Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Konstantinstraße 110
53179 Bonn
DE-53179 Bonn
24.11.2025
1. Bundesamt für Naturschutz
Konstantinstraße 110
DE-53179 Bonn
E-Mail: Ref-Z4@bfn.de
2. Angaben zum Verfahren a) Verfahrensart Öffentliche Ausschreibung nach Haushaltsrecht b) Vertragsart Liefer- / Dienstleistungsauftrag c) Geschäftszeichen 3525810900-Ng
3. Angaben zu Angeboten a) Form der Angebote elektronisch ohne elektronische Signatur (Textform) mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel b) Fristen Ablauf der Angebotsfrist 24.11.2025 - 10:00 Uhr Ablauf der Bindefrist 05.01.2026 c) Sprache Deutsch.
4. Angaben zu Vergabeunterlagen a) Vertraulichkeit Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter www.evergabe-online.de/tenderdetails.html b) Zugriff auf die Vergabeunterlagen Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt c) Zuständige Stelle Hauptauftraggeber siehe 1.a) d) Anforderungsfrist 24.11.2025 - 10:00 Uhr
5. Angaben zur Leistung a) Art und Umfang der Leistung Auen und Fließgewässer bilden eine untrennbare Einheit. Für das Ökosystem Aue ist der Wechsel zwischen Überflutungen und Trockenfallen im Zusammenspiel mit dem Schwanken des Grundwasserspiegels in der Aue der zentrale Faktor, der die Lebensgemeinschaften in entscheidender Weise prägt. Gekoppelte Oberflächenwasser-Grundwasser-Modelle sind potentiell in der Lage, die komplexen Wechselwirkungen zwischen Grundwasser und Oberflächengewässern hinreichend genau abzubilden. Damit werden Prognosen hinsichtlich der Auswirkungen von z.B. Altarmanschlüssen, einer weiter voranschreitenden Sohlerosion oder auch Sohlaufhöhungen auf die Überflutungsverhältnisse und den Grundwasserstand in der Aue und im nächsten Schritt auf das Ökosystem Aue prinzipiell möglich. Im Rahmen des Vorhabens sollen existierende Verfahren zur Prognose der Veränderungen von Habitaten, die auf Überflutungshäufigkeiten und -dauern sowie Grundwasserständen basieren, recherchiert, verglichen und bewertet werden. Dabei sind auch die für jedes Verfahren benötigten Eingangsdaten sowie deren zeitliche Auflösung in Betracht zu ziehen (z.B. Überflutungstage pro Jahr, maximale Wasserstände über Flur, Dauerlinie der Grundwasserstände etc.). In einem weiteren Schritt ist die praktische Eignung gekoppelter Oberflächenwasser- Grundwasser-Modelle als Grundlage für die im ersten Schritt betrachteten Prognoseverfahren zu beurteilen. Insbesondere ist die Frage zu beantworten, ob die von den Prognoseverfahren benötigten Eingangsdaten hinreichend genau geliefert werden können. Für drei Beispielgebiete an der Elbe (u.a. NGP MESE) ist zu beurteilen, ob der Aufbau eines gekoppelten Modells möglich und sinnvoll wäre und ob die dafür benötigten Daten existieren und verfügbar wären. Für noch fehlende Daten ist zu beurteilen, ob eine Erhebung möglich und sinnvoll wäre. Der zeitliche und finanzielle Gesamtaufwand für einen Modellaufbau in den Beispielgebieten ist abzuschätzen. (Vor-)Arbeiten von BfG und UBA werden berücksichtigt. c) Ort der Leistungserbringung Bonn.
6. Angaben zu Losen a) Anzahl, Größe und Art der Lose Die Gesamtleistung bildet ein Los.
7. Zulassung von Nebenangeboten Nein.
8. Bestimmungen über die Ausführungsfrist Die Gesamtleistung ist nach Vertragsunterzeichnung nach 27 Monaten zu erbringen.
10. Wesentliche Zahlungsbedingungen ABFE BMU (Stand: März 2018); VOL/B.
11. Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen www.evergabe-online.de/tenderdetails.html.
12. Zuschlagskriterien siehe Vergabeunterlage 04 Zuschlagskriterien.
14. Sonstige Angaben Für dieses Vergabeverfahren gilt die Bereichsausnahme des § 116 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Das Verfahren richtet sich daher nach §§ 7, 55 Bundeshaushaltsordnung (BHO) und orientiert sich lediglich an den Regelungen der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), wenn und soweit diese Regelungen einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung nicht entgegenstehen. Durch diese Orientierung an der UVgO wird keine Möglichkeit der Nachprüfung vor einer Vergabekammer begründet.