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GIS, Modellierung

Titel

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Durchführung der Umgebungslärmkartierung im Land Brandenburg

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MLEUV) Referat 13 Vergabestelle
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13
14467 Potsdam

Ausführungsort

DE-14467 Potsdam

Frist

27.03.2026

Beschreibung

1. Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg Referat 13 - Vergabestelle

Henning-von-Tresckow-Straße 2-13

14467 Potsdam

Telefon: +49 331-8667759 

Fax: +49 331-8667070
 

E-Mail: mailto:vergabestelle@mleuv.brandenburg.de 

Internet: https://mleuv.brandenburg.de

 

2. Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen
Elektronisch über diese Vergabeplattform: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YY8HF8Y
Postalische Angebote oder Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen Bereitstellung der Vergabeunterlagen
Elektronisch über diese Vergabeplattform: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YY8HF8Y/documents

 

3. Art und Umfang der Leistung
Die Zielsetzung des Vorhabens besteht in der Schaffung von strategischen Lärmkarten und den zugehörigen statistischen Auswertungen entsprechend den rechtlichen Rahmenbedingungen gemäß § 47 c BImSchG [1] und der §§ 4 und 5 der 34. BImSchV [2] in Verbindung mit der Richtlinie 2002/49/EG [4] für alle Hauptverkehrsstraßen, den Ballungsraum Potsdam und die nicht bundeseigene Haupteisenbahnstrecke der Niederbarnimer Eisenbahn AG (NEB). Die Arbeitsergebnisse sollen das LfU in die Lage versetzen, gemäß § 1 Abs. 5 der Immissionsschutzzuständigkeitsverordnung (ImSchZV) [3] dem Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) die erforderlichen Daten aufbereitet zu übermitteln, damit dieses den vom Gesetzgeber gemäß § 47 e BImSchG [1] geforderten Berichtspflichten nachkommen kann. Die Kommunen sollen darüber hinaus in die Lage versetzt werden, den Lärmaktionsplanungspflichten gemäß § 47 d BImSchG [1] in Verbindung mit der Richtlinie 2002/49/EG [4], ihren Berichtspflichten und der Mitwirkung der Öffentlichkeit nachzukommen. Es soll hierzu für alle kartierungspflichtigen Gemeinden im Land Brandenburg einschließlich des Ballungsraumes Potsdam eine einheitliche Datenbasis für die Lärmkartierung erarbeitet werden. Auf der Grundlage der aufbereiteten Eingangsdaten soll für alle Kommunen an kartierungspflichtigen Hauptverkehrsstraßen und an der kartierungspflichtigen nichtbundeseigenen Haupteisenbahnstrecke der Niederbarnimer Eisenbahn AG (NEB) sowie für den Ballungsraum Potsdam die Umgebungslärmkartierung durchgeführt werden. Die Leistung beinhaltet folgende Arbeitspakete: Arbeitspaket 1 - Aufbereitung der Daten des Hauptverkehrsstraßennetzes des Landes Brandenburg
Arbeitspaket 2 - Erstellung des Gebäudemodells
Arbeitspaket 3 - Datensatzerstellung für die Lärmberechnung
Arbeitspaket 4 - Kartierung des Straßenverkehrslärms für das Land Brandenburg (ohne Ballungsraum Potsdam)
Arbeitspaket 5 - Kartierung des Ballungsraums Potsdam
Arbeitspaket 6 - Kartierung zusätzlicher Bahnstrecken Brandenburg (NEB)
Arbeitspaket 7 - Dokumentation und Datenübergabe
Arbeitspaket 8 - (Optional) Teilnahme an Informationsveranstaltungen/zusätzlichen Projektbesprechungen
Arbeitspaket 9 - (Optional) Lärmkartierung aller Straßen ausgewählter Gemeinden Im Detail siehe Vergabeunterlagen Teil B - Leistungsbeschreibung Nr. 2.

 

4. Haupterfüllungsort
Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13
14467 Potsdam

 

5. Ergänzende / Abweichende Angaben zum Haupterfüllungsort
Leistungsort ist das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg in Potsdam sowie der Firmensitz des Auftragnehmers.

