Gesucht wird örtliche Bauüberwachung zur Ertüchtigung des Grundablasses am Hochwasserrückhaltebecken Neue Mühle Perleberg. Leistungszeitraum: August 2026 bis Oktober 2027. Bauvolumen ca. 285.000 EUR netto.
Verfahren zur Vor-Information
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Landesamt für Umwelt Land Brandenburg (LfU) Referat S6 Zentrale Vergabestelle
Seeburger Chaussee 2
14476 Potsdam OT Groß Glienicke
DE-14476 Potsdam
15.07.2026
VB-26-133: Örtliche Bauüberwachung zur Ertüchtigung Grundablass Hochwasserrückhaltebecken Neue Mühle Perleberg
VO: UVgO Vergabeart: Ex ante Veröffentlichung (Binnenmarktrelevanz)
Bekanntmachung
Angaben zum Auftraggeber
Bezeichnung Landesamt für Umwelt
Kontaktstelle Referat S6 - Zentrale Vergabestelle
Postanschrift Seeburger Chaussee 2
Ort 14476 Potsdam OT Groß Glienicke
E-Mail VergabestelleS6@LfU.Brandenburg.de
URL https://lfu.brandenburg.de
UST.-ID DE 812326210
Art und Umfang der Leistung
Die Aufgabe der örtlichen Bauüberwachung besteht darin, die Bauausführung sowohl vor Ort als auch im Werk als Vertreter für den Bauherren zu überwachen sowie die Einhaltung der a.a.R.d.T., der Planungsziele, der Gesetze, der Verordnungen und Verpflichtungen sicherzustellen.
Im Rahmen der hier beschriebenen Leistungen ist durch Sie die bauseitige Ausführung der in den Verdingungsunterlagen des Bauvertrages vereinbarten Arbeiten zu überwachen. Diese Arbeiten werden sowohl auf der Baustelle selbst als auch in einem Werk des Bau-AN ausgeführt.
geplanter Baubeginn: 03.08.2026
geplantes Bauende: 15.07.2027
Da sich nach dem eigentlichen Bauende noch die Prüfung der Schlussrechnung und der Bestandsunterlagen anschließt, sowie die Abnahme eventueller Mängel, wird das Leistungsende der öBÜ vertraglich auf den 15.10.2027 festgelegt.
Der Charakter der Bauarbeiten bedingt, dass es sich um keine kontinuierliche, ununterbrochene Überwachungstätigkeit handelt. Vielmehr wird sich die Bauüberwachung über eine Reihe von Einzelterminen erstrecken. Weiterhin ist zu beachten, dass in der o.g. vertraglichen Bauzeit eine Winterpause für die Vor-Ort-Arbeiten vom 10.12.2026 bis zum 15.03.2027 veranschlagt wurde. Die werksseitigen Arbeiten zur Aufarbeitung der Wehrverschlüsse dagegen sind witterungsunabhängig und können ganzjährig ausgeführt werden.
Nach derzeitigem Stand (Kostenberechnung vom 27.05.2026) ist von einem Wertumfang der Bauarbeiten von 284.914,40 EUR netto auszugehen.
In Abhängigkeit vom Verlauf des Vergabeverfahrens für die Bauausführung kann eine Bauzeitenverschiebung zum jetzigen Zeitpunkt nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden. Die Folge wäre eine entsprechend zeitliche Verschiebung der hier anzubietenden Leistungen.
Für die Abrechnung werden durch die künftige Baufirma fortlaufend Abschlagsrechnungen sowie am Ende der Maßnahme eine Schlussrechnung gestellt.
Der Zeitbedarf zur Prüfung der Schlussrechnung ist unabhängig von der tatsächlichen Dauer der Bauausführung mit Ihrem Hauptangebot abgegolten.
Die Bauüberwachung hat keine Vollmacht zur:
Haupterfüllungsort
Bezeichnung Hochwasserrückhaltebecken Neue Mühle Perleberg
Ergänzende / Abweichende Angaben Das HRB Neue Mühle befindet sich im Nordwesten des Landes Brandenburg im zum Haupterfüllungsort Landkreis Prignitz ca. 2 km nördlich der Stadt Perleberg.
Das HRB liegt im Stepenitztal ungefähr bei Fluss-km 17+374.
Der Grundablass ist von der Reetzer Straße aus Perleberg kommend über den Absperrdamm des HRB zu erreichen.
Ausführungsfristen
Zeitraum der Leistungserbringung
geplanter Baubeginn: 03.08.2026
geplantes Bauende: 15.07.2027
Zusätzliche Angaben
Für die örtliche Bauüberwachung ist ein(e) fachlich qualifizierte(r) Bauingenieur/-in mit langjährigen und vertieften Erfahrungen im Stahlwasserbau sowie Korrosionsschutz gem. den Anforderungen 4.2 bis 4.4 MeKS, Ausgabe 2018 bzw. der Instandsetzung von wasserwirtschaftlichen Anlagen einzusetzen und namentlich zu benennen.
Darüber hinaus muss die örtliche Bauüberwachung über vertiefte Erfahrungen auf folgenden Tätigkeitsfeldern besitzen:
Für die Wahrnehmung der Aufgabe wird eine mindestens 2-jährige Berufserfahrung in der Bauausführung gefordert.
Sollten diese Qualifikationen nicht von einer Person allein abgedeckt werden, können die fehlenden Kompetenzen durch den Einsatz einer weiteren Bauüberwachung ergänzt werden.
Weiterhin ist eine Vertretung für die öBÜ zu benennen. Für diese gelten sinngemäß die gleichen Anforderungen in Bezug auf die Erreichbarkeit der Baustelle und die fachliche Qualifikation.
Die zum Nachweis einzureichenden Zeugnisse, Zertifikate bzw. Referenzen sowie alle relevanten Unterlagen werden mit der Angebotsanfrage im Anschluss an diese Ex-Ante-Bekanntmachung zur Verfügung gestellt.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4HSSW