Titel | Lieferung von Einkristalldiffraktometer | |
Vergabeverfahren | Vergebener Auftrag Lieferauftrag (VOL) | |
Auftragnehmer | Affine building construction & design - A.B.C.D.Deutschland GmbH Lyoner Str. 20 60528 Frankfurt | |
Ausführungsort | DE-18051 Rostock Kreisfreie Stadt | |
TED Nr. | 354706-2015 | |
Beschreibung | Abschnitt I: I.1) Universität Rostock Dezernat 2, Referat 2.3 18051 Rostock Fax: +49 3814981531 Telefon: +49 3814981530 E-Mail: gabriele.wenck@uni-rostock.de Internet: www.uni-rostock.de I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers Einrichtung des öffentlichen Rechts I.3) Haupttätigkeit(en) Bildung I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein Abschnitt II: Auftragsgegenstand II.1) Beschreibung II.1.1) Bezeichnung des Auftrages Kauf eines Einkristalldiffraktometers. II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Lieferauftrag NUTS-Code DE803 II.1.4) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Das Einkristalldiffraktometer ist für die Durchführung von dreidimensionalen Strukturbestimmungen an Einkristallen auf dem Gebiet der chemischen Kristallographie zu konzipieren. Es soll geeignet sein, Röntgenbeugungsdaten zur Kristallstrukturbestimmung sehr kleiner Kristalle (> 0,01 mm max. Kantenlänge) im Temperaturbereich von -180 bis +120 °C zu sammeln. II.5) Common procurement vocabulary (CPV) 38434560 Beschreibung: Chemische Analysegeräte. II.6) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein II.2.2) Angaben zu Optionen II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: Wert: 319 999,33 EUR incl. MwSt MwSt.-Satz (%) 19 Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Verfahrensart IV.1.1) Verfahrensart Offen IV.2) Zuschlagskriterien IV.2.1) Zuschlagskriterien das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind 1. Gonimeter Gewichtung 15 2. Röntgenquelle Gewichtung 20 3. Generator Gewichtung 20 4. Gehäuse Gewichtung 5 5. Software und Bediener PC Gewichtung 10 6. Tieftemperaturkühlung Gewichtung 5 7. Leistungen Gewichtung 5 8. Service und Wartung Gewichtung 20 IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein IV.3) Verwaltungsangaben IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: 264-120 IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags Auftragsbekanntmachung Bekanntmachungsnummer im ABl: 2015/S 42-071388 vom 28.02.2015 Abschnitt V: Auftragsvergabe Auftrags-Nr: 264-120 Los-Nr: V.1) Tag der Zuschlagsentscheidung: 11.05.2015 Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 1 V.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Bruker AXS GmbH Lyoner Str. 20 60528 Frankfurt Deutschland V.4) Angaben zum Auftragswert Endgültiger Gesamtauftragswert: Wert: 319 999,33 EUR V.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Es können Unteraufträge vergeben werden: nein Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein VI.1) Zusätzliche Angaben: VI.3) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.3.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammern bei dem Wirtschaftsministerium M-V Vergabekammern bei dem Wirtschaftsministerium M-V, Johannes-Stelling-Str. 14 19048 Schwerin Deutschland Telefon: +49 385588-5873/5861 VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Nach § 101 b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: — der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat; — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; — mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. VI.3.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt VI.4) Date of dispatch of this notice: 06.10.2015 | |
Veröffentlichung | Geonet Vergabe 134439 vom 13.10.2015 |