Titel | Festlegung der Erhaltungsmaßnahmen nach FFH-Richtlinie | |
Vergabeverfahren | Vergebener Auftrag Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Auftragnehmer | UmweltPlan GmbH Stralsund Tribseer Damm 2 18437 Stralsund | |
Ausführungsort | DE-18439 Stralsund | |
TED Nr. | 187919-2016 | |
Beschreibung | Abschnitt I: I.1) Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern Badenstraße 18 18439 Stralsund Fax: +49 39771/44235 Telefon: +49 39771/44139 E-Mail: Anne-Kathrin.Elling@staluvp.mv-regierung.de Internet: www.stalu-mv.de/cms2/StALU_prod/StALU/de/vp/index.jsp I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Lokalbehörde I.3) Haupttätigkeit(en) Umwelt I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein Abschnitt II: Auftragsgegenstand II.1) Beschreibung II.1.1) Bezeichnung des Auftrages Erarbeitung eines Managementplanes für das FFH-Gebiet DE 2049-302 „Peeneunterlauf, Peenestrom, Achterwasser und Kleines Haff“. II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Dienstleistungen Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: FFH-Gebiet DE 2049-302: Bereiche des Landkreises Vorpommern-Greifswald. NUTS-Code DE80 II.1.4) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Nach Art. 6 Abs. 1 der FFH-Richtlinie sind für die besonderen Schutzgebiete die nötigen Erhaltungsmaßnahmen festzulegen, die ggf. geeignete, eigens für die Gebiete aufgestellte oder in andere Entwicklungspläne integrierte Bewirtschaftungspläne und geeignete Maßnahmen rechtlicher, administrativer oder vertraglicher Art umfassen, die den ökologischen Erfordernissen der natürlichen Lebensraumtypen nach Anhang I und der Arten nach Anhang II entsprechen, die in diesen Gebieten vorkommen. In Mecklenburg-Vorpommern wird das Instrument der Managementplanung zur Lösung der Anforderungen, die sich aus der Meldung bzw. Erklärung von Natura 2000-Gebieten ergeben, genutzt. Im Rahmen dieses Auftrages ist für das FFH-Gebiet DE 2049-302 „Peeneunterlauf, Peenestrom, Achterwasser und Kleines Haff“ ein Managementplan zu erarbeiten. Entsprechend dieser Zielsetzung sind — Schutzzweck und Erhaltungsziele für das o. g. Schutzgebiet festzulegen, — die maßgeblichen Bestandteile des Gebietes zu bestimmen, — die konkreten Maßnahmen zur Sicherung oder ggf. Wiederherstellung des günstigen Erhaltungszustandes der Lebensräume und Habitate der Arten/Populationen festzulegen und — die Instrumente zur Umsetzung der Maßnahmen zu bestimmen. Die Festlegung der Erhaltungsziele und der daraus abgeleiteten Maßnahmen orientiert sich an den übergeordneten Zielen des Netzes Natura 2 000 (vgl. Art. 2 Abs. 3 FFH-RL). Die Ableitung der Maßnahmen berücksichtigt aber auch die Anforderungen von Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur sowie die regionalen und örtlichen Besonderheiten (vgl. auch Art. 2 VS-RL „wobei den wirtschaftlichen und freizeitbedingten Erfordernissen Rechnung getragen wird“). Der Managementplan besteht daher aus einem fachlichen Teil, in dem die Schutzobjekte und -ziele näher beschrieben werden, und einem konsensorientierten Umsetzungs- und Maßnahmenteil, der sozioökonomische Belange berücksichtigt. Dazu werden die konkreten Maßnahmen für den Erhalt, die Wiederherstellung und Entwicklung der in dem FFH-Gebiet vorkommenden Lebensräume und Arten unter Beteiligung der betroffenen Landnutzer festgelegt. Das rund 53 000 ha große FFH-Gebiet DE 2049-302 liegt im Osten Mecklenburg-Vorpommerns, im Landkreis Vorpommern-Greifswald. Es umfasst den Unterlauf der Peene östlich von Anklam, den Peenestrom mit den Inseln Großer Wotig und Kleiner Wotig/Großer Rohrplan, das Achterwasser mit den Inseln