldbiotopkartierung in Sachsen 2024 oder 2025, welcher vom Staatsbetrieb Sachsenforst angeboten wurde (Die Anleitung weiterer Kartierender ohne entsprechende Referenzen ist dann jedoch ausgeschlossen!) - Eine entsprechende Artenkenntnis zur Kartierung von Waldbiotopen wird für alle Kartierenden vorausgesetzt. Für die Kartierung der in den jeweiligen Losen vorkommenden Offenland-Typen, insbesondere bei Gewässer-, Grünland-, Moor- und Felsentypen, sind Personen mit entsprechender Artenkenntnis einzubinden, sofern die bewertungsrelevanten Arten nicht hinreichend genau von den angegebenen Kartierenden angesprochen werden können. Auf Nachfrage des Bestellers sind die eingebundenen Artenkenner zu benennen. - Zusätzlich sind für die Lose 1, 3 und 11 (Gebiete mit Schwerpunkt Fels-Biotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Fels-Biotopen und Lebensraumtypen mit der entsprechenden Artenkenntnis insbesondere für Kryptogamen aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. - Zusätzlich sind für das Los 13 (FFH-Gebiete mit Schwerpunkt Moorbiotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Biotopen und Lebensraumtypen in Moorgebieten und eine entsprechende Artenkenntnis in Bezug auf diese Biotope aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen Beschreibung: - eine Kopie des erfolgreichen Abschlusses eines Hochschul- oder Fachhochschul-Studiums im Bereich Forst, Naturschutz, Umwelt, Landschaftsökologie oder vergleichbar für alle für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Nennung der verfügbaren Arbeitskapazität für die WBK (Anzahl Lose/Objekte) Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Namentliche Benennung der zum Einsatz kommenden Kartierenden. - ausgefülltes Formular zur Einholung des Wettbewerbsregisterauszuges gem. §6 WRegG - Erklärung im Zusammenhang mit Russlandsanktionen5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 100,005.1.11 AuftragsunterlagenSprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: evergabe.sachsen.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 10/02/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: in Bezug auf Eignung Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung 5.1 Los: LOT-0009 Titel: 204 Objekte Beschreibung: TK Gröditz, Zeithain (FFH Röderaue und Teiche unterhalb Großenhain) Interne Kennung: LOT-00095.1.1 ZweckArt des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 77230000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft5.1.2 ErfüllungsortStadt: Gröditz Postleitzahl: 01609 Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E) Land: Deutschland5.1.2 ErfüllungsortStadt: Zeithain Postleitzahl: 01619 Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E) Land: Deutschland5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 16/03/2026 Enddatum der Laufzeit: 31/01/20275.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Beginn mit Vertragsschluss5.1.7 Strategische AuftragsvergabeZiel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: - mind. 2 Referenzen (abgeschlossene ausgeführte Auftragsarbeiten von selbstständigen oder angestellten Personen) in den vorangegangenen 10 Jahren (2016-2025), die Erfahrungen in der Kartierung von Waldbiotop- und Waldlebensraumtypen dokumentieren. (zwingend für Personen, die weitere Kartierende anleiten, wobei angeleitete Kartierende am u.g. Kurs nicht zwingend teilgenommen haben müssen) oder - der Nachweis über die Teilnahme am Kurs Waldbiotopkartierung in Sachsen 2024 oder 2025, welcher vom Staatsbetrieb Sachsenforst angeboten wurde (Die Anleitung weiterer Kartierender ohne entsprechende Referenzen ist dann jedoch ausgeschlossen!) - Eine entsprechende Artenkenntnis zur Kartierung von Waldbiotopen wird für alle Kartierenden vorausgesetzt. Für die Kartierung der in den jeweiligen Losen vorkommenden Offenland-Typen, insbesondere bei Gewässer-, Grünland-, Moor- und Felsentypen, sind Personen mit entsprechender Artenkenntnis einzubinden, sofern die bewertungsrelevanten Arten nicht hinreichend genau von den angegebenen Kartierenden angesprochen werden können. Auf Nachfrage des Bestellers sind die eingebundenen Artenkenner zu benennen. - Zusätzlich sind für die Lose 1, 3 und 11 (Gebiete mit Schwerpunkt Fels-Biotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Fels-Biotopen und Lebensraumtypen mit der entsprechenden Artenkenntnis insbesondere für Kryptogamen aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. - Zusätzlich sind für das Los 13 (FFH-Gebiete mit Schwerpunkt Moorbiotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Biotopen und Lebensraumtypen in Moorgebieten und eine entsprechende Artenkenntnis in Bezug auf diese Biotope aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen Beschreibung: - eine Kopie des erfolgreichen Abschlusses eines Hochschul- oder Fachhochschul-Studiums im Bereich Forst, Naturschutz, Umwelt, Landschaftsökologie oder vergleichbar für alle für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Nennung der verfügbaren Arbeitskapazität für die WBK (Anzahl Lose/Objekte) Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Namentliche Benennung der zum Einsatz kommenden Kartierenden. - ausgefülltes Formular zur Einholung des Wettbewerbsregisterauszuges gem. §6 WRegG - Erklärung im Zusammenhang mit Russlandsanktionen5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 100,005.1.11 AuftragsunterlagenSprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: evergabe.sachsen.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 10/02/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: in Bezug auf Eignung Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung 5.1 Los: LOT-0010 Titel: 167 Objekte Beschreibung: TK Mühltroff, Gefell, Hof (FFH Nordwestvogtländische Teiche und Moor Oberlinda, Wisenta und Zeitera, Kleingewässer um Mißlareuth) Interne Kennung: LOT-00105.1.1 ZweckArt des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 77230000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft5.1.2 ErfüllungsortStadt: Mühltroff Postleitzahl: 07919 Land, Gliederung (NUTS): Vogtlandkreis (DED44) Land: Deutschland5.1.2 ErfüllungsortStadt: Gefell Postleitzahl: 07926 Land, Gliederung (NUTS): Saale-Orla-Kreis (DEG0K) Land: Deutschland5.1.2 ErfüllungsortStadt: Hof Postleitzahl: 95030 Land, Gliederung (NUTS): Hof, Kreisfreie Stadt (DE244) Land: Deutschland5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 16/03/2026 Enddatum der Laufzeit: 31/01/20275.