 

6. Ausführungsfristen
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
(1) Die Leistungsfrist beginnt mit Vertragsabschluss zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer und endet am 31.03.2028
(2) Die Leistungen gemäß den Arbeitspaketen 1 bis 3 (Entwurf) sind bis zum 15.11.2026 zu erbringen.
(3) Vorlage eines Zwischenberichts zu den Arbeitspaketen 1 bis 3 (Entwurf) und 4 und 5 (Stand der vorbereitenden Arbeiten) zum 15.11.2026.
(4) Die Leistungen gemäß den Arbeitspaketen 1 bis 6 (final) sind bis zum 30.06.2027 zu erbringen.
(5) Vorlage des Abschlussberichts (Entwurf) zum 15.11.2027.
(6) Die Leistungen gemäß Arbeitspaket 8 (final) (soweit beauftragt) und 9 (final) (soweit beauftragt) sind bis zum 31.03.2028 zu erbringen.
(7) Vorlage des Abschlussberichtes (final) zum 31.03.2028.

 

7. Zuschlagskriterien
Siehe Vergabeunterlagen

 

8. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
(1) Der Nachweis, dass der Bieter im Berufsregister nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter seinen Sitz hat, eingetragen ist.
(2) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 35 UVgO.
(3) Erklärung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz

 

9. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(1) Vorstellung der personellen Ressourcen sowie der Qualifikation der vorgesehenen Bearbeiter, insbesondere der projektleitenden Mitarbeiter
(2) Nachweis einer Betriebs- / Berufshaftpflichtversicherung (Kopie der Police)
(3) Unternehmensangaben

 

10. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
(1) Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
(2) Nachweis über die, in den letzten fünf (5) Jahren erbrachten vergleichbaren Aufträge im Tätigkeitsbereich des Auftrags, insbesondere Tätigkeiten in Verbindung der Umgebungslärmkartierung.
(3) Nachweis von allgemeinen Kenntnissen und Erfahrungen auf dem Gebiet Umgebungslärmkartierung.
(4) Nachweis praktischer Kenntnisse und Erfahrungen in Bezug auf die Umgebungslärmkartierung im Land Brandenburg bzw. in vergleichbaren Flächenländern.
(5) Kenntnis von Datenstrukturen und -formaten sowie des neuen verpflichtenden Datenberichtsystems gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1967 der Kommission vom 11. November 2021

 

11. Sonstige
(1) Nachweis von Maßnahmen zur Qualitätssicherung. Nachweise für ein zertifiziertes Qualitätsmanagement, wie z.B. auf Basis der ISO 9001 oder vergleichbarer Standards, sind ausdrücklich erwünscht.
(Im Detail siehe Vergabeunterlagen Teil C - Kriterienkatalog Nr. 3 ff.)

 

12. Wesentliche Zahlungsbedingungen
Die wesentlichen Zahlungsbedingungen ergeben sich aus § 17 der beigefügten Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (Teil B der Verdingungsordnung für Leistungen - VOL/B).

 

13. Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten
Angaben zu geforderten Sicherheiten ergeben sich aus § 18 der beigefügten Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (Teil B der Verdingungsordnung für Leistungen - VOL/B).

 

14. Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.
Auf die Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikel 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 - Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie die Information nach § 7 Abs. 4 UVgO i.V.m. § 11 Abs. 3 VgV wird hingewiesen.

 

15. Schlusstermin für den Eingang der Angebote
27.03.2026 um 12:00 Uhr

 

16. Bindefrist des Angebots
27.04.2026

 

17. Zusätzliche Angaben
  Die in den Vergabeunterlagen Teil A - Allgemeine Angaben benannten Anforderungen und Hinweise sind zu beachten. Alle Fragen, die mit der Ausschreibung im Zusammenhang stehen, sind über das Kommunikationstool im Projektraum (https://vergabemarktplatz.brandenburg.de) zu stellen. Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter die ausschreibende Stelle unverzüglich darauf hinzuweisen. Bieteranfragen und Hinweise auf Unklarheiten sind bis spätestens 6 Tage vor Angebotsfrist zu stellen. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter. Beteiligt sich ein Mitglied einer Bietergemeinschaft zugleich als Einzelbieter an dem Vergabeverfahren, kann dies bei unzulässiger wettbewerbsbeschränkender Abrede zum Ausschluss beider Bieter führen. Eine Bietergemeinschaft hat ihre Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Im Fall einer Bietergemeinschaft sind die unter Eignung aufgeführten Nachweise und Erklärungen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Die im Rahmen des Angebots zugesicherten Merkmale zur Leistungserbringung werden im Rahmen der Leistungserbringung geschuldet. Dies umfasst auch Angaben / Zusicherungen bezüglich der Zuschlagskriterien. Wenn also beispielsweise im Rahmen der Zuschlagskriterien die Angabe des einzusetzenden Personals nebst Qualifikation im Angebot dargestellt wird, verpflichtet sich ein Bieter auch das damit benannte Personal für die Leistungserbringung einzusetzen.     Bekanntmachungs-ID: CXP9YY8HF8Y

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 200719 vom 19.03.2026