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Titel

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Beschaffung einer semistationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Lieferauftrag (VOL)

Vergabestelle

Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Emsland
Ordeniederung 1
49716 Meppen

Ausführungsort

DE-49716 Meppen

Frist

11.12.2025

TED Nr.

00780698-2025

Beschreibung

1. Landkreis Emsland

Ordeniederung 1

49716 Meppen

 

E-Mail: martin.korte@emsland.de

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel: Beschaffung einer semistationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage

Beschreibung: Zur weiteren Optimierung der Verkehrsüberwachung plant der Landkreis Emsland die Beschaffung eines semi-stationären Enforcement Trailers (Messanhänger). Das Messsystem muss eine Überwachung von zeitlichen und nach Fahrzeugklassen differenzierten Geschwindigkeitsbeschränkungen ermöglichen.

Kennung des Verfahrens: e7236614-615e-4d60-8720-4edd83452d87

Vorherige Bekanntmachung: 544961-2025

Interne Kennung: 3093-2025_143-1

Verfahrensart: Offenes Verfahren

Das Verfahren wird beschleunigt: nein

Zentrale Elemente des Verfahrens: Der Auftraggeber verfährt nach der VgV und führt gem. § 15 VgV ein offenes Verfahren durch. Der Bekanntmachung ist eine Vorinformation zum Zweck der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote (§ 38 Abs. 1, 3 VgV) vorausgegangen, der ursprünglich angekündigte Termin der Auftragsbekanntmachung (24.09.2025) hat sich aufgrund interner Veränderungen zur Sicherstellung der IT-Sicherheit der Datenübertragung leider verzögert. Die Angebotserarbeitung beginnt mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe und der Übersendung der vollständigen Vergabeunterlagen. Die Bieter erstellen auf diese Grundlage ein Angebot. Der Auftraggeber behält sich vor gem. § 56 VgV Unterlagen vom Bewerber/Bieter nachzufordern.

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags: Lieferungen

Haupteinstufung (cpv): 34971000 Geschwindigkeitskontrollkameras

Zusätzliche Einstufung (cpv): 34970000 Verkehrsüberwachungseinrichtung

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift: Ordeniederung 1

Stadt: Meppen

Postleitzahl: 49716

Land, Gliederung (NUTS): Emsland (DE949)

Land: Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXQ6YD0R0KJ# Der Auftraggeber ist bei Vergabe öffentlicher Aufträge verpflichtet, eine Abfrage gem. § 6 Abs. 1 WRegG beim Wettbewerbsregister zu stellen. Der Auftraggeber wird auf gesondertes Verlangen folgende Angaben beim Bieter abfragen: Firmenname, Rechtsform und Anschrift, Register-Nummer einschl. Registerart (z.B. HRB) und Registergericht (sog. Register-Triple) sowie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

Rechtsgrundlage:

Richtlinie 2014/24/EU

vgv -

2.1.6 Ausschlussgründe

Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung

Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Betrug: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Korruption: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zahlungsunfähigkeit: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

5. Los

5.1 Los: LOT-0001

Titel: Beschaffung einer semistationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage