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Beginn mit Vertragsschluss5.1.7 Strategische AuftragsvergabeZiel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: - mind. 2 Referenzen (abgeschlossene ausgeführte Auftragsarbeiten von selbstständigen oder angestellten Personen) in den vorangegangenen 10 Jahren (2016-2025), die Erfahrungen in der Kartierung von Waldbiotop- und Waldlebensraumtypen dokumentieren. (zwingend für Personen, die weitere Kartierende anleiten, wobei angeleitete Kartierende am u.g. Kurs nicht zwingend teilgenommen haben müssen) oder - der Nachweis über die Teilnahme am Kurs Waldbiotopkartierung in Sachsen 2024 oder 2025, welcher vom Staatsbetrieb Sachsenforst angeboten wurde (Die Anleitung weiterer Kartierender ohne entsprechende Referenzen ist dann jedoch ausgeschlossen!) - Eine entsprechende Artenkenntnis zur Kartierung von Waldbiotopen wird für alle Kartierenden vorausgesetzt. Für die Kartierung der in den jeweiligen Losen vorkommenden Offenland-Typen, insbesondere bei Gewässer-, Grünland-, Moor- und Felsentypen, sind Personen mit entsprechender Artenkenntnis einzubinden, sofern die bewertungsrelevanten Arten nicht hinreichend genau von den angegebenen Kartierenden angesprochen werden können. Auf Nachfrage des Bestellers sind die eingebundenen Artenkenner zu benennen. - Zusätzlich sind für die Lose 1, 3 und 11 (Gebiete mit Schwerpunkt Fels-Biotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Fels-Biotopen und Lebensraumtypen mit der entsprechenden Artenkenntnis insbesondere für Kryptogamen aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. - Zusätzlich sind für das Los 13 (FFH-Gebiete mit Schwerpunkt Moorbiotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Biotopen und Lebensraumtypen in Moorgebieten und eine entsprechende Artenkenntnis in Bezug auf diese Biotope aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen Beschreibung: - eine Kopie des erfolgreichen Abschlusses eines Hochschul- oder Fachhochschul-Studiums im Bereich Forst, Naturschutz, Umwelt, Landschaftsökologie oder vergleichbar für alle für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Nennung der verfügbaren Arbeitskapazität für die WBK (Anzahl Lose/Objekte) Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Namentliche Benennung der zum Einsatz kommenden Kartierenden. - ausgefülltes Formular zur Einholung des Wettbewerbsregisterauszuges gem. §6 WRegG - Erklärung im Zusammenhang mit Russlandsanktionen5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 100,005.1.11 AuftragsunterlagenSprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: evergabe.sachsen.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 10/02/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: in Bezug auf Eignung Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung 5.1 Los: LOT-0011 Titel: 160 Objekte Beschreibung: TK Reinhardtsdorf Schöna (FFH Tafelberge und Felsreviere der linkselbischen Sächsischen Schweiz) Interne Kennung: LOT-00115.1.1 ZweckArt des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 77230000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft5.1.2 ErfüllungsortStadt: Bautzen Postleitzahl: 02625 Land, Gliederung (NUTS): Bautzen (DED2C) Land: Deutschland5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 16/03/2026 Enddatum der Laufzeit: 31/01/20275.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Beginn mit Vertragsschluss5.1.7 Strategische AuftragsvergabeZiel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: - mind. 2 Referenzen (abgeschlossene ausgeführte Auftragsarbeiten von selbstständigen oder angestellten Personen) in den vorangegangenen 10 Jahren (2016-2025), die Erfahrungen in der Kartierung von Waldbiotop- und Waldlebensraumtypen dokumentieren. (zwingend für Personen, die weitere Kartierende anleiten, wobei angeleitete Kartierende am u.g. Kurs nicht zwingend teilgenommen haben müssen) oder - der Nachweis über die Teilnahme am Kurs Waldbiotopkartierung in Sachsen 2024 oder 2025, welcher vom Staatsbetrieb Sachsenforst angeboten wurde (Die Anleitung weiterer Kartierender ohne entsprechende Referenzen ist dann jedoch ausgeschlossen!) - Eine entsprechende Artenkenntnis zur Kartierung von Waldbiotopen wird für alle Kartierenden vorausgesetzt. Für die Kartierung der in den jeweiligen Losen vorkommenden Offenland-Typen, insbesondere bei Gewässer-, Grünland-, Moor- und Felsentypen, sind Personen mit entsprechender Artenkenntnis einzubinden, sofern die bewertungsrelevanten Arten nicht hinreichend genau von den angegebenen Kartierenden angesprochen werden können. Auf Nachfrage des Bestellers sind die eingebundenen Artenkenner zu benennen. - Zusätzlich sind für die Lose 1, 3 und 11 (Gebiete mit Schwerpunkt Fels-Biotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Fels-Biotopen und Lebensraumtypen mit der entsprechenden Artenkenntnis insbesondere für Kryptogamen aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. - Zusätzlich sind für das Los 13 (FFH-Gebiete mit Schwerpunkt Moorbiotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Biotopen und Lebensraumtypen in Moorgebieten und eine entsprechende Artenkenntnis in Bezug auf diese Biotope aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen Beschreibung: - eine Kopie des erfolgreichen Abschlusses eines Hochschul- oder Fachhochschul-Studiums im Bereich Forst, Naturschutz, Umwelt, Landschaftsökologie oder vergleichbar für alle für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Nennung der verfügbaren Arbeitskapazität für die WBK (Anzahl Lose/Objekte) Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Namentliche Benennung der zum Einsatz kommenden Kartierenden. - ausgefülltes Formular zur Einholung des Wettbewerbsregisterauszuges gem. §6 WRegG - Erklärung im Zusammenhang mit Russlandsanktionen5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 100,005.1.11 AuftragsunterlagenSprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: evergabe.sachsen.