Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Dienstsitz Bonn
Rochusstraße 1
53123 Bonn
DE-53123 Bonn
13.04.2026
00168099-2026
1. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Dienstsitz Bonn
Rochusstraße 1
53123 Bonn
1.1 Bundesministerium für Arbeit und Soziales
E-Mail: mailto:zentrale-vergabestelle@bmas.bund.de
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Beschaffung eines Vorgangsbearbeitungssystems
Beschreibung: Die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (SchBGG) hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes sowie in bestimmten Fällen mit Privaten außergerichtlich beizulegen. Dazu muss sie einen barrierefreien und niederschwelligen Zugang zu Schlichtungsverfahren ermöglichen. Die Zielgruppe weist sehr unterschiedliche Kommunikationsbedürfnisse auf – von Personen mit Sehbehinderungen, die Screenreader benötigen, über Menschen mit Hörbehinderungen, die mittels Deutscher Gebärdensprache oder schriftlich kommunizieren, bis hin zu Personen mit kognitiven Beeinträchtigungen, die auf Leichte Sprache angewiesen sind. Anträge erreichen die Geschäftsstelle über verschiedene Kanäle, in Textform, mittels Niederschrift oder über Gebärdensprachdolmetscherdienste (SQAT). Das zu beschaffende Vorgangsbearbeitungssystem (VBS) muss dieser Vielfalt an Kommunikationsbedürfnissen und -kanälen gerecht werden. Jeder der Kommunikationswege muss vollständig barrierefrei gestaltet und in den digitalen Workflow integriert werden können. Das VBS soll durch eine durchgängige digitale Prozesskette diese Herausforderungen bewältigen und gleichzeitig höchste Standards der Barrierefreiheit gemäß BGG, BITV 2.0, und den relevanten technischen Normen erfüllen. Gerade bei der Verarbeitung von Gesundheitsdaten ist eine konsequente Einhaltung der DSGVO-Vorgaben sowie hoher Standards der Informationssicherheit unerlässlich. Das zentrale Ziel ist es, durch Automatisierung und intelligente Systemführung die administrative Bearbeitungszeit zu verkürzen und die Qualität der Verfahrensführung zu verbessern, damit Menschen mit Behinderungen schneller und effektiver zu ihrem Recht gelangen können. Das System muss flexibel genug sein, um auf die individuellen Bedürfnisse jedes Einzelfalls einzugehen, die wachsenden Fallzahlen zu bewältigen und sich an zukünftige Rechtsänderungen sowie erweiterte Zuständigkeiten anpassen zu können. Kern der Rahmenvereinbarung ist das Lizenzpaket des VBS als „Software-as-a-Service“-Modell (SaaS) und die zugehörigen laufenden Kosten im Rahmen der Nutzung und Pflege des VBS. Dadurch das marktübliche Softwarelösungen oftmals nicht vollständig barrierefrei sind, ist die SchBGG bereit, einmalige Entwicklungsleistungen zur Erreichung der vollständigen Barrierefreiheit zu vergüten. Darüber hinaus gibt es weitere Leistungsbestandteile. Zu diesen gehören einmalige Kosten für Herbeiführung der Betriebsbereitschaft und Kosten für optionale Abrufe im Rahmen von softwarenahen Dienstleistungen als auch Schulungen. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von zwei Jahren ab Zuschlagserteilung mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr. Mit der Rahmenvereinbarung wird die SchBGG zu einem bedarfsgerechten Abruf von ausgewiesenen Leistungen berechtigt. Die Entscheidung über die Anzahl der zu beauftragenden Leistungen liegt allein im Ermessen der SchBGG. Bitte beachten Sie die beigefügten Vergabeunterlagen. Kennung des Verfahrens: 9b6d70cf-8fbe-4536-b392-48758acc43e0
Interne Kennung: ZVS-04812-9/1
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
Zusätzliche Einstufung (cpv):
- 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
- 48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket
- 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.4 Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6 Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Korruption: Ausgeschlossen werden:
1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind.
2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen.
3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen.
4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen.
Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen. Betrug: Ausgeschlossen werden:
1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind.
2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen.
3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen.
4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen.
Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen. Der Text wurde entsprechend formatiert. Bitte beachten Sie, dass der gesamte Text sehr umfangreich ist. Wenn Sie weitere Abschnitte benötigen, lassen Sie es mich wissen!