Görmitz, Böhmke und Werder sowie das Kleine Haff als westlichen Teil des Stettiner Haffes und angrenzende Küsten- und Feuchtlebensräume u. a. mit Salzwiesen, Kliffen, Mooren und Moorwäldern. Der Peenestrom ist ein Meeresarm der Ostsee. Er ist über 20 Kilometer lang und verbindet das Stettiner Haff mit der offenen Ostsee. Damit ist der Peenestrom zugleich einer der 3 Mündungsarme der Oder zum Meer. Der Peenestrom hat 2 große Ausbuchtungen – die Krumminer Wieck und das Achterwasser – die weit in die Insel Usedom hineinragen. Peenestrom, Krumminer Wieck und Achterwasser trennen zusammen mit dem Kleinen Haff die Insel Usedom vom Festland und dominieren als Ästuar von Peene und Oder das FFH-Gebiet mit über 40 000 ha. Etwa 10 Kilometer östlich von Anklam mündet die Peene in ihrem Unterlauf in den Peenestrom. Mit geringem Gefälle durchfließt sie das sich in dem breiten Urstromtal gebildete Flusstalmoor. Das Kleine Haff ist ca. 277 km groß und erstreckt sich vom südlichen Beginn des Peenestroms bei Karnin auf der Insel Usedom im Nordwesten bis zur Altwarper Halbinsel im Südosten. Entlang der Haffküste wechseln sich Küstenformationen aus Steilufern (Kliffs) und Flachküsten ab. Das Stettiner Haff hat eine durchschnittliche Tiefe von 3,8 Metern. Die größten natürlichen Tiefen liegen bei 8,5 m. Im FFH-Gebiet kommen zahlreiche Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie vor, darunter Biber, Fischotter, Steinbeißer, Atlantischer Lachs, Großer Feuerfalter, Eremit sowie die Bauchige und die Schmale Windelschnecke. Rund 15 % der Fläche sind als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Aufgrund seiner Bedeutung als Brut- und Lebensraum für viele Vogelarten ist die FFH-Gebietsfläche fast flächendeckend Teil von 5 verschiedenen Europäischen Vogelschutzgebieten. Maßgeblich für den Umfang der Bearbeitung des Managementplanes sind die in der aktuellen Fassung des Standard-Datenbogen (SDB) genannten Schutzobjekte sowie die Geodatenbestände „Vorläufige Binnendifferenzierung der FFH-Lebensraumtypen in FFH-Gebieten …, Stand: 2004“ (LUNG 2004). In Bezug auf die Erfassung und Bewertung der vorkommenden terrestrischen Offenland-Lebensraumtypen erfolgt die Bearbeitung sowohl auf Grundlage bereits vorliegender Ergebnisse, als auch eigener durchzuführender Kartierungen. Der marine Lebensraumtyp des Ästuars (LRT 1130) ist vollständig neu zu erfassen und zu bewerten. Die im FFH-Gebiet vorkommenden Wald-Lebensraumtypen sind nicht zu bearbeiten. Für die im SDB aufgeführten Arten des Anhang II der FFH-Richtlinie ist jeweils eine Habitatabgrenzung und –bewertung vorzunehmen. Die Bearbeitung erfolgt sowohl auf Grundlage bereits vorliegender Ergebnisse (Fischotter, Biber, Finte, Rapfen, Flußneuauge, Meerneunauge, Lachs, Menetries Laufkäfer, Großer Feuerfalter, Sumpf-Glanzkraut), als auch eigener durchzuführender Kartierungen soweit aktuelle Daten (< 10 Jahre) nicht vorliegen (Steinbeißer, Schlammpeitzger, Bitterling, Bachneunauge, Eremit sowie Schmale und Bauchige Windelschnecke). Aus den Ergebnissen einer Defizitanalyse sind auf Gebietsebene für die einzelnen Schutzobjekte die Erhaltungsziele zu formulieren sowie die sich daraus ergebenden Erhaltungs-, Wiederherstellungs- und Entwicklungsmaßnahmen festzulegen. Gleichfalls sind die für deren Umsetzung maßgeblichen Instrumente zu bestimmen, einschließlich einer Kostenschätzung und der Prüfung von Finanzierungsmöglichkeiten. Um eine Akzeptanz der Gebietsmeldung und des Managementplanes zu gewährleisten, ist eine intensive Information und Konsultation der örtlich betroffenen Behörden, Verbände, weiterer regionaler Akteure und Anwohner sowie eine Moderation