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Titel

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Verwertung von Altmetallen – Eisenmetalle, Rahmenvertrag

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Vergabestelle

KWB Dienstleistungs- und Service GmbH
Bornhardtstr. 13
38644 Goslar

Ausführungsort

DE-38644 Goslar

Frist

30.09.2025

Beschreibung

1.) Dienstleistungs- und Service GmbH - Gesellschaft der KreisWirtschaftsBetriebe Goslar

Bornhardtstraße 13

38644 Goslar

Telefon +49 5321376753

Telefax +49 5321376755

 

E-Mail E-Mail: dus@kwb-goslar.de

 

2. Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO.

 

3. die Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Elektronische Angebote sind zugelassen Textform (§ 126b BGB) ist erlaubt Digitale Signatur wird nicht unterstützt.

 

4. gegebenenfalls in den Fällen des § 29 Absatz 3 die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen: Das Vergabesystem der Deutschen eVergabe verwendet für die Verschlüsselung Ihrer Daten während der Übertragung zum Server die aktuellste Version des TLS-Verschlüsselungsverfahrens. [https-Übertragung]. Die Unterlagen können Sie unter www.deutsche-evergabe.de herunterladen.

 

5. Art und Umfang der Leistung sowie den Ort der Leistungserbringung: Aktenzeichen 90 06 - 07 Titel Auftrag zur Verwertung von Altmetallen – Eisenmetalle aus dem Landkreis Goslar Bezeichnung Verwertung von Altmetallen – Eisenmetall Beschreibung Auftrag zur Verwertung von Altmetallen – Eisenmetalle aus dem Landkreis Goslar im Zeitraum vom 01.01.2026 bis zum 31.03.2026 ausf. Beschreibung Gegenstand der Ausschreibung ist die Verwertung von Altmetallen - Eisenmetalle. Insgesamt wird je Quartal eine Menge von ca.100 t gesammelt Erfüllungsort: 38644 Goslar Die Verwertungsleistung ist örtlich nicht beschränkt .

 

6. gegebenenfalls die Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: losweise Vergabe: ist nicht vorgesehen.

 

7. gegebenenfalls die Zulassung von Nebenangeboten: Zulässigkeit Die Abgabe von Nebenangeboten ist nicht erlaubt.

 

8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn: 01.01.2026 - Ende: 31.03.2026 Dieser Auftrag kann nicht verlängert werden.

 

9. die elektronische Adresse, unter der die Vergabeunterlagen abgerufen werden können oder die Bezeichnung und die Anschrift der Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden können: Die Vergabeunterlagen stehen digital über die Deutsche eVergabe zur Verfügung. Sie finden das Verfahren unter folgendem Link: www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/eb171949-5063-4347-91d8-d4295b35c8a6.

 

10. die Teilnahme- oder Angebots- & Bindefrist: Angebotsfrist Die Frist endet am 30.09.2025 um 14:00 Uhr. Bindefrist Die Bindefrist für abgegebene Angebote endet am 15.12.2025.

 

11. die Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: Zur Sicherung der Erlösforderungen des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer aus diesem Vertrag wird ein Eigentumsvorbehalt wie folgt vereinbart:

9.1 Der vom Auftragnehmer übernommene Abfall bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des jeweils dafür geschuldeten Erlöses Eigentum des Auftraggebers. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Abfall bis zum Eintritt des Verwertungsfalls (III. 9.7) im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.

9.2 Wird der Abfall vom Auftragnehmer verarbeitet, so wird vereinbart, dass die Verarbeitung im Namen und im Auftrag des Auftraggebers erfolgt und der Auftraggeber unmittelbar das Eigentum oder – wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert des Abfalls – das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Werts des Abfalls zum Wert der neu geschaffenen Sache erwirbt. Für den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb beim Auftraggeber eintreten sollte, überträgt der Auftragnehmer bereits jetzt sein künftiges Eigentum oder – im o. g. Verhältnis – Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit an den Auftraggeber.

9.3 Im Fall der Weiterveräußerung des Abfalls tritt der Auftragnehmer bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehenden Forderungen gegen den Erwerber – bei Miteigentum des Auftraggebers an dem Abfall anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil – an den Auftraggeber ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle des Abfalls treten oder sonst hinsichtlich des Abfalls entstehen, wie z. B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Der Verkäufer ermächtigt den Käufer widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Der Verkäufer darf diese Einzugsermächtigung nur im Verwertungsfall (III. 9.5) widerrufen.

9.4 Greifen Dritte auf den Abfall zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Auftragnehmer sie unverzüglich auf das Eigentum des Auftraggebers hinweisen und den Auftraggeber hierüber informieren, um ihm die Durchsetzung seiner Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Auftragnehmer dem Auftraggeber.

9.5 Kommt der Auftragnehmer seinen vertraglichen Zahlungspflichten bezogen auf übernommenen Abfall des Auftraggebers nicht nach, ist der Auftraggeber berechtigt, für diesen Teil des Vertrages einen Teilrücktritt zu erklären (Verwertungsfall) und den vom Auftragnehmer übernommenen Abfall heraus zu verlangen. .

