Öffentliche Ausschreibung
Bauauftrag (VOB)
Stadt Gladbeck Zentrale Vergabestelle
Willy-Brandt-Platz 2
45964 Gladbeck
DE-45966 Gladbeck
08.04.2026
a) Stadt Gladbeck ZVST
Willy-Brandt-Platz 2
45964 Gladbeck
Tel.: +49 20 43 992276,
E-Mail: mailto:zvst@stadt-gladbeck.de
Internet: https://www.gladbeck.de
b) Vergabeverfahren Öffentliche Ausschreibung, VOB/ A.
Vergabenummer: S-GLA-2026-0023
c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen
Zugelassene Angebotsabgabe:
elektronisch in Textform,
mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel,
mit qualifizierter/m Signatur/Siegel.
d) Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen.
e) Ort der Ausführung
Winkelstr. 116 und Scheideweg 98, 45966 Gladbeck
f) Art und Umfang der Leistung
Art der Leistung:
Erkundungsarbeiten - Großbohrungen an den Brücken Winkelstraße & Scheideweg.
Umfang der Leistung: s.o. und Leistungsverzeichnis.
h) Aufteilung in Lose
nein.
i) Ausführungsfristen
Beginn der Ausführung: 18.05.2026.
Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 22.06.2026.
weitere Fristen: Ein Bauzeitenplan ist vom Bieter zu erstellen.
Baubeginn 10 Werktage nach Zuschlagserteilung, Fertigstellung am 22.06.26.
j) Nebenangebote
zugelassen, nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen.
k) mehrere Hauptangebote
zugelassen.
l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter:
www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-GLA-2026-0023
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden teilweise nachgefordert und zwar:
gem. § 16 VOB/ A.
o) Ablauf der Angebotsfrist
am 08.04.2026, um 10:00 Uhr.
Bindefrist: 08.05.2026.
p) Adresse für elektronische Angebote
www.deutsches-ausschreibungsblatt.de.
q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen
Deutsch.
r) Zuschlagskriterien
Preis (100 %).
s) Eröffnungstermin
am 08.04.2026, um 10:00 Uhr.
Ort: Stadt Gladbeck ZVST, Willy-Brandt-Platz 2, 45964 Gladbeck, Deutschland.
Personen: Die Angebotsöffnung erfolgt ohne Bieterbeteiligung.
Bei Öffentlichen, Beschränkten und Freihändigen, nationalen Vergabeverfahren - bei ausschließlicher Zulassung elektronischer Angebote - stellt der öffentliche Auftraggeber gem. § 14 Abs. 6 VOB/ A den Bietern die in § 14 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a bis d genannten Informationen unverzüglich elektronisch zur Verfügung.
u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind
VOB/ B.
w) Beurteilung der Eignung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt ‘’Eigenerklärung zur Eignung’’ vorzulegen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der ‘’Eigenerklärung zur Eignung’’ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt Eigenerklärung zur Eignung ist erhältlich: Siehe Vergabeunterlagen.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Absatz 3 VOB/ A zu machen:
Das anbietende Unternehmen muss die Qualifikation gem. DVGW Arbeitsblatt W 120 - 1 / 2 sowie DVGW Arbeitsblatt W 121 oder Vergleichbares (z. B. Präqualifikation nach PQ VOB) vorweisen.
x) Nachprüfung behaupteter Verstöße
Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/ A): Kreis Recklinghausen - Rechtsamt, Kurt-Schumacher-Allee 1, 45655 Recklinghausen Falls du weitere Anpassungen benötigst, lass es mich wissen!