Öffentliche Ausschreibung
Lieferauftrag (VOL)
Universität Potsdam Dezernat 4 Zentrale Beschaffung
Am Neuen Palais 10
14469 Potsdam
DE-14476 Potsdam
03.03.2026
1. Universität Potsdam
Am Neuen Palais 10
14469 Potsdam
Telefon: +49 3319771010
E-Mail: mailto:janine.fischer.1@uni-potsdam.de
Internet: http://www.uni-potsdam.de
2. Auftragsgegenstand Leistungsbeschreibung Art der Leistung Beschaffung eines hochauflösenden Echelle-Spektrometers für die Laser-induzierte Breakdown Spektroskopie (LIBS) mit dem Ziel der Entwicklung von Methoden zur Kalibrationsfreien LIBS (CF-LIBS). Umfang der Leistung Anforderungen Spektrometer: - Das Spektrometer soll einen weiten Wellenlängenbereich aufweisen, der mindestens den Wellenlängenbereich zwischen 193-750 nm umfasst. Damit werden die wichtigsten Elemente erfasst. - Das spektrale Auflösungsvermögen soll im UV-Bereich mindestens 14.000 (dies entspricht einer spektralen Auflösung von max. 14-31 pm) und im VIS-Bereich mindestens 20.000 (dies entspricht einer spektralen Auflösung von max. 21-38 pm) betragen. - Die Wellenlängengenauigkeit soll besser als die spektrale Auflösung / 4 sein. - Um die Kombination aus breitem Wellenlängenbereich und hohem Auflösungsvermögen zu gewährleisten, könnten zwei Wellenlängenbereiche so verschränkt werden, das das Echellogram beider Bereiche auf eine ICCD-Kamera abgebildet wird. - Um Starkshifts sicher erfassen zu können, die Hinweise auf die Elektronendichte des Plasmas geben, ist eine hohe Wellenlängen- und Intensitätsstabilität bzw. Betriebsstabilität des Spektrometers notwendig. Dazu muss das Spektrometer mit Hilfe von Peltierelementen thermisch stabilisiert werden. Diese müssen am Spektrometer installiert sein. Zugleich müssen Temperatursensoren ständig die Spektrometertemperatur überwachen und regeln. - Um eine hohe Lichtstärke zu erreichen soll der Eingangsspalt mindestens eine Größe von 50x50 μm besitzen. - Weitere Anforderungen sind: - Licht-Einkopplung über Faser (SMA), - Hg-Spektrallampe zur Wellenlängenkalibrierung, - Gerätesoftware soll Anbindung an NIST-Datenbank besitzen bzw. wichtige Inhalte offline verfügbar machen, - eine UV-Faser zur Lichteinkopplung, - Computer zum Betrieb der Gerätesoftware
3. Erfüllungsorte Haupterfüllungsort Bezeichnung Universität Potsdam Postanschrift Karl-Liebknecht-Str. 24/25 Ort 14476 Potsdam / OT Golm
4. Fristen Bezeichnung Datum, ggf. Uhrzeit Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen (u.a.) 25.02.2026 Angebotsfrist 03.03.2026 23:59 Uhr Zuschlags-/Bindefrist 02.04.2026
5. Wertung Wertungsmethode der Vergabe Wertungsmethode Niedrigster Preis
6. Lose Etwaige Vorbehalte wegen Teilung in Lose, Umfang der Lose und mögliche Vergabe der Lose an verschiedene Bieter Die Vergabe ist nicht in Lose aufgeteilt.
7. Nachweise / Bedingungen Vom Unternehmen einzureichende Unterlagen Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen Bedingung an die Auftragsausführung • ausgefülltes Preisblatt / Leistungsbeschreibung (mittels Eigenerklärung vorzulegen) • Formular 5.3 Vertragsbedingungen Mindestanforderungen nach BbgVergG 1220 (mittels Eigenerklärung vorzulegen) Sonstige Unterlagen • Formular 4.1 - Eigenerklärung Ausschlussgründe (mittels Eigenerklärung vorzulegen) • Formular 4.2 - Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Einzureichen, falls zutreffend. • Formular 4.3 - Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Einzureichen, falls zutreffend. Auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegende Unterlagen Sonstige Unterlagen • Formular 4.4 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (mittels Dritterklärung vorzulegen): Einzureichen, falls zutreffend.
8. Auflagen zur persönlichen Lage Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung zu überprüfen Keine. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zu überprüfen Keine. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zur technischen Leistungsfähigkeit zu überprüfen
1. Erklärung des Bewerbers, dass er die in Bezug auf die zu vergebene Leistung erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit besitzt, die für die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrages erforderlich ist.
2. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
9. Bedingungen für den Auftrag Geforderte Kautionen und Sicherheiten Keine.
10. Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind Siehe Vergabeunterlagen.
