Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Naturschutzstiftung Kreis Steinfurt
Tecklenburger Straße 10
48565 Steinfurt
DE-48493 Wettringen
09.04.2026
00151467-2026
1. Naturschutzstiftung Kreis Steinfurt
Tecklenburger Straße 10
48565 Steinfurt
1.1 Naturschutzstiftung Kreis Steinfurt
E-Mail: mailto:vergabestelle@kreis-steinfurt.de
2. Verfahren
2.1 Verfahren Titel: Weiterführung Planungsleistungen ökologische Aufwertung der Steinfurter Aa, Tie-Esch 2
Beschreibung: Die Naturschutzstiftung beabsichtigt im Rahmen der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie auf etwa 15,6 ha Fläche Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung der Steinfurter Aa im Bereich von Wettringen nahe des Ortsteils Tie-Esch umzusetzen. 2024 erfolgte die Vergabe von Planungsleistungen zur Begleitung des Projekts. Ein Konzept ist abgestimmt und eine wasserrechtliche Genehmigung beantragt worden. Diese liegt seit Dezember 2025 vor. Im nächsten Schritt wurde mit der Ausführungsplanung begonnen. Der Abschluss dieser und alle weiteren Leistungen können aufgrund der Insolvenz des beauftragen Planungsbüros nicht mehr weitergeführt werden und sind neu zu vergeben.
Kennung des Verfahrens: efacb11d-bb3a-4efd-a9c4-ea6e6fc5db66
Vorherige Bekanntmachung: 618439-2024
Interne Kennung: 30-01.59.06-61-11-EU
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
2.1.2 Erfüllungsort Postanschrift: Nahe Maxhafen 9
Stadt: Wettringen
Postleitzahl: 48493
Land, Gliederung (NUTS): Steinfurt (DEA37)
Land: Deutschland
2.1.4 Allgemeine Informationen Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXPWYY2LARV#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6 Ausschlussgründe Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und auch gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen)
§ 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen)
§ 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und auch gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen). Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und auch gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung)
§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte). Betrug:
Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und auch gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug)
§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug). Korruption:
Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und auch gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr)
§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern)
§§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung). Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und auch gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
§§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, §§ 232b bis und 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit). Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern:
Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben nachgekommen ist. Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist. Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Zahlungsunfähigkeit:
Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist. Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist. Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht die Tätigkeit eingestellt hat. Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist. Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten:
Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat. Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat. Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Die Bieterin/der Bieter erklärt, in Bezug auf dieses Vergabeverfahren in keinem Interessenskonflikt zu stehen. Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Die Bieterin/der Bieter erklärt, in dem Vergabeverfahren nicht bei der Vorbereitung des Vergabeverfahrens durch Beratung oder auf andere Art und Weise beteiligt gewesen zu sein. Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht in einem früheren öffentlichen Auftrags den Auftrag mangelhaft erfüllt hat. Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren:
Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat. Der Text ist zu lang für eine vollständige HTML-Darstellung hier. Die Struktur wurde jedoch eingehalten, und die Formatierung mit ` ` und `
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