 

12. die wesentlichen Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: Monatliche Zahlung, Mindestentlohnung und Nachunternehmereinsatz gemäß Landesvergabegesetz NTVergG.

 

13. die mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die die Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters verlangen: Bedingungen für den Auftrag: • Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: • Mindestentlohnung und Nachunternehmereinsatz gemäß Landesvergabegesetz NTVergG Zu den vorzulegenden Eignungsnachweisen gilt: • bei Bietergemeinschaften sind Unterlagen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft separat einzureichen; die übrigen Nachweise müssen bei Bietergemeinschaften in Summe die Eignung belegen. • Für die bei der Präqualifizierung geprüften Kriterien wird auch die Vorlage des von einer anerkannten Präqualifizierungsstelle ausgefertigten Zertifikats akzeptiert. • Folgende Angabe zur Verwertung sind vorzulegen: • ausführliche Beschreibung des Standorts der Behandlungsanlage/Annahmestelle (die Anlage, in der der erste Schritt der Seite 2 / 3 Altpapierbehandlung, mindestens eine Sortierung erfolgt) mit Angaben zu den Punkten Infrastruktur, verkehrstechnische Erschließung und Beschränkung für Anlieferfahrzeuge, Beschreibung des ersten Behandlungsschritts, • Konzept über die beabsichtigten Maßnahmen zur Sicherstellung der Verwertung in Ausfallzeiten der Behandlungsanlage (z. B. Ausfallverbund, Lagerkapazitäten), auf Verlangen Nachweis über die Umsetzbarkeit (z.B. Bestätigung der Ausfallverbundanlage) Registrierung/Bieterinformation: Jedem Unternehmen, das die Vergabeunterlagen heruntergeladen hat und am Vergabeverfahren teilnehmen möchte, wird empfohlen, sich auf dem Portal www.deutsche-evergabe.de kostenfrei zu registrieren. Etwaige zusätzliche Informationen (Bieterinformationen) zu den Vergabeunterlagen sind dort über den Bereich Nachrichten zu erfragen und werden dort veröffentlicht. Die registrierten Bieter bleiben selbst verantwortlich für die regelmäßige Kontrolle, ob unter der genannten Internet-Seite Bieterinformationen eingestellt worden sind. Folgende Nachweise sind im Einzelnen zu erbringen: Erklärung zur Insolvenz Eigenklärung, dass die in § 124 Abs. 1 GWB genannten Ausschlusskriterien nicht zutreffen. Erklärung zu Verfehlungen Eigenerklärung, dass die in § 123 Abs. 1 GWB und § 124 Abs. 1 GWB genannten Ausschlusskriterien nicht zutreffen (Falls Ausschlussgründe gegeben sind: nähere Angaben) und dass beim Bieter die Voraussetzungen für einen Ausschluss vom Vergabeverfahren nach § 21 Abs.1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder nach § 21 des Mindestlohngesetzes oder nach § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes nicht vorliegen. Erklärung zu Steuern Eigenerklärung, dass der Bieter seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben nachgekommen ist (oder zunächst zwar nicht, jedoch nachträglich dadurch nachgekommen ist, dass er die Zahlung vorgenommen hat oder sich zur Zahlung der Steuern und Abgaben einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat), auf Verlangen Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, bei Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als drei Monate Erklärung zu Krankenkassen Eigenerklärung, dass der Bieter seine Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist (oder zunächst zwar nicht, jedoch nachträglich dadurch nachgekommen ist, dass er die Zahlung vorgenommen hat oder sich zur Zahlung der Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat), auf Verlangen Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind, bei Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als drei Monate Erklärung zu Berufsgenossenschaft Eigenerklärung, dass der Bieter seine Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist (oder zunächst zwar nicht, jedoch nachträglich dadurch nachgekommen ist, dass er die Zahlung vorgenommen hat oder sich zur Zahlung der Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat), auf Verlangen Unbedenklichkeitsbescheinigung der der zuständigen Berufsgenossenschaft, bei Ablauf der Angebotsfrist noch gültig Erklärung zu Umsatz Angabe zum Gesamtumsatz und zum Umsatz mit der Verwertung von Altmetallen - Eisenmetallen für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Erklärung zu Zertifikaten Nachweis von Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität (Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb) oder gleichwertig. Als gleichwertig wird angesehen, wenn ein Qualitätssicherungs- oder Umweltmanagementsystem oder vergleichbare Maßnahmen zur Qualitätssicherung, beispielsweise Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2000, und zusätzlich das Genehmigungsschreiben für die Anlage, in der der erste Behandlungsschritt erfolgt, vorgelegt werden. Die Zertifikate müssen bei Ablauf der Angebotsfrist noch gültig sein. Erklärung zu techn. Ausstattung Erklärung zur technischen Ausstattung: Beschreibung der technischen Ausrüstung, einschl. Beschreibung des Verwertungsverfahrens. .

 

14. die Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: Die Zuschlagskriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Sonstiges: Zeitpunkt der Publikation: 25.08.2025 - 17:46 Uhr

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 196089 vom 04.09.2025

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