Beschreibung: Angeboten werden dürfen nur Laserscanner- Geschwindigkeitsmessgeräte, die von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) Braunschweig eine Zulassung zur amtlichen Verkehrsüberwachung in Deutschland haben und deren Bilderfassung und Bearbeitung digital erfolgen. Die entsprechende PTB-Zulassung in Komplettfassung (keine gekürzte Version) sowie die dazugehörige Gebrauchsanweisung des angebotenen Messgerätes ist dem Angebot beizufügen. Es sind nur fabrikneue Systeme anzubieten, die den derzeitig gültigen Anforderungen der PTB (neuester Stand) entsprechen. Angebote von Gebrauchtsystemen sind nicht zulässig. Außerdem muss das Messsystem sowie die dazugehörigen Komponenten im Interesse einer optimalen Auslastung grundsätzlich variabel in der mobilen (Fahrzeug und Stativbetrieb) Überwachung einsetzbar sein, so dass die Technik modular untereinander getauscht werden kann. Der zu liefernde Enforcement Trailer hat zwingend die nachfolgend benannten technisch-funktionalen Anforderungen zu erfüllen: - Lieferung eines fabrikneuen Enforcement Trailers. - Der Trailer muss für die Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen und mit einem handelsüblichen Pkw zu transportieren sein. - Der Trailer muss die Möglichkeit bieten, beide Fahrtrichtungen gleichzeitig beweissicher (Lichtbild des Fahrzeuges und des Fahrzeugführers) zu überwachen. - Es muss sich um einen abschließbaren, wetterfesten (frostsicher, wasserdicht, hitzebeständig), und robust verarbeiteten Trailer handeln. - Der Trailer ist zusätzlich durch eine Alarmanlage zu sichern. - Der Trailer muss über einen Mover zur Positionierung verfügen. Die zu liefernde Mess- und Fototechnik hat zwingend die nachfolgend benannten technisch-funktionalen Anforderungen zu erfüllen: - ein standardisiertes Messverfahren für die stationäre und mobile Geschwindigkeitsüberwachung per Laserscanner mit gültiger Zulassung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB). - Gültige Eichung durch das Eichamt (Konformitätsbescheinigung ist nicht ausreichend). - Fähigkeit zur Fahrzeugklassifikation und Erkennung verschiedener Geschwindigkeitswerte unterschiedlicher Fahrzeugklassen. - Messung auf bis zu 2 Fahrspuren je Fahrtrichtung. - Möglichkeit zum Datenzugriff mittels eines Datenspeichers oder Laptop; Falldatenauslesung mittels Download. - Möglichkeit Alarm-, Datenfernübertragung der Falldateien von der Geschwindigkeitsüberwachungsanlage mittels Mobilfunk (mindestens 5 G) auf Server des Auftraggebers inkl. Datenvolumen mind. 5 GB - Protokoll von Verkehrsmengen aller Fahrzeuge zur statistischen Aufarbeitung. - In den nächsten 5 Jahren nach Auslieferung sind Softwareupdates und dadurch notwendige Schulungen vom Auftragnehmer kostenfrei zur Verfügung zu stellen. - Jährliche Serviceleistungen für die Überwachungsanlage (u. a. jährliche Eichunterstützung der Messsysteme) müssen gewährleistet sein. - Zur Bedienung und Überprüfung der Anlagen muss ein separates Bedienteil (Outdoor-Laptop, spritzwassergeschützt und bruchsicher) mitgeliefert werden. Aufgrund der Kompatibilität mit den beim Landkreis Emsland verwendeten anderen Programmen und dem Wissenstand der Anwender muss das Outdoor-Laptop mit einem Windows Betriebssystem (mindestens Windows 11) ausgestattet sein. Die zu liefernde Mess- und Fototechnik soll auch als Variante auf einem Stativ, Messanhänger oder aus einem KFZ heraus eingesetzt werden können. Der Landkreis Emsland wertet derzeit alle erfassten Verstöße mit der Auswertesoftware TraffiDesk II der Firma Jenoptik Robot GmbH aus. Die Verstöße werden mittels OWI Verfahren (pmOWI 3.2) aufbereitet und versendet. Außerdem wird eine elektronische Akte erzeugt. Es ist in jedem Fall sicherzustellen, dass alle erzeugten Geschwindigkeitsfälle und sonstige dokumentierte Verstöße der Messgeräte in diesen EDV-Anwendungen bearbeitet werden können. Ein entsprechendes Software-Importmodul von Drittanbietern in das TraffiDesk II als Erweiterung der Auswertesoftware ist nicht Bestandteil der Beschaffung und wird vom Auftraggeber selbst beschafft bzw. eingerichtet. Sofern erforderlich sind entsprechende Konvertierungsprogramme, um das Einlesen der Fälle in TraffiDesk II zu ermöglichen, mit anzubieten. Ansonsten ist ein geeignetes Programm für die Datenauswertung zur Verfügung zu stellen. Es ist erforderlich, dass grundsätzlich nur verschlüsselte Rohdaten der von der Geschwindigkeitsmessanlage erstellten Bilddateien zur Verfügung gestellt werden. Die Umwandlung erfolgt erst beim Einlesen zur Auswertung (Digitalimport). Kosten für das Datenauswertungsprogramm sind vom Bieter im Angebot zu berücksichtigen/ anzugeben. Der Leistungsumfang umfasst die Lieferung einer vollständigen Semistation sowie die Schulung der Anwender. Des Weiteren sollen zwei Laserscanner - Messgeräte (Innenteile) beschafft werden.

Interne Kennung: 3093-2025_143-1

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags: Lieferungen

Haupteinstufung (cpv): 34971000 Geschwindigkeitskontrollkameras

Zusätzliche Einstufung (cpv): 34970000 Verkehrsüberwachungseinrichtung

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift: Ordeniederung 1

Stadt: Meppen

Postleitzahl: 49716

Land, Gliederung (NUTS): Emsland (DE949)

Land: Deutschland

5.1.3 Geschätzte Dauer

Andere Laufzeit: Unbekannt

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme:

Teilnahme ist nicht vorbehalten.

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja

Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

Informationen über frühere Bekanntmachungen:

Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 544961-2025

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Beschreibung: In den letzten drei1 Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt. Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - entweder die ausgefüllte Eigenerklärung der Eignung - oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. - Nachweise mit mindestens folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum Die Bewerber können entsprechende Nachweise und Erklärungen nach § 48 VgV auch über ein Präqualifizierungsverzeichnis nachweisen. Hierzu sind die Registrierungsnummern im Angebotsblatt mit anzugeben.

