Titel | Lieferung von Erkennungs- und Analysegeräten | |
Vergabeverfahren | Vergebener Auftrag Lieferauftrag (VOL) | |
Auftragnehmer | Bruker BioSpin GmbH Silberstreifen 4 76287 Rheinstetten | |
Ausführungsort | DE-45470 Mülheim an der Ruhr | |
TED Nr. | 353143-2014 | |
Beschreibung | Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Max-Planck-Institut für Chemische Energiekonversion Stiftstr. 34-36 Zu Händen von: Helga Oppenberg 45470 Mülheim an der Ruhr DEUTSCHLAND Telefon: +49 2083063644, Fax: +49 2083063950 E-Mail: helga.oppenberg@vw.mpi-muelheim.mpg.de Internet: cec.mpg.de I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstige: Forschung I.3) Haupttätigkeit(en): Sonstige: Forschung I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein Abschnitt II: Auftragsgegenstand II.1) Beschreibung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags Supraleitendes FT-NRM Spektrometer AVANCE III TM HD 500 MHz Spektrometer mit Prodigy Breitband-Kryoprobenkopf und Sample Xpress Probenwechsler. II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Lieferauftrag Kauf NUTS-Code II.1.4) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Supraleitendes FT-NRM Spektrometer AVANCE III TM HD 500 MHz Spektrometer mit Prodigy Breitband-Kryoprobenkopf und Sample Xpress Probenwechsler. II.1.5) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 38430000 II.1.6) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Verfahrensart IV.1.1) Verfahrensart Auftragsvergabe ohne vorherige Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (für die Fälle, die in Abschnitt 2 des Anhangs D1 aufgeführt sind) Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl.): Richtlinie 2004/18/EG 1) Begru¨ndung der Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß der Richtlinie 2004/18/EG Die betreffenden Erzeugnisse werden gemäß den in der Richtlinie genannten Bedingungen ausschließlich für Forschungs-, Versuchs-, Untersuchungs- oder Entwicklungszwecke hergestellt. Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Bieter ausgeführt werden: aufgrund des Schutzes von Ausschließlichkeitsrechten Folgende Patente geben die Alleinstellungsmerkmale wieder: für das Spektrometer: US20100271025 A1, US 6411093 B2, US 5302899 A für den Prodigy-Probenkopf: US Patent 5889456, US Patent 5247256 US Patent 5814992, US Patent 5508613 US Patent 5829791, US Patent 6441617 US Patent 6466019 IV.2) Zuschlagskriterien IV.2.1) Zuschlagskriterien das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf 1. Preis. Gewichtung 40 2. Technische Ausstattung. Gewichtung 60 IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein IV.3) Verwaltungsangaben IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags: nein Abschnitt V: Auftragsvergabe V.1) Tag der Zuschlagsentscheidung: 16.9.2014 V.2) Angaben zu den Angeboten, Anzahl der eingegangenen Angebote: 1 V.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Bruker BioSpin GmbH Am Silberstreifen 76287 Rheinstetten DEUTSCHLAND E-Mail: nmr@bruker-biospin.de Telefon: +49 72151616172 Internet: www.bruker.com Fax: +49 72151616297 V.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen, Es können Unteraufträge vergeben werden: nein Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein VI.3) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.3.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern Maximilianstraße 80538 München DEUTSCHLAND VI.4) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 14.10.2014 | |
Veröffentlichung | Geonet Vergabe 131873 vom 24.10.2014 |