Titel | Durchführung des FFH-Feinmonitorings zum Fischotter | |
Vergabeverfahren | Vergebener Auftrag Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Auftragnehmer | NABU Landesverband Sachsen e.V Löbauer Straße 68 04347 Leipzig | |
Ausführungsort | DE-01326 Dresden | |
Beschreibung | 1. Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Pillnitzer Platz 3 01326 Dresden Tel.-Nr.: (0351) 2612 1318 Fax: 2612 1399 E-Mail: uta.neumann@smul.sachsen.de 2. NABU Landesverband Sachsen e.V, Löbauer Straße 68, 04347 Leipzig 3. Vergebener Auftrag nach freihändiger Vergabe VOL/A 4. Durchführung des FFH-Feinmonitorings zum Fischotter (Lutra lutra) in Sachsen im Winterhalbjahr 2015/2016. 1 Zielstellung: Gemäß Art. 11 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) überwachen die Mitgliedstaaten den Erhaltungszustand von Lebensraumtypen und Arten von gemeinschaftlicher Bedeutung. § 32 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG, Stand 07.08.2013) regelt die Zuständigkeit der Bundesländer zu den sich aus der Richtlinie ergebenen Verpflichtungen. Laut § 6 BNatSchG in Verbindung mit § 1 Nr. 4 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über Zuständigkeiten der Naturschutzbehörden (NatSchZuVO, Stand 13.08.2013) ist das LfULG für die Durchführung des FFH-Monitorings zuständig, indem es Monitoringmaßnahmen anleitet und durchführt. Im Auftrag der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Naturschutz, Landschaftspflege und Erholung (LANA) wurde ein bundeseinheitlicher Ansatz zur Erfüllung der europäischen Anforderungen zu Monitoring und Berichtspflicht erarbeitet (SACHTELEBEN & BEHRENS 2009: Konzept zum Monitoring des Erhaltungszustandes von Lebensraumtypen und Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland, kurz: Bundeskonzept). Bei der Bearbeitung sind die methodischen Anforderungen dieses Bundeskonzeptes und der überarbeiteten Bewertungsbögen der Bund-Länder-Arbeitskreise (PAN, ILÖK & BfN 2009) zu erfüllen. 2 Konkretisierung der Aufgabe Organisatorische Anforderungen Der Auftragnehmer benennt für das FFH-Feinmonitoring Fischotter einen verantwortlichen Gesamtkoordinator. Das vorhandene Fischotter-Kartierernetz und die früheren die Artspezialisten für den Fischotter, Herr M. Meyer (DirBez. Leipzig) und Herr Dr. V. Kuschka (DirBez. Chemnitz), sowie weitere Säugetierkundler Sachsens sind in die Bearbeitung einzubeziehen. Der Auftragnehmer bereitet die abgestimmten Erhebungsbögen und Kartenunterlagen für die Kartierer vor und stellt sie bereit. Schulung der Kartierer Durchführung von zwei Anleitungen der Kartierer mit praktischer Schulung zur Erkennung der Anwesenheitsmerkmale des Fischotters. - 10/2015 - 04/2016 | |
Veröffentlichung | Geonet Vergabe 134697 vom 19.11.2015 |