11. Sonstige Bedingungen Sonstige Bedingungen 1. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, insbesondere Erklärung, dass - keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: a) § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), b) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, c) § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), d) § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, e) § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, f) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 299a und § 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), g) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), h) den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), i) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder j) den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). - das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet hat. - das das Unternehmen nicht a) bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, b) zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, c) im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
2. Erklärung darüber, dass für das Unternehmen keine Gründe vorliegen, die zu einem Ausschluss nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, nach § 98c des Aufenthalts gesetzes, nach § 19 des Mindestlohngesetzes, nach § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungs gesetzes oder nach § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBI. I S. 2959) führen können.
3. Eigenerklärung entsprechend § 33 i. V. m. § 35 UVgO darüber, dass - im Vergabeverfahren keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Eignung abgegeben wurden, - dem Unternehmen bewusst ist, dass wissentlich falsche Angaben in den Erklärungen den Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben kann.
4. Für den Nachweis der Eignung werden auch Präqualifikationszertifikate bzw. Eintragungen bei ULV und PQVOL anerkannt, soweit diese mit den vorstehenden Nachweisen inhaltlich identisch sind. Weitergehende oder ergänzend geforderte Nachweise und Erklärungen müssen auch von präqualifizierten Unternehmen beigebracht werden.
5. Die Angebote und deren Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in deutscher Sprache vorgelegt werden.
6. Es sollen nur die geforderten Erklärungen und Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Der Inhalt allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. wird nicht berücksichtigt.
7. Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiterer Unterlagen zu verlangen.
8. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Gewerbezentralregister, Wettbewerbsregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.
12. Vergabeunterlagen Bereitstellung der Vergabeunterlagen Postalischer Versand Nein Elektronisch Ja, mittels Vergabemarktplatz Vergabemarktplatz Brandenburg URL zu den Auftragsunterlagen vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXUCYYDYTULWED5Y/documents
13. Angebote Bedingungen für die Öffnung der Angebote Beginn der Angebotsöffnung 03.03.2026 23:59 Uhr Angebotsabgabe Art der akzeptierten Angebote Elektronisch in Textform URL zur Abgabe elektronischer Angebote vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/ CXUCYYDYTULWED5Y Zugriff auf Preisdokumente bis zur manuellen Freigabe während der Angebotsprüfung/-wertung sperren (Zwei-Umschlags- Verfahren) Nein Eingabemöglichkeiten zu Angebotspreisen für Unternehmen innerhalb des Bietertools sperren Nein
14. Nebenangebote Nebenangebote werden nicht zugelassen.
15. Verfahren/Sonstiges Sonstige Informationen Sonstige Informationen für Bieter/Bewerber
1. Die Universität Potsdam als Auftraggeber veröffentlicht ausschließlich auf dem Vergabemarktplatz des Landes Brandenburg und auf bund.de. Sollten weitere Veröffentlichungen in Erscheinung treten, wird von der Universität Potsdam keine Haftung hinsichtlich des Inhaltes dieser Veröffentlichungen übernommen.
2. Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über den Projektraum des Verfahrens auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg https:// vergabemarktplatz.brandenburg.de einzureichen. Angebote die auf anderen Wegen, z. B. per Post oder E-Mail eingehen können nicht berücksichtigt werden.
3. Anfragen zu zusätzlichen Auskünften, die mit der Ausschreibung im Zusammenhang stehen, sind über den Projektraum des Verfahrens auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg im Bereich Kommunikation zu stellen. Fragen zur Ausschreibung und die darauf erteilten Antworten, zusätzlichen Auskünfte und Erklärungen, werden allen Bietern in anonymisierter Form schriftlich im o. g. Projektraum des Verfahrens mitgeteilt. Fragen und Hinweise sind rechtzeitig zu stellen, so dass für den Auftraggeber innerhalb eines angemessenen Zeitraumes und vor Ablauf der Angebotsfrist eine Beantwortung möglich ist. Fragen, die später als eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist, können unter Umständen nicht mehr rechtzeitig beantwortet werden.
4. Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Erstellung des Angebots notwendigen Informationen in der Bekanntmachung veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten bestehen, sind Bieterfragen schriftlich und in deutscher Sprache zu stellen. Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das Verfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Projektraum. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren.
5. Die Zuschlagserteilung ist bis Ablauf der Angebotsbindefrist geplant, kann jedoch bei Realisierbarkeit auch früher erfolgen. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Termine sich in Abhängigkeit des Verfahrens jederzeit ändern können.
6. Die Vergabeunterlagen, alle Unterlagen und sonstigen Informationen, die dem Bieter im Zusammenhang mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes und im Fall des Zuschlags mit der anschließenden Erfüllung des Vertrages überlassen werden, dürfen von ihm nur für die Erstellung des Angebotes und ggf. anschließende Vertragserfüllung verwandt werden; nicht hingegen für andere Zwecke. Das Gleiche gilt für Unterlagen und Informationen, die der Bieter auf Grund von besonderen Angaben des Auftraggebers im Rahmen der Auftragsabwicklung erhält. Derjenige Bieter, der gegen diese Pflicht verstößt, hat dem Auftraggeber alle Schäden, die hieraus erwachsen, zu erstatten. Bekanntmachungs-ID CXUCYYDYTULWED5Y