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Titel

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Ingenieurdienstleistungen für Sicherungsmaßnahmen Altbergbau

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Vergabestelle

Regierungspräsidium Stuttgart Abteilung 4 Referat 46.1 Verkehr
Industriestraße 5
70565 Stuttgart

Ausführungsort

DE-70565 Stuttgart

Frist

07.04.2026

TED Nr.

00125654-2026

Beschreibung

1. Regierungspräsidium Stuttgart Abteilung 4 Referat 46.1 Verkehr
Industriestraße 5
70565 Stuttgart

1.1 Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 44


E-Mail: mailto:jonathan.singer@rps.bwl.de 

 

2. Verfahren

2.1 Verfahren Titel: B10 Gingen-Geislingen: Ing-BWs LPH 1+2 (Altbergbau)
Beschreibung: Objektplanung Ing-Bauwerke LPH 1+2 und Tragwerksplanung LPH 2 für Sicherungsmaßnahmen zum Altbergbau
Kennung des Verfahrens: a04fd62a-333e-43f8-865e-73701e3ffa11
Interne Kennung: RPS44-394-3/58
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

 

2.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

 

2.1.2 Erfüllungsort Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70565
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland

 

2.1.4 Allgemeine Informationen Zusätzliche Informationen: Weitere Informationen: s. EU-Aufforderung Angebotsabgabe.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

 

2.1.6 Ausschlussgründe Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Ausschlussgründe gem. § 123 & 124 GWB
Korruption: Ausschlussgründe gem. § 123 & 124 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Ausschlussgründe gem. § 123 & 124 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Ausschlussgründe gem. § 123 & 124 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Ausschlussgründe gem. § 123 & 124 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Ausschlussgründe gem. § 123 & 124 GWB
Betrug: Ausschlussgründe gem. § 123 & 124 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Ausschlussgründe gem. § 123 & 124 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Ausschlussgründe gem. § 123 & 124 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Ausschlussgründe gem. § 123 & 124 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Ausschlussgründe gem. § 123 & 124 GWB
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Ausschlussgründe gem. § 123 & 124 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Ausschlussgründe gem. § 123 & 124 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Ausschlussgründe gem. § 123 & 124 GWB
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Ausschlussgründe gem. § 123 & 124 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Ausschlussgründe gem. § 123 & 124 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Ausschlussgründe gem. § 123 & 124 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Ausschlussgründe gem. § 123 & 124 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Ausschlussgründe gem. § 123 & 124 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Ausschlussgründe gem. § 123 & 124 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Ausschlussgründe gem. § 123 & 124 GWB

 

5. Los

5.1 Los: LOT-0000 Titel: B10 Gingen-Geislingen: Ing-BWs LPH 1+2 (Altbergbau)
Beschreibung: Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Stuttgart, plant im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland den zwei- und dreistreifigen Neubau der Bundesstraße B 10 zwischen Gingen/Ost und Geislingen/Ost. Die Maßnahme liegt im Landkreis Göppingen. Die Straßentrasse der Neubauplanung durchfährt Vogelschutzgebiete, tangiert FFH-Gebiete, greift in die Gewässer Fils und Rohrach ein und quert außerdem das Altbergbaugebiet der Grube Karl-Stauffenstollen. Es handelt sich dabei um untertägigen Erzbergbau aus dem 19. und 20. Jahrhundert. Die Überdeckung im Bereich der zukünftigen Anschlussstelle Geislingen West wird, bedingt durch die geplante Einschnittslage des Straßenneubaus, voraussichtlich lediglich zwischen 10 und 20 m betragen. Die eventuell von der Neubauplanung betroffenen Bereiche des Altbergbaus wurden bezüglich der erforderlichen Sicherungsarbeiten untersucht. Zur Feststellung der tatsächlichen bergbaulichen Verhältnisse und deren Auswirkung auf das geplante Streckenbauwerk sowie die zukünftigen Verkehrsteilnehmer wurden durch die Ingenieurgesellschaft für Bauwesen, Geologie und Umwelttechnik Dr. Spang Erkundungsarbeiten in diesem Bereich durchgeführt und mögliche Sicherungsvarianten inkl. grober Kostenschätzung untersucht und aufgestellt. Demnach wurden 5 Bereiche untersucht: - Kuchenstollen bei ca. km 11+710
- Abbaubereich SE, Karlstollen
- Abbaubereich NW
- Abbaubereich Querspange
- Karlstollen Der Karlstollen verfügt aufgrund seiner Tiefenlage über eine ausreichende Überdeckung und muss nicht gesondert gesichert werden. Er ist daher nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. Die Sicherung des Kuchenstollens und der Abbaufelder ist hingegen erforderlich. In enger Abstimmung mit dem Naturschutz hinsichtlich der nachgewiesenen Winterquartiere der Fledermäuse, wurde jeweils eine artenschutzverträgliche sowie bautechnisch durchführbare Sicherungsvariante erarbeitet. Für die Abbaufelder gilt: Folgende Varianten wurden bereits beleuchtet:

 

1. Geogitter
 

2. Vollsicherung
 

3. Überbrückungsbauwerk Da ein Geogitter lediglich eine temporäre Überbrückung darstellt und eine Verwahrung im Sinne einer Vollsicherung aufgrund der Fledermausvorkommnisse nicht in Frage kommt, werden die Abbaubereiche mittels Überbrückung (Überbrückungsbauwerk) gesichert. Für die Überbrückungsbauwerke der drei Abbaufelder SE, NW und Querspange wird im Rahmen dieser Ausschreibung die Lph 1 + 2 Objektplanung Ingenieurbauwerke und Lph 2 Tragwerksplanung beauftragt. Für die Überbrückungsbauwerke ist ein Bericht zur Vorplanung inkl. Variantenuntersuchung und Kostenaufstellung in Anlehnung an die RAB-ING aufzustellen. Es ist, auch wenn diese sich möglicherweise sehr ähneln, für jedes Abbaufeld eine eigene Variantenuntersuchung aufzustellen. Die Varianten sollen ebenfalls skizzenhaft ausgearbeitet und mit Kosten belegt werden. Die Anzahl der Varianten ist nicht bestimmt. Es ist eine Vorzugsvariante zu ermitteln. Genaueres ist den Leistungsbeschreibungen zu entnehmen. Für den Kuchenstollen gilt: Für den Kuchenstollen wurden bis dato folgende Varianten betrachtet:

 

1. in Verfüllen des Stollens (Vollsicherung)

 

2. eine Überbrückung des Querungsbereichs durch eine bewehrte Stahlbetonplatte (ohne Tiefengründung)
 

3. die untertägige Ertüchtigung des Stollenquerschnitts durch den Einbau eines bewehrten Gewölbes     Aufgrund der Einsturzgefahr des Kuchenstollens ist eine aufgelegte Stahlbetonplatte nicht empfehlenswert. Aufgrund der Fledermausvorkomnisse und um die Wasserabflussfunktion nicht zu stören, kommt eine Vollsicherung nicht in Frage. Somit ist für den Kuchenstollen eine Ertüchtigung des Querschnitts durch den Einbau eines bewehrten Stollengewölbes in Ortbeton geplant.   Eine rückverankerte Spritzbetonschale kommt mit Bezug auf den schlechten Zustand des Gebirges im Bereich des Querschlags sowie der relativ geringen Überlagerung zur Einschnittssohle nicht in Frage.   Für das bewehrte Stollengewölbe des Kuchenstollens wird im Rahmen dieser Ausschreibung die Lph 1 + 2 Objektplanung Ingenieurbauwerke und Lph 2 Tragwerksplanung beauftragt.   Die Unterlagen für den Kuchenstollen sind in Anlehnung an die RAB-ING zu erstellen, jedoch ist aufgrund der bereits vorhandenen Untersuchungen und Vorüberlegungen keine komplette Variantenuntersuchung erforderlich. Genaueres ist den Leistungsbeschreibungen zu entnehmen.   Allgemein: Bei der Kostenschätzung ist die Kostenteilung zwischen dem Träger des Altbergbaus und dem Straßenbaulastträger zu berücksichtigen. Es ist Kontakt mit dem Altbergbaueigentümer aufzunehmen. Die Vorzugsvarianten sind mit dem Altbergbaueigentümer abzustimmen. Im Rahmen der Planung sind sowohl der Grubeneigentümer sowie die zuständigen Behörden (u.a. Bergamt, Naturschutzbehörde) einzubeziehen.   Die Aufstellung der Bauwerksvorplanung ist entsprechend der Vorgehensweise und Vorgaben der aktuellen RAB-ING, RE-ING durchzuführen. Abweichungen von geltenden Regelwerken oder dem Stand der Technik sind frühzeitig anzuzeigen und zu begründen.

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 200645 vom 26.03.2026