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 10/02/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: in Bezug auf Eignung Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung 5.1 Los: LOT-0008 Titel: 272 Objekte Beschreibung: TK PLauen (FFH Vogtländische Pöhle, Kemnitztal, Rosenbachgebiet, Separate Fledermausquartiere u. -habitate Vogtland/Westerzgebirge) Interne Kennung: LOT-00085.1.1 ZweckArt des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 77230000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft5.1.2 ErfüllungsortStadt: Bautzen Postleitzahl: 02625 Land, Gliederung (NUTS): Bautzen (DED2C) Land: Deutschland5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 16/03/2026 Enddatum der Laufzeit: 31/01/20275.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Beginn mit Vertragsschluss5.1.7 Strategische AuftragsvergabeZiel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: - mind. 2 Referenzen (abgeschlossene ausgeführte Auftragsarbeiten von selbstständigen oder angestellten Personen) in den vorangegangenen 10 Jahren (2016-2025), die Erfahrungen in der Kartierung von Waldbiotop- und Waldlebensraumtypen dokumentieren. (zwingend für Personen, die weitere Kartierende anleiten, wobei angeleitete Kartierende am u.g. Kurs nicht zwingend teilgenommen haben müssen) oder - der Nachweis über die Teilnahme am Kurs Waldbiotopkartierung in Sachsen 2024 oder 2025, welcher vom Staatsbetrieb Sachsenforst angeboten wurde (Die Anleitung weiterer Kartierender ohne entsprechende Referenzen ist dann jedoch ausgeschlossen!) - Eine entsprechende Artenkenntnis zur Kartierung von Waldbiotopen wird für alle Kartierenden vorausgesetzt. Für die Kartierung der in den jeweiligen Losen vorkommenden Offenland-Typen, insbesondere bei Gewässer-, Grünland-, Moor- und Felsentypen, sind Personen mit entsprechender Artenkenntnis einzubinden, sofern die bewertungsrelevanten Arten nicht hinreichend genau von den angegebenen Kartierenden angesprochen werden können. Auf Nachfrage des Bestellers sind die eingebundenen Artenkenner zu benennen. - Zusätzlich sind für die Lose 1, 3 und 11 (Gebiete mit Schwerpunkt Fels-Biotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Fels-Biotopen und Lebensraumtypen mit der entsprechenden Artenkenntnis insbesondere für Kryptogamen aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. - Zusätzlich sind für das Los 13 (FFH-Gebiete mit Schwerpunkt Moorbiotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Biotopen und Lebensraumtypen in Moorgebieten und eine entsprechende Artenkenntnis in Bezug auf diese Biotope aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen Beschreibung: - eine Kopie des erfolgreichen Abschlusses eines Hochschul- oder Fachhochschul-Studiums im Bereich Forst, Naturschutz, Umwelt, Landschaftsökologie oder vergleichbar für alle für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Nennung der verfügbaren Arbeitskapazität für die WBK (Anzahl Lose/Objekte) Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Namentliche Benennung der zum Einsatz kommenden Kartierenden. - ausgefülltes Formular zur Einholung des Wettbewerbsregisterauszuges gem. §6 WRegG - Erklärung im Zusammenhang mit Russlandsanktionen5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 100,005.1.11 AuftragsunterlagenSprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: evergabe.sachsen.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 10/02/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: in Bezug auf Eignung Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung 5.1 Los: LOT-0008 Titel: 272 Objekte Beschreibung: TK PLauen (FFH Vogtländische Pöhle, Kemnitztal, Rosenbachgebiet, Separate Fledermausquartiere u. -habitate Vogtland/Westerzgebirge) Interne Kennung: LOT-00085.1.1 ZweckArt des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 77230000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft5.1.2 ErfüllungsortStadt: Bautzen Postleitzahl: 02625 Land, Gliederung (NUTS): Bautzen (DED2C) Land: Deutschland5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 16/03/2026 Enddatum der Laufzeit: 31/01/20275.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Beginn mit Vertragsschluss5.1.7 Strategische AuftragsvergabeZiel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: - mind. 2 Referenzen (abgeschlossene ausgeführte Auftragsarbeiten von selbstständigen oder angestellten Personen) in den vorangegangenen 10 Jahren (2016-2025), die Erfahrungen in der Kartierung von Waldbiotop- und Waldlebensraumtypen dokumentieren. (zwingend für Personen, die weitere Kartierende anleiten, wobei angeleitete Kartierende am u.g. Kurs nicht zwingend teilgenommen haben müssen) oder - der Nachweis über die Teilnahme am Kurs Waldbiotopkartierung in Sachsen 2024 oder 2025, welcher vom Staatsbetrieb Sachsenforst angeboten wurde (Die Anleitung weiterer Kartierender ohne entsprechende Referenzen ist dann jedoch ausgeschlossen!) - Eine entsprechende Artenkenntnis zur Kartierung von Waldbiotopen wird für alle Kartierenden vorausgesetzt. Für die Kartierung der in den jeweiligen Losen vorkommenden Offenland-Typen, insbesondere bei Gewässer-, Grünland-, Moor- und Felsentypen, sind Personen mit entsprechender Artenkenntnis einzubinden, sofern die bewertungsrelevanten Arten nicht hinreichend genau von den angegebenen Kartierenden angesprochen werden können. Auf Nachfrage des Bestellers sind die eingebundenen Artenkenner zu benennen. - Zusätzlich sind für die Lose 1, 3 und 11 (Gebiete mit Schwerpunkt Fels-Biotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Fels-Biotopen und Lebensraumtypen mit der entsprechenden Artenkenntnis insbesondere für Kryptogamen aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. - Zusätzlich sind für das Los 13 (FFH-Gebiete mit Schwerpunkt Moorbiotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Biotopen und Lebensraumtypen in Moorgebieten und eine entsprechende Artenkenntnis in Bezug auf diese Biotope aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen Beschreibung: - eine Kopie des erfolgreichen Abschlusses eines Hochschul- oder Fachhochschul-Studiums im Bereich Forst, Naturschutz, Umwelt, Landschaftsökologie oder vergleichbar für alle für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Nennung der verfügbaren Arbeitskapazität für die WBK (Anzahl Lose/Objekte) Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Namentliche Benennung der zum Einsatz kommenden Kartierenden. - ausgefülltes Formular zur Einholung des Wettbewerbsregisterauszuges gem. §6 WRegG - Erklärung im Zusammenhang mit Russlandsanktionen5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 100,005.1.11 AuftragsunterlagenSprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: evergabe.sachsen.