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Titel
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Entsorgung von Siedlungs- und anderen Abfällen
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VergabeverfahrenNichtoffenes Verfahren
AuftraggeberEmschergenossenschaft
Kronprinzenstr. 24
45128 Essen
AusführungsortDE-45128 Essen
Frist08.08.2013
Beschreibung

Original Dokumentennummer: 226715-2013


Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber


I.1) Emschergenossenschaft

Kronprinzenstr. 24

Zu Händen von: Hrn. Hartmut Höckel

45128 Essen

DEUTSCHLAND

Telefon: +49 2011042409, Fax: +49 2011042771


E-Mail: hoeckel.hartmut@eglv.de

Internet: www.eglv.de


I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts


I.3) Haupttätigkeit(en): Umwelt


I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber. Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein


Abschnitt II: Auftragsgegenstand


II.1) Beschreibung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: Entsorgung von schwach belasteten Böden/Gemischen im Verbandsgebiet der Emschergenossenschaft (Städte Bochum, Bottrop, Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim a.d.R., Oberhausen und Kreise Wesel, Unna, Recklinghausen).


II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr 16: Abfall- und Abwasserbeseitigung, sanitäre und ähnliche Dienstleistungen Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Verbandsgebiet der Emschergenossenschaft. NUTS-Code DEA13


II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung


II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung


Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer Laufzeit der Rahmenvereinbarung Laufzeit in Jahren: 4


II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens


Entsorgung von rd. 1.1 Mio. t schwach belasteten Böden und Gemischen (Stadtböden aus Böden, Berge, Bauschutt, Schlacken, Aschen etc. mit einem Fremdstoffanteil > 10 %) gestaffelt gemäß den Zuordnungswerten bis einschließlich Z2 nach LAGA 2004(http://www.lanuv.nrw.de/boden/bodenschutz_nrw/pdf/techn_regeln_boden.pdf). Folgende Parameter liegen regionaltypisch in erhöhten Konzentrationen (> Z2 nach LAGA 2004) vor: - BTEX bis 5 mg/kg (vgl. LAGA 97) - TOC > 1 Masse % (siehe Verfügung der Bezirksregierungen Düsseldorf, Arnsberg und Münster: „Handlungsempfehlung zur Umlagerung von Böden mit naturbedingten TOC-Gehalten größer 1-Masse-% innerhalb des Emscher-Lippe-Gebietes“). - Chlorid bis 150 mg/l und - Sulfat bis 600 mg/l (vgl. Gutachten der Ruhr-Universität Bochum im Auftrag der BezReg Münster: „Untersuchung zur Sulfatbelastung im Boden und Grundwasser im Einzugsbereich der Emscher durch den Emscherumbau“).


II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 90500000


II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA). Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja


II.1.8) Lose. Aufteilung des Auftrags in Lose: nein


II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote. Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja


II.2) Menge oder Umfang des Auftrags


II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:


Der Gesamtumfang der zu entsorgenden Böden/Gemische nach LAGA 2004 (siehe auch II.1.5) bis einschließlich Z2 - 1,1 Mio. t Entsprechend der Natur eines Rahmenvertrages gem. VOL/A-EG weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die im Vertrag genannten zu entsorgenden Bodenmassen lediglich in Aussicht genommen sind und keine abschließende Festlegung darstellen. Es besteht demnach kein Rechtsanspruch auf deren Ausschöpfung.


II.2.2) Angaben zu Optionen. Optionen: nein


II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung. Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein


II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung. Beginn 1.4.2014. Abschluss 31.3.2018


Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben


III.1) Bedingungen für den Auftrag


III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten:


Nachweis einer Haftpflichtversicherung in Höhe von Personenschäden 1.500.000 EUR; Sonstige Schäden 5.000.000 EUR. oder eine Erklärung der Versicherung, dass die Höhe der Haftpflicht bei Auftragserteilung angepasst wird.


III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Wird der Auftrag einer Bietergemeinschaft erteilt, so ist diese in die Rechtsform einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.


III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen


Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja Darlegung der besonderen Bedingungen: Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, haben gemäß der Vorgaben des § 4 TVgG - NRW in Verbindung mit § 8 TVgG - NRW sowie der §§ 17 und 18 TVgG - NRW Verpflichtungserklärungen abzugeben. Die entsprechenden Muster werden mit den Vergabeunterlagen elektronisch zur Verfügung gestellt.


III.2) Teilnahmebedingungen


III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Der Dienstleistungserbringer hat den Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit für sich und seine Bewerberpartner folgendermaßen zu erbringen: Die Nachweise für die Mindestbedingungen und die jeweils zugehörigen Unterlagen sind eindeutig kenntlich zu machen (Nummerierung). Die entsprechenden Nachweise dürfen maximal 1 Jahr alt sein. Alle geforderten Erklärungen und Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Der Auftraggeber hält es sich vor, Unternehmen aufzufordern, die vorgelegten Bescheinigungen gemäß VOL §16 EG, Abs. 2 zu vervollständigen oder zu erläutern. Ausländische Bewerber können anstelle der nachfolgenden Eignungsnachweise auch vergleichbare Eignungsnachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, sofern diese nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderem als der deutschen Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Sollten die geforderten Nachweise unvollständig oder unzureichend sein, kann der Bewerber nicht darauf vertrauen, dass der Auftraggeber ihm Gelegenheit zur Ergänzung oder Vervollständigung gibt. Das Recht darauf behält sich der Auftraggeber aber vor. Die nachfolgenden Mindestbedingungen bis Punkt III.2.3) sind tabellarisch zusammen zu stellen und den Unterlagen entsprechend der Nummerierung der Form vorzuheften, dass in der 1. Spalte die geforderten Nachweise und in der 2. Spalte die Querverweise zur jeweiligen Anlagennummer bzw. Seitenzahl aufgeführt werden. Die Erklärungen sind rechtsverbindlich zu unterschreiben. Nicht unterschriebene Erklärungen, fehlende oder unvollständige Unterlagen, Bescheinigungen oder Nachweise können zum Ausschluss der Bewerbung führen. Folgende Nachweise sind mit der Bewerbung einzureichen: 1. Eine rechtskräftig unterschriebene Erklärung, dass keine Ausschlusskriterien über die im VOL §6 EG genannten Fällen vorliegen. 2. Nachweise gemäß VOL §7 EG (7) über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien nach VOL §6 EG Abs. 6.


