Titel | Durchführung von Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen | |
Vergabeverfahren | Vergebener Auftrag Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Ausführungsort | DE-70173 Stuttgart | |
TED Nr. | 21953-2015 | |
Beschreibung | Abschnitt I: I.1) DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH (Bukr 5S) Räpplenstraße 17 Beschaffung Infrastruktur (TEI 3) 70191 Stuttgart DEUTSCHLAND E-Mail: einkauf-s21nbs@deutschebahn.com Fax: +49 6926521939 Internet: http:// www.deutschebahn.com I.2) Haupttätigkeit(en) Eisenbahndienste I.3) Auftragsvergabe im Auftrag anderer Auftraggeber Der Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer Auftraggeber: nein Abschnitt II: Auftragsgegenstand II.1) Beschreibung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags Stuttgart, Bonatzbau, Bestandsstatik. II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: 70173 Stuttgart. NUTS-Code DE11 II.1.4) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens: Erstellung einer Bestandsstatik für das Bonatzgebäude des Hbf Stuttgart, um zu einer geschlossenen Darstellung und Nachweisführung der Einzelbauteile sowie des Gesamtsystems zu gelangen. Festlegung eines Ordnungssystems mit Definition von Positionsnummern. Erstellung von Lastenplänen. Standsicherheitsnachweise unter Berücksichtigung aktuell gültiger Normen sowie der Ergebnisse aus Materialerkundungen. Erdbebennachweis. Darstellung von Maßnahmen, um die dauerhafte Standsicherheit des Gebäudes zu gewährleisten. Zusammenstellung der Bestandsstatik, einer sinnvollen Ablageorganisation und ihrer Verlinkung. II.1.5) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 71000000 II.1.6) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein II.2) Endgültiger Gesamtauftragswert II.2.1) Endgültiger Gesamtauftragswert Wert: 225 000 EUR ohne MwSt Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Verfahrensart IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit einem Aufruf zum Wettbewerb I V.2) Zuschlagskriterien IV.2.1) Zuschlagskriterien das wirtschaftlich günstigste Angebot IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein IV.3) Verwaltungsangaben IV.3.1) Aktenzeichen beim Auftraggeber: 14TEI12500 IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung Bekanntmachungsnummer im ABl: 2013/S 227-395612 vom 22.11.2013 Abschnitt V: Auftragsvergabe V.1) Auftragsvergabe und Auftragswert V.1.1) Tag der Zuschlagsentscheidung: 14.1.2015 V.1.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 5 V.1.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Jäger Ingenieure GmbH Wichernstr. 12 01445 Radebeul DEUTSCHLAND V.1.4) Angaben zum Auftragswert Endgültiger Gesamtauftragswert: Wert: 225 000 EUR ohne MwSt V.1.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Es können Unteraufträge vergeben werden: nein Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein VI.3) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.3.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Bundes Villemomblerstr. 76 53123 Bonn DEUTSCHLAND VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 101b Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. VI.3.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Vergabekammer des Bundes Villemomblerstr. 76 53123 Bonn DEUTSCHLAND VI.4) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 16.1.2015 | |
Veröffentlichung | Geonet Vergabe 132431 vom 22.01.2015 |