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 10/02/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: in Bezug auf Eignung Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung 5.1 Los: LOT-0008 Titel: 272 Objekte Beschreibung: TK PLauen (FFH Vogtländische Pöhle, Kemnitztal, Rosenbachgebiet, Separate Fledermausquartiere u. -habitate Vogtland/Westerzgebirge) Interne Kennung: LOT-00085.1.1 ZweckArt des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 77230000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft5.1.2 ErfüllungsortStadt: Plauen Postleitzahl: 08523 Land, Gliederung (NUTS): Vogtlandkreis (DED44) Land: Deutschland5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 16/03/2026 Enddatum der Laufzeit: 31/01/20275.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Beginn mit Vertragsschluss5.1.7 Strategische AuftragsvergabeZiel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: - mind. 2 Referenzen (abgeschlossene ausgeführte Auftragsarbeiten von selbstständigen oder angestellten Personen) in den vorangegangenen 10 Jahren (2016-2025), die Erfahrungen in der Kartierung von Waldbiotop- und Waldlebensraumtypen dokumentieren. (zwingend für Personen, die weitere Kartierende anleiten, wobei angeleitete Kartierende am u.g. Kurs nicht zwingend teilgenommen haben müssen) oder - der Nachweis über die Teilnahme am Kurs Waldbiotopkartierung in Sachsen 2024 oder 2025, welcher vom Staatsbetrieb Sachsenforst angeboten wurde (Die Anleitung weiterer Kartierender ohne entsprechende Referenzen ist dann jedoch ausgeschlossen!) - Eine entsprechende Artenkenntnis zur Kartierung von Waldbiotopen wird für alle Kartierenden vorausgesetzt. Für die Kartierung der in den jeweiligen Losen vorkommenden Offenland-Typen, insbesondere bei Gewässer-, Grünland-, Moor- und Felsentypen, sind Personen mit entsprechender Artenkenntnis einzubinden, sofern die bewertungsrelevanten Arten nicht hinreichend genau von den angegebenen Kartierenden angesprochen werden können. Auf Nachfrage des Bestellers sind die eingebundenen Artenkenner zu benennen. - Zusätzlich sind für die Lose 1, 3 und 11 (Gebiete mit Schwerpunkt Fels-Biotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Fels-Biotopen und Lebensraumtypen mit der entsprechenden Artenkenntnis insbesondere für Kryptogamen aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. - Zusätzlich sind für das Los 13 (FFH-Gebiete mit Schwerpunkt Moorbiotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Biotopen und Lebensraumtypen in Moorgebieten und eine entsprechende Artenkenntnis in Bezug auf diese Biotope aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen Beschreibung: - eine Kopie des erfolgreichen Abschlusses eines Hochschul- oder Fachhochschul-Studiums im Bereich Forst, Naturschutz, Umwelt, Landschaftsökologie oder vergleichbar für alle für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Nennung der verfügbaren Arbeitskapazität für die WBK (Anzahl Lose/Objekte) Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Namentliche Benennung der zum Einsatz kommenden Kartierenden. - ausgefülltes Formular zur Einholung des Wettbewerbsregisterauszuges gem. §6 WRegG - Erklärung im Zusammenhang mit Russlandsanktionen5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 100,005.1.11 AuftragsunterlagenSprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: evergabe.sachsen.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 10/02/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: in Bezug auf Eignung Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung 5.1 Los: LOT-0009 Titel: 204 Objekte Beschreibung: TK Gröditz, Zeithain (FFH Röderaue und Teiche unterhalb Großenhain) Interne Kennung: LOT-00095.1.1 ZweckArt des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 77230000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft5.1.2 ErfüllungsortStadt: Gröditz Postleitzahl: 01609 Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E) Land: Deutschland5.1.2 ErfüllungsortStadt: Zeithain Postleitzahl: 01619 Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E) Land: Deutschland5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 16/03/2026 Enddatum der Laufzeit: 31/01/20275.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Beginn mit Vertragsschluss5.1.7 Strategische AuftragsvergabeZiel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: - mind. 2 Referenzen (abgeschlossene ausgeführte Auftragsarbeiten von selbstständigen oder angestellten Personen) in den vorangegangenen 10 Jahren (2016-2025), die Erfahrungen in der Kartierung von Waldbiotop- und Waldlebensraumtypen dokumentieren. (zwingend für Personen, die weitere Kartierende anleiten, wobei angeleitete Kartierende am u.g. Kurs nicht zwingend teilgenommen haben müssen) oder - der Nachweis über die Teilnahme am Kurs Waldbiotopkartierung in Sachsen 2024 oder 2025, welcher vom Staatsbetrieb Sachsenforst angeboten wurde (Die Anleitung weiterer Kartierender ohne entsprechende Referenzen ist dann jedoch ausgeschlossen!) - Eine entsprechende Artenkenntnis zur Kartierung von Waldbiotopen wird für alle Kartierenden vorausgesetzt. Für die Kartierung der in den jeweiligen Losen vorkommenden Offenland-Typen, insbesondere bei Gewässer-, Grünland-, Moor- und Felsentypen, sind Personen mit entsprechender Artenkenntnis einzubinden, sofern die bewertungsrelevanten Arten nicht hinreichend genau von den angegebenen Kartierenden angesprochen