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Titel

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Neubau Interventionszentrum Zoll St. Margrethen. Tiefbauarbeiten

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Bauauftrag (VOB)

Vergabestelle

Bundesamt für Bauten und Logistik BBL
Fellerstrasse 21
3003 Bern

Ausführungsort

CH-3003 Bern

Frist

13.03.2026

Beschreibung

1. 

Beschaffungsstelle Bundesamt für Bauten und Logistik BBL

Fellerstrasse 21

3003 Bern 

Schweiz

Telefon: +41584611340

E-Mail: beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Bedarfsstelle (Vergabestelle)

Bundesamt für Bauten und Logistik BBL

 

2. Gegenstand und Umfang des Auftrags

Neubau Interventionszentrum Zoll St. Margrethen.

Tiefbauarbeiten: Strassenbau, Werkleitungen und Entwässerung, Spezialtiefbau

Die Parzelle 3396 befindet sich neben der Autobahn A1 bei der Ausfahrt Nr. 86 St. Margrethen. Die vorliegende Ausschreibung umfasst die Tiefbauarbeiten des Erschliessungsprojektes auf der Parzelle. Die Ausführung der Tiefbauarbeiten erfolgt in zwei Etappen. In der ersten Etappe werden ab 2026 die Arbeiten des Rüttestopfverfahrens (Fundationen und Sickersäulen), die tiefliegenden Leitungen, die Sickerbecken und die grossflächige Bodenverbesserung ausgeführt. In der zweiten Etappe werden ab 2028 die hochliegenden Leitungen, die Retentionsanlagen und die Beläge erstellt.

Strassenbau:

Aufgrund des schlechten Baugrundes ist eine Bodenverbesserung vorgesehen. Diese erfolgt mit Grobschotter (0-150 mm, gebrochen) in einer Menge von ca. 6000 m3 sowie mit Fundationsschichten (UG 0/45) ebenfalls in einer Menge von ca. 6000 m3. Zusätzlich werden Geotextile in zwei Lagen auf einer Fläche von insgesamt ca. 25’000 m2 verlegt. Auf der Fundation wird ein Asphaltbelag AC F (ca. 2000 t) sowie ein 26 cm dicker Betonbelag (ca. 11000 m2) erstellt. Weitere asphaltierten Bereiche mit einer Fläche von ca. 2000 m2 sowie Rasengittersteine mit einer Fläche von ca. 1300 m2 sind ebenfalls vorgesehen. Rund 1500 m Beton-Randeinfassungen müssen erstellt werden. Zudem müssen ca. 400 m Winkelstützelemente oder Natursteinmauer zur Überbrückung der Höhenunterschiede im Rahmen der Tiefbauarbeiten erstellt werden.

Werkleitungen und Entwässerung:

Die Erstellung der Schmutz- und Regenwasserkanalisation (ca. 650 m und 400 m), der Elektro-Rohrblöcke (ca. 1800 m) mit Schächten, die Tiefbauarbeiten der Trinkwassererschliessung sowie die Erstellung diverser Fundationen gehören zum Auftrag. Als Teil der Entwässerung sind zudem Sickerbecken (3 Stk.), Rigolen-Systeme (ca. 60 m3), Schwerlastrinnen (ca. 550 m) und drei Retentionsanlagen (Kunststoff insgesamt ca. 150 m3) zu erstellen.

Spezialtiefbau:

Die Fundation der Gebäude erfolgt über eine Bodenverbesserung mittels Rüttelstopfverfahren. Für die Untergeschosse werden zwei Baugruben (total ca. 2200 m3) mit einfach abgestützten Spundwänden erstellt. Zur Ableitung des Regenwassers in die gut durchlässigen Bodenschichten werden unter den Sickeranlagen Sickersäulen mit Rüttelstopfverfahren erstellt (ca. 1300 m, DN 600 mm).

 

3. Ort der Auftragserfüllung Schweiz CH-9430 St. Margrethen

 

4. Ausführungstermin 01.05.2026 - 31.12.2029 Ausführungstermine siehe «Besondere Bestimmung» Basler Hofmann, Ziffer 4.1. Vertragslaufzeit 01.05.2026 - 31.12.2029 Dieser Auftrag kann nicht verlängert werden

 

5. Eignungskriterien Bemerkungen Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten. Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen. EK 1.1 Referenzen Unternehmung Referenzen der Unternehmung über die Ausführung von mit der vorgesehenen Aufgabe vergleichbaren (Komplexität und Charakter der Baustelle), in den letzten 5 Jahren laufenden oder realisierten Projekten. Die Referenzen können kumuliert aus mehreren Baumassnahmen stammen und auch durch Subunternehmen nachgewiesen werden. Referenzen die alle folgenden Anforderungen/Themen abdecken/erfüllen:

1. Strassenbau und Kunstbauten - Asphaltbeläge und Pflästerung - Stützbauwerke bis ca. 1.5 m (vorgefertigte Winkelelemente) - Bodenverbesserung (verschiedene Fundationsschichten, Geotextil).

