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Titel
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Wissenschaftliche Begleitung im Quartiersmanagement Bremer Platz Münster
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
VergabestelleStadt Münster Zentrale Rechtsdienstleistungen und Vergabemanagement
Klemensstraße 10
48143 Münster
AusführungsortDE-48143 Münster
Frist29.08.2025
Vergabeunterlagenwww.vergabe-westfalen.de/…/documents
Beschreibung

a) Stadt Münster 

Vergabemanagement (15ZVM)

Klemensstraße 10

48143 Münster

Telefon +49 251492-0

 

E-Mail: vergaben@stadt-muenster.de

www.stadt-muenster.de/startseite

 

b) Adresse der den Zuschlag erteilenden Stelle Bezeichnung Stadt Münster, Sozialamt Postanschrift Hafenstraße 8 Ort 48153 Münster Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden können Siehe zur Angebotsabgabe auffordernden Stelle

 

c) Auftragsgegenstand Interessensbekundungsverfahren/ Markterkundung (§ 20 UVgO) Mit der Abgabe der Interessensbekundung via Bietertool entsteht kein Rechtsanspruch auf tatsächliche Beteiligung an dem später sich anschließenden Ausschreibungsverfahren. Die Verwaltung der Stadt Münster wurde beauftragt, ein Quartiersmanagement (QM) für den Stadtraum Hauptbahnhof/Bremer Platz zu entwickeln. Zu seinen Aufgaben gehört die Informa-tionsvermittlung zu den verschiedenen Angeboten, Betreuungs- und Hilfsmaßnahmen, Pla-nungs- und Baumaßnahmen sowie die Kommunikation und die Vermittlung zwischen unter-schiedlichen Interessengruppen und Anliegern/-innen im Stadtraum. In diesem Zusammenhang wurde die Verwaltung be-auftragt, eine wissenschaftliche Begleitung für das Quartiersmanagement für den Stadtraum Hauptbahnhof/ Bremer Platz zu gewinnen. Die Evaluation soll mit einer externen Unterstützung durchgeführt werden, um den Nutzen und die Performanz des QM abzubilden. Eine prozessbegleitende Evaluationsstudie hat bereits auf mehreren Ebenen stattgefunden. Diese soll fortgeführt und weiterentwickelt werden. Erfüllungsorte Stadtraum Hauptbahnhof / Bremer Platz - Münster Bremer Platz 44a 48155 Münster

 

d) Ausführungsfristen Das Vorhaben umfasst eine Gesamtlaufzeit von 36 Monaten in drei Projektphasen. Die einzelnen Projektphasen beziehen sich auf einen Zeitraum von zwölf Monaten. Der Projektstart soll am 01.11.2025 erfolgen. 36 Monat(e) Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen (u.a.) 25.08.2025 Ende der Angebotsfrist 29.08.2025 07:30 Uhr Zuschlags-/Bindefrist 26.09.2025

 

e) Wertung Wertungsmethode der Vergabe Wertungsmethode Wirtschaftlich günstigstes Angebot gemäß der im Anschreiben oder den Vergabeunterlagen angegebenen Kriterien.

 

f) Lose Etwaige Vorbehalte wegen Teilung in Lose, Umfang der Lose und mögliche Vergabe der Lose an verschiedene Bieter Die Vergabe ist nicht in Lose aufgeteilt.

 

g) Nachweise / Bedingungen Vom Unternehmen einzureichende Unterlagen Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen Sonstige Unterlagen o fachliche Expertise (Referenzen) (mittels Eigenerklärung vorzulegen): wenn möglich Referenzen benennen Auflagen zur persönlichen Lage Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Sonstige Bedingungen Sonstige Bedingungen ACHTUNG: Es handelt sich um eine Markterkundung (§20 UVgO): Es findet keine Wertung statt! Mit der Abgabe der Interessenbekundung via Bietertool entsteht kein Rechtsanspruch auf tatsächliche Beteiligung an dem später sich anschließenden Ausschreibungsverfahren. Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge Die Erbringung der Ja Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der Universität/ Fachhochschule/ Institute mit Expertise in der Begleitforschung Soziale Arbeit, Soziologie, Geographie Nein betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen Vergabeunterlagen Bereitstellung der Vergabeunterlagen Postalischer Versand Elektronisch URL zu den Auftragsunterlagen Nein Ja, mittels Vergabemarktplatz Vergabemarktplatz NRW WF www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXTDYYDYTFKC2DHC/documents