werden können. Auf Nachfrage des Bestellers sind die eingebundenen Artenkenner zu benennen. - Zusätzlich sind für die Lose 1, 3 und 11 (Gebiete mit Schwerpunkt Fels-Biotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Fels-Biotopen und Lebensraumtypen mit der entsprechenden Artenkenntnis insbesondere für Kryptogamen aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. - Zusätzlich sind für das Los 13 (FFH-Gebiete mit Schwerpunkt Moorbiotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Biotopen und Lebensraumtypen in Moorgebieten und eine entsprechende Artenkenntnis in Bezug auf diese Biotope aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen Beschreibung: - eine Kopie des erfolgreichen Abschlusses eines Hochschul- oder Fachhochschul-Studiums im Bereich Forst, Naturschutz, Umwelt, Landschaftsökologie oder vergleichbar für alle für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Nennung der verfügbaren Arbeitskapazität für die WBK (Anzahl Lose/Objekte) Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Namentliche Benennung der zum Einsatz kommenden Kartierenden. - ausgefülltes Formular zur Einholung des Wettbewerbsregisterauszuges gem. §6 WRegG - Erklärung im Zusammenhang mit Russlandsanktionen5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 100,005.1.11 AuftragsunterlagenSprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: evergabe.sachsen.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 10/02/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: in Bezug auf Eignung Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung 5.1 Los: LOT-0010 Titel: 167 Objekte Beschreibung: TK Mühltroff, Gefell, Hof (FFH Nordwestvogtländische Teiche und Moor Oberlinda, Wisenta und Zeitera, Kleingewässer um Mißlareuth) Interne Kennung: LOT-00105.1.1 ZweckArt des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 77230000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft5.1.2 ErfüllungsortStadt: Plauen Postleitzahl: 08523 Land, Gliederung (NUTS): Vogtlandkreis (DED44) Land: Deutschland5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 16/03/2026 Enddatum der Laufzeit: 31/01/20275.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Beginn mit Vertragsschluss5.1.7 Strategische AuftragsvergabeZiel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: - mind. 2 Referenzen (abgeschlossene ausgeführte Auftragsarbeiten von selbstständigen oder angestellten Personen) in den vorangegangenen 10 Jahren (2016-2025), die Erfahrungen in der Kartierung von Waldbiotop- und Waldlebensraumtypen dokumentieren. (zwingend für Personen, die weitere Kartierende anleiten, wobei angeleitete Kartierende am u.g. Kurs nicht zwingend teilgenommen haben müssen) oder - der Nachweis über die Teilnahme am Kurs Waldbiotopkartierung in Sachsen 2024 oder 2025, welcher vom Staatsbetrieb Sachsenforst angeboten wurde (Die Anleitung weiterer Kartierender ohne entsprechende Referenzen ist dann jedoch ausgeschlossen!) - Eine entsprechende Artenkenntnis zur Kartierung von Waldbiotopen wird für alle Kartierenden vorausgesetzt. Für die Kartierung der in den jeweiligen Losen vorkommenden Offenland-Typen, insbesondere bei Gewässer-, Grünland-, Moor- und Felsentypen, sind Personen mit entsprechender Artenkenntnis einzubinden, sofern die bewertungsrelevanten Arten nicht hinreichend genau von den angegebenen Kartierenden angesprochen werden können. Auf Nachfrage des Bestellers sind die eingebundenen Artenkenner zu benennen. - Zusätzlich sind für die Lose 1, 3 und 11 (Gebiete mit Schwerpunkt Fels-Biotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Fels-Biotopen und Lebensraumtypen mit der entsprechenden Artenkenntnis insbesondere für Kryptogamen aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. - Zusätzlich sind für das Los 13 (FFH-Gebiete mit Schwerpunkt Moorbiotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Biotopen und Lebensraumtypen in Moorgebieten und eine entsprechende Artenkenntnis in Bezug auf diese Biotope aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen Beschreibung: - eine Kopie des erfolgreichen Abschlusses eines Hochschul- oder Fachhochschul-Studiums im Bereich Forst, Naturschutz, Umwelt, Landschaftsökologie oder vergleichbar für alle für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Nennung der verfügbaren Arbeitskapazität für die WBK (Anzahl Lose/Objekte) Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Namentliche Benennung der zum Einsatz kommenden Kartierenden. - ausgefülltes Formular zur Einholung des Wettbewerbsregisterauszuges gem. §6 WRegG - Erklärung im Zusammenhang mit Russlandsanktionen5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 100,005.1.11 AuftragsunterlagenSprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: evergabe.sachsen.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 10/02/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: in Bezug auf Eignung Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung 5.1 Los: LOT-0009 Titel: 204 Objekte Beschreibung: TK Gröditz, Zeithain (FFH Röderaue und Teiche unterhalb Großenhain) Interne Kennung: LOT-00095.1.1 ZweckArt des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 77230000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft5.1.2 ErfüllungsortStadt: Gröditz Postleitzahl: 01609 Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E) Land: Deutschland5.1.2 ErfüllungsortStadt: Zeithain Postleitzahl: 01619 Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E) Land: Deutschland5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 16/03/2026 Enddatum der Laufzeit: 31/01/20275.