Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) Dienststelle Groß Glienicke
Seeburger Chaussee 2
14476 Potsdam
DE-14476 Potsdam
10.04.2026
1. Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung
Seeburger Chaussee 2
14476 Potsdam
Telefon: 033201 4588-159
E-Mail: mailto:LELF-B1-FG3@LELF.brandenburg.de
Internet: https://lelf.brandenburg.de/lelf/de/
2. Zuschlag erteilende Stelle
Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung Referat B1, FG3
Seeburger Chaussee 2
14476 Potsdam
Telefon: 033201 4588-159
E-Mail: mailto:LELF-B1-FG3@LELF.brandenburg.de
Internet: https://lelf.brandenburg.de/lelf/de/
3. Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen
Elektronisch über diese Vergabeplattform: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YRNH9UW
Postalische Angebote oder Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen
4. Bereitstellung der Vergabeunterlagen
Elektronisch über diese Vergabeplattform: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YRNH9UW/documents
5. Art und Umfang der Leistung
Im Landkreis Uckermark sind auf dem Gebiet der amtsfreien Stadt Schwedt/Oder Vermessungen zur Feststellung der Verfahrensgrenze des Bodenordnungsverfahrens Unteres Welsebruch (Verf.-Nr. 500112) durchzuführen. Es handelt sich hierbei um hoheitliche Leistungen, die bei einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder einer Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin durch die Teilnehmergemeinschaft des Bodenordnungsverfahrens und den Verband für Landentwicklung und Flurneuordnung beantragt werden. In den Vergabeunterlagen ist der zu vermessene Grenzverlauf dargestellt. Der tatsächliche Verlauf der neuen Flurstücksgrenzen und die Anzahl der neuen Grenzpunkte ergeben sich nach der Örtlichkeit. Die Verfahrensgrenze orientiert sich am erneuerten Rad- und Wirtschaftsweg von Kummerow nach Neue Mühle. Die gebührenrelevante Gesamtlänge beträgt ca. 1,7 km. Die Vermessung zur Festlegung der Verfahrensgrenze umfasst im erforderlichen Umfang die Feststellung bzw. Wiederherstellung bestehender Flurstücksgrenzen, die Bildung neuer Flurstücksgrenzen, die Errichtung fester Grenzzeichen (Abmarkung) und die Aufnahme der Anerkennungserklärungen der Beteiligten. Die Beseitigung von Abmarkungsmängeln im Bereich festgestellter oder als festgestellt geltender Grenzen ist nicht Gegenstand des Antrages. Die Umringsvermessung erfolgt nach den Vorschriften der Kataster- und Vermessungsverwaltung im Land Brandenburg, insbesondere nach dem Brandenburgischen Vermessungsgesetz (BbgVermG) in Verbindung mit der Liegenschaftsvermessungsvorschrift (VVLiegVerm). Hieraus ergibt sich eine Grenzbetrachtung und -vermessung von Grenzpunkt zu Grenzpunkt. Die Anwendung von Nr. 5.1.2 der Verwaltungsvorschrift zur Zusammenarbeit in der Bodenordnung (VVBo) ist ausgeschlossen. Im Rahmen der Messungen sind die Flurstücke 55, 59 und 64; der Flur 2; der Gemarkung Kummerow und die Flurstücke 288, 290, 298, 299, 305, 306, 321, 419 bis 425 und 443/3; der Flur 2; der Gemarkung Kunow zu zerlegen (siehe Vergabeunterlagen, 01_Karten zur Vermessung des Grenzzuges 17).
6. Haupterfüllungsort
Bezeichnung: Bodenordnungsverfahren Unteres Welsebruch
Ort: 16303 Schwedt/Oder
7. Ausführungsfristen
Laufzeit bzw. Dauer
Ende: 30.10.2026
8. Zuschlagskriterien
Kriterium: Gewichtung
Auslosung: 100 Nebenangebote werden nicht zugelassen. Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Nachweis der Befugnis, Liegenschaftsvermessungen im Land Brandenburg durchführen zu dürfen (§ 26 Brandenburgisches Vermessungsgesetz - BbgVermG).
Vorlage der Zulassungsurkunde gemäß § 4 Brandenburgisches ÖbVI-Gesetz - BbgÖbVIG. Ohne Vorlage der Zulassungsurkunde nehmen Sie NICHT an der Verlosung teil.
9. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Formlose Erklärung, dass die Kapazitäten hinsichtlich Personal und Ausstattung für die Fertigstellung zum geforderten Termin 30.10.2026 gegeben sind. Diese Erklärung ist als mit Unterschrift versehenes PDF-Dokument vorzulegen.
10. Wesentliche Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach der Tarifstelle 4.1.1 der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Vermessungsgebührenordnung - VermGebO in der jeweils gültigen Fassung).
11. Schlusstermin für den Eingang der Angebote: 10.04.2026 um 10:00 Uhr
12. Bindefrist des Angebots: 30.04.2026
13. Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YRNH9UW