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Titel

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Erstellung eines geotechnischen Gutachtens

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Vergabestelle

Die Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung West Vergabestelle
Bahnhofsplatz 1
56410 Montabaur

Ausführungsort

DE-56410 Montabaur

Frist

11.12.2025

Beschreibung

1. Die Autobahn GmbH des Bundes - NL West

Bahnhofsplatz 1

56410 Montabaur

Deutschland

 

E-Mail-Adresse: E-Mail: Vergabe.west@autobahn.de

Internet-Adresse: www.autobahn.de

 

2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung.

 

3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: -ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen).

 

4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO):.

 

5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: Art der Leistung: Geotechnisches Gutachten 2025 Menge und Umfang: Die Maßnahme umfasst den Ersatzneubau der Über- und Unterbauten des Überführungsbauwerks und die Anpassung des Straßendamms. Die lichten Weiten sowie die kleinste lichte Höhe sind maßgeblich durch den geplanten Ausbau der BAB A60 (Bundesverkehrswegeplanung) definiert. Als machbare wirtschaftliche Lösung wurde ein Zweifeldsystem mit einer Pfeilerachse im Bereich des Mittelstreifens der BAB A60 gewählt. Für die Konstruktionsart des Überbaus wurden 3 Varianten untersucht, wovon sich die Variante 1 Spannbetonfertigteile unter Berücksichtigung aller Randbedingungen durchsetzte. Das neue Bauwerk wird als Zweifeld-System mit einem gelagerten Überbau geplant. Die Tragkonstruktion bilden sechs Spannbetonfertigteile pro Feld, die auf der Baustelle noch einmal mit Spanngliedern im nachträglichen Verbund nachgespannt werden. Die Fertigteile werden mit 0,25 m mächtigen Ortbeton ergänzt. Die Einzelstützweiten betragen jeweils (winklig) ca. 35,5 m und ergeben mit einer Überbaubreite zwischen den Geländern von 14,50 m eine Brückenfläche von ca. 1.033 m². Das südliche kastenförmige Widerlager, das nördliche Widerlager mit parallel zur BAB A 60 angeordneten Flügeln sowie die Pfeilerachse werden aus Stahlbeton ausgebildet und sind unter den gegebenen Randbedingungen aus statischer und konstruktiver Sicht die wirtschaftlichste Variante. Ort der Leistung: BAB 60, K201 bei Bischofsheim, Deutschland.

 

6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein Angebote sind möglich für: die Gesamtleistung.

 

7. Nebenangebote sind nicht zugelassen.

 

8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: Ende der Ausführungsfrist: 31.12.2030 Bemerkung zur Ausführungsfrist: 5 Werktage nach Zuschlagserteilung.

 

9. Elektronische Adresse, unter der die Vergabeunterlagen abgerufen werden können oder die Bezeichnung und die Anschrift der Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden können: unter (URL:) vergabe.autobahn.de/NetServer/TenderingProcedureDetails Stelle zur Anforderung der Vergabeunterlagen: Die Autobahn GmbH des Bundes - NL West Bahnhofsplatz 1 56410 Montabaur Deutschland Internet-Adresse (URL): Weitere Auskünfte erteilen/erteilt Siehe oben Anschrift der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen eingesehen werden können: Anschrift: Die Autobahn GmbH des Bundes - NL West Bahnhofsplatz 1 56410 Montabaur Deutschland.

 

10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 11.12.2025 09:00 Ablauf der Bindefrist: 30.01.2026.

 

11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen:.

 

12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: Nach § 10 AVB F-StB 202.

 

13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: A) Ein Bieter ist vom Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist. A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden, E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2§1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und §2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes, F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), G) § 370 der Abgabenord., auch i.V.m.§ 12 des Gesetzes zur Durchf. der gem. Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB]. -Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB], -dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB], -dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB], -dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB]. Mit dem Angebot einzureichen: Eigenerklärung mit Angaben und Nachweisen, - gem. Beschreibung der o. g. Ausschlussgründe - dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat. - dass das Unternehmen zur Erbringung der Dienstleistung berechtigt ist und die Berufsqualifikation besitzt. Die im Formblatt EIGENERKLÄRUNG ZUR EIGNUNG geforderten Erklärungen sind von jedem Bieter bzw. Mitglied einer Bietergemeinschaft abzugeben. Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 2.000.000,00€ und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 2.000.000,00 € Es ist zu bestätigen, dass die Maximierung mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr beträgt. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle: Versicherungsnachweis bzw. Zusicherung der Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung auf Abschluss oder auf Erhöhung der Versicherungssumme im Auftragsfall. Benennung von mindestens drei vergleichbaren, abgeschlossenen Referenzen von mindestens zwei verschiedenen Auftraggebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre ab Veröffentlichungsdatum des Vergabeverfahrens. Mindeststandard: Als vergleichbare Leistungen werden anerkannt: Erstellung von geotechnisches Gutachten Leistungsfähigkeit der Führungskräfte und technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. Ein Mitarbeiter für die Projektleitung und ein Mitarbeiter die Stellv. Projektleitung benennen: Mindeststandard: Für die Projektleitung und die stellv. Projektleitung: - Abgeschl. Fach-/Hochschul- oder Uni-studium (Bachelor/Master/Dipl.-Ing.) im Bereich Bauingenieurwesen (Vertiefung Geotechnik / Tiefbau / Spezialtiefbau / Bodenmechanik), Geowissenschaften, Geotechnik, Geologie oder Ähnlich - min. 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich Baugrundgutachten und geotechnischen Aufgabestellungen - Zertifizierung nach Akkreditierung nach DIN 17025 oder RAP-Stra Der Bieter hat mit seinem Angebot die Berufserfahrung jeder benannten Person nachzuweisen. Der Bieter hat entsprechende Nachweise in Form von Studiennachweisen und einem formlosen Lebenslauf zu den angegebenen Personen mit dem Angebot einzureichen, aus dem sich die geforderte Berufserfahrung zweifelsfrei ergibt. Wird einer der o.g. Mindeststandards nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss des Bieters wegen fehlender Eignung.

 

14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis Ja.

 

15. Sonstiges:

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 198246 vom 27.11.2025

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