III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit


Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 3. Nachweis der Haftpflichtversicherung gem. Punkt


III.1.1.


4. Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen des Unternehmens des letzten abgeschlossenen Wirtschaftjahres, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist. 5. Eine Erklärung über den Umsatz des Dienstleistungserbringers in den letzten drei Geschäftsjahren bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (Gesamt und bezogen auf die Niederlassung, die die Leistungen erbringen wird).


III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit


Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 6. Eine Liste der wesentlichen in den letzten fünf Jahren angenommenen Massen der Böden/Gemische mit Angaben des Rechnungswertes, des Lieferzeitraumes sowie der öffentlichen oder privaten Empfänger (Ansprechpartner) der erbrachten Leistungen. Die erbrachten Leistungen sind durch eine von diesen ausgestellte Bescheinigung, wenn diese nicht erhältlich durch eine einfache Erklärung des Unternehmens zu belegen. 7. Eine Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität sowie der Untersuchungsmöglichkeiten. 8. Eine Beschreibung der zur Verfügung stehenden Annahmekapazitäten mit Angabe der maximal täglichen Anlieferungskapazitäten getrennt nach den Verwertungsklassen sowie Angabe über Regelannahmezeiten, Einschränkungen zu der Befahrbarkeit und Verweildauer auf der Verwertungsstelle. 9. Vorlage einer beglaubigten Kopie(n) der von zuständigen amtlichen Stelle aus dem Land, in dem das Unternehmen ansässig ist, genehmigten Annahmekriterien und genehmigten Volumina der Verwertungsstelle(n). 10. Angabe aus der die technische Leitung für die anzubietenden Leistungen hervor geht und zwar insbesondere über diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind (Organigramm: Nicht das Firmenorganigramm, sondern ein projektspezifisches Organigramm mit Benennung der für das Projekt vorgesehenen Mitarbeiter der jeweiligen Fachdisziplinen) 11. Bescheinigung über die Kontrolle, die von den Behörden des Auftraggebers oder in deren Namen von einer anderen damit einverstandenen zuständigen amtlichen Stelle aus dem Land durchgeführt wird, in dem das Unternehmen ansässig ist; diese Kontrolle betrifft die Produktionskapazitäten und erforderlichenfalls die Untersuchungsmöglichkeiten des Unternehmens sowie die von diesem zur Gewährleistung der Qualität getroffenen Vorkehrungen. 12. Angabe des Auftragsanteils für den der Dienstleistungserbringer möglicherweise ein Unterauftrag zu erteilen beabsichtigt. 13. Nachweis der Zertifizierung gemäß §52 KrW- /AbfG und EfbV (Entsorgungsfachbetrieb).


III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge


III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand


Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein


III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal


Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Verfahrensart


IV.1.1) Verfahrensart


Nichtoffen


IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden Geplante Mindestzahl 3


IV.2) Zuschlagskriterien


IV.2.1) Zuschlagskriterien das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind


IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion. Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein


IV.3) Verwaltungsangaben


IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags: nein


IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 8.8.2013 - 12:00 Kostenpflichtige Unterlagen: nein


IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge: 27.8.2013 - 12:00


IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können: Deutsch.


Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags. Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein


VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union


Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein


VI.3) Zusätzliche Angaben


Fragen, die während der Teilnahmefrist gestellt und beantwortet werden, werden unter www.gbm-essen.de anonymisiert veröffentlicht. Der Bewerber/Die Bewerbergemeinschaft hat eigenverantwortlich die Informationen regelmäßig abzurufen.


VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren


Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf Postfach 30 08 65 40408 Düsseldorf DEUTSCHLAND E-Mail: vergabekammer@brd.nrw.de Telefon: +49 2114753131 Internet-Adresse: www.brd.nrw.de Fax: +49 2114753989


VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen


Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von § 101a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), § 101 b insbesondere nach Abs. 2 Satz 2, GWB und ferner die Regelung von § 107 GWB. Diese Vorschriften lauten wie folgt: "§ 101a GWB lautet: (1) der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an, (2) die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. § 101b GWB lautet: (1) ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber: 1. gegen § 101a verstoßen hat oder, 2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist. (2) die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 107 GWB: (1) die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101 b Abs. 1 Nr. 2. §101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt". Die Vergabestelle teilt mit, dass in den Fällen von § 107 Absatz 3 Nr. 1 GWB eine Rüge dann nicht mehr unverzüglich ist, wenn sie erst nach Ablauf von 10 Kalendertagen nachdem der Antragsteller den Verstoß erkannt hat,

gegenüber dem Auftraggeber erhoben wird.


VI.4.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Emschergenossenschaft Justiziarat Kronprinzenstr. 24 45128 Essen Telefon: +49 2011040


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 4.7.2013

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 129166 vom 09.07.2013