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Titel
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Erstellung der Geologischen Karte von Bayern 1:25 000
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VergabeverfahrenVergebener Auftrag
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AusführungsortDE-95030 Hof
TED Nr.381557-2015
Beschreibung

Abschnitt I:


I.1) Bayerisches Landesamt für Umwelt

Hans-Högn-Straße 12

95030 Hof


E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de

Internet: www.lfu.bayern.de


I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Lokalbehörde


I.3) Haupttätigkeit(en) Umwelt


I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein


Abschnitt II: Auftragsgegenstand


II.1) Beschreibung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrages Erstellung der Geologischen Karte von Bayern 1:25 000, Blatt 7733 Maisach (Teilblatt) und Blatt 7734 Dachau (Teilblatt) mit Profilschnitten, Erläuterungen und Dokumentationen.


II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung


Dienstleistungen Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Hof. NUTS-Code


II.1.4) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Erstellung der Geologischen Karte von Bayern 1:25 000, Blatt 7733 Maisach (Teilblatt) und Blatt 7734 Dachau (Teilblatt) mit Profilschnitten, Erläuterungen und Dokumentationen.


II.5) Common procurement vocabulary (CPV) 71351910 Beschreibung: Geologische Untersuchungen.


II.6) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja


II.2.2) Angaben zu Optionen


II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: Wert: 41 554,80 EUR incl. MwSt MwSt.-Satz (%) 19


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Verfahrensart


IV.1.1) Verfahrensart Offen


IV.2) Zuschlagskriterien


IV.2.1) Zuschlagskriterien Niedrigster Preis


IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein


IV.3) Verwaltungsangaben


IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: 102-0270#408/2015


IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags Auftragsbekanntmachung Bekanntmachungsnummer im ABl: 2015/S 147-271258 vom 01.08.2015


Abschnitt V: Auftragsvergabe


Los-Nr: V.1 Tag der Zuschlagsentscheidung: 19.10.2015 Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 4


V.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Dr. Karl-Heinz Krause, Büro für Geologie & Umwelt 86934 Reichling Deutschland


Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.1) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union


Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein


VI.1) Zusätzliche Angaben:


VI.3) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.3.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern Maximilianstr. 39 80538 München Deutschland E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de Telefon: +49 8921762411 Fax: +49 8921762847


VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften unverzüglich bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 107 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 107 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gem. § 101a GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wir die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.


VI.3.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt


VI.4) Date of dispatch of this notice: 26.10.2015

VeröffentlichungGeonet Vergabe 134576 vom 30.10.2015