 

h) Angebote Bedingungen für die Öffnung der Angebote Beginn der Angebotsöffnung Ort Personen, die bei der Öffnung anwesend sein dürfen 29.08.2025 07:30 Uhr Münster Markterkundung: Die Öffnung der eingegangenen Interessensbekundungen findet ohne die Anwesenheit von Beteiligten statt. Angebotsabgabe Art der akzeptierten Angebote URL zur Abgabe elektronischer Angebote Zugriff auf Preisdokumente bis zur manuellen Freigabe während der Angebotsprüfung/-wertung sperren (Zwei-Umschlags- Verfahren) Eingabemöglichkeiten zu Angebotspreisen für Unternehmen innerhalb des Bietertools sperren Elektronisch in Textform Elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur Elektronisch mit fortgeschrittener elektronischer Signatur www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXTDYYDYTFKC2DHC Nein Ja Besondere Anforderungen zu Unterauftragnehmern Die Namen der Nein Nachunternehmer sind bereits bei der Angebotsabgabe anzugeben. Nebenangebote Nebenangebote Verfahren/Sonstiges Sonstige Informationen Sonstige Informationen für Bieter/Bewerber werden nicht zugelassen. Die MARKTERKUNDUNG im Sinne des § 20 UVgO: Mit der Abgabe der Interessensbekundung via Bietertool entsteht kein Rechtsanspruch auf tatsächliche Beteiligung an dem sich später anschließenden Ausschreibungsverfahren. Wir bitten Sie um die elektronische Mitteilung via Bietertool vom Vergabemarktplatz NRW. Mit dem Vergabemarktplatz NRW hat die Stadt Münster eine Plattform gewählt, die von vielen Auftraggebern genutzt wird, und sich somit die Angebotseinreichung oder hier auch die Interessensbekundung bei vielen Auftraggebern einheitlich darstellt. Auf dieser Internetseite, die wir dringend empfehlen, sind zahlreiche Tipps und Hinweise nachzulesen: https:// support.cosinex.de/unternehmen/ Für das Hochladen Ihres ersten elektronischen Angebotes bzw. hier Ihrer ersten elektronischen Interessensbekundung ist die Installation eines Bietertools auf Ihrem Computer notwendig. Das Bietertool wir Ihnen im Zuge Ihrer Angebotslegung / Interessensbekundung auf dem Vergabemarktplatz automatisch bereitgestellt. Je nach Einstellung Ihres Firmennetzwerks kann es sein, dass Sie bei der Erstinstallation Unterstützung Ihres Systemadministrators benötigen. Wir empfehlen daher die Installation des Bietertools bereits einige Tage vor der Angebotsabgabe bzw. der Interessensbekundung durchzuführen. Darüber hinaus empfehlen wir bei erstmaliger Angebotsabgabe bzw. Interessensbekundung einen Tag vor Ablauf der Frist das Angebot / Ihre Meldung einzustellen. Zur Vereinfachung Ihrer Angebotsabgabe ist nur noch die sogenannte Textform unter Angabe des Namens Ihres Unternehmens erforderlich und bei späteren Angeboten auch zulässig. Dies stellt keine Einschränkung hinsichtlich der Sicherheit Ihrer Dokumente dar. Wenn Sie die bereitgestellten Dokumente elektronisch ausgefüllt und hochgeladen haben, ist es daher nicht notwendigm Dokumente ein zweites Mal in eingescannter Version mit Originalunterschrift hinzu zu fügen. Übrigens: Haben Sie Ihr Angebot/ Ihre Interessensbekundung bereits eingestellt, können Sie diese jederzeit bis zum genannten Abgabetermin wieder zurückziehen und bei Bedarf auch wieder neu einstellen. Ihr elektronisches Angebot/ Ihre Interessensbekundung wird beim Hochladen auf einem Hochsicherheitsserver des Landes NRW mit einem Zeitschloss, verschlüsselt hinterlegt. Es ist dort von niemandem, selbst von den Softwareadministratoren einsehbar. Erst bei der Angebotsöffnung kann es entschlüsselt und geöffnet werden. Die Vertraulichkeit Ihres Angebotes / Ihrer Interessensbekundung ist also gewährleistet. Und: Wir stehen Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung. Schreiben Sie uns eine Kommunikationsnachricht und wir rufen Sie möglichst direkt aber spätestens binnen eines Werktages zurück. Hinweise zur Datenverarbeitung nach Artikel 13 bzw. 