Vergebener Auftrag
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Eurofins Umwelt Ost GmbH
Löbstedter Straße 78
07749 Jena
DE-81671 München
415649-2016
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1) Landeshauptstadt München, Baureferat
Friedenstraße 40
München 81671
Deutschland
Kontaktstelle(n): Verwaltung und Recht, Submissionsbüro
NUTS-Code: DE212
E-Mail: bekanntmachungen.vz2.bau@muenchen.de
Internet: www.muenchen.de
I.2) Gemeinsame Beschaffung
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
I.5) Haupttätigkeit(en): Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Verschiedene Objekte im Stadtgebiet, Unterhalt, Trinkwasseruntersuchung und Beprobung von Trinkwasseranlagen nach der Trinkwasserverordnung, H60a321516.
II.1.2) CPV-Code Hauptteil: 65111000
II.1.3) Art des Auftrags: Dienstleistungen
II.1.4) Kurze Beschreibung: Trinkwasseruntersuchung und Beprobung von Trinkwasseranlagen nach der Trinkwasserverordnung.
II.1.6) Angaben zu den Losen: Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR
II.2) Beschreibung
II.2.1) Bezeichnung des Auftrags
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3) Erfüllungsort: NUTS-Code: DE212 Hauptort der Ausführung: Verschiedene Objekte im Stadtgebiet München.
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Entnahme von Wasserproben und der dazugehörigen Wasseruntersuchung im Labor, sowie die Umsetzung evtl. notwendiger organisatorischer und anlagentechnischer Maßnahmen an Trinkwasseranlagen zur Wiederherstellung der unbedenklichen Nutzung der Anlage.
II.2.5) Zuschlagskriterien: Preis
II.2.11) Angaben zu Optionen: Optionen: nein
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14) Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.1) Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA): Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren: Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2016/S 167-300368
IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags: Verschiedene Objekte im Stadtgebiet, Unterhalt, Trinkwasseruntersuchung und Beprobung von Trinkwasseranlagen nach der Trinkwasserverordnung, H60a321516 Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2) Auftragsvergabe
V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses: 10.11.2016
V.2.2) Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Eurofins Umwelt Ost GmbH Jena Löbstedter Straße 78 Jena 07749 Deutschland NUTS-Code: DE Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.): Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
Die Eintragung „0,01 EUR“ in den Ziffern II.1.7) „Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)“ und V.2.4) „Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)“ entspricht nicht dem tatsächlichen Wert des vergebenen Auftrags. Sie dient lediglich als Platzhalter, da dieses Feld derzeit auf Grund einer technischen Voreinstellung als Pflichtfeld für die Weiterbearbeitung des Online-Formulars generiert ist.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer (§ 156 GWB): Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern Maximilianstraße 39 München 80538 Deutschland Telefon: +49 89/2176-2411 Fax: +49 89/2176-2847
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Weitere Auskünfte zur Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt die in Ziffer. VI.4.1 genannte Stelle.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt: Siehe VI.4.1) Siehe VI.4.1) München Deutschland
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: Tag: 22.11.2016