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Titel

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Erstellung eines Geotechnischen Berichts nach DIN 4020 für das Projekt A81 Mundelsheim

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Vergabestelle

Die Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Südwest Vergabestelle
Augsburger Straße 748
70329 Stuttgart

Ausführungsort

DE-70329 Stuttgart

Frist

15.04.2026

Beschreibung

1. Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Südwest
Augsburger Straße 748
70329 Stuttgart
 

E-Mail: mailto:vergabe.suedwest@autobahn.de 

 

2. Verfahrensart (§ 8 UVgO):
Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung.

 

3. Angebote können abgegeben werden:
elektronisch in Textform
elektronisch mit fortgeschrittener Signatur
elektronisch mit qualifizierter Signatur

 

5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung:
Art der Leistung:
- Planung und Betreuung der dafür notwendigen Erkundungen
- Durchführung der geotechnischen und chemischen Laboruntersuchungen
- Erstellung eines Geotechnischen Berichts nach DIN 4020
- Erstellung eines Geotechnischen Entwurfsbericht nach EC 7-1
Menge und Umfang: Grundlagenermittlung, Vorbereitung Baugrunderkundung, Begleitung/Überwachung, Geote.Laborver. (Boden), Chemische Laborversuche, Geotechnisches Berichtswesen.
Ort der Leistung: Deutschland.

 

8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist:
Beginn der Ausführung: Spätestens 5 Werktage nach Zuschlagserteilung
Einzelfristen gemäß unserer Vertragsbedingungen.

 

9. Elektronische Adresse, unter der die Vergabeunterlagen abgerufen werden können oder die Bezeichnung und die Anschrift der Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden können:
unter (URL:)
vergabe.autobahn.de/NetServer/TenderingProcedureDetails

 

10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist:
Angebote sind einzureichen bis: 15.04.2026 10:00
Ablauf der Bindefrist: 15.05.2026.

 

12. Wesentliche Zahlungsbedingungen:
Nach § 10 AVB F-StB 2022.

 

13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers:
- Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist.
A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)
C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden
E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes
F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB].
- Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB]
- dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB]
- dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB]
- dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB].
Näheres siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3) nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.
Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 0,25 Mio. € gegeben ist.
Qualifikation der verantwortlichen Personen Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
/Relevante Berufserfahrung des Projektleiters in Abhängigkeit des akademischen Abschlusses
Dipl.-Ing., Master (M.Sc., M.Eng.) oder Dipl.-Geol mindestens 2 Jahre Berufserfahrung
Dipl. Ing. (FH) mindestens 3 Jahre Berufserfahrung
Bachelor mindestens 4 Jahre Berufserfahrung
Die Berufserfahrung muss durch die Bearbeitung geotechnischer Aufgabenstellungen unter Berücksichtigung der Wechselwirkung von Bauwerk / Baugrund, für geotechnische Projekte erfolgen. Als Nachweis ist ein Abschlusszeugnis und eine Eigenerklärung mit Nennung der für die Berufserfahrung relevanten bearbeiteten Projekte ausreichend.
/Sachkundenachweis des Projektleiters Probenahme von festen und stichfesten Abfällen sowie abgelagerten Materialien gemäß LAGA PN 98, Alter maximal 5 Jahre
Erklärung zu Unterauftragnehmern
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen. Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.

 

14. Angabe der Zuschlagskriterien:
  Der niedrigste Preis Ja.       Falls Sie weitere Anpassungen benötigen, lassen Sie es mich wissen!

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 201677 vom 07.04.2026