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Kontaktdaten der für die Verarbeitung verantwortlichen Stelle: Stadt Münster, Zentrale Rechtsdienstleistungen und Vergabemanagement, Zentrales Vergabemanagement, 48127 Münster, E-Mail: Vergaben@stadt-muenster.de Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten: Die behördliche Datenschutzbeauftragte der Stadtverwaltung Münster ist zu erreichen unter der Anschrift Stadt Münster, 48127 Münster, bzw. E-Mail: unterdatenschutz@stadt-muenster.de Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage: Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen im Sinne des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe b) DSGVO. Für die gesetzlich gebotene transparente und diskriminierungsfreie Auswahl des günstigsten Anbieters der von der Stadt nachgefragten Waren, Werke oder Dienste ist es zwingend notwendig, die personenbezogenen Daten der Bieter (bei Unternehmen: deren Vertreter) zu speichern und zu verwenden. Datenkategorien und Datenherkunft: - Anrede, Vorname, Nachname, ggfs. Unternehmensbezeichnung - ggf. gültige E-Mail- Adresse, - Anschrift, - Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk), vollständige Angebots- oder Teilnahmeanträge - Weitere Informationen, die für die Bearbeitung Ihrer Anfrage/ Ihres Angebots / Ihres Teilnahmeantrags notwendig sind, Zu einer Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte kann es kommen, wenn Bieter Beschwerden gegen die Entscheidung erheben, mit wem die Stadt Münster den Vertrag schließen will. Dauer der Speicherung: Bis zum Abschluss des im Wettbewerb stehenden Vertrags. Ggf. länger, wenn die Stadt Münster nach spezialgesetzlichen Vorschriften zu einer längeren Speicherung verpflichtet ist oder Bieter in eine darüber hinaus gehende Speicherung nach Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 a) DSGVO eingewilligt haben. Rechte der betroffenen Person: Bei entsprechendem Identitätsnachweis können Interessenten bzw. Bieter bei der eingangs genannten Stelle jederzeit: 1) Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen für welchen Zweck und für welche voraussichtliche Dauer verarbeiten; 2) Berichtigung verlangen, sofern Ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten, 3) Löschung der zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen, sofern sie für den Zweck, zu dem sie erhoben wurden, oder zur Verteidigung von Rechten der Stadt Münster nicht mehr notwendig sind. Das Recht zur Löschung besteht nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gem. Art. 18 DSGVO. 4) Einschränkung der Datenverarbeitung nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO verlangen; 5) Verlangen, personenbezogenen Daten, die uns bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder an einen anderen Verantwortlichen zu übermitteln 6) Widerspruch gegen bestimmte Datenverarbeitungen nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO einlegen. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde: Wer der Ansicht ist, dass seine personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig verarbeitet werden, kann sich mit einer Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Die Kontaktdaten der für die Stadt Münster zuständigen Aufsichtsbehörde lauten: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf (Hausanschrift: Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf), Tel. 0211/38424-0, Fax 0211/38424-10, E- Mail: E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de CXTDYYDYTFKC2DHC

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 196012 vom 25.08.2025