des Planungsprozesses erforderlich. Hierfür sind mehrere öffentliche Gesprächsrunden ggf. unter Einsatz eines kompetenten und ergebnisorientiert auftretenden Moderators vorzusehen. Die Moderation umfasst die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Gesprächsrunden. II.5) Common procurement vocabulary (CPV) 71300000 Beschreibung: Dienstleistungen von Ingenieurbüros. II.6) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja II.2.2) Angaben zu Optionen II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Verfahrensart IV.1.1) Verfahrensart IV.2) Zuschlagskriterien IV.2.1) Zuschlagskriterien das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind 1. Projektanalyse Gewichtung 30 2. Projektorganisation Gewichtung 40 3. Honorar Gewichtung 20 4. Gesamteindruck der Präsentation Gewichtung 10 IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein IV.3) Verwaltungsangaben IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: StALU VP-40a/5321.9.1.1/2049-302/1 IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags Auftragsbekanntmachung Bekanntmachungsnummer im ABl: 2015/S 182-330257 vom 19.09.2015 Abschnitt V: Auftragsvergabe Auftrags-Nr: N/2015/131 Los-Nr: Erarbeitung eines Managementplan es für das FFHGebiet DE 2049-302 „Peenunterlauf, Peenestrom, Achterwasser und Kleines Haff“ V.1 Tag der Zuschlagsentscheidung: 29.04.2016 Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 2 V.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde UmweltPlan GmbH Stralsund Tribseer Damm 2 18437 Stralsund Telefon: +49 3831-61080 Fax: +49 3831-610849 E-Mail: info@umweltplan.de Internet: www.umweltplan.de V.4) Angaben zum Auftragswert Ursprünglich veranschlagter Gesamtauftragswert: Wert: 223 516,80 EUR ohne MwSt Endgültiger Gesamtauftragswert: Wert: 208 820,85 EUR ohne MwSt V.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Es können Unteraufträge vergeben werden: nein Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: ja Erlass über die Gewährung von Zuweisungen von Managementplänen und Studien zur Umsetzung von Maßnahmen sowie zur Durchführung von Maßnahmen zur Förderung des Umweltbewusstseins in Natura-2000-Gebieten im Rahmen des ELER (ZuwErMSU-ELER). VI.2) Zusätzliche Angaben: Der Bewerbungsbogen ist vollständig auszufüllen und unterschrieben zusammen mit den weiteren Bewerbungsunterlagen im verschlossenen Umschlag mit entsprechender Kennzeichnung beim Auftraggeber auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht oder per E-Mail oder Fax eingereichte Bewerbungsbögen und -unterlagen bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Der Bewerbungsbogen kann unter der in I.1) genannten Adresse oder E-Mail-Adresse angefordert werden. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben nach Beendigung des Verfahrens beim Auftraggeber. VI.3) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.3.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus M-V Johannes-Stelling-Straße 14 19053 Schwerin Deutschland E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de Telefon: +49 385/588-5160 Internet: www.wm-regierung.de Fax: +49 385/588-4855817 VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Nach Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). VI.3.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern Badenstraße 18 18439 Stralsund Deutschland E-Mail: Anne-Kathrin.Elling@staluvp.mv-regierung.de Telefon: +49 39771/44139 Internet: www.stalu-mv.de/cms2/StALU_prod/StALU/de/vp/index.jsp Fax: +49 39771/44235 VI.4) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 31.05.2016 | |
Veröffentlichung | Geonet Vergabe 136034 vom 03.06.2016 |