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister

Beschreibung: Auszug aus dem Handelsregister

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Beschreibung: Eignung zur Berufsausübung - Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - entweder die ausgefüllte Eigenerklärung der Eignung Formblatt 124 LD - oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen. Die Bewerber können entsprechende Nachweise und Erklärungen nach § 48 VgV auch über ein Präqualifikationsverzeichnis oder mit dem Formular der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nachweisen. Hierzu sind die entsprechenden Registriernummern anzugeben. Nachweise: - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes/ Bescheinigung in Steuersachen

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium:

Art: Preis

Bezeichnung: Angebotssumme

Beschreibung: Angebotssumme

Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch

Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/12/2025 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit

Internetadresse der Auftragsunterlagen: vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YD0R0KJ/documents

Ad-hoc-Kommunikationskanal:

Name: Fragen sind auf der unten genannten Vergabeplattform zu stellen und werden nur bis zur benannten Frist beantwortet. Es wird dringend empfohlen, sich auf der Vergabeplattform zu registrieren. Ohne vorherige Registrierung erfolgt keine Benachrichtigung über Kommunikation oder Änderungen der Vergabeunterlagen.

URL: vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YD0R0KJ

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung:

Elektronische Einreichung: Erforderlich

Adresse für die Einreichung: vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YD0R0KJ

Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch

Elektronischer Katalog: Nicht zulässig

Varianten: Nicht zulässig

Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig

Frist für den Eingang der Angebote: 11/12/2025 10:30:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit

Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 45 Tage

Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:

Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor gem. § 56 VgV Unterlagen vom Bewerber/Bieter nachzufordern. --------------------------------------------------------------------------------------------- Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: - Physikalisch-Technischen Bundesanstalt Braunschweig (PTB) -Zulassung als Komplettfassung inkl. Gebrauchsanweisung des angebotenen Messgerätes ------------------------------------------------------------------------------------------- Vorlage eines IT-Sicherheitskonzeptes ------------------------------------------------------------------------------------------- Belehrung über die Antragsfrist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB: Nachprüfungsanträge sind innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB. Ein Nachprüfungsantrag, der erst nach Ablauf der Antragsfrist zugeht, wird als unzulässig zurückgewiesen. Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU

Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:

Eröffnungsdatum: 11/12/2025 10:30:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit

Ort: Landkreis Emsland Ordeniederung 1 49716 Meppen

Zusätzliche Informationen: -elektronische Angebotsabgabe-

Auftragsbedingungen:

Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Vorlage PTB Zulassung gem. Leistungsbeschreibung - Vorlage IT Sicherheitskonzept gem. Leistungsbeschreibung

Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich

Aufträge werden elektronisch erteilt: nein

Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung:

Keine Rahmenvereinbarung

Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:

Kein dynamisches Beschaffungssystem

Elektronische Auktion: nein

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung

Informationen über die Überprüfungsfristen: Information über die Überprüfungsfristen: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Emsland

Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Emsland

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung: Landkreis Emsland

Registrierungsnummer: 03454-0-74

Postanschrift: Ordeniederung 1

Stadt: Meppen

Postleitzahl: 49716

Land, Gliederung (NUTS): Emsland (DE949)

Land: Deutschland

Kontaktperson: Fachbereich Straßenverkehr

E-Mail: martin.korte@emsland.de

Telefon: +49 5931 444047

Internetadresse: www.emsland.de

Rollen dieser Organisation:

Beschaffer

Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung: Landkreis Emsland

Registrierungsnummer: 03454-0-74

Postanschrift: Ordeniederung 1

Stadt: Meppen

Postleitzahl: 49716

Land, Gliederung (NUTS): Emsland (DE949)

Land: Deutschland

Kontaktperson: Fachbereich Recht

E-Mail: ausschreibungen@emsland.de

Telefon: +49 5931442633

Internetadresse: www.emsland.de

Rollen dieser Organisation:

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung

Registrierungsnummer: t:04131153308

Postanschrift: Auf der Hude 2

Stadt: Lüneburg

Postleitzahl: 21339

Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)

Land: Deutschland

Kontaktperson: Weitere Tel.-Nr.:-3307, -3308

E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de

Telefon: +49 413115-3306

Fax: +49 413115-2943

Internetadresse: www.mw.niedersachsen.de

Rollen dieser Organisation:

Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83

Stadt: Bonn

Postleitzahl: 53119

Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)

Land: Deutschland

E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de

Telefon: +49228996100

Rollen dieser Organisation:

TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 30d6acd8-ec79-4d11-8d6c-14349a000b6e - 01

Formulartyp: Wettbewerb

Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung

Unterart der Bekanntmachung: 16

Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 24/11/2025 13:49:41 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit

Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 780698-2025

ABl. S – Nummer der Ausgabe: 227/2025

Datum der Veröffentlichung: 25/11/2025

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 198204 vom 27.11.2025

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