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Titel

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Vermessung für die Fahrbahnerneuerung der A3 bei Oberölsbach

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Vergabestelle

Die Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Nordbayern Vergabestelle
Flaschenhofstr. 55
90402 Nürnberg

Ausführungsort

DE-90402 Nürnberg

Frist

12.05.2026

TED Nr.

00252767-2026

Beschreibung

1.1 Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordbayern
Flaschenhofstr. 55
90402 Nürnberg 

E-Mail: vergabe.nordbayern@autobahn.de
 

2. Verfahren
 

2.1 Verfahren
Titel: Planungsbegleitende Vermessung
Beschreibung: Planungsbegleitende Vermessung A3 Fahrbahnerneuerung Oberölsbach
Kennung des Verfahrens: 10c96dac-ad20-4847-a7b5-aeb76e262317
Interne Kennung: A054120026100
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

 

2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71355000 Vermessungsarbeiten

 

2.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Streckenbereich der Niederlassung Nordbayern, Außenstelle Fürth
Postleitzahl: .
Land, Gliederung (NUTS): Nürnberg, Kreisfreie Stadt (DE254)
Land: Deutschland

 

2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Für die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen sind die vom Auftraggeber vorgefertigten Vergabeunterlagen zu verwenden. Die Vergabeunterlagen fassen die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung zusammen. Es werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus. Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bietergemeinschaften hingewiesen.
Hinweis zur Geltung der Verordnung (EU) 2022/2560 über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen (nachfolgend: FSR): Sind die Bedingungen für die Meldung finanzieller Zuwendungen gemäß Artikel 28 Absätze 1 und 2 FSR erfüllt, so ist ein Bewerber/Bieter verpflichtet, alle drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen nach Artikel 28 Absatz 1 Buchstabe b FSR zu melden. In allen anderen Fällen ist ein Bewerber/Bieter verpflichtet, eine Erklärung abzugeben, in der er alle erhaltenen drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen aufführt und zu bestätigen, dass die erhaltenen drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen keiner Meldepflicht nach Artikel 28 Absatz 1 Buchstabe b FSR unterliegen. Für die Meldung bzw. Erklärung ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formular nach Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1441 zur Festlegung detaillierter Vorschriften für die Durchführung von Verfahren nach der Verordnung (EU) 2022/2560 (nachfolgend: Durchführungsverordnung) unter Beachtung der Vorgaben der FSR sowie der Durchführungsverordnung zu verwenden. Die Meldung oder Erklärung ist mit dem Angebot einzureichen.
Auf die Gründe für die Ablehnung oder Angebots gemäß Art. 29 Abs. 3, Art. 29 Abs. 4 und Art. 31 Abs. 2 FSR wird hingewiesen.
Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot zwingend einzureichen:
- Eigenerklärung zur Eignung
- Eintragung in Berufs- oder Handelsregister
- Angaben zu §§ 123 bis 125 GWB
- Angaben zu Personen mit Funktion, beruflicher Qualifikation und Berufserfahrung
- Studiennachweise und sonstige Bescheinigungen bzw. Angaben wie Berufserfahrung und ausgeübte Tätigkeit zu den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen als gesonderte Anlage
Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot, soweit zutreffend, einzureichen:
- Erklärung Bietergemeinschaft
Folgende Unterlagen sind nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:
- Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer
- Verpflichtungserklärung Eignungsleihe
Klarstellend wird ebenfalls auf die gesetzliche Regelung des Art. 5k VO (EU) Nr. 833-2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, hingewiesen. Die als Formular vorgegebene Eigenerklärung im Formblatt EIGENERKLAERUNG_BEZUG_RUSSLAND, mittels derer die Auftraggeber die Einhaltung der vorgenannten Vorschrift zu prüfen haben, ist abzugeben. Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

 

2.1.6 Ausschlussgründe
  Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
  Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
  Korruption: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
  Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
  Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
  Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
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Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 202010 vom 24.04.2026