2. Tiefbauarbeiten der Kanalisations- und Werkleitungen - Schmutz- und Regewasserleitungen - Entwässerungsanlagen - Rigolen und Retentionsanlagen - Elektro-Rohrblöcke

3. Spezialtiefbau - Fundation mit Rüttelstopfverfahren - gespriesste Spundwände

4. Erstellung Betonstrassen - Handeinbau - Maschineller Einbau Nachweis muss erbracht werden. Für die Angaben ist das Formular 3 zu verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, die auf dem Formular 3 angegebenen Referenzpersonen anzurufen, um von diesen die Angaben zu den Referenzen bestätigen zu lassen. EK 1.2 Ausreichende und geeignete personelle Ressourcen Die Unternehmung verfügt über ausreichende und geeignete personelle Ressourcen zur termingerechten Realisierung des Bauvorhabens. Nachweis muss erbracht werden. Der Nachweis ist auf dem Formular 2 zu erbringen. EK 2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Vom Anbieter auf Aufforderung des Auftraggebers nach Offerteingabe und vor dem Zuschlag zu liefernde Nachweise: Nachweis muss erbracht werden. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle amtliche Urkunde des Auslandes (Original oder Kopie, nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber); Aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister (Original oder Kopie, nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber). Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes; Gültige Versicherungsnachweise oder Absichtserklärung des vorgesehenen Versicherungsunternehmens, bei Vertragsabschluss eine Betriebshaftpflichtversicherung mit dem Unternehmen bzw. der Arbeits-/Bietergemeinschaft abzuschliessen. Der Auftraggeber behält sich vor, nach Offerteingabe weitere Nachweise einzuverlangen: Selbstdeklaration gemäss Art. 29c der Verordnung vom 4. März 2022 über die Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine (SR 946.231.176.72).

 

6. Zuschlagskriterien Bemerkungen Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Ausschreibungsunterlagen ersichtlich. ZK 1 Angebotspreis Preis , Gewichtung: 35% , Max. Punkte: 175 ZK 2 Qualität: Referenzauskunft zu Schlüsselpersonen Gewichtung: 35% , Max. Punkte: 175 ZK 3 Auftragsanalyse / Termine Gewichtung: 10% , Max. Punkte: 50 ZK 4 Projektbezogene ökologische Nachhaltigkeit Gewichtung: 20% , Max. Punkte: 100

 

7. Gemeinschaftsvokabular Gemeinschaftsvokabular der EU (Common Procurement Vocabulary, CPV) Haupt-CPV 45000000 Bauarbeiten Baukostenplannummer (BKP) 051 Erdarbeiten 052 Kanalisationsleitungen 061 Strassen 114 Erdbewegungen 161 Strassen 170 Übergangsposition 171 Pfähle 172 Baugrubenabschlüsse 174 Anker 176 Wasserhaltung 177 Baugrundverbesserungen 178 Nebenarbeiten 201 Baugrubenaushub 411.4 Kanalisationen ausserhalb Gebäude 450 Übergangsposition 451 Erdarbeiten 452 Kanalisationsleitungen 453 Elektroleitungen, Gebäudeautomation 463 Oberbau 464 Entwässerung 465 Werkleitungen und Kanalisationen Normpositionen-Katalog (NPK) 111 Regiearbeiten 112 Prüfungen 113 Baustelleneinrichtung 117 Abbrüche und Demontagen 151 Bauarbeiten für Werkleitungen 161 Wasserhaltung 162 Baugrubenabschlüsse und Aussteifungen 173 Baugrundverbesserungen 181 Garten- und Landschaftsbau 211 Baugruben und Erdbau 221 Fundationsschichten für Verkehrsanlagen 222 Abschlüsse, Pflästerungen, Plattendecken und Treppen 223 Belagsarbeiten 237 Kanalisationen und Entwässerungen Art der Bauleistung Ausführung Kategorie Tiefbau

 

8. Teilnahmebedingungen Bedingungen in den Dokumenten Bemerkungen Auf das vorliegende Beschaffungsverfahren finden das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB; SR 172.056.1) und die dazugehörige Verordnung (VöB; SR 172.056.11) sowie die vorliegenden Bestimmungen zum Beschaffungsverfahren für Werkleistungen Anwendung. - Gemäss Art. 12 BöB. - Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit und des Umweltrechts gewährleisten. - Wird eine Leistung im Ausland erbracht, so erklärt der Anbieter die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Die entsprechende Selbstdeklaration auf Formular 1a im Anhang (Angebotsformular) ist zu unterzeichnen und einzureichen. Anbieter von Maler-, Gipser- und Gerüstarbeiten haben zusätzlich die GAV-Bestätigung des Berufsregisters (www.berufsregister.com) einzureichen. Termine Fragerunde 1, einreichen bis 06.02.2026 Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese anonymisiert ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die Anbieter werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

 

9. Einreichen des Angebots 13.03.2026, 23:59 Angebot gültig bis 180 Tage nach Einreichefrist Öffentliche Offertöffnung Nein

 

10. Unterlagen Sprache(n) der Ausschreibungsunterlagen Deutsch Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen simap.ch Um Unterlagen herunterzuladen, müssen Sie als Benutzer registriert und eingeloggt sein. Anmeldung & Registration