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Beginn mit Vertragsschluss5.1.7 Strategische AuftragsvergabeZiel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: - mind. 2 Referenzen (abgeschlossene ausgeführte Auftragsarbeiten von selbstständigen oder angestellten Personen) in den vorangegangenen 10 Jahren (2016-2025), die Erfahrungen in der Kartierung von Waldbiotop- und Waldlebensraumtypen dokumentieren. (zwingend für Personen, die weitere Kartierende anleiten, wobei angeleitete Kartierende am u.g. Kurs nicht zwingend teilgenommen haben müssen) oder - der Nachweis über die Teilnahme am Kurs Waldbiotopkartierung in Sachsen 2024 oder 2025, welcher vom Staatsbetrieb Sachsenforst angeboten wurde (Die Anleitung weiterer Kartierender ohne entsprechende Referenzen ist dann jedoch ausgeschlossen!) - Eine entsprechende Artenkenntnis zur Kartierung von Waldbiotopen wird für alle Kartierenden vorausgesetzt. Für die Kartierung der in den jeweiligen Losen vorkommenden Offenland-Typen, insbesondere bei Gewässer-, Grünland-, Moor- und Felsentypen, sind Personen mit entsprechender Artenkenntnis einzubinden, sofern die bewertungsrelevanten Arten nicht hinreichend genau von den angegebenen Kartierenden angesprochen werden können. Auf Nachfrage des Bestellers sind die eingebundenen Artenkenner zu benennen. - Zusätzlich sind für die Lose 1, 3 und 11 (Gebiete mit Schwerpunkt Fels-Biotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Fels-Biotopen und Lebensraumtypen mit der entsprechenden Artenkenntnis insbesondere für Kryptogamen aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. - Zusätzlich sind für das Los 13 (FFH-Gebiete mit Schwerpunkt Moorbiotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Biotopen und Lebensraumtypen in Moorgebieten und eine entsprechende Artenkenntnis in Bezug auf diese Biotope aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen Beschreibung: - eine Kopie des erfolgreichen Abschlusses eines Hochschul- oder Fachhochschul-Studiums im Bereich Forst, Naturschutz, Umwelt, Landschaftsökologie oder vergleichbar für alle für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Nennung der verfügbaren Arbeitskapazität für die WBK (Anzahl Lose/Objekte) Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Namentliche Benennung der zum Einsatz kommenden Kartierenden. - ausgefülltes Formular zur Einholung des Wettbewerbsregisterauszuges gem. §6 WRegG - Erklärung im Zusammenhang mit Russlandsanktionen5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 100,005.1.11 AuftragsunterlagenSprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: evergabe.sachsen.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 10/02/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: in Bezug auf Eignung Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung 5.1 Los: LOT-0010 Titel: 167 Objekte Beschreibung: TK Mühltroff, Gefell, Hof (FFH Nordwestvogtländische Teiche und Moor Oberlinda, Wisenta und Zeitera, Kleingewässer um Mißlareuth) Interne Kennung: LOT-00105.1.1 ZweckArt des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 77230000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft5.1.2 ErfüllungsortStadt: Mühltroff Postleitzahl: 07919 Land, Gliederung (NUTS): Vogtlandkreis (DED44) Land: Deutschland5.1.2 ErfüllungsortStadt: Gefell Postleitzahl: 07926 Land, Gliederung (NUTS): Saale-Orla-Kreis (DEG0K) Land: Deutschland5.1.2 ErfüllungsortStadt: Hof Postleitzahl: 95030 Land, Gliederung (NUTS): Hof, Kreisfreie Stadt (DE244) Land: Deutschland5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 16/03/2026 Enddatum der Laufzeit: 31/01/20275.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Beginn mit Vertragsschluss5.1.7 Strategische AuftragsvergabeZiel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: - mind. 2 Referenzen (abgeschlossene ausgeführte Auftragsarbeiten von selbstständigen oder angestellten Personen) in den vorangegangenen 10 Jahren (2016-2025), die Erfahrungen in der Kartierung von Waldbiotop- und Waldlebensraumtypen dokumentieren. (zwingend für Personen, die weitere Kartierende anleiten, wobei angeleitete Kartierende am u.g. Kurs nicht zwingend teilgenommen haben müssen) oder - der Nachweis über die Teilnahme am Kurs Waldbiotopkartierung in Sachsen 2024 oder 2025, welcher vom Staatsbetrieb Sachsenforst angeboten wurde (Die Anleitung weiterer Kartierender ohne entsprechende Referenzen ist dann jedoch ausgeschlossen!) - Eine entsprechende Artenkenntnis zur Kartierung von Waldbiotopen wird für alle Kartierenden vorausgesetzt. Für die Kartierung der in den jeweiligen Losen vorkommenden Offenland-Typen, insbesondere bei Gewässer-, Grünland-, Moor- und Felsentypen, sind Personen mit entsprechender Artenkenntnis einzubinden, sofern die bewertungsrelevanten Arten nicht hinreichend genau von den angegebenen Kartierenden angesprochen werden können. Auf Nachfrage des Bestellers sind die eingebundenen Artenkenner zu benennen. - Zusätzlich sind für die Lose 1, 3 und 11 (Gebiete mit Schwerpunkt Fels-Biotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Fels-Biotopen und Lebensraumtypen mit der entsprechenden Artenkenntnis insbesondere für Kryptogamen aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. - Zusätzlich sind für das Los 13 (FFH-Gebiete mit Schwerpunkt Moorbiotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Biotopen und Lebensraumtypen in Moorgebieten und eine entsprechende Artenkenntnis in Bezug auf diese Biotope aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen Beschreibung: - eine Kopie des erfolgreichen Abschlusses eines Hochschul- oder Fachhochschul-Studiums im Bereich Forst, Naturschutz, Umwelt, Landschaftsökologie oder vergleichbar für alle für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Nennung der verfügbaren Arbeitskapazität für die WBK (Anzahl Lose/Objekte) Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Namentliche Benennung der zum Einsatz kommenden Kartierenden. - ausgefülltes Formular zur Einholung des Wettbewerbsregisterauszuges gem. §6 WRegG - Erklärung im Zusammenhang mit Russlandsanktionen5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 100,005.1.11 AuftragsunterlagenSprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: evergabe.sachsen.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 10/02/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: in Bezug auf Eignung Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung 5.1 Los: LOT-0011 Titel: 160 Objekte Beschreibung: TK Reinhardtsdorf Schöna (FFH Tafelberge und Felsreviere der linkselbischen Sächsischen Schweiz) Interne Kennung: LOT-00115.1.1 ZweckArt des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 77230000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft5.1.2 ErfüllungsortStadt: Reinhardtsdorf Schöna Postleitzahl: 01814 Land, Gliederung (NUTS): Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (DED2F) Land: Deutschland5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 16/03/2026 Enddatum der Laufzeit: 31/01/20275.