Verfahren zur Vor-Information
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Amt Odervorland Bauamt
Bahnhofstraße 3-4
15518 Briesen (Mark)
DE-15518 Arensdorf
17.12.2025
a) Gemeinde Briesen (Mark)
Bauamt
Bahnhofstraße 3-4
15518 Briesen (Mark)
Telefon +49 33607-89762
Fax +49 33607-89799
E-Mail: hans-christian.trapp@amt-odervorland.de
b) Städtebauliches Erschließungskonzept Briesen Die Gemeinde Briesen (Mark) beabsichtigt, ein Städtebauliches Erschließungskonzept für den Kernort Briesen auf Grundlage des Gemeindeentwicklungskonzeptes erstellen zu lassen. Das Erschließungskonzept ist als verkehrsplanerische Begleitplanung für die Aufstellung des gesamtgemeindlichen Flächennutzungsplans erforderlich. Die Gemeinde Briesen (Mark) liegt an einer bedeutenden Verkehrsachse zwischen Berlin und Frankfurt (Oder) über Fürstenwalde (Spree). Die Regionalexpresszüge verkehren ganztägig und halten stündlich am Bahnhof im Kernort Briesen. Die überregionale Anbindung für den motorisierten Individualverkehr erfolgt über die Autobahn A12 sowie die Landesstraße L38, welche den Ortskern durchquert. Im Vorentwurf des Integrierten Regionalplans Oderland-Spree ist die Gemeinde Briesen (Mark) nicht nur als grundfunktionaler Schwerpunkt ausgewiesen, sondern darüber hinaus als Verknüpfungspunkt (VNP) festgelegt. Verknüpfungspunkte bezeichnen Schnittstellen zwischen verschiedenen Verkehrsträgern, die insbesondere den Übergang vom Nah- zum Regionalverkehr ermöglichen. Die Ausweisung als VNP dient der funktionalen Stärkung zentraler Orte durch die Weiterentwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Auch im Gemeinde-entwicklungskonzept (GEK) Briesen 2040 spielt die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur eine zentrale Rolle. Aufgrund der L38 und der hohen Frequentierung der Bahntrasse ergibt sich im zentralen Bereich des Ortskerns Briesen eine erhebliche Trennwirkung. Derzeit bestehen zwei beschrankte, ebenerdige Bahnübergänge in der Bahnhofstraße und in der Karl-Marx-Straße, die mit langen Wartezeiten und einem erhöhten Sicherheitsrisiko verbunden sind. Einseitige Gehwege und fehlende Querungsmöglichkeiten im Bahnhofsbereich stellen insbesondere für Fußgängerinnen und Fußgänger ein erhebliches Gefahrenpotenzial dar. Außerdem müssen im Rahmen eines perspektivisch vorgesehenen Ausbaus der Bahnstrecke für Geschwindigkeiten bis zu 200 km/h die Bahnübergänge gemäß den technischen Regelwerken durch Über- oder Unterführungen ersetzt werden. Vor diesem Hintergrund soll vorsorglich für den Ortskern Briesen in einer ersten Stufe des Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes ein Erschließungskonzept erarbeitet werden. Im Rahmen der Aufstellung des Erschließungskonzeptes ist eine verkehrliche Variantenuntersuchung zur Neuordnung der übergeordneten Erschließung (L38) vorgesehen. Mit der ersten Stufe soll eine Verlagerung der bestehenden Bahnübergänge geprüft werden. Bedingt durch die eingeschränkten räumlichen Entwicklungsmöglichkeiten wird eine Verlagerung entweder in westliche oder östliche Richtung untersucht. Wesentlicher Bestandteil des Erschließungskonzeptes ist neben der verkehrsplanerischen Untersuchung die prozessbegleitende Abstimmung mit den relevanten Ämtern und Behörden bzw. Straßenbaulastträgern (u.a. DB InfraGO, Landesbetrieb Straßenwesen, Landkreis Oder-Spree). Die möglichen Varianten der Trassenführung werden bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans für Briesen (Mark) als Trassenfreihaltung in die Planzeichnung übernommen (Vorentwurf). Nach Vorlage des Städtebaulichen Erschließungskonzepts werden die Darstellungen im Flächennutzungsplan (Entwurf) angepasst, unter anderem mit zukünftigen Entwicklungs- möglichkeiten der Bahnübergänge (u.a. niveaufreie Querungen durch Über- oder Unterführungen). Das Vergabeverfahren für die Verkehrsplanungsleistungen einschließlich der Beauftragung ist nach der Beschlussfassung für das
c) 4. Quartal 2025 vorgesehen, damit die Erarbeitung des Erschließungskonzeptes im 1. und 2. Quartal 2026 erfolgen kann. Die Ergebnisse aus der Untersuchung sind im Entwurf des Flächennutzungsplans zu berücksichtigen. Das Erschließungskonzept ist daher als verkehrsplanerische Begleitplanung für die Aufstellung des Flächennutzungsplans erforderlich. Bezeichnung Gemeinde Briesen (Mark) Postanschrift Bahnhofstraße 3-4 Ort 15518 Briesen (Mark) Ergänzende / Abweichende Angaben Sitz des Auftragnehmers zum Haupterfüllungsort
d) Dezember 2025 bis Juni 2026