 

11. Angebotseinreichung Sprachen für Angebote Deutsch, Französisch, Italienisch Art der Einreichung Digital über simap.ch Spezifische Formvorschriften Das vollständige Angebot (vgl. Vorgaben unter Ziffer 5 in den Bestimmungen) ist bis spätestens 13.03.2026 elektronisch via simap-Plattform einzureichen. Hinweise: Bitte laden Sie keine einzelnen Dokumente hoch, sondern fügen Sie vor dem Hochladen alle Angebotsbestandteile in einem ZIP-Ordner zusammen. Stellen Sie sicher, dass Sie die Übermittlung des Angebots mittels der Schaltfläche «Angebot einreichen» abschliessen und der Status auf «Angebot eingereicht» in grüner Farbe wechselt, ansonsten Ihr Angebot nicht als eingereicht gilt. Sie erhalten eine von der simap-Plattform automatisch generierte Bestätigung via E-Mail. Der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zudem ist Folgendes zu beachten: Das Angebot ist durch die zeichnungsberechtigte(n) Person(en) gültig zu unterzeichnen.

 

12. Weitere Informationen Ausschreibung Staatsvertragsbereich Ja Sprache(n) des Verfahrens Deutsch Projektsprache in der Leistungserbringungsphase: Die Kommunikationssprache ist deutsch (Schrift / Wort): Die Verständigung im Projekt und die Anordnungen auf der Baustelle erfolgen in deutscher Sprache. Der Anbieter ist verpflichtet, nur leitendes Personal im Projekt und auf der Baustelle einzusetzen, welches der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig ist. Durchführung eines Dialogs Nein Optionen Nein Werden Varianten zugelassen? Nein Werden Teilangebote zugelassen? Nein Allgemeine Bedingungen Bietergemeinschaft Zugelassen Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er einen Gesellschafter bezeichnen, welche die Federführung (Stellvertretung, Koordination) übernimmt. Der Anbieter führt alle Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen (Funktion/Verantwortung) auf. Mehrfachbewerbungen von Anbieterinnen im Rahmen von Bietergemeinschaften Zugelassen Subunternehmen Zugelassen Die charakteristische Leistung ist vom Anbieter zu erbringen und die Beteiligten sind mit den ihnen zugewiesenen Rollen (Funktion/Verantwortung) aufzuführen. Sub-Subunternehmer sind nicht zugelassen. Mehrfachbewerbungen von Subunternehmen Zugelassen Geschäftsbedingungen Gemäss Ziffer 2 des vorgesehenen Werkvertrags. Zahlungsbedingungen Gemäss Ziffer 4 des vorgesehenen Werkvertrags. Einzubeziehende Kosten Die Angebotspreise müssen sämtliche Kostenelemente wie Transport-, Versicherungs- und Inspektionskosten, Steuern sowie Zölle und andere Einfuhrabgaben enthalten. Kautionen / Sicherheiten Gemäss Ziffer 5 des vorgesehenen Werkvertrags. Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören Keine. Sonstige Angaben

1. Die Ausarbeitung und Einreichung der Angebote werden nicht entschädigt.

2. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

3. Vergütungsart: Gemäss Ziffer 3.1 und 3.2 des vorgesehenen Werkvertrags.

4. Preisänderungen infolge Teuerung: Gemäss Ziffer 3.5 und 3.6 des vorgesehenen Werkvertrags.

5. Der Auftraggeber und der Anbieter behandeln alle Angaben vertraulich, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind.

6. Die Vergabestelle behält sich vor, die eingereichten Angebote vom Anbieter plausibilisieren zu lassen.

7. Einheitspreise/Baustelleneinrichtung Angebote sind so zu kalkulieren und einzureichen, dass die Kosten denjenigen Leistungspositionen zugeordnet werden, die sie betreffen. Umlagerungen von Kostenbestandteilen der Einheitspreise, insbesondere zwischen einzelnen Leistungspositionen und Baustelleneinrichtungen, sind nicht zulässig. Angebote mit unzulässig ausgewiesenen Kostenbestandteilen können aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Dem Angebot ist das Kalkulationsschema (Formular 300 und Formular 400 des schweizerischen Baumeisterverbands [SBV]) beizulegen. Der Anbieter erklärt mit Offerteinreichung konkludent, dass er keine Umlagerungen von Kostenbestandteilen der Einheitspreise in andere Leistungspositionen oder Baustelleneinrichtungen vorgenommen hat.

8. Kontaktaufnahme Dieses Verfahren erfolgt nach dem Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB). Dies bedeutet, dass während des Verfahrens keine Kommunikation zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber oder von ihm beigezogenen Dritten (insb. Verfahrensbegleiter, Planer) geführt werden darf. Für Fragen wenden Sie sich ausschliesslich an den Dienst öffentliche Ausschreibungen BBL. Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen. Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Publikationsorgane Offizielles Publikationsorgan simap.ch Weitere Informationen: simap.ch/de/project-detail/dcbd7955-b757-4585-bb3d-115dedb550c7

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 199174 vom 07.01.2026