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Beginn mit Vertragsschluss5.1.7 Strategische AuftragsvergabeZiel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: - mind. 2 Referenzen (abgeschlossene ausgeführte Auftragsarbeiten von selbstständigen oder angestellten Personen) in den vorangegangenen 10 Jahren (2016-2025), die Erfahrungen in der Kartierung von Waldbiotop- und Waldlebensraumtypen dokumentieren. (zwingend für Personen, die weitere Kartierende anleiten, wobei angeleitete Kartierende am u.g. Kurs nicht zwingend teilgenommen haben müssen) oder - der Nachweis über die Teilnahme am Kurs Waldbiotopkartierung in Sachsen 2024 oder 2025, welcher vom Staatsbetrieb Sachsenforst angeboten wurde (Die Anleitung weiterer Kartierender ohne entsprechende Referenzen ist dann jedoch ausgeschlossen!) - Eine entsprechende Artenkenntnis zur Kartierung von Waldbiotopen wird für alle Kartierenden vorausgesetzt. Für die Kartierung der in den jeweiligen Losen vorkommenden Offenland-Typen, insbesondere bei Gewässer-, Grünland-, Moor- und Felsentypen, sind Personen mit entsprechender Artenkenntnis einzubinden, sofern die bewertungsrelevanten Arten nicht hinreichend genau von den angegebenen Kartierenden angesprochen werden können. Auf Nachfrage des Bestellers sind die eingebundenen Artenkenner zu benennen. - Zusätzlich sind für die Lose 1, 3 und 11 (Gebiete mit Schwerpunkt Fels-Biotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Fels-Biotopen und Lebensraumtypen mit der entsprechenden Artenkenntnis insbesondere für Kryptogamen aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. - Zusätzlich sind für das Los 13 (FFH-Gebiete mit Schwerpunkt Moorbiotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Biotopen und Lebensraumtypen in Moorgebieten und eine entsprechende Artenkenntnis in Bezug auf diese Biotope aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen Beschreibung: - eine Kopie des erfolgreichen Abschlusses eines Hochschul- oder Fachhochschul-Studiums im Bereich Forst, Naturschutz, Umwelt, Landschaftsökologie oder vergleichbar für alle für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Nennung der verfügbaren Arbeitskapazität für die WBK (Anzahl Lose/Objekte) Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Namentliche Benennung der zum Einsatz kommenden Kartierenden. - ausgefülltes Formular zur Einholung des Wettbewerbsregisterauszuges gem. §6 WRegG - Erklärung im Zusammenhang mit Russlandsanktionen5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 100,005.1.11 AuftragsunterlagenSprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: evergabe.sachsen.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 10/02/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: in Bezug auf Eignung Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung 5.1 Los: LOT-0012 Titel: 144 Objekte Beschreibung: TK Söllichau, Züllsdorf, Düben, Torgau, Falkenberg (FFH Elbtal zwischen Mühlberg und Greudnitz) Interne Kennung: LOT-00125.1.1 ZweckArt des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 77230000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft5.1.2 ErfüllungsortStadt: Torgau Postleitzahl: 04860 Land, Gliederung (NUTS): Nordsachsen (DED53) Land: Deutschland5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 16/03/2026 Enddatum der Laufzeit: 31/01/20275.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Beginn mit Vertragsschluss5.1.7 Strategische AuftragsvergabeZiel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: - mind. 2 Referenzen (abgeschlossene ausgeführte Auftragsarbeiten von selbstständigen oder angestellten Personen) in den vorangegangenen 10 Jahren (2016-2025), die Erfahrungen in der Kartierung von Waldbiotop- und Waldlebensraumtypen dokumentieren. (zwingend für Personen, die weitere Kartierende anleiten, wobei angeleitete Kartierende am u.g. Kurs nicht zwingend teilgenommen haben müssen) oder - der Nachweis über die Teilnahme am Kurs Waldbiotopkartierung in Sachsen 2024 oder 2025, welcher vom Staatsbetrieb Sachsenforst angeboten wurde (Die Anleitung weiterer Kartierender ohne entsprechende Referenzen ist dann jedoch ausgeschlossen!) - Eine entsprechende Artenkenntnis zur Kartierung von Waldbiotopen wird für alle Kartierenden vorausgesetzt. Für die Kartierung der in den jeweiligen Losen vorkommenden Offenland-Typen, insbesondere bei Gewässer-, Grünland-, Moor- und Felsentypen, sind Personen mit entsprechender Artenkenntnis einzubinden, sofern die bewertungsrelevanten Arten nicht hinreichend genau von den angegebenen Kartierenden angesprochen werden können. Auf Nachfrage des Bestellers sind die eingebundenen Artenkenner zu benennen. - Zusätzlich sind für die Lose 1, 3 und 11 (Gebiete mit Schwerpunkt Fels-Biotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Fels-Biotopen und Lebensraumtypen mit der entsprechenden Artenkenntnis insbesondere für Kryptogamen aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. - Zusätzlich sind für das Los 13 (FFH-Gebiete mit Schwerpunkt Moorbiotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Biotopen und Lebensraumtypen in Moorgebieten und eine entsprechende Artenkenntnis in Bezug auf diese Biotope aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen Beschreibung: - eine Kopie des erfolgreichen Abschlusses eines Hochschul- oder Fachhochschul-Studiums im Bereich Forst, Naturschutz, Umwelt, Landschaftsökologie oder vergleichbar für alle für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Nennung der verfügbaren Arbeitskapazität für die WBK (Anzahl Lose/Objekte) Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Namentliche Benennung der zum Einsatz kommenden Kartierenden. - ausgefülltes Formular zur Einholung des Wettbewerbsregisterauszuges gem. §6 WRegG - Erklärung im Zusammenhang mit Russlandsanktionen5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 100,005.1.11 AuftragsunterlagenSprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: evergabe.sachsen.