Die MA 41 Wien beauftragt eine Stereoauswertung aus Luftbildern (Luftbildauswertung MZK 2026) über 850 ha im Wiener Stadtgebiet. Angebote sind bis 17.07.2026 einzureichen.
Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Stadt Wien MA Magistratsabteilung 41 Stadtvermessung
Muthgasse 62
1190 Wien
AT-1190 Weidling
17.07.2026
Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung
Dokument-ID: 248934-00
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Magistrat der Stadt Wien - Magistratsabteilung 41
Nationale Identifikationsnummer: 9110013589353
Name der Dienststelle: MA 41 – Stadtvermessung und Geoinformation
Postanschrift: Muthgasse 62
Ort: Wien
NUTS-Code: AT130
Postleitzahl: 1190
Österreich
Kontaktstelle(n): Abteilungsbüro
Telefon: +431 4000 8041
E-Mail: post@ma41.wien.gv.at
Fax: +431 4000 99 8041
Internet-Adresse
Hauptadresse: https://www.wien.gv.at/stadtplanung/stadtvermessung
Adresse des Beschafferprofils: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
URL für weitere Informationen: https://www.wien.gv.at/Vergabeportal/Detail/248934
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via https://www.wien.gv.at/Vergabeportal/Detail/248934
Abschnitt II: Gegenstand
Bezeichnung des Auftrags (Vorhaben und Erfüllungsort): Luftbildauswertung MZK 2026
Referenznummer/Geschäftszahl: AVAAG\41\M41LBAMZK2026
CPV-Code Hauptteil: 71355100
CPV-Code Zusatzteil: Art des Auftrags: Dienstleistungen
Gegenstand der Leistung: Stereoauswertung aus Luftbildern, 850 ha im Wiener Stadtgebiet.
II.2.3
Erfüllungsort
NUTS-Code: AT130
Hauptort der Ausführung:
II.2.12
Leistungsfrist
Leistungsfrist
Gemäß Leistungsbeschreibung und Besonderen Vertragsbestimmungen
Abschnitt IV: Aktuelles Verfahren
IV.2
Verwaltungsangaben
IV.2.1
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Preisauskünfte oder Teilnahmeanträge
Tag: 17.07.2026
Ortszeit: 11:30
IV.2.2
Auskunft bis
Tag: 02.07.2026
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3
Zusätzliche Angaben
Auf das allfällige Erfordernis einer behördlichen Entscheidung für die Zulässigkeit der Ausübung einer Tätigkeit in Österreich sowie auf die Verpflichtung gemäß §§ 21 Abs. 1 des Bundesvergabegesetzes 2018 (BVergG) wird ausdrücklich hingewiesen. §§ 21 Abs. 1 des BVergG verpflichtet Bewerber oder Bieter, die im Gebiet einer anderen Vertragspartei des EWR-Abkommens oder in der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Schweiz) ansässig sind und die für die Ausübung einer Tätigkeit in Österreich eine behördliche Entscheidung betreffend ihrer Berufsqualifikation einholen müssen, ein darauf gerichtetes Verfahren möglichst umgehend, jedenfalls aber vor Ablauf der Angebotsfrist einzuleiten. Für reglementierte Gewerbe (§ 94 der Gewerbeordnung 1994) wird diesbezüglich auf die §§ 373a und 373b der Gewerbeordnung 1994 hingewiesen.
Bietergemeinschaften haben im Auftragsfall Arbeitsgemeinschaften zu bilden, die solidarisch haften (§ 891 ABGB)
VI.5
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
Tag: 26.06.2026