Öffentliche Ausschreibung
Bauauftrag (VOB)
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Ems-Nordsee Standort Emden Vergabestelle
Am Eisenbahndock 3
26725 Emden
DE-26871 Aschendorf
28.04.2026
a) Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Ems-Nordsee
Am Eisenbahndock 3
26725 Emden
Telefon: +49 4921 8020
Telefax: +49 4921 802379
E-Mail: Vergabestelle.wsa-ems-nordsee@wsv.bund.de
Internet: www.wsa-ems-nordsee.wsv.de
b) Verfahrensart „Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A“
Geschäftszeichen: 2026/801/000009
c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen
Zugelassene Angebotsabgabe
elektronisch ohne elektronische Signatur (Textform)
d) Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen
e) Ort der Ausführung
26871 Papenburg
f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen BAUVORHABEN
Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) Ems-Nordsee als AG und Vorhabenträger plant den Ersatz der Schleuse Herbrum. Die Schleuse Herbrum liegt im Nordwesten Niedersachsens im Landkreis Emsland und ist als Eingangsschleuse des Dortmund-Ems-Kanals (DEK) von der Nordsee kommend Teil des DEK. Die Schleuse besteht aus zwei Kammern, wobei sich die neuere westliche Kammer in Betrieb befindet und die alte östliche Kammer stillgelegt wurde. Die gesperrte östliche Schleusenkammer ist dabei weder rückgebaut noch verfüllt. In diesem Bereich soll der Ersatzneubau der Schleuse Herbrum erfolgen. Für den Rückbau der alten Schleusenkammer und den Ersatzneubau sind entsprechende Baugrunderkundungen erforderlich. Diese sind Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung. GEOLOGIE, GRUNDWASSER UND BODENARTEN
Für die Ausschreibung der Bohrarbeiten nach DIN 18301:2023-09 werden gemäß Abschnitt 2.2 folgende Homogenbereiche festgelegt: Homogenbereich A:
Auffüllungen / Überlagerungsböden/ Lockergestein, nicht-bindig, tlw. bindig, tlw. organisch
Grundwasser ist gemäß HK 50 bereits 0,0 bis 2,5 m unterhalb der Geländeoberfläche zu erwarten. Es ist davon auszugehen, dass der Grundwasserstand an den Wasserstand der Ems gekoppelt ist. Es handelt sich bei dem Grundwasserleiter gemäß HÜK 500 um einen Porengrundwasserleiter. Die Projektfläche liegt in einem dokumentierten Gebiet mit versalztem unterem Grundwasserteil. LEISTUNGEN DES AUFTRAGNEHMERS Erkundungsverfahren und Feldversuche:
- landseitige Kernbohrungen (D >= 100 mm) als Vertikalbohrungen, teilweise mit Grundwassermessstellenausbau (BK/GWM)
- wasserseitige Kernbohrungen (D >= 100 mm) als Vertikalbohrungen (BK_w), im unteren Vorhafen mit Tideeinfluss
- landseitige und wasserseitige Drucksondierungen (CPT & CPT_w), im unteren Vorhafen mit Tideeinfluss
- Bohrlochversuche (Pumpversuche, SPT-Versuche)
- Kleinrammbohrungen (BS)
- Schwere Rammsondierungen (DPH) Darüber hinaus werden vom Auftragnehmer (AN) die fachgerechte geotechnische und umwelttechnische Beprobung gefordert. Baustelleneinrichtung und Probenlager:
Seitens des AG können keine Flächen und/oder Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden. Der Auftragnehmer mietet für die Räumlichkeiten der Baustelleneinrichtung, des Kernlagers, des Probenlagers und für Büroräume / Bürocontainer geeignete Objekte /Flächen möglichst zentral im Baufeldbereich an und hält diese für die Dauer der Maßnahme vor. Die Beschaffung von Lager- und Arbeitsplätzen ist Sache des AN. Der AN hat selbst für die Herstellung der erforderlichen Anschlüsse (Wasser, Strom, etc.) sowie für die Bewachung der Baustelle, das Vorhaltung von Absperrgeräten und die Beleuchtung zu sorgen. Alle erbohrten Kerne und entnommenen Proben sind zunächst auf der Baustelle bzw. in deren unmittelbarem Umkreis in einem trockenen, sicher verschließbaren und frostsicheren Raum (Kernlager) zu lagern. Das Kernlager muss bei Bohrbeginn betriebsbereit sein. Das Kernlager muss so beschaffen sein, dass parallel stattfindende Arbeiten ohne gegenseitige Behinderung zu jeder Zeit im Trockenen erfolgen können. Im Kernlager muss ausreichend Platz vorhanden sein, um das Auslegen von 1.200 Kernmetern zu ermöglichen. Einmessung von Untersuchungsstellen:
Die landseitigen und wasserseitigen Untersuchungsstellen werden vor Beginn der Erkundung durch den AN eingemessen und digital übergeben. Anzuwendendes Höhen- und Lagebezugssystem:
- Amtliches Höhenbezugssystem DHHN2016 (Höhenstatus 170)
- Amtliches Lagebezugssystem ETRS89 / UTM Zone 32N
Digitale Darstellung und Übergabe an den Sachverständigen für Geotechnik zur Übernahme in das Fachmodell Baugrund im BIM-Kontext. Bohrarbeiten:
Die Kernbohrungen sind als Linerbohrungen auszuführen. Die wasserseitigen Bohrarbeiten sind von einem Ponton aus abzuteufen. Es muss sich dabei um eine Schwimmeinheit (Ponton) mit mindestens 4 absenkbaren Stelzen handeln, um einen sicheren Stand zu gewährleisten. Die örtlichen Schlickansammlungen in den Vorhäfen sind dabei zu beachten. Die planmäßige Aufschlusstiefe variiert zwischen ca. 20 m wasserseitig und 30 m landseitig. Die angewandten Bohrverfahren müssen einen einwandfreien Aufschluss des Baugrundes und eine einwandfreie Probenentnahme garantieren. Randbedingungen bei den wasserseitigen Bohrungen:
Der reibungslose Regiebetrieb des ABz. Lathen (Stützpunkt Herbrum) und die Sicherheit und Leichtigkeit der Schifffahrt müssen stets gewährleistet sein. Beim Einsatz des schwimmenden Geräts des AN sind ferner Einschränkungen durch die Tide im Unterwasser und dadurch bedingte eingeschränkte Schleusungszeitfenster zu berücksichtigen. Kleinrammbohrungen:
Neben den Kernbohrungen sollen auch Kleinrammbohrungen ausgeführt werden. Probentransport:
Die Proben sind regelmäßig in das Kernlager zu transportieren. Entnahme von Grundwasser- und Oberflächenwasserproben:
Qualifizierte Entnahme Grundwasser- und Oberflächenwasserproben. Sondierungen mit der Schweren Rammsonde:
Zur Ermittlung der Lagerungsdichte der anstehenden Böden sind Sondierungen mit der Schweren Rammsonde (DPH) vorgesehen. Drucksondierungen:
Für die Baugrunduntersuchung sind landseitige sowie wasserseitige Drucksondierungen vorgesehen. Grundwassermessstellen:
Ein Teil der für die Erkundung der Untergrundverhältnisse ausgeschriebenen Baugrundaufschlussbohrungen werden als Grundwassermessstellen ausgebaut. Wasserstandsmessungen:
Bei den fertiggestellten Grundwassermessstellen sind die Wasserspiegel durch den AN mittels Datenlogger 3 Jahre aufzuzeichnen. Standard-Penetration-Tests (SPT):
Standard-Penetration-Tests (SPT) sind als Rammsondierung im Bohrloch von der Bohrlochsohle aus über eine definierte Eindringtiefe auszuführen. Kurzzeitpumpversuche:
Neben dem Entsandungs- bzw. Klarpumpen werden in den Bohrungen Pumpversuche erforderlich. Dabei handelt es sich um Einzelpumpversuche.
h) Losweise Vergabe
Nein
i) Ausführungsfristen
Fertigstellung oder Dauer der Leistungen
190 Kalendertage
j) Nebenangebote
nicht zugelassen
k) Mehrere Hauptangebote
nicht zugelassen
l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter
www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html
Nachforderung
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert.
o) Ablauf der Angebots- und der Bindefrist Ablauf der Angebotsfrist
28.04.2026 - 11:00 Uhr Ablauf der Bindefrist
08.06.2026
p) Angebote sind einzureichen
elektronisch via
www.evergabe-online.de/tenderdetails.html
q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen
Deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr)
r) Zuschlagskriterien
nachfolgende Zuschlagskriterien
Preis: 70%
Technisches Ausführungskonzept: 30%
t) Geforderte Sicherheiten
siehe Vergabeunterlagen
v) Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften
gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
w) Beurteilung der Eignung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich / ggf. geforderte Eignungsnachweise
- Nachweis einer Zertifizierung gemäß DVGW W 120 (gültig für den Ausführungszeitraum)
- Versicherungsbestätigung einer Betriebshaftpflichtversicherung
Personenschäden: >= 1,5 Mio. € je Schadensfall
Sach- und Vermögensschäden: >= 1,5 Mio. € je Schadensfall
Die Versicherungssumme muss zweifach maximiert sein, d. h. die genannten Summen müssen mindestens zweimal pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen (sog. Jahres-Höchstleistung).
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen:
www.evergabe-online.de/tenderdetails.html
x) Nachprüfung behaupteter Verstöße
Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A)
Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt
Dezernat G20
- Nachprüfungsstelle -
Am Propsthof 51
53121 Bonn
Telefax: 0228/7090-9010
E-Mail: gdws@wsv.bund.de