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 10/02/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: in Bezug auf Eignung Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung 5.1 Los: LOT-0013 Titel: 97 Objekte Beschreibung: FFH Dubringer Moor, Moorwaldgebiet Großdittmannsdorf Interne Kennung: LOT-0013 5.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 77230000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft 5.1.2 Erfüllungsort Stadt: Radeburg Postleitzahl: 01471 Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E) Land: Deutschland 5.1.2 Erfüllungsort Stadt: Wittichenau Postleitzahl: 02997 Land, Gliederung (NUTS): Bautzen (DED2C) Land: Deutschland 5.1.3 Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 16/03/2026 Enddatum der Laufzeit: 31/01/2027 5.1.6 Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Beginn mit Vertragsschluss 5.1.7 Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9 Eignungskriterien Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: - mind. 2 Referenzen (abgeschlossene ausgeführte Auftragsarbeiten von selbstständigen oder angestellten Personen) in den vorangegangenen 10 Jahren (2016-2025), die Erfahrungen in der Kartierung von Waldbiotop- und Waldlebensraumtypen dokumentieren. (zwingend für Personen, die weitere Kartierende anleiten, wobei angeleitete Kartierende am u.g. Kurs nicht zwingend teilgenommen haben müssen) oder - der Nachweis über die Teilnahme am Kurs Waldbiotopkartierung in Sachsen 2024 oder 2025, welcher vom Staatsbetrieb Sachsenforst angeboten wurde (Die Anleitung weiterer Kartierender ohne entsprechende Referenzen ist dann jedoch ausgeschlossen!) - Eine entsprechende Artenkenntnis zur Kartierung von Waldbiotopen wird für alle Kartierenden vorausgesetzt. Für die Kartierung der in den jeweiligen Losen vorkommenden Offenland-Typen, insbesondere bei Gewässer-, Grünland-, Moor- und Felsentypen, sind Personen mit entsprechender Artenkenntnis einzubinden, sofern die bewertungsrelevanten Arten nicht hinreichend genau von den angegebenen Kartierenden angesprochen werden können. Auf Nachfrage des Bestellers sind die eingebundenen Artenkenner zu benennen. - Zusätzlich sind für die Lose 1, 3 und 11 (Gebiete mit Schwerpunkt Fels-Biotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Fels-Biotopen und Lebensraumtypen mit der entsprechenden Artenkenntnis insbesondere für Kryptogamen aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. - Zusätzlich sind für das Los 13 (FFH-Gebiete mit Schwerpunkt Moorbiotope) mind. zwei einschlägige Referenzen zu erbringen, welche Erfahrungen in der Kartierung von Biotopen und Lebensraumtypen in Moorgebieten und eine entsprechende Artenkenntnis in Bezug auf diese Biotope aller für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden eindeutig belegen. Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen Beschreibung: - eine Kopie des erfolgreichen Abschlusses eines Hochschul- oder Fachhochschul-Studiums im Bereich Forst, Naturschutz, Umwelt, Landschaftsökologie oder vergleichbar für alle für den Einsatz vorgesehenen Kartierenden Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Nennung der verfügbaren Arbeitskapazität für die WBK (Anzahl Lose/Objekte) Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: - Namentliche Benennung der zum Einsatz kommenden Kartierenden. - ausgefülltes Formular zur Einholung des Wettbewerbsregisterauszuges gem. §6 WRegG - Erklärung im Zusammenhang mit Russlandsanktionen 5.1.10 Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00 5.1.11 Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails 5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: evergabe.sachsen.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 10/02/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: in Bezug auf Eignung Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein 5.1.15 Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein 5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung
8. Organisationen
8.1 ORG-7001 Offizielle Bezeichnung: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung Registrierungsnummer: 14-0923003SBS20-60 Postanschrift: Bonnewitzer Straße 34 Stadt: Pirna OT Graupa Postleitzahl: 01796 Land, Gliederung (NUTS): Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (DED2F) Land: Deutschland E-Mail: sbs.poststelle@smul.sachsen.de Telefon: +49 35015420 Fax: +49 3501542213 Internetadresse: www.sbs.sachsen.de/index.html Rollen dieser Organisation: Beschaffer Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1 ORG-7004 Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Registrierungsnummer: t:03419773800 Postanschrift: Braustraße 2 Stadt: Leipzig Postleitzahl: 04107 Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51) Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de Telefon: +49 341977-3800 Fax: +49 341977-1049 Internetadresse: www.lds.sachsen.de Rollen dieser Organisation: Überprüfungsstelle
8.1 ORG-7005 Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Registrierungsnummer: t:03419773800 Postanschrift: Braustraße 2 Stadt: Leipzig Postleitzahl: 04107 Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51) Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de Telefon: +49 341977-3800 Fax: +49 341977-1049 Internetadresse: www.lds.sachsen.de Rollen dieser Organisation: Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1 ORG-7006 Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53119 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de Telefon: +49228996100 Rollen dieser Organisation: TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung Kennung/Fassung der Bekanntmachung: b83bad6f-cbf4-417a-ae90-4fe9a8180191 - 01 Formulartyp: Wettbewerb Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung Unterart der Bekanntmachung: 16 Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 07/01/2026 17:18:08 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 13912-2026 ABl. S – Nummer der Ausgabe: 6/2026 Datum der Veröffentlichung: 09/01/2026