Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Stadt Dresden Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften Amt für Hochbau und Immobilienverwaltung
Ferdinandplatz 2
01069 Dresden
DE-01277 Dresden
05.06.2026
00293051-2026
1.1 Landeshauptstadt Dresden, GB Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften
Amt f. Hochbau u. Immobilienverwaltung
Ferdinandplatz 2
01069 Dresden
E-Mail: zvb-fl@dresden.de
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Alumnat Dresdner Kreuzchor Altbau - denkmalgerechte Instandsetzung und Modernisierung - Tragwerksplanung
Beschreibung: Alumnat Dresdner Kreuzchor Altbau - Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 i.V.m. Anl.14 HOAI für die LPh 1-6 sowie Besondere und zusätzliche Leistungen, stufenweise Beauftragung
Kennung des Verfahrens: 216decd9-9a0b-49f4-b29d-b616f5910a8f
Interne Kennung: 2026-GB313-00018
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
Zusätzliche Einstufung (cpv):
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
71250000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie Vermessungsdienste
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
2.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Ermelstraße 1
Stadt: Dresden
Postleitzahl: 01277
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Genaue Angaben zur Bindefrist entnehmen Sie der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
1) Kommunikation im Vergabeverfahren: Die Kommunikation für Verfahren mit ausschließlicher elektronischer Angebotsabgabe erfolgt nur über die Plattform evergabe.de. Informationen über Änderungen der Bekanntmachungen/Vergabeunterlagen sowie sämtliche nach der Angebotsöffnung folgende Kommunikation (z. B. Bieterinformationen, Auftragsschreiben) werden elektronisch über evergabe.de bereitgestellt. Auch die Anfragen zu den Vergabeunterlagen müssen elektronisch über eVergabe.de bzw. das Bietercockpit gestellt werden. Deren Beantwortung erfolgt ebenfalls elektronisch über die Plattform. Werden die erforderlichen Unterlagen ohne Registrierung heruntergeladen, erfolgt keine automatische Benachrichtigung über mögliche Änderungen zur Vergabe. Informationen zu den technischen Anforderungen und Hilfe bei technischen Problemen erhalten Sie unter eVergabe.de.
2) Die Einreichung der Angebote per Telefax, E-Mail oder über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform ist nicht zulässig. Elektronische Angebotsabgabe ist nur in Textform zugelassen. Abschlusserklärungen sind in Textform zu zeichnen. Die Bieter erklären förmlich, dass die von Ihnen angegebenen Informationen in der von Ihnen eingereichten Eigenerklärung genau und korrekt sind und sie sich der Konsequenzen einer schwerwiegenden Täuschung bewusst sind.
3) Für die Angebotsabgabe sind die von der Auftraggeberin bereitgestellten Formulare zu verwenden. Die Teilnahme am Verfahren erfolgt über das vollständig ausgefüllte Formular zur Eigenerklärung, welches um die darin geforderten Angaben und Nachweise zu ergänzen ist. Die ausgefüllten und lokalgespeicherten Unterlagen sind als Teil des Angebotes auf der Plattform hochzuladen. Im Rahmen der Angebotsabgabe sind sämtliche einzureichende Dokumente (Formulare sowie Anlagen) als separate Dateien einzureichen. Eingereichte Dateien dürfen 40 MB nicht überschreiten. Die Anzahl der Dateien ist nicht beschränkt.
4) Das Vertragsformular ist von den Bietern vollständig auszufüllen und in Textform gezeichnet (§ 126 b BGB) elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen. Für die Erstellung des Honorarangebotes ist das von der Auftraggeberin bereitgestellte Honorarblatt unter der Rubrik externes Leistungsverzeichnis zu verwenden, vollständig auszufüllen und elektronisch einzureichen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Eintragungen zum Honorar im Vertrag mit den Eintragungen im Honorarblatt identisch sein müssen und bei Abweichungen der Vertrag zugrunde gelegt wird. Das von den Bietern auszufüllende Angebotsschreiben dient lediglich der elektronischen Abwicklung des Vergabeverfahrens und ist nicht Teil des Angebotes.
5) Im Auftragsfall hat der Auftragnehmer die ihm übertragenen Leistungen im eigenen Büro bzw. gemäß den Angaben in der Eigenerklärung zu erbringen.
6) Nicht fristgerecht eingereichte Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
7) Nicht deutschsprachigen Nachweisen ist eine Übersetzung in Deutsch beizufügen.
8) Allgemeine Werbebroschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung sowie zusätzliche Angaben, die über die geforderten hinausgehen, sind nicht erwünscht und werden nicht berücksichtigt.
9) Die Abgabe mehrerer Angebote pro Bieter ist nicht zulässig. Dazu zählen auch Angebote unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachangebote von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben den Ausschluss der Bieter und sämtlicher betroffener Bietergemeinschaften zur Folge.
10) Sollten nach Auffassung der Bieter in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder Fehler (u.a. Verstoß gegen geltendes Recht) vorliegen, so haben diese die Auftraggeberin unter der genannten Kontaktstelle umgehend in Textform darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, sind die Bieter mit diesen Einwendungen präkludiert.
11) Für die in den Vergabeunterlagen verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechter. Sofern nicht ausdrücklich anders bestimmt, sind mit Bewerber oder Bieter sowohl einzelne Unternehmen als auch Bewerber-/ Bietergemeinschaften gemeint, mit Auftragnehmer der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft. Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv