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Titel
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Durchführung von Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
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VergabeverfahrenVergebener Auftrag
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AusführungsortDE-70173 Stuttgart
TED Nr.21953-2015
Beschreibung

Abschnitt I:


I.1) DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH (Bukr 5S)

Räpplenstraße 17

Beschaffung Infrastruktur (TEI 3)

70191 Stuttgart

DEUTSCHLAND


E-Mail: einkauf-s21nbs@deutschebahn.com


Fax: +49 6926521939


Internet: http:// www.deutschebahn.com


I.2) Haupttätigkeit(en) Eisenbahndienste


I.3) Auftragsvergabe im Auftrag anderer Auftraggeber Der Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer Auftraggeber: nein


Abschnitt II: Auftragsgegenstand


II.1) Beschreibung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags Stuttgart, Bonatzbau, Bestandsstatik.


II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung


Dienstleistungen


Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: 70173 Stuttgart. NUTS-Code DE11


II.1.4) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:


Erstellung einer Bestandsstatik für das Bonatzgebäude des Hbf Stuttgart, um zu einer geschlossenen Darstellung und Nachweisführung der Einzelbauteile sowie des Gesamtsystems zu gelangen. Festlegung eines Ordnungssystems mit Definition von Positionsnummern. Erstellung von Lastenplänen. Standsicherheitsnachweise unter Berücksichtigung aktuell gültiger Normen sowie der Ergebnisse aus Materialerkundungen. Erdbebennachweis. Darstellung von Maßnahmen, um die dauerhafte Standsicherheit des Gebäudes zu gewährleisten. Zusammenstellung der Bestandsstatik, einer sinnvollen Ablageorganisation und ihrer Verlinkung.


II.1.5) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 71000000


II.1.6) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)


Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein


II.2) Endgültiger Gesamtauftragswert


II.2.1) Endgültiger Gesamtauftragswert Wert: 225 000 EUR ohne MwSt


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Verfahrensart


IV.1.1) Verfahrensart


Verhandlungsverfahren mit einem Aufruf zum Wettbewerb I


V.2) Zuschlagskriterien


IV.2.1) Zuschlagskriterien das wirtschaftlich günstigste Angebot


IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein


IV.3) Verwaltungsangaben


IV.3.1) Aktenzeichen beim Auftraggeber: 14TEI12500


IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung Bekanntmachungsnummer im ABl: 2013/S 227-395612 vom 22.11.2013


Abschnitt V: Auftragsvergabe


V.1) Auftragsvergabe und Auftragswert


V.1.1) Tag der Zuschlagsentscheidung: 14.1.2015


V.1.2) Angaben zu den Angeboten


Anzahl der eingegangenen Angebote: 5


V.1.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Jäger Ingenieure GmbH Wichernstr. 12 01445 Radebeul DEUTSCHLAND


V.1.4) Angaben zum Auftragswert Endgültiger Gesamtauftragswert: Wert: 225 000 EUR ohne MwSt


V.1.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Es können Unteraufträge vergeben werden: nein


Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.1) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein


VI.3) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.3.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Bundes Villemomblerstr. 76 53123 Bonn DEUTSCHLAND


VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen


Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 101b Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.


VI.3.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Vergabekammer des Bundes Villemomblerstr. 76 53123 Bonn DEUTSCHLAND


VI.4) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 16.1.2015

VeröffentlichungGeonet Vergabe 132431 vom 22.01.2015